Daten
Kommune
Wesseling
Größe
396 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.11.17, 17:07
Aktualisiert
13.11.17, 17:07
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Konzept zur Einrichtung eines
kommunalen Ordnungsdienstes
in der Stadt Wesseling
Stand: 03. November 2017
II/B, Fliegner
1
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkungen und Ziele ......................................................................................................... 3
2.
Rahmenbedingungen .................................................................................................................... 4
3.
Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ............................................................. 6
4.
Personalkapazitäten und Dienstzeiten: .................................................................................... 8
5.
Ausbildung und Qualifizierung .................................................................................................... 9
6.
Kosten ........................................................................................................................................... 10
7.
Ausblick………………………………………………………………………………………………………………………….10
Anlagen:
Kostenberechnung
Schichtplan
Organigramm -32- vom 17.05.2017
Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung – Innere Sicherheit -, Private
Sicherheitsdienste, Dr. Frank Braun (FHöVerw. Münster) 14.06.2012
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Privatisierung von staatlichen
Sicherheitsaufgaben, WD 3-118/7, 2007
2
1. Vorbemerkungen und Ziele
Bereits in den frühen 2000er Jahren hat die Stadt Wesseling mit der Einrichtung einer CityStreife und dem unterstützenden Einsatz von Mitarbeitern einer privaten Sicherheitsfirma
(Hundeführer) Erfahrungen sammeln können, wie das subjektive Sicherheitsempfinden der
Wesselinger Bürgerschaft verbessert werden kann. Der Wegfall des Kreisprojektes, welches
einen Großteil der finanziellen Aufwendungen für die „City-Streife“ aus ersparten
Sozialhilfemitteln deckte und die sich verschlechternde Haushaltssituation der Stadt
Wesseling, lies eine Fortführung dieses Projektes und der flankierenden Maßnahmen aber
nicht mehr zu.
Die verbesserte Haushaltssituation, insbesondere aber auch die sich aus verschiedensten
Quellen, nicht zuletzt aus der Familienbefragung 2016, ergebenden Hinweise, machen ein
Wiederaufgreifen der Maßnahmen zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens
der Wesselinger Bürger einerseits möglich und andererseits auch notwendig. Selbst wenn
die objektiven Tatsachen aus den einschlägigen Berichten der Sicherheitskräfte der Stadt
Wesseling in den meisten Bereichen eine im Land Nordrhein-Westfalen und auch innerhalb
des Rhein-Erft-Kreises überdurchschnittlich gute Sicherheitslage attestieren, so spiegelt
sich dies in den Sorgen und Wünschen unserer Wesselinger Bürgerinnen und Bürger nicht
wieder.
Über die bislang erprobten Ansätze hinaus streben die Stadt Wesseling und die
zuständige Polizeiwache Süd eine Ordnungspartnerschaft an, die als Kernelement eine
gemeinsame Strategie zur Ordnungs- und Kriminalitätsprävention im Stadtgebiet der
Stadt Wesseling hat. Hierfür soll die Zusammenarbeit der örtlichen Ordnungsbehörde
mit dem Bezirks- und Wachdienst der Polizeiwache Süd ausgebaut werden. Flankierend
können auch private Sicherheitsdienste temporär und anlassbezogen in das Konzept
mit eingebunden werden. Gemeinsame Streifengänge und gegenseitige Unterstützung,
insbesondere außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung, sollen die
Präsenz der Ordnungskräfte zu neuralgischen Zeiten und an neuralgischen
Örtlichkeiten in der Stadt Wesseling für die Bürgerinnen und Bürger sicht-und spürbar
erhöhen. Sie trägt damit auch dem Umstand Rechnung, dass originäre Zuständigkeiten
der Ordnungsbehörde nicht mehr in gleichem Maß wie früher außerhalb der
Dienstzeiten von der Polizei übernommen werden.
Hier sind insbesondere folgende Aufgabengebiete zu nennen:
o Ruhestörungen durch Privatpersonen aber auch durch Gaststättenbetriebe
o Probleme mit Hundehaltern insbesondere von gefährlichen Hunden
o Nichtraucherschutz in Gaststätten
o Einsatz bei Veranstaltungen (z.B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt, Karneval)
o Baustellenkontrollen
o Ermittlungen außerhalb der Dienstzeiten (z.B. für das Meldeamt)
o Sichtbare Präsenz an und Bearbeitung von Örtlichkeiten in Wesseling mit
Beschwerdehäufung
3
2. Rahmenbedingungen
Derzeit stehen im Bereich Sicherheit und Ordnung 3,5 Vollzeitstellen im Serviceteam und
eine Teilzeitkraft für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Überwachung des
ruhenden Verkehrs zur Verfügung. Hiervon könnten 1,5 Stellen in einen zukünftigen
kommunalen Ordnungsdienst (KOD) einfließen, da die Überwachung des ruhenden Verkehrs
(2,0 Stellen) außerhalb des KOD mit den langfristig weiter zu beschäftigenden
Mitarbeiter/innen durchgeführt werden soll. Die im Verlaufe des Jahres freiwerdenden
Personalkapazitäten (1,5 Stellen) reichen aber nicht aus, um zukünftig einen regelmäßigen
Schichtdienst einzurichten, der an 7 Tagen in der Woche Früh- und Spätdienste (bis in die
Nachtstunden) gewährleistet. Daneben lassen die derzeitigen Arbeitsverträge (teilweise)
einen derart geregelten Schichtdienst auch nicht zu. Mit dem altersbedingten Ausscheiden
von Mitarbeiter/innen im Laufe diesen Jahres und der Neueinstellung ließen sich diese
derzeitigen Hemmnisse aber beseitigen.
Die veränderte und erweiterte Aufgabenstellung macht auch eine sichtbare Änderung in
der Ausstattung eines zukünftigen KOD notwendig. Neben einer auffällig an die Uniformen
der Polizei angelehnten Bekleidung ist auch eine technisch erweiterte Ausstattung wie z.B.
ein entsprechend gekennzeichnetes DienstKFZ, Handfesseln, LED Taschenlampe,
schnittfeste Handschuhe und Abwehrspray (o.Ä.) sowie ein Smartphone mit mobiler
Datenübertragung unerlässlich.
Im Zusammenhang mit den verschiedensten Konzepten eines Kommunalen
Ordnungsdienstes wird auch immer wieder die Frage diskutiert, ob oder in welchem
Rahmen Aufgaben eines solchen Ordnungsdienstes nicht auch von privaten
Sicherheitsfirmen erledigt werden können. Dabei stellt sich ebenfalls die Frage nach
möglichem Einsparpotential öffentlicher Mittel, wenn private Sicherheitsfirmen diese
Aufgaben ausführen.
In den weitaus überwiegenden Fällen sind solche - auch Privat-Public-Partnership
genannte- vertraglich geregelte Auftragsverhältnisse zwischen öffentlicher Hand und
privaten Sicherheitsfirmen auf bestimmte, einfache Aufgabenstellungen reduziert.
Insbesondere Objektbewachung, Einlasskontrollen und -im ordnungsbehördlichen
Handlungsfeld - die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden durch Private
übernommen.
Einsparungseffekte – sofern sie überhaupt darstellbar sind – gehen allerdings vielfach mit
prekären Beschäftigungsverhältnissen, oft sogar im sozialversicherungsfreien Bereich,
einher. Werden derartige sozial unverträgliche Beschäftigungsverhältnisse weitestgehend
ausgeschlossen, wie etwa derzeit bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in
Wesseling praktiziert, dann beträgt der dafür zu zahlenden Stundensatz rund 28,-€ brutto.
Auf 4 Vollzeitkräfte hochgerechnet ergäbe dies einen Aufwand von rund 227.000,-€ p.A.
Dabei ist allerdings unberücksichtigt, dass Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen im
öffentlichen Raum grundsätzlich nur Aufgaben nach dem sog. „Beobachten – Erkennen –
Melden“ Prinzips übernehmen dürfen, da ihnen weitergehende ordnungsbehördliche
Befugnissen (sog. Hoheitliche Aufgaben) rechtssicher nicht außerhalb der bekannten
gesetzlich geregelten Beleihung (z.B. Luftsicherung; TüV) übertragen werden dürfen. Dies
würde bedeuten, dass selbst für diesen Ausschnitt der KOD-Tätigkeiten neben dem o.a.
Aufwand weiteres eigenes Personal beschäftigt werden muss, welches die beobachteten,
erkannten und gemeldeten Sachverhalte nacharbeitet. (Beispiel: Der städtische KOD
Mitarbeiter ahndet die Ordnungswidrigkeit in dem er dem Falschparker den Bescheid
(kölsch: „Knöllchen“) direkt an die Windschutzscheibe heftet. Der Mitarbeiter der privaten
Sicherheitsfirma notiert die Ordnungswidrigkeit und meldet diese an den städtischen
4
Mitarbeiter im Ordnungsamt. Dieser ahndet dann die Ordnungswidrigkeit indem er dem
Fahrzeughalter den Bescheid (s.o.) nach Hause schickt.
