Daten
Kommune
Wesseling
Größe
33 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
04.09.17, 17:07
Aktualisiert
04.09.17, 17:07
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STADT WESSELING – 1. Änderung, Bebauungsplanes Nr. 2/16, „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“ - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB
STADT WESSELING
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16 „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“
Stand: 13.06.2017
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Reihenfolge gemäß Absendedatum
Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Behörde/ Institution
Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft
m.b.H.
Godorfer Hauptstraße 186
50997 Köln
PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
Evonik Technology & Infrastructure
GmbH
Paul-Baumann-Str. 1
45772 Marl
Nord-West-Oelleitung GmbH
Kolkerhofweg 120
45478 Mülheim an der Ruhr
Thyssengas GmbH
Emil-Moog-Platz 13
44137 Dortmund
Gasversorgung Rhein- Erft
Max-Planck-Straße 11
50354 Hürth
Geologischer Dienst NRW
De- Greiff- Straße 195
47803 Krefeld
Stand: 13.06.2017
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Schreiben vom 09.03.2017
Von der genannten Maßnahme werden weder vorhandene Anlagen
noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen betroffen.
Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschlag
Hinweis, dass im Falle einer Ausgleichsmaßnahme sichergestellt sein
muss, dass diese nicht im Schutzstreifen der Leitungen der RheinMain-Rohrleitungstransportgesellschaft vorgenommen wird.
Bitte um erneute Beteiligung.
Schreiben vom 13.03.2017
Es
befinden
sich
keine
von
der
Pledoc
verwalteten
Versorgungsanlagen innerhalb des Geltungsbereiches.
Schreiben vom 14.03.2017
Im Plangebiet verlaufen keine von der Evonik betreuten
Fernleitungen.
Ausgleichsmaßnahmen sind aufgrund der Verfahrensgestaltung nach
§ 13a BauGB nicht erforderlich.
Schreiben vom 14.03.2017
Es werden keine Mineralölfernleitungen und/ oder weitere von der
Nord-West-Oelleitung GmbH überwachte Fernleitungen berührt.
Keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Empfehlung an die ausführenden Firmen, die Dienste der ALIZ
GmbH&Co. KG, als zentrales Leitungsauskunftssystem in Anspruch
zu nehmen.
Schreiben vom 14.03.2017
Durch die Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten
Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind
zur Zeit nicht vorgesehen. Keine Bedenken.
Schreiben vom 15.03.2017
Die Erdgasnetze sind an die Rheinische NETZGesellschaft mbH
mittelbar verpachtet. Von dort aus werden die Belange der GVG
wahrgenommen.
Schreiben vom 15.03.2017
Es wird auf die Erdbebengefährdung und die Beachtung der DIN
4149:2005-04 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) hingewiesen.
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2, geologische Untereinheit
Die Stellungnahme wird daher zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis ist nicht bebauungsplanrelevant. Es wird im Rahmen des
Bauantrages ein Standsicherheitsnachweis erbracht.
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STADT WESSELING – 1. Änderung, Bebauungsplanes Nr. 2/16, „Sechtemer Straße/Friedhofsweg“ - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB
T.
Es wird empfohlen, die Baugrundeigenschaften objektbezogen zu
untersuchen.
Für den o.g. Nachweis wird auch ein Baugrundgutachten erstellt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8.
9.
10.
Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
Gascade
Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
LVR Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Schreiben vom 17.03.2017
Im
Bereich
der
Maßnahme
verlaufen
keine
Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH. Planungen liegen für
diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vor.
Schreiben vom 17.03.2017
Antwort zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber
WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie der OPAL
Gastransport GmbH & Co. KG.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die eigenen und von der Gascade betreuten Leitungen sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Schreiben vom 20.03.2017
Es sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentl.
Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Hinweis auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein
Westfalen sowie Bitte um Aufnahme eines entsprechenden Hinweises
in den B-Plan.
Es wird ein Hinweis bzgl. des Verhaltens beim unerwarteten Auftreten
von archäologischen Funden oder Befunden in den B-Plan
aufgenommen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
11.
Stadtwerke Wesseling GmbH
(SWW), Entsorgungsbetriebe
Wesseling (EBW)
Brühler Straße 95
50389 Wesseling
Schreiben vom 24.03.2017
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Jedes Grundstück soll einen eigenen Kanalhausanschluss für das
anfallende Schmutzwasser erhalten.
Die Vorgaben werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Das
Entwässerungskonzept wird ferner in der Begründung zum B-Plan
erläutert.
