Daten
Kommune
Wesseling
Größe
29 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.10.17, 17:05
Aktualisiert
23.10.17, 17:05
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Anlage I/3
Seite 1
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016 - 31.12.2016
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling stellen ein Sondervermögen der Stadt
Wesseling dar und werden von dieser geführt und geleitet.
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden
zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zuschüsse für Investitionen werden (zunächst) bei den sonstigen Verbindlichkeiten nachgewiesen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt die Umbuchung der Zuschüsse in die Sonderposten.
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C. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva:
Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der
Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt:
a) Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
technische Anlagen und Maschinen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
31.12.2016
31.12.2015
6.112.494,51 €
8.796,80 €
284.990,92 €
514.889,76 €
6.921.171,99 €
6.243.556,57 €
12.271,00 €
260.152,77 €
464.383,34 €
6.980.363,68 €
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt.
Die Anlagen im Bau betreffen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen Waldstraße und Taunusstraße.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen.
Für das Jahr 2017 sind folgende Bauvorhaben geplant:
- Baumaßnahme U3 Kita Im Stockental: 15.000 € für Neuanschaffung Wickelkommode und
Duschwanne
- Außenanlage Kita Jahnstraße: 22.500 € für Neuanschaffung Sonnenschutz, Sichtschutz
und Fertiggarage
- Außenanlage Kita Weidenweg: 60.000 € für Neuanschaffung Spielanlage
- Außenanlage Kita Bonner Straße: 50.000 € für Neuanschaffung Spielanlage
- Außenanlage Kita Im Blauen Garn: 55.500 € für Neuanschaffung Spielanlage und Sonnenschutz
- Außenanlage Kita Westring: 50.000 € für Neuanschaffung Spielanlage
- Außenanlage Kita Waldstraße: 63.500 € für Neuanschaffung Spielanlage U3, Sitzgruppen
und Fertiggarage
b) Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Anfangsstand
Zugang
Abgang
Stand zum Jahresende
31.12.2016
6.867.182,94 €
1.001.250,00 €
0,00 €
7.868.432,94 €
Der Wertpapierbestand wird in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt.
31.12.2015
7.884.197,94 €
200.000,00 €
-1.217.015,00 €
6.867.182,94 €
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c) Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
55.047,66 €. Die Forderungen betreffen Essensgeld, Eingliederungshilfen und eine Zuweisung des LVR.
Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 2.798.045,18 €.
Es handelt sich dabei um das Kassenkonto des Betriebes, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird.
d) sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögengegenstände betragen zum Bilanzstichtag 26.542,60 €. Sie betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen und debitorische
Kreditoren.
2. Passiva
a) Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)
Kapitalrücklage
Gewinnvortrag
Vortrag
Verlust des Vorjahres
Vorläufige Verlustabdeckung
Jahresverlust
31.12.2016
31.12.2015
15.747.511,65 €
14.604.366,10 €
2.812.105,35 €
2.812.105,35 €
10.878.325,82 €
10.878.325,82 €
2.436.470,51 €
-1.522.535,58 €
2.820.700,00 €
3.734.634,93 €
2.013.080,41 €
-1.496.209,90 €
1.919.600,00 €
2.436.470,51 €
-1.677.554,45 €
-1.522.535,58 €
31.12.2016
31.12.2015
367.400,00 €
499.364,75 €
191.532,04 €
159.839,59 €
73.067,46 €
1.291.203,84 €
374.000,00 €
508.598,04 €
194.932,04 €
162.728,74 €
56.896,22 €
1.297.155,04 €
b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Zuschuss Investitionen Kita Im Blauen Garn
Zuschuss Investitionen Kita Taunusstraße
Zuschuss Investitionen Kita Bonner Straße
Zuschuss Investitionen Kita Jahnstraße
Sonstige Sonderposten
Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen
zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewie-
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sen, und zwar nach Fertigstellung der Baumaßnahmen, wenn die zweckentsprechende Mittelverwendung sichergestellt ist.
Entwicklung der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen:
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Auflösung
Stand 31.12.
2016
2015
1.297.155,04 €
21.065,89 €
0,00 €
27.017,09 €
1.291.203,84 €
1.313.279,00 €
16.428,50 €
0,00 €
32.552,46 €
1.297.155,04 €
Die Zugänge im Berichtsjahr betreffen Umbuchungen aus den sonstigen Verbindlichkeiten.
c) Rückstellungen
Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Erstellungskosten für die
Jahre 2013 bis 2016, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen und Überstunden der
Arbeitnehmer, für Altersteilzeit und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Vortrag
€
Verbrauch
Auflösung
€
V
A
Zuführung
€
Endstand
€
-
Urlaub
Überstunden
36.610,00
43.124,00
36.610,00
43.124,00
V
V
33.753,14
39.819,13
33.753,14
39.819,13
-
Altersteilzeit
249.000,00
89.040,00
V
0,00
159.960,00
-
Prüfungskosten
19.660,00
13.576,00
V
4.170,00
10.254,00
-
Aufbewahrungskosten
1.200,00
349.594,00
0,00
182.350,00
V
V
0,00
77.742,27
1.200,00
244.986,27
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte abweichend von § 21 S. 2 EigVO
NRW i. V .m. §§ 252 ff. HGB nach den Grundsätzen der GemHVO NRW durch Anwendung
des sog. Pauschalwertverfahrens.
d) Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 77.062,49 €
(Vorjahr: 71.746,07 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von
44.851,34 € (Vorjahr: 32.221,07 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieb Stadtwerke
der Stadt in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 18.746,82 €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe
von 254.081,23 € (Vorjahr: 208.801,66 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die erhaltenen Zuwendungen für U-3-Baumaßnahmen (204.288,55 €), die zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind. Sie werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesen und betreffen die Maßnahmen bei der Kita Waldstraße mit 180.000,00 €, eine
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neue Küche zur Maßnahmen bei der Kita Waldstraße mit 15.308,00 € sowie Landesmittel
aus dem Belastungsausgleichsgesetz für das Kindergartenjahr 2012 mit 8.980,55 €.
e) Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzungen betragen zum Bilanzstichtag 10.241,87 €. Sie betreffen bereits bezahlte Kindergartenbeiträge und Essensgelder, welche erst im Folgejahr Ertrag
darstellen.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Betriebskostenzuschüsse
Erstattung Personalkosten Eingliederungshilfe
Inklusionspauschale Weidenweg
Verpflegungskostenerstattungen
Erstattungen für heilpädagogische Gruppen
Erstattung für Sprachförderung
Inklusionspauschalen
Sonstige Erstattungen und Zuweisungen
2016
2015
4.032.615,20 €
114.629,73 €
12.083,43 €
240.445,69 €
0,00 €
2.160,00 €
145.417,83 €
21.293,19 €
4.568.645,07 €
3.752.279,18 €
93.382,87 €
0,00 €
196.180,70 €
89.996,55 €
29.548,00 €
66.280,73 €
35.049,32 €
4.262.717,35 €
Die Anzahl der Plätze zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 setzte sich wie folgt
zusammen:
Einrichtung
Villa Sonnenschein
Regenbogen
Zwergenhaus
Villa Kunterbunt
Wilde Wiese
Entenfangschlösschen
Rheinbogen
Waldsiedlung
Westring
Plätze insgesamt
Straße
Im Blauen Garn 80
Bonnerstraße 90
Weidenweg
Jahnstraße
Im Stockental 24
Entenfangstraße 60
Lahnstraße
Waldstraße 102
Westring 2
über 3
72
51
37
70
39
41
101
40
28
479
Anzahl Plätze
unter 3
22
12
6
22
1
4
24
10
1
102
Gesamt
94
63
43
92
40
45
125
50
29
581
2. Personalaufwand
2016
2015
a) Löhne und Gehälter
4.100.526,73 €
3.807.592,80 €
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
1.201.993,53 €
1.078.787,45 €
850.167,45 €
21.143,89 €
871.311,34 €
761.185,44 €
18.549,57 €
779.735,01 €
-
soziale Abgaben:
Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
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-
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse
Beihilfen
Personalaufwand insgesamt [Summe a) + b)]
330.682,19 €
0,00 €
330.682,19 €
298.853,93 €
198,51 €
299.052,42 €
5.302.520,26 €
4.886.380,25 €
Am Bilanzstichtag waren im Betrieb 138 (Vorjahr 127) Angestellte beschäftigt.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt
(77.100,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst.
Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (17.157,56 €), Prüfung und
Beratung (16.123,22 €), Fortbildung (16.925,14 €), Ausbuchung von Forderungen (2.224,71
€), Verlust aus Finanzanlagenabgang (0,00 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon).
Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.570,00 €.
Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet.
E. Sonstige Angaben
Organe
a) Betriebsleitung
Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW.
b) Betriebsausschuss:
Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem
Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Ratsmitglieder und sachkundige Bürger
Monika Engels-Welter, Betreuerin
Maria Therese Kutzer, Lehrerin (Vorsitzende)
Stephan Auge, Prozessmanager
Vaia Lücke, Kfm. Angestellte
Petra Flink, Grafikerin
Helmut Latak, Rentner
Tanja Florin, Nicht berufstätig
Hannah Laubach, Auszubildende
Stefan Dörge, Student
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Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden
Daniel Viehöfer, Student
Georg Baumann, Rechtsanwalt
Bernd Schönknecht, Diplom-Betriebswirt
Karin Adam, Rentnerin
Heidi Reeker, Hausfrau
Inge Kappen, Tagesmutter
Beratende Mitglieder:
Seher Kurtuldu, Versicherungskauffrau
Klaus Meschwitz, Techn. Angestellter
Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte
Annegret Kirsch, Rentnerin
Dr. Arndt Lorenz, Richter
Mario Larres, Polizeibeamter
Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer
Maschamay Poßekel, Pressereferentin
Olaf Schneider, Lehrer
Sascha Jügel, Unternehmensberater
Hümeyra Kumral, Med. Fachangestellte
Esser Erwin, Bürgermeister
Michael Querbach, Leiter Jugendamt
Jörg Fliegner, CO-Dezernent
Manfred Hummelsheim, Beigeordneter
Hubert Wanner, Rentner
F. Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von 1.677.554,45 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu
Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 2.820.700,00 €
und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 913.934,93 € vollständig ausgeglichen.
Es verbleibt ein Überschuss von 2.057.080,48 €.
Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 2.057.080,48 € zur
Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und
auf neue Rechnung vorzutragen.
Wesseling, den 03.07.2017
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Manfred Hummelsheim
Beigeordneter und Kämmerer