Denkbar wäre auch –gelegentlich in Konzepten zu findende – gemeinsame Streifen von
städtischen Mitarbeitern des KOD und privaten Sicherheitskräften. Als problematisch wird
dabei aber zu berücksichtigen sein, dass für den Bürger nicht einwandfrei erkennbar ist,
welche Kompetenzen sein Gegenüber tatsächlich hat und welche Maßnahmen dieser
ergreifen darf. Da der Zeitpunkt nicht immer exakt zu definieren ist, wo eine nicht
hoheitliche Maßnahme in ein hoheitliches Handel übergeht, können hier alle Beteiligten
schnell in eine eskalierende Situation geraten, in der Kompetenzen – passiv - nicht erkannt
oder – aktiv -überschritten werden. Dass eine objektiv bestehende Ordnungswidrigkeit
dann nicht mehr verfolgt werden kann, wäre in solche einer Szenerie noch das kleinste
Übel. Derartige gemeinsame Streifen zwischen KOD und privaten Sicherheitskräften sollten
daher auf ein absolutes Minimum beschränkt bleiben und sind deshalb im Konzept auch nur
für unvermeidliche Vertretungen in Krankheits- oder Urlaubsfalle der städtischen KODKräfte vorgesehen.
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3. Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)
3.1
Serviceleistungen:
3.2
Präventive Maßnahmen:
3.3
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger
- Beratung vor Ort
- Hilfestellungen vor Ort
- Zusammenarbeit mit der Polizei
- Niederschwellige Störer Ansprache
- Unterstützung bei Veranstaltungen
Präsenz in der Innenstadt und an neuralgischen Örtlichkeiten
Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls durch regelmäßigen
Streifendienst
Verbesserung des Stadtbildes unter ordnungs- und sicherheitsrechtlichen
Gesichtspunkten
Hoheitliche Maßnahmen:
Kontrolldienste entspr. der Vorgaben des Bereiches Sicherheit und Ordnung
Kontrollen im Rahmen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Kontrolldienste nach Landeshundegesetz NRW
Einschreiten bei abgemeldeten und gefährlichen Fahrzeugen
Einschreiten bei unachtsamen Wegwerfen von Gegenständen
Meldung von wilden Abfallablagerungen
Einschreiten bei illegalem Plakatieren
Kontrolle von bewilligten Sondernutzungen
Einschreiten bei illegalen Sondernutzungen
Baustellenkontrollen
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Überwachung des Jugendschutzes
Prüfung von Berechtigungsausweisen
Einschreiten bei Vandalismus (auch Wandbeschmierungen und Graffitis)
Durchführung von Sofortmaßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr
Identitätsfeststellungen und Befragen von Personen zur Gefahrenabwehr
Erteilen von Platzverweisen
Anwendung von Zwangsmitteln
Sicherstellung von Sachen
Betreten und Durchsuchungen von Wohnungen von Verstorbenen ohne
Angehörigen (sonst nicht!)
