Daten
Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
30.10.17, 17:06
Aktualisiert
30.10.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
252/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Eigenleistungen von Sportvereinen und deren finanzielle Vergütung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.10.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 252/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Albert
25.10.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Eigenleistungen von Sportvereinen und deren finanzielle Vergütung
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 12.09.2017 einstimmig beschlossen, auf
Grund der derzeitigen guten Haushaltssituation der Stadt Wesseling dem Rat die Beschlussfassung zu empfehlen, dass auf die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Sportstätten ab
dem 01.01.2017 verzichtet wird und die Richtlinien zur Erhebung dieser Kostendeckungsbeiträge vorerst
außer Kraft gesetzt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Vereinen, die in 2017 bereits Eigenleistungen erbracht haben,
Gespräche über eine Vergütung dieser Leistungen zu führen.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen Katalog
über mögliche Eigenleistungen der Sportvereine sowie Vorschläge hinsichtlich der Höhe der von der Stadt
für diese Eigenleistungen an die Vereine zu zahlenden finanziellen Entschädigungen zu erarbeiten. Den
Vereinen soll hierdurch eine Möglichkeit gegeben werden, sich durch Eigenleistungen zusätzliche Zuschüsse für die Jugendarbeit zu erwirtschaften.
2. Lösung
Der Rat hat dann in seiner Sitzung am 10.10.2017 einstimmig beschlossen, entsprechend der Empfehlung
des Ausschusses für Sport und Freizeit zu verfahren.
Die Verwaltung hat darauf hin das Immobilienmanagement sowie die Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling gebeten, mögliche an die Vereine zu übertragende Eigenleistungen aufzulisten. Ein Entwurf eines
solchen Aufgabenkataloges ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Hierbei werden Arbeiten, die als selbstverständliche Leistungen eines Nutzers einer städtischen Einrichtung (z.B. Aufräumen und Grobreinigung
nach der Nutzung) anzusehen sind, zukünftig nicht mehr berücksichtigt.
Die beigefügte Auflistung ist nicht abschließend und kann jederzeit ergänzt werden. Die aufgeführten Maßnahmen müssen erforderlich sein und die Erledigung durch Dritte für die Stadt eine Kosteneinsparung bedeuten. Des Weiteren sind vor einer Auftragserteilung in jedem Fall arbeitssicherheitsrechtliche und/oder
versicherungstechnische Belange zu prüfen.
Zusätzliche Anmerkungen des Bereiches Immobilienmanagement zum Verfahren sind in der beigefügten
Liste der möglichen Eigenleistungen aufgeführt.
Die Entsorgungsbetriebe haben mitgeteilt, dass aus arbeitssicherheitsrechtlichen und/oder versicherungstechnischen Gründen keine Aufgaben der Entsorgungsbetriebe an Externe übertragen werden können.
Des Weiteren wurden vom Bereich Immobilienmanagement die bisher erbrachten Eigenleistungen der Vereine aufgelistet. Diese Aufstellung ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Hierbei ist festzustellen, dass von keinem Verein bis Anfang Oktober alle vereinbarten Eigenleistungen in Gänze erledigt wurden. Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, die Abrechnung Anfang 2018, nach Abschluss der Abrechnungsperiode gemäß des
noch zu beschließenden Vergütungssatzes durchzuführen.
Bisher wurde bei der Verrechnung der erbrachten Eigenleistungen der Vereine mit den anfallenden Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sportstätten ein Stundenwert von 35 € angesetzt. Dieser Stundenwert berechnet sich gemäß den Vorgaben der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) aus den Personalkosten (inkl. der Personalnebenkosten) eines entsprechenden städtischen Mitarbeiters, plus der anteiligen Sachkosten (10 % der Personalkosten) und der anteiligen Gemeinkosten (15 %
der Personalkosten).
Sollten die für das Jahr 2017 vereinbarten Eigenleistungen in Gänze erbracht werden und gemäß dem o.a.
Verrechnungssatz von 35 € pro Stunde vergütet werden, müssten rd. 32.000 € im Haushalt bereitgestellt
werden. Unter der Prämisse, dass im Jahr 2018 die Anzahl der Eigenleistungen der Vereine noch steigt und
dieser Vergütungssatz beibehalten wird, wäre hierzu die Bereitstellung von mindestens 40.000 € zusätzlich
notwendig.
Bei einem Vergütungssatz von 17,50 € wäre die Bereitstellung von 50 % der zuvor aufgeführten Haushaltsmittel erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, dass unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 €, ein Vergütungssatz von 10 € pro Stunde festgesetzt wird. Hierzu müssten für die Leistungen des Jahres 2017 rd.
9.200 € und für das Jahr 2018 rd. 11.500 € im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Verfahrensweise wird von der Verwaltung nach einer entsprechenden Beschlussfassung vorgeschlagen:
- Alle Vereine mit Jugendabteilungen werden über die mögliche zusätzliche Erwirtschaftung von Jugendzuschüssen informiert.
- Bei Interesse melden sich die Vereine beim Bereich 41 (Bereich für Kultur, Sport und Städtepartnerschaften).
- Durch den Bereich 41 erfolgt dann, wenn eine entsprechende Maßnahme zur Erledigung vorliegt, eine Auftragsvergabe an den interessierten Verein.
- Nach der Erledigung der Arbeit erfolgt durch den jeweiligen Fachbereich eine Kontrolle der Leistung.
- Wurde die Eigenleistung korrekt durchgeführt, erfolgt bei Einzelmaßnahmen sofort eine Auszahlung des
zusätzlichen Zuschusses. Bei einer Dauermaßnahme erfolgt die Auszahlung am Ende des Jahres.
Die Verwaltung bittet den Ausschuss dem vorgestellten Verfahren zuzustimmen und die Höhe der Vergütung
(pro Stunde) für die erbrachten und die zukünftig geleisteten Eigenleistungen durch Vereine festzulegen.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen wurden unter 2. Lösung aufgezeigt. Bei entsprechender Beschlussfassung
müssten in jedem Fall zusätzlich Haushaltsmittel im Jahr 2018 bereitgestellt werden.