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Beschlussvorlage (Ausrichtung der Seniorenarbeit; Konzepte "Prävention vor stationärer Hilfe" und „Durchführung präventiver Hausbesuche bei Menschen über 75 Jahre“)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
331 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
30.10.17, 17:06
Aktualisiert
30.10.17, 17:06

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 241/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausrichtung der Seniorenarbeit; Konzepte "Prävention vor stationärer Hilfe" und „Durchführung präventiver Hausbesuche bei Menschen über 75 Jahre“ Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.10.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 241/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Birgit Rudolf 24.10.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Ausrichtung der Seniorenarbeit; Konzepte "Prävention vor stationärer Hilfe" und „Durchführung präventiver Hausbesuche bei Menschen über 75 Jahre“ Beschlussentwurf: Der Einrichtung eines Besuchs- und Begleitdienstes für Senioren entsprechend dem in der Vorlage 241/2017 beschriebenen Konzepts „Prävention vor stationärer Hilfe“ wird zugestimmt. Das Angebot des Rhein-Erft-Kreises zur Durchführung präventiver Hausbesuche bei Seniorinnen und Senioren über 75 Jahren wird angenommen. Dem Rat wird empfohlen, mit dem Stellenplan 2018 eine Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft für die Umsetzung des Konzepts „Prävention vor stationärer Hilfe“ und wegen des steigenden Beratungsbedarfs in der Fachstelle für Senioren einzurichten. Sachdarstellung: 1. Problem Konzeptioneller Ansatz „Prävention vor stationärer Hilfe“: In der 9. Sitzung des AfFSGuS vom 15.03.2017 (TOP 5 Beratung des Haushaltsentwurfes für das Hj. 2017) wurde die Bereitstellung von 10.000 € für vorbeugende Seniorenbetreuung, verbunden mit dem Auftrag einer Konzeptentwicklung, empfohlen. Den Kommunen obliegt die zentrale Aufgabe der Schaffung von wohnortnaher Infrastruktur sowie der Anpassung der Hilfen im Alltag einer alternden Gesellschaft. Die nachweislich steigende Lebenserwartung unserer Bevölkerung bedarf frühzeitiger Planung von geeigneten Maßnahmen im Lebensumfeld der Menschen. Es mangelt bereits jetzt an ausreichenden Angeboten, die darauf abzielen, Eigen- und Selbständigkeit zu fördern und den Einsatz von Pflege so lange wie möglich zu vermeiden.  Die große Mehrheit älterer Menschen wünscht sich, möglichst lange in den eigenen Wänden und der ihnen vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Das ergab auch die Fragebogenaktion des Seniorenbeirates in Wesseling 2014. 943 Fragebögen wurden von den angeschriebenen über 70 Jährigen ausgefüllt. 736 Senioren äußerten sich zu ihrem Wohnraum zufrieden. Ein Großteil der Befragten benannte bereits körperliche Einschränkungen. 626 Senioren wollten bei altersgerechtem Umbau in ihrem eigenen Wohnraum bleiben. Ein Umzug in ein Pflegeheim war für die Meisten nur aus krankheitsbedingten Gründen und hohem Pflegebedarf vorstellbar. Bevölkerungsanteil und Beratungsanfragen bei der Fachstelle für Senioren: Von 37.718 Wesselinger Einwohnern sind bereits 9.456 Menschen über 60 Jahre. Das entspricht einem guten Viertel der Bevölkerung (SummaSummarum Stadt Wesseling, Stand 31.12.2016). Es besteht nach § 4 Landespflegegesetz der gesetzliche Auftrag trägerunabhängige Pflegeberatung vor Ort anzubieten. Aufgrund von Erkrankungen, Schicksalsschlägen, Altersarmut, etc. bedürfen zunehmend ältere Menschen fremder Hilfe. In die Beratung der Fachstelle für Senioren kommen zusätzlich zu den Betroffenen zahlreiche Angehörige, die mit der Vorsorge, Unterstützung und Pflege ihrer Familienmitglieder überfordert sind, bzw. diese Aufgaben nicht übernehmen können oder wollen. Neben der Beratung im Kontext der Pflegeversicherung wird bei der Suche nach