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Beschlussvorlage (Einbringung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
25.09.17, 13:02
Aktualisiert
25.09.17, 13:02
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Sitzungsvorlage Nr.: 218/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einbringung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.09.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 218/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 18.09.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einbringung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015 Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015 zur Kenntnis und verweist die Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 20.12.2016 hat der Rat beschlossen, das prüfungserleichterte Verfahren nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zu nutzen und die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 dem geprüften Gesamtabschluss 2015 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen (Vorlage 232/2016). Er hat zudem beschlossen, mit der erstellungsbegleitenden Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 und der Erstellung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln zu beauftragen (Vorlage 233/2016). Zwischenzeitlich sind die Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und dem Gesamtlagebericht erstellt. Die Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 sind gemäß den Vorschriften zum prüfungserleichterten Verfahren zu prüfen, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 werden dem Abschluss 2015 in der vom Bürgermeister bestätigten Fassung beigefügt. Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse wurden allen Ratsmitgliedern zugeleitet. Die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. 2. Lösung Der Stadtrat nimmt die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2010 bis 2015 zur Kenntnis und verweist die Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt