Daten
Kommune
Wesseling
Größe
129 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 17:06
Aktualisiert
06.11.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
240/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Satzungsbeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
20.10.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 240/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
20.10.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
(Beschlussvorlage 90/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge, 18.04.2017)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 240/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge, 19.10.2017)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in
den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld mit Hinweis wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung einschließlich
Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
23.05.2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplanaufhebung Nr. 1/58 B, Rathausumfeld, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der zugehörige Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling
vom 26.07.2017 öffentlich bekannt gemacht worden.
Der Entwurf der Bebauungsplanaufhebung Nr. 1/58 B Rathausumfeld einschließlich Begründung sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen haben in der Zeit vom 03.08.2017 bis
einschließlich 08.09.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belage sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Aufhebungsverfahren beteiligt worden.
2. Lösung
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnamen aus der Bürgerschaft eingegangen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB
Im Rahmen der Beteiligung haben drei Behörden/ sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zur
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste A/B zu entnehmen.
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld, umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) als auch die bei
der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs.
2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen zur Beteiligung
gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 90/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge,
18.04.2017) ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling.
Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B wird mit dem Satzungsbeschluss des
Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen. Der Planbereich, der nicht von jüngeren Bebauungsplänen überlagert wird, ist künftig als „unbeplanter Innenbereich“ i.S.v. § 34 BauGB anzusehen.
Rechtsgrundlage
Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom
08.02.2017 bis zum 10.03.2017 und somit vor der in § 245 c BauGB genannten Frist (13.05.2017) eingeleitet
worden ist, kann bzw. konnte das Verfahren nach alter Rechtslage durchgeführt werden. Für den Satzungsbeschluss gilt das BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Bebauungsplanaufhebung werden von der SWIA Südwestdeutsche Immobilien Anlage
GmbH getragen. Sie ist Eigentümerin des Gebäudekomplexes Alfons-Müller-Platz 1/3 und hat die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beantragt
Anlagen
- Geltungsbereich
- Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Liste A/B, Abwägungsvorschläge, 19.10.2017)
- Planzeichnung (verkleinert)
- Begründung (inkl. Umweltbericht)
- Zusammenfassende Erklärung
- Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Vorlage
90/2017, Liste A/B, 18.04.2017)
Die Fraktionen/ fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten je ein Exemplar der Planzeichnung im Originalmaßstab 1:1000.