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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,5 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung) Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 25.11.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:45 Uhr TOP Betreff 5 Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung Ausschussmitglied Martin fragt nach dem Stand der Verkaufsbemühungen der überhängigen Übergangsheime. Fachbereichsleiter Leveringhaus erläutert kurz das bisherige Geschehen. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 und b) die zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 25.11.2008 Seite 2