Auf Grundlage von hydraulischen Berechnungen ist das anfallende
Niederschlagswasser auf Dächern und befestigten Flächen dezentral
zu versickern. Jedes Grundstück soll über eine eigene
Versickerungsanlage verfügen.
Ein Versickerungsgutachten hat nachgewiesen, dass eine
Versickerung in tieferen Schichten ab ca. 2 m unter Gelände generell
möglich ist. Technisch kann diese über Mulden- Rigolen- Systeme
erfolgen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
12.
Evonik Real Estate GmbH & Co. KG
Paul-Baumann-Straße 1
45764 Marl
Schreiben vom 27.03.2017
Es liegen keine ergänzenden Planungen oder sonstige Maßnahmen
vor, die für die städtebauliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Baugrundstück befindet sich mit einem Abstand von 2.400 m im
äußeren Randbereich zum angemessenen Abstand gem. Gutachten.
Trotz „wohngebietsähnlicher Größe“ des Vorhabens –hier 42
Wohneinheiten auf 3 Wohngebäude- bestehen keine weitere
Stand: 13.06.2017
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13.
14.
15.
Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
Telefonica Germany GmbH & Co.
OHG
Rheinstraße 15
14513 Teltow
Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 100709
44782 Bochum
Stand: 13.06.2017
Anmerkungen.
Schreiben vom 31.03.2017
Im Planbereich liegen keine Versorgungsmedien der Unitymedia
NRW GmbH. Grundsätzliches Interesse, das glasfaserbasierte
Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und einen Beitrag zur
Sicherung der Breitbandversorgung der Bürger zu leisten.
Anfrage wurde an zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die sich zu
gegebener Zeit melden wird. Bitte um weitere Beteiligung am
Bebauungsplanverfahren.
Schreiben vom 04.04.2017
Durch das Plangebiet führt der Korridor einer geplanten
Richtfunkverbindung. Es werden Angaben zur Lage und zum
Höhenverlauf der Richtfunkverbindung mit den erforderlichen
Schutzbereichen (horizontal: +/- 20m; vertikal: +/- 10m) gegeben. Alle
geplanten Konstruktionen und notwendige Baukräne dürfen nicht in
die Richtfunktrasse ragen. Es wird um Übernahme der künftigen
Richtfunktrasse einschl. der Schutzbereiche in die Bauleitplanung
gebeten. Innerhalb der Schutzbereiche sind entsprechende
Bauhöhenbeschränkungen festzusetzen.
Schreiben vom 07.04.2017
Es bestehen keine Einwände. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass sich Telekommunikationslinien der Telekom im Planbereich
befinden. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK- Linien
müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Lage und die Höhe der geplanten Richtfunktrasse mit ihren
entsprechenden Schutzbereichen werden nachrichtlich aufgrund der
Berechnungen eines Vermessungsingenieurs in den B- Plan
übernommen. Die Trasse hat keinen Einfluss auf die vorgesehene
Neubebauung. Textlich wird auf die Bauhöhenbeschränkungen für die
geplanten Gebäude und notwendige Baukräne eingegangen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Sachverhalt wird in die Begründung beschrieben.
Es wird darum gebeten, folgende fachliche Festsetzung in den
Bebauungsplan zu übernehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen
sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in
einer Breite von ca. 0,50 m für die Unterbringung der
Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Eine Festsetzung erfolgt nicht, da die Deutsche Telekom nicht
gegenüber anderen Leitungsträgern im Sinne einer Gleichbehandlung
bevorzugt werden kann. Dem Vorhabenträger wurde die
Stellungnahme der Telekom jedoch mit der Bitte um eine koordinierte
Vorgehensweise weitergeleitet.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe
1989; siehe insb. Abschnitt 3, zu beachten. Es wird darum gebeten
sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die
Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der
Telekom nicht behindert werden.
Die Pflanzung neuer Bäume im Bereich der öffentlichen
Straßenräume, in denen Leitungen der Telekom liegen, erfolgt nicht.
Zur
Versorgung
des
Plangebietes
mit
Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher
Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig müssen
hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie
die Koordination mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der
Dem Vorhabenträger wurde die Stellungnahme der Telekom mit der
Bitte um eine koordinierte Vorgehensweise weitergeleitet.
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anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf
der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet der Deutschen
Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate
vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des
Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer
Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten
Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich.
Da die vorhandenen Leitungen bereits unterirdisch verlegt sind, wird
diesem Punkt im vorliegenden Planverfahren keine Relevanz
beigemessen.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
16.
17.
18.