konkreten ambulanten und stationären Angeboten unterstützt. Zu Vorsorgemöglichkeiten, zum Betreuungsrecht, zum Wohnen im Alter und zu Service- und Freizeitangeboten wird zudem informiert. Auch bei Eingang von Mitteilungen zu hilflosen älteren Menschen muss im Spannungsfeld des Selbstbestimmungsrechtes und einer möglichen Eigen- oder Fremdgefährdung eine Hilfeplanung durch die Seniorenbeauftragte erfolgen. Fallzahlentwicklung der Fachstelle für Senioren - Beratung und Hilfe: - Im Jahr 2015 Im Jahr 2016 Am 24.10.2017 bereits 79 Neufälle 160 Neufälle 158 Neufälle Aus den geschilderten Problemlagen werden folgende Bedarfe deutlich: - Fachberatung bei Pflegebedarf Fachberatung zur wirtschaftlichen Absicherung bei minimalem Einkommen Fachberatung in besonderen Notlagen, bei psychischen Problemen und in Krisen Unterstützung bei der Suche nach anerkannten Dienstleistern für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ( Pflegegrad 1 ) Nachfragen zur persönlichen Begleitung und regelmäßigen Kontakt für alleinstehende Senioren Hilfskräfte zur regelmäßigen Unterstützung im Alltag Vermittlung von Hilfe im Haushalt - Nachfragen zu bezahlbarem Wohnraum Nachfragen zu barrierefreiem Wohnraum Nachfragen zwecks spezialisierter Beratung bei Umgestaltung, Wohnraumanpassung und altersgerechtem Umbau Haltung und Ziele: - Insbesondere für ältere und hilfebedürftige Menschen besteht ein gesamtgesellschaftlicher Schutzauftrag. - Die Vernetzung sozialer und kommunaler Dienstleistung mit Strukturen des freiwilligen Engagements und der Nachbarschaftshilfe sollen gefördert werden. - Maßnahmen zur guten Nahversorgung sind zu initiieren. Ziele eines altersgerechten Gesamtkonzeptes: - Selbstbestimmtes Leben im Alter Förderung von sozialem Miteinander Ein solidarisches Miteinander der Generationen Befriedigende und erfüllte Lebenszeit Nutzung von Fähigkeiten, Potentialen und Ressourcen Gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation älterer Menschen Bedarfe und Notlagen von isoliert lebenden und hilflosen Menschen erkennen Versorgungslücken entgegen wirken Ambulante Hilfe vor stationären Maßnahmen 2. Lösung a) Die Verwaltung muss die geeigneten Hilfen und Strukturen vor Ort frühzeitig gestalten. Dazu werden alle Bereiche angehalten, aktiv zusammen zu wirken und die Seniorenbeauftragte sowie den Seniorenbeirat in ihrer Aufgabenstellung zu unterstützen. Die demographische Bevölkerungsentwicklung mit einer zunehmenden Lebenserwartung bedeutet Chance und Herausforderung. Viele „Ältere“ praktizieren Solidarität im gesellschaftlichen Miteinander, leisten ehrenamtliche Hilfe in Nachbarschaft und Projekten und können für die Nachkommenden damit vorbildlich wirken. Erforderlich sind stabile und verlässliche Strukturen, die durch engagierte, ehrenamtlich tätige Bürger und Bürgerinnen ergänzt werden. Vorgeschlagen wird deshalb die Einrichtung eines Besuchs- und Begleitdienstes. Ein Besuchs – und Begleitdienst für Senioren; Projektbeschreibung: Analog zum Projekt „Gemeinsam statt einsam“, ehrenamtliche Seniorenbegleitung in Erftstadt, wird ein Team von sozial engagierten Menschen gesucht und durch eine/n Koordinator/in zusammengestellt. Nach der Auswahl geeigneter Personen werden diese für die Aufgaben im Privatraum der Senioren umfassend geschult. Mit psychologischen, sozialen und gesundheitlichen Aspekten des Alterns sowie der persönlichen Motivation zur Übernahme dieses kontinuierlichen Ehrenamtes wird sich im Vorfeld auseinander gesetzt. In Form von regelmäßigen Besuchen werden Zeit, Aufmerksamkeit, Unterstützung durch Handreichungen, kleine Dienstleistungen und Begleitung zu Außenterminen geboten. Der persönliche Kontakt soll allein lebende Menschen stärken und auch als tagesstrukturierende Hilfe dienen. Die Seniorenbegleiter bieten keine professionelle Hilfe bei pflegerischem und hauswirtschaftlichem Bedarf. Vielmehr geht es um Begegnung und Stärkung der Selbsthilfe. Durch Öffentlichkeitsarbeit und in einem jährlichen Ausschreibungs- und Auswahlverfahren wird der Kreis der Ehrenamtlichen aktualisiert und ausgebaut.  