Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
25.09.17, 13:02
Aktualisiert
25.09.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
218/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einbringung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 218/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
18.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einbringung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015 zur Kenntnis und verweist die Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 20.12.2016 hat der Rat beschlossen, das prüfungserleichterte Verfahren nach dem
Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zu nutzen und die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 dem geprüften Gesamtabschluss 2015 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen (Vorlage 232/2016). Er hat zudem beschlossen, mit der erstellungsbegleitenden
Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 und der Erstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln zu beauftragen (Vorlage
233/2016).
Zwischenzeitlich sind die Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und dem Gesamtlagebericht erstellt. Die Gesamtabschlüsse 2010
und 2015 sind gemäß den Vorschriften zum prüfungserleichterten Verfahren zu prüfen, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 werden dem Abschluss 2015 in der vom Bürgermeister bestätigten Fassung beigefügt.
Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse wurden allen Ratsmitgliedern zugeleitet.
Die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss.
2. Lösung
Der Stadtrat nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015 zur Kenntnis und verweist die Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt