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Beschlussvorlage (BP 58B_Auswertung Offenlage)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 17:06
Aktualisiert
06.11.17, 17:06
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Inhalt der Datei

STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“ Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB – Eingegangene Stellungnahmen STADT WESSELING Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“ Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB A) SCHRIFTLICH EINGEGANGE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT Seitens der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen. Stand: 19.10.2017 STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“ Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB – Eingegangene Stellungnahmen B) SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Behörde/Institution 1. Deutsche Telekom Technik GmbH Innere Kanalstraße 98 50672 Köln 2. Rhein‐Erft‐Kreis Der Landrat 70/4 50124 Bergheim Zusammenfassung der Stellungnahme der Behörde / der TÖB Schreiben vom 11.08.2017 Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Das Unternehmen bittet um eine frühzeitige Einbindung in die Pla‐ nungen. Schreiben vom 07.09.2017 Aus wasserrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken gegen die Aufhebung, da weder festgesetzte Wasserschutzgebiete noch festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Geltungsbereich liegen (Untere Wasserbehörde). Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Aus Sicht des Immissionsschutzes werden keine Anregungen vor‐ gebracht. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Beden‐ ken. Seitens des Straßenverkehrsamtes bestehen keine Bedenken. Aus Sicht des Straßenbaulastträgers bestehen keine Bedenken, da das Kreisstraßennetz nicht betroffen ist. Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Bebauungsplanaufhebung sollen Nutzungsänderungen von gewerblicher Nutzung in Wohnnutzung möglich werden. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“ Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB – Eingegangene Stellungnahmen Behörde/Institution 3. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Rheinstraße 15 14513 Teltow Zusammenfassung der Stellungnahme der Behörde / der TÖB Email vom 18.09.2017 Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG weist darauf hin, dass eine vorhandene und eine geplante Richtfunkverbindung des Un‐ ternehmens durch das Plangebiet führen. Um Interferenzen zu vermeiden, sollten Baukonstruktionen im Bereich der geplanten Richtfunktrasse (link 306559509) 32 m Bauhöhe (Schutzstreifen um die Mittellinie des links +/‐ 3 m) bzw. im Bereich der vorhande‐ nen Richtfunktrasse (link 306555051) 24 m Bauhöhe (Schutzstrei‐ fen um die Mittellinie des links +/‐ 2 m) nicht überschreiten. Das Unternehmen bittet um Berücksichtigung der o. g. Richtfunk‐ trassen in der Bauleitplanung. Email vom 12.10.2017 Der Schutzstreifen um die Mittellinie des links 306559509 beträgt +/‐ 2m. Die Richtfunkverbindung beginnt im Plangebiet erst ab 32 m inklusive Schutzstreifen. Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf einen entsprechenden Hinweis in der Planzeichnung der Auf‐ hebung wird verzichtet. Die geplante Richtfunkverbindung (link 306559509) kreuzt die be‐ stehenden Gebäude Alfons‐Müller‐Platz 1‐3. Die realisierten Bau‐ höhen (5 Vollgeschosse) unterschreiten die geforderten Bauhö‐ henbeschränkungen von 32 m. Eine Überschreitung einer Bau‐ höhe von 32 m ist durch die Aufhebung des Bebauungsplans nicht zu erwarten. Die vorhandene Richtfunktrasse (link 306555051) liegt außerhalb des Planbereichs.