Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.10.17, 17:05
Aktualisiert
09.11.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
196/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2016; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 196/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Busch
05.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2016; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2016 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 196/2017 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Verlust von 219.535,52 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 226.200 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von
355.102,09 € verbleibt ein Überschuss von 361.766,57 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Hauptausschuss:
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Rat:
Dem Betriebsausschuss wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2016 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt
ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Verlust von 219.535,52 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 226.200 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von
355.102,09 € verbleibt ein Überschuss von 361.766,57 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss in Höhe von 361.766,57 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.