Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
11.02.2015
Erstellt
30.01.15, 21:15
Aktualisiert
30.01.15, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
7/2015
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
30. Januar 2015
Schulstraße Bäume
hier: Beschlussfassung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
11.02.2015
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Ausbaues der Schulstraße im Jahre 1993-1994 wurden Linden in die Pflanzbuchten entlang
der Straße gepflanzt.
Die Linden haben als Tief- und Flachwurzler über die Jahre nicht nur im Umfang und Größenwachstum,
sondern auch im Bereich der Wurzelausdehnung und –stärke eine beachtliche Größe erreicht.
Entgegen den heutigen Erkenntnissen wurden damals Bäume nicht in entsprechende Pflanzquartiere
eingebracht, die über Substrate und Lockstoffe das Wachstum der Wurzelbereiche kontrollieren sollen.
Durch den mittlerweile erreichten Entwicklungsstand kommt es vereinzelt zu Pflasteranhebungen auf Seite
der Wohnbebauung Schulstraße 20-26. Direkte Anlieger haben die Verwaltung bereits über die Schäden
informiert und um Abhilfe (Fällung) gebeten. Die vorhandenen Schäden sorgen für Behinderungen der
Anlieger im Winterdienst. Der Verwaltung wurde auch berichtet, dass es wg. der Unebenheiten in der
Pflasterfläche bereits zu Stürzen gekommen sein soll. Konkrete Meldungen von verunfallten Personen
liegen bislang jedoch nicht vor.
Es ist zweifelsfrei zu erwarten, dass die Schäden über die kommenden Jahre zunehmen werden. Eine
Anhebung der Pflasterbereiche würde die Situation nur kurzzeitig entschärfen, da zu erwarten ist, dass sich
die Bäume selbstverständlich weiter entwickeln werden. Eine Sperrung der betroffenen Bereiche ist nicht
akzeptabel, da die Schulkinder dann auf den Straßenbereich ausweichen müssten.
Nach Rücksprache mit dem gemeindlich beauftragtem Baumgutachter rät dieser grundsätzlich davon ab, die
Wurzelbereiche zu kappen. Der Standort der Bäume in den Pflanzquartieren zwischen Straße und Gehweg
verbietet jegliche Schwächung der Standfestigkeit. Auch wäre jede Schnittstelle an den Wurzeln ein
Einfallstor für Pilze, Sporen und Keime, die den Baum dauerhaft schädigen. Ein manuelles Niederdrücken
und fixieren der verursachenden Wurzelbereiche hat sich in ähnlichen Fällen als nicht praktikabel erwiesen.
Die Pflasterschäden zum Erhalt der Bäume zu ignorieren widerspricht im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht der geltenden Rechtsprechung.
Es gilt daher eine Regelung zu finden, wie aktuell mit den zwei bis drei akuten Schäden und künftig mit den
zu erwartenden Schäden umzugehen ist.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge entscheiden:
1. Bäume und Wurzel dort entfernen wo es bereits zu Schäden gekommen ist. Anschließende
Angleichung der Pflasterflächen.
2. Bäume bleiben stehen, der Gehweg soll großflächig angehoben werden.
(Kosten pro Baum ca. 3.000,-- Euro und wg. angrenzender Privatflächen nicht überall durchführbar)
Schemmel