Daten
Kommune
Wesseling
Größe
206 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
04.09.17, 17:07
Aktualisiert
04.09.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
146/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/16, 1. Änderung "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 66 -
- 80 -
28.08.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 146/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
28.08.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/16, 1. Änderung "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs. 1 BauGB (Liste Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2/16, 1.
Änderung „Sechtemer Straße/ Friedhofsweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der in der
Sitzung vorliegende Entwurf der gemäß § 2a, 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 auf Antrag der
Bauherrenschaft Boddenberg/ Meissner die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 2/16 „Sechtemer Straße/ Friedhofsweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der zugehörige Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 08.02.2017 öffentlich bekannt gemacht
worden.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich in der Zeit vom 08.02.2017 bis zum 01.03.2017 im
Neuen Rathaus der Stadt Wesseling über das Bebauungsplanverfahren zu informieren und Stellungnahmen
vorzubringen.
Aufgrund einer inzwischen erfolgten Novellierung des Baugesetzbuchs und seiner Überleitungsvorschriften
mit Änderungen hinsichtlich des „beschleunigten Verfahrens“ hat die Verwaltung sich dazu entschieden,
zusätzlich zur oben angeführten Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen. Diese ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Ergebnisse der 1. Beteiligungsstufe sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).
2. Lösung
In den vergangenen Monaten ist vom Büro H+B Stadtplanung ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet worden,
der nun zur Beschlussfassung vorliegt. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereichs unterscheidet sich von
der Abgrenzung des Aufstellungsbeschlusses. Umfasste der Geltungsbereich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses im Januar lediglich die zur Neubebauung anstehenden Grundstücke, ist dieser für die
Entwurfsfassung des B-Plans um Teilflächen des Friedhofswegs und der Sechtemer Straße sowie das Eckgrundstück Sechtemer Straße/ Friedhofsweg mit einer alten Bestandsbebauung erweitert worden. Ebenfalls
in den Geltungsbereich einbezogen worden ist ein schmaler, an den Friedhofsweg angrenzender Streifen
des Grundstücks Schulstraße 28. Grund für die Geltungsbereichserweiterung ist zum einen, die in vorhandenen Alt-Bebauungsplänen festgesetzten Verkehrsflächen planungsrechtlich der tatsächlichen Örtlichkeit
anzupassen und zum anderen eine Verbreiterung des auf der Nordseite des Friedhofsweg gelegenen Gehwegs vorzubereiten. Nachfolgende Abbildungen veranschaulichen die vorgenommene Geltungsbereichserweiterung:
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
Geltungsbereich erweitert
Durch den Bebauungsplan wird Planungsrecht für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 42 Wohneinheiten geschaffen. Die Gebäude sollen drei Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss
erhalten. Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Drei Baufelder
markieren die möglichen Standorte der Neubauten. Die Bestandbebauung im Eckbereich zur Sechtemer
Straße wird über die Festsetzung eines eigenen Baufeldes gesichert, welches mittel- bis langfristig einen
Ersatzbau an der Stelle ermöglicht. Neben einer maximal zulässigen 3-geschossigen Bebauung (+Staffel)
setzt der Bebauungsplan WA-typische Grund- und Geschossflächenzahlen fest (0,4/ 1,2). Die Gebäudehöhe
wird neben der Regelung zur zulässigen Geschossigkeit über maximal zulässige Höhen über Normalhöhennull (NHN) limitiert. Die Bauweise wird im Eckbereich zur Sechtemer Straße als geschlossen, im übrigen
Plangeltungsbereich als offen festgesetzt. Aufgrund der Lärmemissionen der Sechtemer Straße ist die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Details zum Bebauungsplanentwurf
können der Planzeichnung und der vorliegenden Begründung entnommen werden.
3. Alternativen
Ohne eine Änderung des Bebauungsplans wäre die beabsichtigte Planung rechtlich nicht zulässig.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie für alle erforderlichen Gutachten (Lärm, Artenschutz, Hydrogeologie) werden von der Bauherrenschaft getragen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans können städtischerseits Erschließungsbeiträge für den Friedhofsweg abgerechnet werden.
Anlagen
Geltungsbereich
Bebauungsplan (Entwurf, verkleinert)
Textliche Festsetzungen (Entwurf)
Begründung (Entwurf)
Liste Abwägungsvorschläge frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplan-Entwurfs im Originalmaßstab 1:500.