Daten
Kommune
Wesseling
Größe
16 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.10.17, 17:05
Aktualisiert
23.10.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage I/3
Seite 1
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016 - 31.12.2016
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling stellen ein Sondervermögen der
Stadt Wesseling dar und werden von diesen geführt und geleitet.
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung
entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die
Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände
voraussichtlich genutzt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden
zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva:
Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der
Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt:
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a) Sachanlagen:
Grundstücke ohne Bauten
Grünanlagen
Technische Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
31.12.2016
31.12.2015
3.283.383,50 €
418.920,19 €
43.839,70 €
32.718,30 €
3.778.861,69 €
3.283.383,50 €
343.484,42 €
47.544,56 €
40.599,84 €
3.715.012,32 €
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die
Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt.
Eine Übersicht über die geplanten Bauvorhaben ist in der Anlage I/6 beigefügt.
b) Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen von 1.075.228,90 € gegenüber der Stadt
Wesseling.
2. Passiva:
a) Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)
Kapitalrücklage
Gewinnvortrag
Vortrag
Jahresverlust des Vorjahres
Vorläufige Verlustabdeckung
Jahresverlust
b) Sonderposten
Sonstige Sonderposten
Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB
31.12.2016
31.12.2015
4.597.377,27 €
4.590.712,79 €
766.937,82 €
766.937,82 €
3.468.672,88 €
3.468.672,88 €
538.371,91 €
-183.269,82 €
226.200,00 €
581.302,09 €
378.539,74 €
-67.467,83 €
227.300,00 €
538.371,91 €
-219.535,52 €
-183.269,82€
31.12.2016
31.12.2015
22.333,00 €
100.981,36 €
123.314,36 €
24.008,20 €
106.390,61 €
130.398,81 €
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Zweckgebundene Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen müssen als Sonderposten
ausgewiesen und analog der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände
aufgelöst werden.
c) Rückstellungen
Prüfungskosten
Vortrag
15.250,00 €
Verbrauch V
Auflösung A
6.300,10 €
1.154,90 €
Zuführung
6.000,00 €
Endstand
13.769,00 €
Rückstellungen wurden gebildet für die voraussichtlichen Prüfungs- und Beratungskosten für
den Jahresabschluss 2016 und die GPA NRW.
d) Verbindlichkeiten
31.12.2016
31.12.2015
1.785,64 €
14,77 €
3.723,61 €
445,06 €
Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt
Wesseling
88.571,87 €
65.607,16 €
Sonstige Verbindlichkeiten
5.746,45 €
855,55 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon verbundene Unternehmen
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Materialaufwand
Der Materialaufwand im Geschäftsjahr von 178.343,72 € betrifft im Wesentlichen die
Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünflächen durch den Betriebshof sowie für die
Unterhaltung und Bewirtschaftung der WC-Anlage in der Naherholungsanlage Entenfang.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Prüfungs- und Beratungskosten
(6.013,00 €).
Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.000 €.
Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.
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E. Sonstige Angaben
Organe
a) Betriebsleitung:
Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NW.
b) Betriebsausschuss:
Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem
Hauptausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an:
01.01.-31.12.2016
Bürgermeister Erwin Esser, Vorsitzender (ab 23.06.2014)
Auge, Stephan, Sicherheitsbevollmächtigter
Böhner, Georg, Rechtsanwalt
Engels-Bremer, Martina, Geschäftsführerin
Florin, Tanja, Kauffrau
Halbritter, Gisela, Erzieherin
Halbritter, Helmut, Dipl.-Verwaltungswirt
Hambach, Paul, Kaufm. Angestellter
Herrwegen, Helge, Gewerkschaftssekretär
Jügel, Sascha, Unternehmensberater
Keilhau, Giovanna, Bürokauffrau
Kornmüller, Detlef, Chemiemeister i.R.
Kutzer, Jörg, Arzt
Kutzer, Maria Therese, Lehrerin
Löffler Dr., Jürgen, Berufsoffizier
Marx, Winfried, Pharma-Kaufmann
Meiers, Ute, Sekretärin
Meschwitz, Klaus, Bautechniker
Meyn, Heidi, Bankkauffrau
Mollenhauer, Jan, Mediengestalter
Nahlen, Karl-Peter, Makler im Dentalbereich
Nep, Peter, Techn. Angestellter
Rothermund, Manfred, Bauingenieur
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F. Behandlung des Jahresverlusts
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 weist einen
Verlust in Höhe von 219.535,52 € aus.
Unter Berücksichtigung der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts
geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 226.200,00 € und des
Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 355.102,09 € verbleibt ein Überschuss von 361.766,57
€. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, diesen Überschuss in das Jahr 2017 vorzutragen.
Wesseling, den 03.07.2017
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Manfred Hummelsheim
Beigeordneter und Kämmerer