Westnetz GmbH
Region Rhein- Sieg
Kuchenheimer Straße 1-3
53881 Euskirchen
Rheinische NETZGesellschaft mbH
Parkgürtel 26
50823 Köln
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat 70/4
50124 Bergheim
Schreiben vom 07.04.2017
Die Stellungnahme ergeht auch im Auftrag der innogy Netze
Deutschland GmbH als Eigentümerin der Anlagen.
Es bestehen keine Bedenken. Vorsorglich wird auf ein bestehendes
Niederspannungskabel im Eckbereich des Flurstückes Nr. 610
hingewiesen, welches das Gebäude Haus Nr. 11 mit Strom versorgt.
Es wird darum beten, das Kabel in den Planungen zu berücksichtigen.
Schreiben vom 11.04.2017
Es bestehen keine Bedenken. Der Planbereich kann mit Erdgas
versorgt werden.
Schreiben vom 13.04.2017
Das geplante Bauvorhaben befindet sich weder in einem
festgesetzten
Wasserschutznoch
in
einem
Überschwemmungsgebiet.
Im Bereich
vorgesehen.
Es wird darum gebeten, folgende Formulierung in den Bebauungsplan
zu übernehmen: Gem. § 44 Abs. 1 LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt
oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, nach
Maßgabe des § 55 Abs. 2 WHG zu beseitigen. Demnach soll
Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder
über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer eingeleitet werden, sofern dem weder wasserrechtliche
noch
sonstige
öffentlichrechtliche
Vorschriften
noch
wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Der zitierte gesetzliche Passus, der die Gesetzeslage wiedergibt, wird
in die Begründung übernommen.
Ein Versickerungsgutachten hat nachgewiesen, dass eine
Versickerung in tieferen Schichten ab ca. 2 m unter Gelände generell
möglich ist. Technisch kann diese über Mulden- Rigolen- Systeme
erfolgen.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist bei der Unteren
Wasserbehörde des Rhein- Erft- Kreises eine wasserrechtliche
Erlaubnis zu beantragen.
Eine Beantragung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Gegen das grundsätzliche Planungsvorhaben
verkehrsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
bestehen
erwähnten
Kabels
ist
keine
Neubebauung
Die Stellungnahme wird daher zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
aus
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen wurde festgestellt, dass
für die Bewohner der neuen Wohnbebauung ausreichend Stellplätze
Stand: 13.06.2017
des
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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errichtet werden.
Über Stellplatzmöglichkeiten für Besucher werden allerdings keine
Angaben gemacht. Ob im öffentlichen Verkehrsraum des
Friedhofsweges ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden sind oder
zusätzlicher Parkraum geschaffen werden muss, sollte im Zuge des
Planverfahrens
geklärt
werden.
Erfahrungsgemäß
führen
widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und ein hoher Parksuchverkehr
nicht nur zu einer Beeinträchtigung des Wohnumfeldes, sondern auch
zur Reduzierung der Verkehrssicherheit.
19.
Shell Deutschland Oil GmbH
Rheinland Raffinerie
Ludwigshafener Straße 1
50389 Wesseling
Ansonsten werden seitens des Rhein- Erft- Kreises keine weiteren
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Schreiben vom 13.04.2017
Die Änderung des Bebauungsplanes dient u.a. der Würdigung der
Seveso- Thematik, da der Bereich im angemessenen Abstand der Fa.
Evonik liegt.
Es wurde anhand verschiedener Begehungen zu den einzelnen
Tageszeiten festgestellt, dass die Anzahl der bestehenden
öffentlichen Parkplätze im betreffenden Abschnitt des Friedhofsweges
(ca. 30 Stück) ausreicht, um auch für die Besucher des
Neubauvorhabens zur Verfügung zu stehen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht der Rheinland Raffinerie liegt das Plangebiet in ca. 1.500 m
Entfernung vom Werksgelände (Werk und Tanklager Bau 311) und
damit außerhalb des angemessenen Abstandes des Werkes.
Daneben wird nicht mit entsprechenden Auswirkungen auf das
Plangebiet, ausgehend von den Anlagen, gerechnet.
20.
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Auf eine weitere Beteiligung im Verfahren kann daher verzichtet
werden.
Schreiben vom 09.06.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Es wird ein Hinweis bzgl. des Verhaltens beim unerwarteten Auftreten
Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von von Kampfmitteln in den B-Plan aufgenommen.
Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine
Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht Der Stellungnahme wird gefolgt.
erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden
werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die
zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen
Erdarbeiten
mit
erheblichen
mechanischen
Belastungen
wie
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion und die
Beachtung des Merkblattes für Baugrundeingriffe auf der
Internetseite empfohlen.
Stand: 13.06.2017
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