Ermittlungsdienst
Schulzuführungen
Gaststätten- und Spielhallenkontrollen
Einschreiten bei Verstößen gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz
Kontrolldienste bei festgesetzten Märkten
6
3.4
Sonstige Aufgaben:
3.5
Mitwirkung bei der Kampfmittelbeseitigung (z.B. Absperrungen, Sicherungsund Evakuierungsmaßnahmen)
Unterstützung der Verkehrsüberwachung (auch Schwertransporte)
Begleitung von Transporten nach dem PsychKG…
Zustellungen (in Ergänzung zum Team ruhender Verkehr/Zustellungen)
Amtshilfe für andere interne/externe Dienststellen
Schulwegsicherung
Unterstützung des Stabes außergewöhnliche Ereignisse (SAE)
Einrichtung und Ausstattung von Wahlräumen
Mitwirkung bei der Durchführung von städtischen Festen, Märkten,
Kirmessen und Großveranstaltungen (z.B. auch Trauerfeiern, zu denen eine
Großzahl von Besuchern erwartet wird)
Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
Verkehrszählungen
(…)
Innendienst
3.6
Berichte, Besprechungen, E-Mails, Telefonate, Fotobearbeitung
Teamsitzungen
Interne u. externe Fortbildung
(…)
Technische Ausstattung
Pflege Dienstwagen
Pflege und Besorgung Dienstkleidung
Pflege und Besorgung Arbeitsgeräte
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4. Personalkapazitäten und Dienstzeiten:
Vier Vollzeitkräfte (Schichtdienst KOD)
Schichtdienstbesetzung: je 2 Vollzeitkräfte
Frühschicht (Rahmenzeiten)
Spätschicht (Rahmenzeiten)
07:00 bis 16:00 Uhr (Mo bis Frei)
April bis Oktober (Sommerzeit)
14:00 Uhr bis 23:00 Uhr (Die bis Do)
15:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Frei bis Son)
November bis März (Winterzeit)
12:00 Uhr bis 21:00 Uhr (Die bis Do)
13:00 Uhr bis 22:00 Uhr Frei bis Sam)
Hinweise:
Die Frühschicht soll bereits um 7.00 Uhr beginnen (wie jetzt auch), damit der wichtige
Einsatz in der Schulwegsicherung möglich ist.
In den Sommermonaten soll auch der Sonntag (zumindest 14-tägig) mit einbezogen
werden. Auch Feiertage sind gerade in den Grünanlagen (Grillen und Hundehaltung)
einsatzrelevant.
Abweichend von den Rahmenzeiten können besondere Dienstzeiten bei Bedarf angeordnet
werden (z.B.): Karneval, Kirmes, besondere Auffälligkeiten im Stadtgebiet
Alternativen sind hier natürlich denkbar, so werden die KODs in Hürth und Brühl
regelmäßig von Montag bis Freitag im Spätdienst bis 22 Uhr vorgehalten. Spätere Einsätze
oder Wochenenddienste werden bei Bedarf angeordnet.
Urlaubs- und Krankheitsvertretungen könnten aus dem Bereich Überwachung ruhender
Verkehr oder aber durch den temporären Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten
aufgefangen werden.
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5. Ausbildung und Qualifizierung
Die insbesondere auch qualitative Aufgabenveränderung im Vergleich zu dem etablierten
Service Team im Bereich Sicherheit und Ordnung macht für die Einführung eines KOD
umfangreiche Aus- und Fortbildung von vorhandenem, ggfls. aus anderen Bereichen der
Verwaltung dorthin wechselnde oder vom Arbeitsmarkt einzustellende Mitarbeiter/innen
erforderlich. Der KOD wird eine ganze Reihe von hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen und
muss diese in jedem Falle rechtsicher und ggfls. auch unter Anwendung unmittelbarem
Zwangs durchsetzen können. Hier eine hohe Qualität bei der Einsatzabwicklung zu
gewährleisten ist die wichtigste Voraussetzung für eine positive Wirkung in der
Öffentlichkeit und kann erst damit das Ziel der Verbesserung des subjektiven
Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung erreichen. Da es allgemeingültige oder einheitliche
Berufsbilder für einen KOD (noch) nicht gibt, orientierten sich viele Kommunen, die in den
letzten Jahren KOD aufgebaut haben an den großstädtischen Vorbildern, die dort oft
bereits seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt sind. Auch der Verfasser ist hier diesen
Weg gegangen und hat vorhandene Konzepte vergleichbarer Kommunen genutzt um ein
funktionierendes Verfahren für Wesseling zu beschreiben.
Theoretische Qualifizierung
Einführung
Bürgerservice
Rechtsgrundlagen
Anwendung von Zwangsmaßnahmen und (Konflikt-)Kommunikation
(deeskalierend/eindeutig)
Selbstschutz/Gesundheitsschutz
Umgang mit Einsatzmitteln (Handfessel, Abwehrspray o.ä.)
Notfallmanagement
Praktische Qualifizierung
Eigensicherung und Einsatztechniken
Hospitationen in Nachbarkommunen
Fortbildungen
Erweiterte Eigensicherung und Einsatztechniken
Rollenverständnis des KOD
Selbstbehauptungstraining
Erste-Hilfe-Kurs
Selbstverteidigungskurs
Sonstiges
Besuch von Fachveranstaltungen
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6. Kosten
Die Kosten hängen von der Qualifizierung der Außendienstmitarbeiter/innen ab und
bewegen sich für den KOD zwischen den Entgeltgruppen E 6 bis E 8. Für künftig im Bereich
des ruhenden Verkehrs eingesetzte Außendienstmitarbeiter/innen bewegen sich die
Vergütungen – je nach vorhandener Qualifizierung - zwischen E 3- E 6.