Die Grenzen des Ehrenamtes sind zu bedenken. Es wird eine Rückentwicklung zur allgemeinen Bereitschaft beobachtet. Eine kontinuierliche Betreuungsleistung als Ehrenamt erleben viele zu verpflichtend. Die heute aktiven Senioren werden perspektivisch selber hilfebedürftig, so dass Nachwuchs dementsprechend gefördert werden muss.  Darüber hinaus müssen Ansätze für regelmäßige Alltags- / Haushaltshilfen entwickelt werden. Hier könnte z.B. „quer gedacht“ werden; über den Ausbau von Tagespflegeplätzen in Einrichtungen bis hin zu Tagespflegepersonen, vergleichbar mit dem Einsatz der Tagesmütter für Kinder. b) Der Rhein-Erft-Kreis hat der Stadt angeboten, im Rahmen eines Pilotprojektes präventive Hausbesuche bei Menschen über 75 Jahren durchzuführen. Präventive Hausbesuche bei Menschen über 75 Jahren; Projektbeschreibung Für Wesselinger Senioren soll ab dem Jahr 2018 ein weiterer unkomplizierter Zugang zu Hilfeangeboten ermöglicht werden. Zum Erhalt einer möglichst langen selbständigen Lebensführung in der eigenen häuslichen Umgebung werden einmalige Hausbesuche von einer Beratungskraft durch persönliche Anschreiben angeboten. Die Organisation und Durchführung dieser freiwilligen Leistung obliegt dem Rhein-Erft-Kreis. Ein Verband der freien Wohlfahrtspflege wird mit der Durchführung beauftragt. Adressaten sind alle Wesselinger Senioren, die älter als 75 Jahre sind. Eine konkrete Beratungskraft wird unter Beifügung eines Fotos in dem Anschreiben benannt. Das Schreiben soll allgemein verständlich zum Besuch im häuslichen Rahmen informieren. Das Gespräch erfolgt kostenlos und die Inhalte werden vertraulich behandelt. Mit einer beigefügten Antwortkarte, sowie telefonisch oder per Email, kann ein zeitnaher Termin vereinbart werden. Beim Besuch können bereits erste kleine Hilfestellungen erfolgen. Bei weiterem Bedarf erfolgt eine Vermittlung an geeignete Stellen im Sozialraum. Das sind die kommunale Fachstelle für Senioren, die Pflegeanbieter vor Ort, ehrenamtliche Dienste, Vereine und spezialisierte Beratung. Der Kontakt dient der Aufklärung und Information zu Ansprechpartnern und Angeboten vor Ort. Ein ambulanter Unterstützungsbedarf für Kranke, behinderte und alte Menschen soll frühzeitig erkannt und geleistet werden, um Pflegeheimmaßnahmen möglichst zu vermeiden. Durch die damit einher gehende Ermittlung von Risikofaktoren wie Pflegedefizite, soziale Isolation, versteckte Armut und Schwachstellen im wohnlichen Umfeld soll die Lebensqualität der betroffenen Senioren verbessert werden. Zur konsequenten Durchführung des Projektes müssen geeignete Strukturen und ausreichende Hilfen zur Verfügung stehen oder entwickelt werden. Ziel ist ein Versorgungsmix aus unterstützenden Angehörigen, Nachbarn und Ehrenamtlichen, professioneller Pflegehilfe und hauswirtschaftlicher Dienstleistung. c) Zusammenfassende Bewertung Das vom Rhein-Erft-Kreis angebotene Projekt zur Durchführung präventiver Hausbesuche und das Projekt zur Einrichtung eines Besuchs- und Begleitdienstes für Seniorinnen und Senioren schließen einander nicht aus; beide Projekte ergänzen sich vielmehr sinnvoll. Im Zuge der Durchführung der präventiven Hausbesuche werden Bedarfe der Seniorinnen und Senioren offenbar, die anschließend von der Verwaltung (hier: der Fachstelle für Senioren) zu bearbeiten und ggf. abzudecken sind. Die ehrenamtlichen Seniorenbegleiter, die im Zuge des Projekts zur Einrichtung eines Besuchs- und Begleitdienstes gewonnen und geschult werden, können die Arbeit der Fachstelle unterstützen und ergänzen. Die Bewältigung der gestiegenen Fallzahlen der Fachstelle für Senioren, die im Zuge der Durchführung der präventiven Hausbesuche im Rahmen des