Daten
Kommune
Wesseling
Größe
339 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
04.09.17, 17:07
Aktualisiert
04.09.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
543
550
549
548
1634
I. Zeichnerische Festsetzungen
312
3
538
354
256
82
547
Art der baulichen Nutzung
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 4 BauNVO
557
5
4
209
558
1
313
9
787
WA
314
ges
am
t ==
>
7
534
6
505
60
K
6
6a
H=
82,
507
643
8
8
315
5
8
a
330
502
10
638
1505
12
522
2.
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die Grundflächenzahl (GRZ) für die Herstellung von
Tiefgaragen bis zu einem Maß von 0,8 überschritten werden.
EF
Erdgeschossfußbodenhöhe in Metern über NHN als Mindestmaß
GH
Gebäudehöhe in Metern über NHN als Höchstmaß
a
10
12
11
328
451
g
geschlossene Bauweise
o
offene Bauweise
Baulinie
3
3
114
III
Hs
Nr
.1
8
15
a
20
Nutzungsschablone
EF
GH =
= 55,
68 5
,0
1663
20
329
a
615
542
16
55.66
1,2
Straßenbegrenzungslinie
616
168
102
432
9,
9
610
55.81
3,
St55.85
9
St/Cp
3,
0
18
17
,1
1687
St/Cp
55
Asphalt
Gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BauNVO ist bei einer festgesetzten Geschosszahl „III“ ein weiteres Obergeschoss zulässig, sofern die Grundfläche dieses Geschosses maximal 2/3 des
darunter liegenden, dritten Vollgeschosses aufweist. Die festgesetzte, maximale Gebäudehöhe darf nicht überschritten werden.
4.
Überbaubare Grundstücksflächen
55.67
9,
9
486
55
.42
Pf
la
s te
55
.5
. 41
55
3,
St55.52
r
5
.44
6
chs
e
55
17
,1
443
84.43
.58
625
tein
Asphalt
55
. 47
Bo
rd
s te
608
605
.47
55
.5
55
ie
Fr
20,
0
Schutzstreifen der Richtfunktrasse
9
.50
s
of
dh
630
eg
w
1539
55
19
55
.68
Planzeichen der Kartengrundlage
74.46
607
.59
55
.60
Flurstücksgrenze
21
Pfl
as
202
443
ter
55
.6
35
12
3
.53
19
55
Asphalt
894
55
55
8
1732
.50
Kampfmittel
Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeistelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen und es ist das
„Merkblatt für Baugrundeingriffe“ der Bezirksregierung Düsseldorf zu beachten.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom
08.02.2017 bis 01.03.2017 gem. § 13a Abs.
3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich
über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung zu unterrichten und sich diesbezüglich zu äußern.
Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber
erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling
vom 08.02.17 gemeinsam mit der
Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat
auf Beschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der
Zeit vom _____._____.________ bis
_____._____.________
öffentlich ausgelegen.
Die ortsübliche Bekanntmachung über die
öffentliche Auslegung ist am 28.12.2016
im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
Bekanntmachung/Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit der
Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB sind
am _____._____.________ im Amtsblatt der
Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht
worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der
Bekanntmachung in Kraft.
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Wesseling, den ____________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Erwin Esser
Bürgermeister
Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte
3.
Artenschutz
Brühl den __.__._____
4.
2.
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBL. I S. 1548)
3.
Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
Vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509)
4.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom
15.11.2016 (GV. NRW. S. 966)
5.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung(BauO NRW) vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162)
6.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 55 des Gesetzes
vom 29.03.2017 (BGBl. I S. 626)
Stellplätze, Carports und Tiefgaragen
Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind oberirdische Garagen nicht zulässig.
Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind oberirdische Stellplätze und Carports nur innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Flächen für
Stellplätze und Carports zulässig.
Passiver Schallschutz zum Verkehrslärm
Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außen- Aufenthaltsräume in Büroräume und verlärmpegel
Wohnungen und ver- gleichbar schutzbeLPB
gleichbar schutzbe- dürftige Nutzungen
dB(A)
dürftige Nutzungen
Erf. R’W,res des Außenbauteils in dB
I
Bis 55
30
II
56 bis 60
30
30
III
61 bis 65
35
30
IV
66 bis 70
40
35
V
71 bis 75
45
40
Die maßgeblichen Lärmpegelbereiche sind in der Planzeichnung gekennzeichnet.
Bestandsgebäude mit Hausnummer
Eine ausreichende Frischluftzufuhr der Räume (vollständiger Luftwechsel innerhalb von jeweils höchstens zwei Stunden) ist durch bauliche oder sonstige technische Vorkehrungen
sicherzustellen.
Passiver Schallschutz
Für Wohnnutzungen wird bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) zur Nachtzeit (siehe Lärmgutachten) der Kramer Schalltechnik vom 01.06.2017, Seiten 10 und 12) empfohlen, an Schlafräumen den Einbau entsprechend ausgelegter Lüftungsanlagen vorzusehen. Neben dieser
Empfehlung sind die Festsetzungen unter Punkt 6. zwingend einzuhalten.
5.
Einsichtnahme in technische Regelwerke
DIN-Vorschriften und andere Regelwerke, auf die in der Bebauungsplan- Urkunde verwiesen
wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung.
Sie können während der üblichen Öffnungszeiten beim Bereich Stadtplanung in der 3. Etage
des Neuen Rathauses, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling eingesehen werden.
Eine Möglichkeit zum Erwerb der DIN 4109 besteht bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.
6.
Flurstücksnummer
609
.52
Störfall- Betriebsbereich i.S.d. Artikel 13 der Seveso- III- Richtlinie (RL
2012/18/EU)
Das Plangebiet liegt innerhalb der gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände eines
Betriebsbereiches i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG und fällt damit in den Anwendungsbereich
des Artikels 13 der Seveso- III- Richtlinie (RL 2012/18/EU). Die angemessenen Abstände für
Betriebsbereiche i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG sind durch ein gesamtstädtisches Gutachten
zur Verträglichkeit von Störfallbetriebsbereichen unter dem Gesichtspunkt des Art.13 Seveso- III- Richtlinie/§ 50 BImSchG ermittelt worden (TÜV Nord Systems GmbH, Gutachten
Fassung 12/2015).
Straßennamen
8
21
24
Abgrenzung unterschiedlicher Lärmpegelbereiche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
Planzeichen ohne Festsetzungscharakter
in
2.
Erwin Esser
Bürgermeister
5.
Die Außenbauteile (Außenwände, Dächer sowie Fenster) von Büro- und Aufenthaltsräumen
(bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen) müssen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB so ausgeführt sein, dass mindestens das jeweilige der nachstehenden Tabelle zu entnehmende resultierende Schalldämmmaß R'w, res (nach DIN 4109,
Schallschutz im Hochbau, Stand: Juli 2016) erreicht wird.
488
17
55
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde
als Untere Denkmalschutzbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Baugesetzbuch (BauGB)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
siehe textliche Fesetzungen Nr. 6, letzter Absatz
15
15
427
55.55
7,
1
55.45
Bodendenkmäler
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
1.
Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzung der Bauweise, gemäß § 9 Abs. 7 BauGB
19
55
. 50
55
.52
20,
0
4,
6
55
Ka
nte
ns
1532
LPB III
LPB IV
74.38
606
1.
Wesseling, den _____________________
Der Bürgermeister
Rechtsgrundlagen
6.
22
422
531
Hinweise
Wesseling, den ____________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Abbrucharbeiten, Gehölzrodungen und Rückschnitte größeren Umfangs sind gemäß § 39
Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG außerhalb der vom 1.3. bis 30.9. andauernden Vogelnistzeiten
durchzuführen.
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs, gemäß § 9 Abs. 7 BauGB
55.62
84.39
.41
D.
Wesseling, den ______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO dürfen nicht überdachte Terrassen im Erdgeschoss und Balkone die festgesetzten Baugrenzen um bis zu 1,5 m überschreiten, wobei zu öffentlichen Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten ist.
Flächen für Stellplätze und Carports, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
eA
1703
.46
.57
Teile des Plangebietes werden von einer geplanten Richtfunkverbindung tangiert. Die geplante Richtfunkverbindung ist mit den dazugehörigen Schutzbereichen sowohl lage- als
auch höhenmäßig in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen worden. Innerhalb dieser
Schutzbereiche sind weder Gebäude, noch Gebäudeteile sowie notwendige Bauhilfsmittel
(wie zum Beispiel Baukräne) zulässig.
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW vom Rat der
Stadt Wesseling am _____._____.________ als
Satzung mit Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB
beschlossen worden.
Planunterlage
20
426
fu n
k s tr
eck
55
55
1,
8
4,
6
in
11
,6
55
.48
s te
Ka
nte
ns
tein
14
Bo
rd
12
Gemäß § 16 Absatz 6 BauNVO können die festgesetzten, maximalen Gebäudehöhen durch
Dachaufbauten (z.B. haustechnische Anlagen, Aufzugüberfahrten, Treppenhäuser) um bis
zu 1,50 m überschritten werden.
55
.58
Ric
ht
440
.46
Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO gilt als Bezugspunkt für die festgesetzte, maximale Gebäudehöhe der Schnittpunkt der aufgehenden Wand mit der Oberkante Dachhaut.
Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO dürfen die überbaubaren Grundstücksflächen ausnahmsweise durch Tiefgaragen überschritten werden, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Sonstige Planzeichen
3,
0
55
6
635
55
.65
55
.3
338
440
55
.53
.34
337
Hauptversorgungsleitungen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB
geplante Richtfunktrasse, oberirdisch
EF
GH =
= 55,
68 8
,3
ste
r
55.62
31
,0
Pf
la
343
III
8
16
55
.36
EF
GH =
= 55,
68 7
,2
55
31
,0
Asphalt
55.70
St/Cp
4,
6
55
.4
Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO gilt als Bezugspunkt für die festgesetzte Mindesthöhe des Erdgeschossfußbodens die Oberkante des Fertigfußbodens.