Berechnungsbeispiel der Personal- und Sachkosten für den KOD in Wesseling mit 4
Vollzeitstellen, Entgeltgruppe E 6 (E 8) nach KGSt (aber ohne Schicht-, Spät-, Nacht oder
Feiertagszulagen):
4x rd. 60.210,- € (61.310,-€) = 240.840,-€ (245.240,-€)
DienstKFZ:
= 20.000,-€ Erstbeschaffung/Ausstattung
Dienstkleidung:
=
6.000,-€ Erstbeschaffung (Folgejahre
Ergänzung/Ersatz ca. 2.000,-€)
Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass bereits 1,5 oben enthaltene Stellenanteile
im aktuellen Stellenplan im Bereich Sicherheit und Ordnung – Serviceteam – vorhanden sind
(ca.90.000,-€) und daher 2,5 weitere Stellenanteile zu finanzieren sind.
Es ist daher im 1. Jahr mit rund
181.240,-€,
für die Folgejahre mit jeweils rund
Mehrkosten zu kalkulieren.
161.240,-€
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7. Ausblick
Da bereits im Rahmen der Haushaltsplandebatten signalisiert wurde, ggfls. den Stellenplan
für die Einrichtung eines KOD um zwei Stellen zu erweitern, konnte in der zweiten
Jahreshälfte 2017 mit der Personalrekrutierung und nunmehr auch mit der notwendigen
Qualifizierung begonnen werden. Mit dem Eintritt in den Ruhestand eines Mitarbeiters im
Herbst und einer weiteren Mitarbeiterin zum Ende diesen Jahres, wurden bzw. werden
auch die notwendigen Haushaltsmittel für die Einstellung der weiteren Kräfte frei. Nach
abschließender Qualifizierung der Mitarbeiter/innen kann dann im Laufe des Jahres 2018
die Einsatzfähigkeit eines KOD in Wesseling hergestellt werden
Hinweis:
Über die Leitung des KOD wird in diesem Konzept keine Aussage getroffen. Hier bezieht
sich der Verfasser auf die bereits vorgelegte Bedarfsanmeldung für eine zusätzliche Stelle
für den Fachbereich -32- Abteilung: Straßenverkehr/allgem. Sicherheit und Ordnung, die
auch die Aufgabe der Leitung des KOD übernehmen soll. Siehe beiliegenden
Organisationsplan -32- vom 17.05.2017.
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Anlage Kosten:
Kostenkalkulation (KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes 2016/2017“):
S. 25: Personalkosten (E 6), E 8
Bereich 5 (Verkehr, Logistik, Schutz u. Sicherheit)
: (51.600,-€) 52.700,-€
S. 15: Sachkostenpauschale
(Nicht-Büroarbeitsplatz mit IT-Ausstattung
10% Personalkosten + 3.450,-€ IT-Ausstattung)
: 8.610,-€
Verwaltungsgemeinkosten werden hier nicht einberechnet, da sich im Bereich der
amtsinternen oder amtsexternen Overheadkosten keine Veränderungen zu den
bestehenden bzw. geplanten Strukturen durch die Einführung des KOD ergeben.
4 Vollzeitstellen ergeben daher 4x (60.210,-€) 61.310,-€
= (240.840,-€) 245.240,-€
Hiervon sind allerdings im Haushalt 2017 bereits 1,5 Stellen
Vorhanden (1,5 Stellen des Service-Teams 1,0 E 8+0,5 E 6)
= ./.90.000,-€
Zusätzlich sind daher p.A. 2,5 Stellen E 6/E 8 zu kalkulieren
= (150.840,-€) 155.240,-€
DienstKFZ (z.B. VW-Caddy o.ä) Anschaffung/Ausrüstung
: ca. 20.000,-€
Dienstkleidung (Erstbeschaffung, Folgejahre ca. 2.000,-€)
: ca. 6.000,-€
Kosten im ersten Jahr
: rd.(176.840,-€)181.240,-€
(Folgejahre incl. 6.000,-€ Betriebskosten KFZ + Dienstkl.
: rd.(156.840,-€)161.240,-€
Hinzu kommen noch Schicht-, Spät-/Nachtdienst- und Feiertagszulagen!
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