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Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015; Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015; Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2015; Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 165/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015; Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.07.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 165/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 26.07.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2015; Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2015 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 165/2017 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Verlust von 183.269,82 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 227.300 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 311.071,61 € verbleibt ein Überschuss von 355.102,09 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Hauptausschuss: Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Zusätzlicher Beschlussentwurf für den Rat: Dem Betriebsausschuss wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2015 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Verlust von 183.269,82 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 227.300 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung de Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 311.071,61 € verbleibt ein Überschuss von 355.102,09 €. Dieser Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss in Höhe von 355.102,09 € auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.