Daten
Kommune
Wesseling
Größe
20 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.10.17, 17:05
Aktualisiert
23.10.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage II
Seite 1
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling
Lagebericht zum Jahresabschluss 2016
A. Grundlagen des Betriebes
I. Rechtliche Grundlagen
Die Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling sind ein rechtlich unselbständiges
Sondervermögen i.S.d. § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW, das nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Bestimmungen der
Betriebssatzung geführt wird.
II. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Dem Betrieb obliegt die Unterhaltung und Erweiterung von Grünanlagen im Stadtgebiet.
B. Geschäftsverlauf und -lage
I. Ertragslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 weist einen
Verlust in Höhe von 219.535,52 € aus.
Unter Berücksichtigung der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts
geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 226.200,00 € und des
Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 355.102,09 € verbleibt ein Überschuss von 361.766,57
€. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, diesen Überschuss in das Jahr 2017 vorzutragen.
Anlage II
Seite 2
II. Vermögenslage
In der folgenden Übersicht zum Vermögensaufbau und zur Kapitalstruktur sind die Bilanzzahlen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien dargestellt:
Vermögensaufbau
31.12.2016
T€
%
Anlagevermögen
Sachanlagen
- Sonderposten
langfristig gebundenes
Vermögen
Umlaufvermögen
Forderungen gegen Dritte
Flüssige Mittel
kurzfristig gebundenes
Vermögen
Gesamt
31.12.2015
T€
%
Veränderungen
T€
%-Punkte
3.779
-123
79,9
-2,6
3.715
-130
79,0
-2,8
64
7
0,7
0,2
3.656
77,2
3.585
76,3
71
1,1
0
1.075
0,0
22,8
0
1.115
0,0
23,7
0
-40
0,0
-0,9
1.075
22,8
1.115
23,7
-40
-0,9
4.731
100,0
4.700
100,0
31
0,0
Kapitalstruktur
31.12.2016
T€
%
Eigenkapital
Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten
gegenüber der Stadt
Wesseling /
Eigenbetrieben der Stadt
Wesseling
Gesamt
31.12.2015
T€
%
Veränderungen
T€
%-Punkte
4.597
97,2
4.591
97,7
6
-0,4
45
1,0
43
0,9
2
-0,1
89
134
4.731
1,9
2,8
100,0
66
109
4.700
1,4
0,9
100,0
23
25
31
0,6
0,4
0,0
Das langfristig gebundene Vermögen ist zu 125,7 % durch Eigenkapital gedeckt und damit
langfristig finanziert.
Anlage II
Seite 3
III. Finanzlage
Kapitalflussrechnung 2016
T€
Langfristiger Bereich
(1) Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresfehlbetrag
Abschreibungen
-220
43
-177
(2) Investitionsbereich
Investitonen in das Anlagevermögen
Abgang Anlagevermögen
(3) Finanzierungslücke
-107
0
-107
-284
(4) Kapitalzufluss
Verlustausgleich aus dem Haushalt der Stadt
Erhöhung Kapitalrücklage
Veränderungen Sonderposten
226
0
-7
219
Veränderung des Netto-Umlaufvermögens
-65
Kurzfristiger Bereich
(5) Mittelherkunft
Abbau der Forderungen gegenüber Dritten
Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt Wesseling
0
2
23
25
(6) Mittelverwendung
Zunahme der Forderungen gegen Dritte
0
0
(7) Finanzmittelbestand
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 4-6)
Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres
-40
1115
1075
Anlage II
Seite 4
C. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
nicht mehr ergeben.
D. Chancen und Risiken
Das Sondervermögen Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling stellt eine Chance dar,
Wald- und Parkanlagen zu schaffen und zu erhalten. Dies führt zu einer Verbesserung der
Lebensqualität in der Stadt Wesseling.
Es besteht ein Risikomanagementsystem. Im Risikomanagementsystem werden alle
bestandsgefährdenden Risiken erfasst. Die Risiken werden bewertet und zeitgerecht an die
jeweiligen Entscheidungsträger kommuniziert.
E. Prognosebericht
Der Wirtschaftsplan der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr
2017 sieht im Erfolgsplan einen Verlust von 301.400 € vor, der durch eine Zuweisung aus
dem städtischen Haushalt ausgeglichen wird.
Der Vermögensplan sieht Investitionen von 109.300 € vor, die über Abschreibungen und
Ausgleichszahlungen nach dem Baugesetzbuch gedeckt sind.
Da auch künftig mit ausreichenden Betriebserträgen nicht gerechnet werden kann, werden
Verluste des Sondervermögens auch in Zukunft aus dem städtischen Haushalt auszugleichen sein.
Wesseling, den 03.07.2017
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Manfred Hummelsheim
Beigeordneter und Kämmerer