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Beschlussvorlage (Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
63 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
27.11.17, 17:06
Aktualisiert
27.11.17, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 276/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Allgemeine Verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.11.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 276/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schmieden 20.11.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Wesseling folgt dem Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz und stimmt der Benennung von Herrn Bürgermeister Volker Mießeler (Kreisstadt Bergheim) als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH bis zum 30.06.2018 zu. Sachdarstellung: 1. Problem Gem. § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH (WfG) werden die Gesellschafterkommunen und die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH gemeinschaftlich durch zwei Personen als Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Hierzu unterbreitet die Konferenz der Bürgermeisterin und Bürgermeister einen Vorschlag der der Zustimmung aller Stadträte bedarf. Durch das Ausscheiden der Bürgermeisterin Maria Pfordt aus dem Amt, ist die Neubenennung eines stellvertretenden Mitgliedes im Aufsichtsrat der WfG erforderlich geworden. 2. Lösung Die Konferenz der Bürgermeisterin und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat beschlossen, als Nachfolger für Frau Maria Pfordt Herrn Bürgermeister Volker Mießeler (Kreisstadt Bergheim) für die Zeit bis zum 30.06.2018 zu benennen. Für die Zeit nach dem 30.06.2018 erfolgt auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages eine Neubenennung der entsandten Vertreter. Die Verwaltung bittet, dem Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz zuzustimmen. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine