Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
06.11.17, 17:06
Aktualisiert
06.11.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
236/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Babypark Eichholz
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.10.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 236/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Martin Wahl
18.10.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Babypark Eichholz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene
Verfahrensweise zur Umsetzung des Babypark Eichholz.
Sachdarstellung:
1. Anlass
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner 13. Sitzung am 07.06.2016 die Ausweisung einer Fläche zur Anlage eines „Babypark“ am Rande des Neubaugebietes Eichholz im Grünzug Wesseling Süd einstimmig beschlossen. Der Beschluss geht auf einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion
vom 19.05.2016 zurück (Vorlage 98/2016).
2. Flächenvorschlag
Bei der Flächensuche im definierten Bereich wurden folgende Faktoren berücksichtigt:
Eine festgesetzte Ausgleichsfläche im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird nach Einschätzung der Verwaltung kritisch gesehen. Zwar ist die Pflanzung von Bäumen formal in den meisten Fällen
als Aufwertung zu bewerten, jedoch kann dies den Entwicklungszielen im Umweltbericht entgegenwirken.
Beispielsweise ist die Anlage von Erdmulden als Ersatzlebensraum der Wechselkröte im Bebauungsplan
„Wohnbebauung Eichholz 2“ festgeschrieben – eine vermehrte Anpflanzung von Bäumen in diesem Bereich
kann sich hier negativ auswirken.
Bei Produktenleitungen ist eine Anpflanzung von Bäumen im Schutzstreifen nicht möglich. Südlich vom
Grünzug Wesseling verläuft eine solche Leitungstrasse – dieser Bereich kommt somit ebenfalls nicht in Betracht.
Auch sollten keine Flächen ausgewiesen werden, die mittel- oder langfristig einer städtebaulichen Entwicklung im Wege stehen. Wenn Pflanzungen realisiert sind, stehen diese Flächen für die nächsten 60 bis 100
Jahre nicht für beispielsweise neue Wohnbauflächen zur Verfügung.
Im angehängten Übersichtsplan ist eine Fläche dargestellt, die nach Einschätzung der Verwaltung als Pilotfläche für den Babypark Eichholz mit insgesamt 16 Baumpflanzungen geeignet ist.
3. Umsetzung
Bei Interesse wird ein Sponsorvertrag zwischen dem Bürger und der Stadt Wesseling abgeschlossen. Hier
soll unter anderem geregelt werden, dass der Baum im Eigentum der Stadt Wesseling verbleibt und der
Bürger Maßnahmen nicht selbständig / ohne Abstimmung durchführen kann. Mögliche Baumstandorte werden von der Verwaltung vorgegeben – der Bürger kann bei der Baumart eine Auswahl treffen.
Aus den Erfahrungen der bereits erfolgten Baumpflanzungen im gesamten Gebiet von Eichholz sollte die
Pflanzung der Bäume nicht durch die Bürger durchgeführt werden. Die Bodenverhältnisse sind in vielen Teilbereichen sehr ungünstig und es besteht erhöhte Gefahr, dass ein Anwachsen nicht gelingt. Die Ausführung
sollte durch den Betriebshof oder durch eine entsprechende Fachfirma unter einer Bauüberwachung durch
die Fachabteilung der Verwaltung erfolgen. An der Pflanzaktion können die Bürger gerne teilnehmen – vielleicht kann ein symbolisches Anwässern den Bezug zur Baumpflanzung symbolisieren.
Nach erfolgter Pflanzung könnte ein personengebundenes / persönliches Schild angebracht werden. Aus
Umsetzungs- und Kostengründen empfiehlt sich die Verwendung eines einheitlichen Layouts. Denkbar wären Schilder in einer Größe von ca. 20 x 10 cm, die an einem kleinen Metallstab bodennah befestigt würden.
Die Schilder könnten aus zum Beispiel weiß lackiertem Metallblech mit schwarzer Schrift – dem Namen und
einem Datum ausgeführt werden.
Diese Art der Kennzeichnung wird von der Verwaltung jedoch kritisch gesehen. Es könnte vorkommen, dass
nicht jeder Bürger eine solche Kennzeichnung wünscht. Auch sind Schilder vandalismusanfällig, können
untereinander vertauscht oder gestohlen werden. Die Verwaltung schlägt daher die Verwendung einer „Urkunde“ vor, in der über einen Lageplan ein eindeutiger persönlicher Bezug zum gepflanzten Baum hergestellt werden kann.
Die Pflege der Bäume erfolgt durch den Betriebshof oder eine Fachfirma im Rahmen der Entwicklungspflege
für 3 Jahre. Im Anschluss wird der Baum entsprechend der jährlichen Baumkontrolle durch den Betriebshof
gepflegt und notwendige Maßnahmen ergriffen.
4. Baumarten
Nach Einschätzung von der Fachabteilung sind folgende Baumarten für den Bereich Eichholz geeignet:
- Acer campestre / Feldahorn
- Acer platanoides / Spitzahorn
- Carpinus betulus / Hainbuche
- Prunus avium / Vogelkirsche
5. Baumgröße / -qualität
Je kleiner die Bäume bei der Pflanzung sind, desto mehr muss in die Pflege investiert werden. Es wird daher
die Verwendung der Mindestqualität von 3-mal verpflanzten Solitärbäumen, mit Drahtballierung und einem
Stammumfang von 18 – 20 cm vorgeschlagen. Diese Bäume sind dann bei Pflanzung bereits mindestens
2,00 bis 2,50 m groß.
6. Kosten
Die Kosten für eine einzelne Baumpflanzung und die nachfolgende Pflege sind hoch. Um diese zu relativieren kalkuliert die Verwaltung die Kosten bei Ausführung von mindestens 5 Bäumen wie folgt:
1.
1.01.
1.02.
1.03.
1.04.
Pflanzarbeiten
Pflanzgrube herstellen
Solitärbaum liefern und pflanzen
Baumverankerung herstellen
Verdunstungs- und Verbißschutz herstellen
135,00 €
480,00 €
45,00 €
65,00 €
2.
2.01.
2.02.
Fertigstellungspflege
Baum pflegen
Baum wässern, inkl. Wasserlieferung, 12 Arbeitsgänge
40,00 €
150,00 €
3.
3.01.
3.02.
3.03.
Entwicklungspflege (3 Jahre)
Baum pflegen
Baum wässern, inkl. Wasserlieferung, 8 Arbeitsgänge/Jahr
Erziehungsschnitt durchführen
120,00 €
300,00 €
35,00 €
Summe Herstellungskosten netto
MwSt. 19%
Summe Herstellungskosten brutto
1.370,00 €
260,30 €
1.630,30 €
Wenn ein Schild und nicht eine persönliche Bindung über eine Urkunde erfolgen soll, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 90,00 € (brutto) an.
Bei ungünstigen Bodenverhältnissen, wie kiesigen wasserabführenden Schichten muss eine Bodenverbesserung in Form eines Bodenaustausches durchgeführt werden. So soll beispielsweise vermieden werden,
dass der Baum vertrocknet. Ob Kosten hierzu anfallen oder ob nicht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Es ist beabsichtigt, dass die Bürger sich als Sponsor in Höhe von 250,00 € pro Baum an der Pflanzung beteiligen. Die restlichen rund 85 % (1.380,30 €) werden von der Stadt Wesseling über den Einsatz von Investivmitteln aus dem Haushalt 2017 finanziert. Im Haushalt 2017 stehen hierzu für die Umsetzung des Babypark Eichholz Investivmittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung. Demzufolge können im Rahmen dieses
Pilotprojektes 7 Bäume realisiert werden. Zur Projektfortsetzung wird die Anmeldung und Bewilligung von
zusätzlichen Haushaltsmitteln erforderlich.
Die Verwaltung möchte an dieser Stelle expliziert darauf hinweisen, dass trotz sorgfältig durchgeführter
Pflanzungen und anschließender Pflege Baumausfälle auftreten können. In diesen Fällen wird die Pflanzung
in der nächsten Pflanzperiode auf Kosten der Stadt Wesseling wiederholt. Auch besteht die Gefahr von
Vandalismus, wie zuletzt im Bereich vom Entenfang, wo jüngere Bäume gefällt wurden.
7. Alternative Flächen
Nach erfolgreicher Umsetzung des Pilotprojektes Babypark Eichholz, verbunden mit einer positiven Resonanz, könnte das Projekt auch auf andere Stadtteile ausgeweitet werden. Hier sollte dann analog wie zuvor
beschrieben bei der Flächensuche verfahren werden.
8. Recherche
Die Verwaltung hat bei verschiedenen anderen Kommunen im Vorfeld recherchiert, ob ähnliche Projekte
bekannt und unter welchen Voraussetzungen diese umgesetzt wurden oder noch werden. Dabei ist aufgefallen, dass das Thema sehr präsent ist. Der Zuschuss den die Bürger jeweils zu leisten haben ist nicht vergleichbar und reicht von 20 bis 900 €. Auch wird das Projekt für allgemeine Anlässe, wie Geburts- oder Jahrestage beziehungsweise zur Erinnerung angewendet.