Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 17:06
Aktualisiert
06.11.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“ Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB – Eingegangene Stellungnahmen
STADT WESSELING
Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“
Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB
A) SCHRIFTLICH EINGEGANGE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT
Seitens der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen.
Stand: 19.10.2017
STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“ Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB – Eingegangene Stellungnahmen
B) SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Behörde/Institution
1. Deutsche Telekom Technik
GmbH
Innere Kanalstraße 98
50672 Köln
2. Rhein‐Erft‐Kreis
Der Landrat 70/4
50124 Bergheim
Zusammenfassung der Stellungnahme der Behörde / der TÖB
Schreiben vom 11.08.2017
Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist darauf hin, dass sich
im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden.
Das Unternehmen bittet um eine frühzeitige Einbindung in die Pla‐
nungen.
Schreiben vom 07.09.2017
Aus wasserrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken gegen
die Aufhebung, da weder festgesetzte Wasserschutzgebiete noch
festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Geltungsbereich liegen
(Untere Wasserbehörde).
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Aus Sicht des Immissionsschutzes werden keine Anregungen vor‐
gebracht.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Beden‐
ken.
Seitens des Straßenverkehrsamtes bestehen keine Bedenken.
Aus Sicht des Straßenbaulastträgers bestehen keine Bedenken, da
das Kreisstraßennetz nicht betroffen ist.
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Durch die Bebauungsplanaufhebung sollen Nutzungsänderungen
von gewerblicher Nutzung in Wohnnutzung möglich werden.
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
STADT WESSELING – Bebauungsplan Nr. 1/58 B „Rathausumfeld“ Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB – Eingegangene Stellungnahmen
Behörde/Institution
3. Telefónica Germany GmbH &
Co. OHG
Rheinstraße 15
14513 Teltow
Zusammenfassung der Stellungnahme der Behörde / der TÖB
Email vom 18.09.2017
Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG weist darauf hin, dass
eine vorhandene und eine geplante Richtfunkverbindung des Un‐
ternehmens durch das Plangebiet führen. Um Interferenzen zu
vermeiden, sollten Baukonstruktionen im Bereich der geplanten
Richtfunktrasse (link 306559509) 32 m Bauhöhe (Schutzstreifen
um die Mittellinie des links +/‐ 3 m) bzw. im Bereich der vorhande‐
nen Richtfunktrasse (link 306555051) 24 m Bauhöhe (Schutzstrei‐
fen um die Mittellinie des links +/‐ 2 m) nicht überschreiten.
Das Unternehmen bittet um Berücksichtigung der o. g. Richtfunk‐
trassen in der Bauleitplanung.
Email vom 12.10.2017
Der Schutzstreifen um die Mittellinie des links 306559509 beträgt
+/‐ 2m. Die Richtfunkverbindung beginnt im Plangebiet erst ab
32 m inklusive Schutzstreifen.
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Auf einen entsprechenden Hinweis in der Planzeichnung der Auf‐
hebung wird verzichtet.
Die geplante Richtfunkverbindung (link 306559509) kreuzt die be‐
stehenden Gebäude Alfons‐Müller‐Platz 1‐3. Die realisierten Bau‐
höhen (5 Vollgeschosse) unterschreiten die geforderten Bauhö‐
henbeschränkungen von 32 m. Eine Überschreitung einer Bau‐
höhe von 32 m ist durch die Aufhebung des Bebauungsplans nicht
zu erwarten.
Die vorhandene Richtfunktrasse (link 306555051) liegt außerhalb
des Planbereichs.