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Beschlussvorlage (Anhang Wald u. Park2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 17:06
Aktualisiert
11.09.17, 17:06
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Inhalt der Datei

Anlage I/3 Seite 1 Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 - 31.12.2015 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des HGB geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des HGB. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: Anlage I/3 Seite 2 a) Sachanlagen: Grundstücke ohne Bauten Grünanlagen Technische Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2015 31.12.2014 3.283.383,50 € 343.484,42 € 47.544,56 € 40.599,84 € 3.715.012,32 € 3.237.369,69 € 374.869,17 € 51.249,42 € 48.481,38 € 3.711.969,66 € Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt. Eine Übersicht über die geplanten Bauvorhaben ist in der Anlage I/6 beigefügt. b) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen von 1.115.015,02 € gegenüber der Stadt Wesseling. 2. Passiva: a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Kapitalrücklage Gewinnvortrag Vortrag Jahresverlust des Vorjahres Vorläufige Verlustabdeckung Jahresverlust b) Sonderposten Sonstige Sonderposten Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB 31.12.2015 31.12.2014 4.590.712,79 € 4.499.682,61 € 766.937,82 € 766.937,82 € 3.468.672,88 € 3.421.672,88 € 378.539,74 € -67.467,83 € 227.300,00 € 538.371,91 € 345.003,26 € -142.263,52 € 175.800,00 € 378.539,74 € -183.269,82 € -67.467,83 € 31.12.2015 31.12.2014 24.008,20 € 106.390,61 € 130.398,81 € 25.683,40 € 111.799,86 € 137.483,26 € Zweckgebundene Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen müssen als Sonderposten ausgewiesen und analog der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst werden. Anlage I/3 Seite 3 c) Rückstellungen Prüfungskosten Vortrag 13.750,00 € Verbrauch V Auflösung A 3.320,10 € 1.179,90 € Zuführung 6.000,00 € Endstand 15.250,00 € Rückstellungen wurden gebildet für die voraussichtlichen Prüfungs- und Beratungskosten für den Jahresabschluss 2015 und die GPA NRW. d) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon verbundene Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt Wesseling Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2015 31.12.2014 3.723,61 € 445,06 € 1.346,65 € 0,00 € 65.607,16 € 23.308,35 € 855,55 € 855,55 € D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Materialaufwand Der Materialaufwand im Geschäftsjahr von 142.683,45 € betrifft im Wesentlichen die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünflächen durch den Betriebshof sowie für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der WC-Anlage in der Naherholungsanlage Entenfang. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Prüfungs- und Beratungskosten (6.000,00 €). Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.000 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung: Anlage I/3 Seite 4 Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NW. b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Hauptausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: 01.01.-31.12.2015 Bürgermeister Erwin Esser, Vorsitzender (ab 23.06.2014) Auge, Stephan, Sicherheitsbevollmächtigter Böhner, Georg, Rechtsanwalt Engels-Bremer, Martina, Geschäftsführerin Florin, Tanja, Kauffrau (ab 23.06.2015) Geyr, Sabine, Dipl.-Finanzwirtin Halbritter, Gisela, Erzieherin Halbritter, Helmut, Dipl.-Verwaltungswirt Hambach, Paul, Kaufm. Angestellter Herrwegen, Helge, Gewerkschaftssekretär Jügel, Sascha, Unternehmensberater Keilhau, Giovanna, Bürokauffrau Kornmüller, Detlef, Chemiemeister i.R. Kutzer, Jörg, Arzt Kutzer, Maria Therese, Lehrerin Löffler Dr., Jürgen, Berufsoffizier Marx, Winfried, Pharma-Kaufmann Meiers, Ute, Sekretärin Meschwitz, Klaus, Bautechniker Meyn, Heidi, Bankkauffrau Mollenhauer, Jan, Mediengestalter Nahlen, Karl-Peter, Makler im Dentalbereich Nep, Peter, Techn. Angestellter Rothermund, Manfred, Bauingenieur F. Behandlung des Jahresverlusts Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 weist einen Verlust in Höhe von 183.269,82 € aus. Anlage I/3 Seite 5 Unter Berücksichtigung der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 227.300,00 € und des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 311.071,91 € verbleibt ein Überschuss von 355.102,09 €. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, diesen Überschuss in das Jahr 2016 vorzutragen. Wesseling, den 12.06.2017 Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling Der Bürgermeister In Vertretung gez. Manfred Hummelsheim Beigeordneter und Kämmerer