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Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,6 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG) Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 25.11.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:45 Uhr TOP Betreff 7 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG Ausschussmitglied Martin spricht ein Lob an die Verwaltung aus, dass hier interkommunale Zusammenarbeit gefördert wird, fragt aber nach, ob nicht weitere Kommunen beteiligt werden könnten. Fachbereichsleiter Kramer erläutert, dass dies zumindest teilweise erfolgt, da die Stadt Kerpen eine vergleichbare, jedoch weitergehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bergheim abgeschlossen habe. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg nachfolgende Beschlussfassung: 1) Die Verwaltung wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung einschließlich der Anlage 1 zur Kostenregelung mit der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen abzuschließen. 2) Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. durch die Kommunalaufsicht vorgeschlagene oder geforderte Änderungen in die öffentlich-rechtliche Vereinbarung einzuarbeiten, sofern der Sinn und Zweck der Vereinbarung hierdurch nicht in Frage gestellt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 25.11.2008 Seite 2