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Beschlussvorlage (Schulstraße Bäume hier: Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
11.02.2015
Erstellt
30.01.15, 21:15
Aktualisiert
30.01.15, 21:15
Beschlussvorlage (Schulstraße Bäume
hier: Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Schulstraße Bäume
hier: Beschlussfassung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 7/2015 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 30. Januar 2015 Schulstraße Bäume hier: Beschlussfassung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 11.02.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Rahmen des Ausbaues der Schulstraße im Jahre 1993-1994 wurden Linden in die Pflanzbuchten entlang der Straße gepflanzt. Die Linden haben als Tief- und Flachwurzler über die Jahre nicht nur im Umfang und Größenwachstum, sondern auch im Bereich der Wurzelausdehnung und –stärke eine beachtliche Größe erreicht. Entgegen den heutigen Erkenntnissen wurden damals Bäume nicht in entsprechende Pflanzquartiere eingebracht, die über Substrate und Lockstoffe das Wachstum der Wurzelbereiche kontrollieren sollen. Durch den mittlerweile erreichten Entwicklungsstand kommt es vereinzelt zu Pflasteranhebungen auf Seite der Wohnbebauung Schulstraße 20-26. Direkte Anlieger haben die Verwaltung bereits über die Schäden informiert und um Abhilfe (Fällung) gebeten. Die vorhandenen Schäden sorgen für Behinderungen der Anlieger im Winterdienst. Der Verwaltung wurde auch berichtet, dass es wg. der Unebenheiten in der Pflasterfläche bereits zu Stürzen gekommen sein soll. Konkrete Meldungen von verunfallten Personen liegen bislang jedoch nicht vor. Es ist zweifelsfrei zu erwarten, dass die Schäden über die kommenden Jahre zunehmen werden. Eine Anhebung der Pflasterbereiche würde die Situation nur kurzzeitig entschärfen, da zu erwarten ist, dass sich die Bäume selbstverständlich weiter entwickeln werden. Eine Sperrung der betroffenen Bereiche ist nicht akzeptabel, da die Schulkinder dann auf den Straßenbereich ausweichen müssten. Nach Rücksprache mit dem gemeindlich beauftragtem Baumgutachter rät dieser grundsätzlich davon ab, die Wurzelbereiche zu kappen. Der Standort der Bäume in den Pflanzquartieren zwischen Straße und Gehweg verbietet jegliche Schwächung der Standfestigkeit. Auch wäre jede Schnittstelle an den Wurzeln ein Einfallstor für Pilze, Sporen und Keime, die den Baum dauerhaft schädigen. Ein manuelles Niederdrücken und fixieren der verursachenden Wurzelbereiche hat sich in ähnlichen Fällen als nicht praktikabel erwiesen. Die Pflasterschäden zum Erhalt der Bäume zu ignorieren widerspricht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der geltenden Rechtsprechung. Es gilt daher eine Regelung zu finden, wie aktuell mit den zwei bis drei akuten Schäden und künftig mit den zu erwartenden Schäden umzugehen ist. -2- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss möge entscheiden: 1. Bäume und Wurzel dort entfernen wo es bereits zu Schäden gekommen ist. Anschließende Angleichung der Pflasterflächen. 2. Bäume bleiben stehen, der Gehweg soll großflächig angehoben werden. (Kosten pro Baum ca. 3.000,-- Euro und wg. angrenzender Privatflächen nicht überall durchführbar) Schemmel