Daten
Kommune
Wesseling
Größe
63 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
27.11.17, 17:06
Aktualisiert
27.11.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
276/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Allgemeine Verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft
GmbH
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.11.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 276/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schmieden
20.11.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft
GmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling folgt dem Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz und stimmt der Benennung
von Herrn Bürgermeister Volker Mießeler (Kreisstadt Bergheim) als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH bis zum 30.06.2018 zu.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gem. § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH (WfG) werden
die Gesellschafterkommunen und die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft mbH gemeinschaftlich durch
zwei Personen als Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Hierzu unterbreitet die Konferenz
der Bürgermeisterin und Bürgermeister einen Vorschlag der der Zustimmung aller Stadträte bedarf. Durch
das Ausscheiden der Bürgermeisterin Maria Pfordt aus dem Amt, ist die Neubenennung eines stellvertretenden Mitgliedes im Aufsichtsrat der WfG erforderlich geworden.
2. Lösung
Die Konferenz der Bürgermeisterin und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat beschlossen, als Nachfolger
für Frau Maria Pfordt Herrn Bürgermeister Volker Mießeler (Kreisstadt Bergheim) für die Zeit bis zum
30.06.2018 zu benennen. Für die Zeit nach dem 30.06.2018 erfolgt auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages eine Neubenennung der entsandten Vertreter.
Die Verwaltung bittet, dem Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz zuzustimmen.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine