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Beschlussvorlage (Babypark Eichholz)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
06.11.17, 17:06
Aktualisiert
06.11.17, 17:06
Beschlussvorlage (Babypark Eichholz) Beschlussvorlage (Babypark Eichholz) Beschlussvorlage (Babypark Eichholz) Beschlussvorlage (Babypark Eichholz)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 236/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Babypark Eichholz Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.10.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 236/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Martin Wahl 18.10.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Babypark Eichholz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise zur Umsetzung des Babypark Eichholz. Sachdarstellung: 1. Anlass Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner 13. Sitzung am 07.06.2016 die Ausweisung einer Fläche zur Anlage eines „Babypark“ am Rande des Neubaugebietes Eichholz im Grünzug Wesseling Süd einstimmig beschlossen. Der Beschluss geht auf einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2016 zurück (Vorlage 98/2016). 2. Flächenvorschlag Bei der Flächensuche im definierten Bereich wurden folgende Faktoren berücksichtigt: Eine festgesetzte Ausgleichsfläche im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird nach Einschätzung der Verwaltung kritisch gesehen. Zwar ist die Pflanzung von Bäumen formal in den meisten Fällen als Aufwertung zu bewerten, jedoch kann dies den Entwicklungszielen im Umweltbericht entgegenwirken. Beispielsweise ist die Anlage von Erdmulden als Ersatzlebensraum der Wechselkröte im Bebauungsplan „Wohnbebauung Eichholz 2“ festgeschrieben – eine vermehrte Anpflanzung von Bäumen in diesem Bereich kann sich hier negativ auswirken. Bei Produktenleitungen ist eine Anpflanzung von Bäumen im Schutzstreifen nicht möglich. Südlich vom Grünzug Wesseling verläuft eine solche Leitungstrasse – dieser Bereich kommt somit ebenfalls nicht in Betracht. Auch sollten keine Flächen ausgewiesen werden, die mittel- oder langfristig einer städtebaulichen Entwicklung im Wege stehen. Wenn Pflanzungen realisiert sind, stehen diese Flächen für die nächsten 60 bis 100 Jahre nicht für beispielsweise neue Wohnbauflächen zur Verfügung. Im angehängten Übersichtsplan ist eine Fläche dargestellt, die nach Einschätzung der Verwaltung als Pilotfläche für den Babypark Eichholz mit insgesamt 16 Baumpflanzungen geeignet ist. 3. Umsetzung Bei Interesse wird ein Sponsorvertrag zwischen dem Bürger und der Stadt Wesseling abgeschlossen. Hier soll unter anderem geregelt werden, dass der Baum im Eigentum der Stadt Wesseling verbleibt und der Bürger Maßnahmen nicht selbständig / ohne Abstimmung durchführen kann. Mögliche Baumstandorte werden von der Verwaltung vorgegeben – der Bürger kann bei der Baumart eine Auswahl treffen. Aus den Erfahrungen der bereits erfolgten Baumpflanzungen im gesamten Gebiet von Eichholz sollte die Pflanzung der Bäume nicht durch die Bürger durchgeführt werden. Die Bodenverhältnisse sind in vielen Teilbereichen sehr ungünstig und es besteht erhöhte Gefahr, dass ein Anwachsen nicht gelingt. Die Ausführung sollte durch den Betriebshof oder durch eine entsprechende Fachfirma unter einer Bauüberwachung durch die Fachabteilung der Verwaltung erfolgen. An der Pflanzaktion können die Bürger gerne teilnehmen – vielleicht kann ein symbolisches Anwässern den Bezug zur Baumpflanzung symbolisieren. Nach erfolgter Pflanzung könnte ein personengebundenes / persönliches Schild angebracht werden. Aus Umsetzungs- und Kostengründen empfiehlt sich die Verwendung eines einheitlichen Layouts. Denkbar wären Schilder in einer Größe von ca. 20 x 10 cm, die an einem kleinen Metallstab bodennah befestigt würden. Die Schilder könnten aus zum Beispiel weiß lackiertem Metallblech mit schwarzer Schrift – dem Namen und einem Datum ausgeführt werden. Diese Art der Kennzeichnung wird von der Verwaltung jedoch kritisch gesehen. Es könnte vorkommen, dass nicht jeder Bürger eine solche Kennzeichnung wünscht. Auch sind Schilder vandalismusanfällig, können untereinander vertauscht oder gestohlen werden. Die Verwaltung schlägt daher die Verwendung einer „Urkunde“ vor, in der über einen Lageplan ein eindeutiger persönlicher Bezug zum gepflanzten Baum hergestellt werden kann. Die Pflege der Bäume erfolgt durch den Betriebshof oder eine Fachfirma im Rahmen der Entwicklungspflege für 3 Jahre. Im Anschluss wird der Baum entsprechend der jährlichen Baumkontrolle durch den Betriebshof gepflegt und notwendige Maßnahmen ergriffen. 4. Baumarten Nach Einschätzung von der Fachabteilung sind folgende Baumarten für den Bereich Eichholz geeignet: - Acer campestre / Feldahorn - Acer platanoides / Spitzahorn - Carpinus betulus / Hainbuche - Prunus avium / Vogelkirsche 5. Baumgröße / -qualität Je kleiner die Bäume bei der Pflanzung sind, desto mehr muss in die Pflege investiert werden. Es wird daher die Verwendung der Mindestqualität von 3-mal verpflanzten Solitärbäumen, mit Drahtballierung und einem Stammumfang von 18 – 20 cm vorgeschlagen. Diese Bäume sind dann bei Pflanzung bereits mindestens 2,00 bis 2,50 m groß. 6. Kosten Die Kosten für eine einzelne Baumpflanzung und die nachfolgende Pflege sind hoch. Um diese zu relativieren kalkuliert die Verwaltung die Kosten bei Ausführung von mindestens 5 Bäumen wie folgt: 1. 1.01. 1.02. 1.03. 1.04. Pflanzarbeiten Pflanzgrube herstellen Solitärbaum liefern und pflanzen Baumverankerung herstellen Verdunstungs- und Verbißschutz herstellen 135,00 € 480,00 € 45,00 € 65,00 € 2. 2.01. 2.02. Fertigstellungspflege Baum pflegen Baum wässern, inkl. Wasserlieferung, 12 Arbeitsgänge 40,00 € 150,00 € 3. 3.01. 3.02. 3.03. Entwicklungspflege (3 Jahre) Baum pflegen Baum wässern, inkl. Wasserlieferung, 8 Arbeitsgänge/Jahr Erziehungsschnitt durchführen 120,00 € 300,00 € 35,00 € Summe Herstellungskosten netto MwSt. 19% Summe Herstellungskosten brutto 1.370,00 € 260,30 € 1.630,30 € Wenn ein Schild und nicht eine persönliche Bindung über eine Urkunde erfolgen soll, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 90,00 € (brutto) an. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen, wie kiesigen wasserabführenden Schichten muss eine Bodenverbesserung in Form eines Bodenaustausches durchgeführt werden. So soll beispielsweise vermieden werden, dass der Baum vertrocknet. Ob Kosten hierzu anfallen oder ob nicht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Es ist beabsichtigt, dass die Bürger sich als Sponsor in Höhe von 250,00 € pro Baum an der Pflanzung beteiligen. Die restlichen rund 85 % (1.380,30 €) werden von der Stadt Wesseling über den Einsatz von Investivmitteln aus dem Haushalt 2017 finanziert. Im Haushalt 2017 stehen hierzu für die Umsetzung des Babypark Eichholz Investivmittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung. Demzufolge können im Rahmen dieses Pilotprojektes 7 Bäume realisiert werden. Zur Projektfortsetzung wird die Anmeldung und Bewilligung von zusätzlichen Haushaltsmitteln erforderlich. Die Verwaltung möchte an dieser Stelle expliziert darauf hinweisen, dass trotz sorgfältig durchgeführter Pflanzungen und anschließender Pflege Baumausfälle auftreten können. In diesen Fällen wird die Pflanzung in der nächsten Pflanzperiode auf Kosten der Stadt Wesseling wiederholt. Auch besteht die Gefahr von Vandalismus, wie zuletzt im Bereich vom Entenfang, wo jüngere Bäume gefällt wurden. 7. Alternative Flächen Nach erfolgreicher Umsetzung des Pilotprojektes Babypark Eichholz, verbunden mit einer positiven Resonanz, könnte das Projekt auch auf andere Stadtteile ausgeweitet werden. Hier sollte dann analog wie zuvor beschrieben bei der Flächensuche verfahren werden. 8. Recherche Die Verwaltung hat bei verschiedenen anderen Kommunen im Vorfeld recherchiert, ob ähnliche Projekte bekannt und unter welchen Voraussetzungen diese umgesetzt wurden oder noch werden. Dabei ist aufgefallen, dass das Thema sehr präsent ist. Der Zuschuss den die Bürger jeweils zu leisten haben ist nicht vergleichbar und reicht von 20 bis 900 €. Auch wird das Projekt für allgemeine Anlässe, wie Geburts- oder Jahrestage beziehungsweise zur Erinnerung angewendet.