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Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling auf Bezuschussung des Platzkonzertes für die Bewohner des CBT Hauses vom 14.08.2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 17:07
Aktualisiert
04.09.17, 17:07
Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus  Schützenbruderschaft Wesseling auf Bezuschussung des Platzkonzertes für die Bewohner des CBT Hauses vom 14.08.2017) Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus  Schützenbruderschaft Wesseling auf Bezuschussung des Platzkonzertes für die Bewohner des CBT Hauses vom 14.08.2017) Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus  Schützenbruderschaft Wesseling auf Bezuschussung des Platzkonzertes für die Bewohner des CBT Hauses vom 14.08.2017)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 188/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling auf Bezuschussung des Platzkonzertes für die Bewohner des CBT Hauses vom 14.08.2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 29.08.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 188/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Bab 29.08.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling auf Bezuschussung des Platzkonzertes für die Bewohner des CBT Hauses vom 14.08.2017 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling führt anlässlich des jährlichen Schützenfestes ein Platzkonzert für die Bewohner des CBT Hauses durch und bittet hierfür um einen städtischen Zuschuss. Der Antrag liegt der Vorlage in Kopie bei. 2. Lösung Die Verwaltung bittet um Entscheidung über den Antrag. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Im städtischen Haushalt für die Kulturbetriebe stehen bei der Haushaltsstelle 25-281-00 318000 5318 „Zuschüsse“ insgesamt 5.000 € zur Bezuschussung von Kulturprojekten der Wesselinger Vereine zur Verfügung.