Richtfunk
Offenlagebeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
_____._____.________ die öffentliche
Auslegung dieses Bebauungsplanes, mit
Begründung, für die Dauer eines Monats
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
EinfahrtsbereichTiefgarage
4
.57
55
.47
920
öffentliche Verkehrsflächen
344
55.71
55.61
20
0,4
o
55.78
17
,1
555
III
LP
B
55
553
12
,7
WA
31
,0
r=
6
L PB
LPB V
IV
18
55
.6
4)
Verkehrsflächen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
EF
GH =
= 55,
68 6
,1
LPB
I
V
LPB
3,
0
III
181
61
Bestimmung der Gebäudehöhen
Nachrichtliche Übernahme
Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
25.01.2017 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1
und 4 BauGB beschlossen, diesen
Bebauungsplan aufzustellen. Der
Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt
Wesseling am 08.02.2017 ortsüblich
bekannt gemacht worden.
26
55.34
55.53
3)
1) Baugebiet z.B. WA
4) Geschossflächenzahl (GFZ) z.B. 1,2
2) Zahl der Vollgeschosse z.B. III
5) Bauweise
3) Grundflächenzahl (GRZ) z.B. 0,4
5)
1499
1498
2)
425
24
1502
1)
22
110
1503
Gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BauNVO ist bei einer festgesetzten Geschosszahl „III“ ein weiteres Obergeschoss zulässig, sofern die Geschossflächenzahl von 1,2 für die drei unteren Geschosse eingehalten wird.
C.
Örtliche Bauvorschriften
Baugrenze
1,2
180
61
1504
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
13
18
1500
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 4 Abs. 3 BauNVO im Allgemeinen Wohngebiet
(WA) ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe bleiben ausnahmsweise zulässig.
Geschossflächenzahl (GFZ)
1
1
333
0,4
g
Es sind nur Flachdächer mit einer maximalen Dachneigung von 5° zulässig.
3.
16
WA
Art der baulichen Nutzung
z.B. 0,8
332
468
1.
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 2 sowie § 23 Abs. 3 BauNVO
14
1501
B.
Grundflächenzahl (GRZ)
9
639
467
Textliche Festsetzungen
z.B. 0,4
z.B. III
640
B-S
10
604
634
tan
dor
t
621
Verfahrensvermerke, beschl. Verfahren nach § 13a BauGB
A.
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Maß der baulichen Nutzung
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 19 Abs. 4 und 20 Abs. 2 BauNVO
38
603
466
II. Textliche Festsetzungen
561
3
786
12
5
554
2
55
55
13
.64
55
.6
.55
55
55.56
4
. 55
55.49
1734
51,7
55.47
55.56
27
Sollte im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass die tatsächliche Geräuschbelastung einer Gebäudeseite bzw. eines Geschosses niedriger ausfällt, als dies der
Lärmpegelbereich angibt, so kann vom festgesetzten Schalldämmmaß abgewichen und ein
entsprechend niedrigeres Maß zugelassen werden. Außerdem ist dann auch auf Nachweis
der Verzicht auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen möglich.
55.48
131
249
40
1733
vorhandene Höhenlage über NHN in Meter
Ab dem Lärmpegelbereich IV sind Schlafräume und Kinderzimmer zwingend mit schallgedämmten Lüftungsanlagen auszuführen. Die Lüftungsanlagen dürfen nicht zu einer Minderung des resultierenden bewerteten Bauschalldämmmaßes R'w, res führen.
23
204
29
d8
31
H=
min
192
919
Fr
ied
ho
fsw
33
and
25
eg
797
ort
36
Im Bereich der in der Planzeichnung gekennzeichneten Abschnitte sind für den Fall der Errichtung von Balkonen im 1. und 2. Obergeschoss sowie im Staffelgeschoss ergänzende
Maßnahmen (z.B. schallabsorbierende Balkondecken, Teilverglasungen) notwendig, um eine
Pegelsenkung im Außenwohnbereich auf unter 60 dB(A) zu erreichen. Diese Maßnahmen
sind im Rahmen der konkreten Hochbauplanung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gutachterlich zu belegen.
250
9m
205
gep
l
32
Übersichtskarte
Maßstab 1:5000
35
37
<==
A-S
t
38
Stadt Wesseling
12
1653
796
40
39
__. Ausfertigung
42
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/16
"Sechtemer Straße/Friedhofsweg"
14
41
27
1732
248
43
44
626
Gemarkung Keldenich, Flur 11
45
Maßstab1:500
247
Für die städtebauliche Planung:
246
1592
Entwurfsverfasser
625
H+B Stadtplanung PartG mbB
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Tel: 0221.8999 41 31 Fax: 0221.8999 41 32
Mail: post@hb-stadtplanung.de
16
16
23
23
47
49
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
Wesseling, den __.__._____
Köln, den __.__._____