Kreisprojekts weiter ansteigen werden, und der Aufbau des Besuchs- und Begleitdienstes für Senioren erfordern zusätzliche personelle Ressourcen, wie die folgenden Ausführungen zeigen:  Das beispielgebende Projekt „Gemeinsam statt einsam“ gibt es in Erftstadt seit 2008. Jährlich wurden 7 – 15 neue Ehrenamtliche geschult. Aktuell stehen etwa 60 Seniorenbegleiter zur Verfügung. Durchgängig begleitet wird das Projekt von einer bei der Stadt angestellten „Case-Managerin“ (Teilzeit / 50 % Stelle), welche dem städtischen Beratungsbüro für Senioren (aktuell 1,5 Stellen) zusätzlich zugeordnet ist. Die Schulung der Seniorenbegleiter erfolgt hier in Kooperation mit der VHS. Zur Umsetzung und Begleitung des Projektes „Prävention vor stationärer Hilfe / Seniorenbegleitung in Wesseling“ ist die Einrichtung und Besetzung einer halben Stelle erforderlich: - zur Koordination der Gesamtaufgabe, Akquise und Auswahl von ehrenamtlichen Seniorenbegleitern, Klärung von Details, z. B. Versicherungsschutz der Ehrenamtlichen, Organisation von Austausch und Förderung der ehrenamtlichen Seniorenbegleiter, zur individuellen Bedarfsermittlung und zur passgenauen Vermittlung. Die Ausbildung, Zertifizierung und kontinuierliche Fortbildung sind weitere Bestandteile. Dafür können die mit dem Haushalt 2017 bereitgestellten Haushaltsmittel von 10.000 € eingesetzt werden.  Zur Bewältigung der steigenden Beratungs- und Betreuungsfälle sowie der Netzwerkarbeit und zur Durchführung von Veranstaltungen wird die Einrichtung einer weiteren halben Stelle zur Unterstützung der Seniorenbeauftragten eingerichtet werden: - Die Fachstelle für Senioren erfreut sich hoher Akzeptanz und zunehmender Bekanntheit in Wesseling. Die Hilfebedarfe steigen - wie beschrieben - an. In Folge des Projektes „Präventive Hausbesuche für Senioren über 75 Jahre“ ist zudem von einem darüber hinaus gehenden Beratungsbedarf auszugehen. Neben der individuellen Problemlösung sind Alltags- und Unterstützungsmaßnahmen aufzubauen. Viele Einzelpersonen/Paare haben zu lange mit notwendigen Veränderungen gewartet oder haben aus einem gesundheitlichen Zusammenbruch heraus einen hohen Hilfebedarf, sodass sie längerfristig unterstützt werden müssen. Auch müssen Betreuungsverfahren über das Amtsgericht über Monate eingeleitet und organisiert werden. Die Seniorenbeauftragte steht für Beratung und Betreuung aktuell alleine zur Verfügung. Hinzu kommen - die Gesamtkoordination der 52 ehrenamtlichen Helfenden Hände, Neuaufnahmen, Statistik, Öffentlichkeitsarbeit, Planung und Organisation der Treffen, - die Durchführung von ca. 12 Veranstaltungen (Kino, Tanz, Mobilität, Gesundheit, Generationendialog) im Jahr, - die intensive Zuarbeit für den Seniorenbeirat für die 4 jährlichen Sitzungen, - die Koordinierung der Netzwerktreffen und die Kooperation mit zahlreichen Netzwerkpartnern in Einzelfällen und in der Organisation gemeinsamer Veranstaltungen, - die Koordinierung von Maßnahmen für Menschen mit Demenz, - die Entwicklung von Konzepten, Vorlagen, neuen Projekten und die Teilnahme an Gremien in Wesseling und im Rhein-Erft-Kreis, - die Übernahme der Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zu allen seniorenrelevanten Themen - regelmäßige Fortbildungen. Insgesamt ist zur Bewältigung der beschriebenen Aufgaben und zur Umsetzung der Projekte die Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle einer sozialpädagogischen Fachkraft, die auch die Seniorenberaterin vertritt, erforderlich. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Ausweitung der Personalausstattung der Fachstelle für Senioren um eine sozialpädagogische Fachkraft müssen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 56.000 € bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden Mittel in Höhe von 5.000 € insbesondere für Schulungen, für Referenten und die Erstellung von Informationsmaterial benötigt.