Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
205 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
03.02.15, 04:11
Aktualisiert
03.02.15, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 98/2015
30.01.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
10.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16
Sachbearbeiter/in: Ruppel
Tel.: 504
Abt.: 49 - KoBIZ
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
X Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez. i. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Mittel wurden im Haushalt 2015 nicht eingeplant. Mehrerträge und
Mehreinzahlungen im Budget erhöhen die Ermächtigungen für
Aufwendungen und Auszahlungen.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen
der Durchführung der Potenzialanalyse in Höhe von 164.500 € zu. Die Deckung ist gewährleistet
durch eine 100%ige Förderung des Landes und des Europäischen Sozialfonds.
-2Begründung:
I. Allgemeines
Im Schuljahr 2014/15 nehmen insgesamt 1524 Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8 an einer
Potenzialanalyse teil. Für 534 Schülerinnen und Schüler muss die freihändige Vergabe der
Potenzialanalysen ausgeschrieben werden. Dies wurde von der Kommunalen Koordinierung in enger
Kooperation mit der Zentralen Vergabestelle des Kreises vorbereitet. In der Leistungsbeschreibung
wurden schulformspezifische Lose gebildet (Förderschule, Realschule und Gymnasium). Insgesamt
haben neun Bildungsträger eine Eigenerklärung zur Eignung abgegeben. Die Vergabeunterlagen
wurden im Vergabeportal freigeschaltet, sechs Träger haben bis zum 29.01.2015 ihre Unterlagen
(u.a. Konzept zur Durchführung einer Potenzialanalyse) bei der Zentralen Vergabestelle des Kreises
eingereicht, Mitte Februar wird nach Sichtung und Bewertung der Angebote die Auftragserteilung
erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist der geplante Durchführungszeitraum in den Schulen 16.02. bis
30.06.2015.
Die Zuwendungssumme (100%-Finanzierung) laut Bewilligungsbescheid des Landes NRW und der
LGH (Landes- Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.) beträgt
53.400,00 € (100,-€ pro teilnehmende Schüler/in, maximale Obergrenze).
Die Finanzierung der anderen Potenzialanalysen ist letztmalig in diesem Schuljahr noch bundesseitig
über das Programm „Vertiefte Berufsorientierung“ und landesseitig über das Programm
„STARTKLAR“ gesichert.
II. Schuljahr 2015/16
Im Schuljahr 2015/16 werden im Kreis Euskirchen 25 Schulen mit 1781 Schülerinnen und Schüler
mit einer Potenzialanalyse im Jahrgang 8 versorgt. Bis auf vier Gymnasien und vier Förderschulen
mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung und Hören und
Kommunikation werden dann alle allgemeinbildenden Schulen im Kreis Euskirchen an KAoA
teilnehmen.
Durch den Wegfall des Bundesprogrammes „Vertiefte Berufsorientierung“ und der Überführung von
„STARTKLAR!“ in das Landesvorhaben KAoA erfolgt ab dem Schuljahr 2015/16 zwar eine
Vereinheitlichung des Standardelementes „Potenzialanalyse“, jedoch wird es zwei Varianten geben,
über die die Potenzialanalysen zu 100 % finanziert werden – zum einen aus Landes- und zum
anderen aus Bundesmitteln.
Wird die Potenzialanalyse aus Landesmitteln finanziert (Variante 1), ist damit eine eintägige
Potenzialanalyse und eine dreitägige betriebliche Berufsfelderkundung verknüpft. Diese Variante
steht grundsätzlich allen Schulen offen und entspricht den KAoA Standardelementen. Diese Variante
muss durch die Kommunale Koordinierung (analog zum o.g. Verfahren) ausgeschrieben werden. Das
Land NRW und der Europäische Sozialfond finanzieren auch hier die Durchführung mit 100,-€ pro
Schüler/in.
Bei einer Finanzierung aus Bundesmitteln (Variante 2, die nicht durch die Kommunale Koordinierung
ausgeschrieben werden muss) erfolgt, nach Durchführung einer eintägigen Potenzialanalyse, eine
dreitägige Berufsfelderkundung bei einem überbetrieblichen Bildungsträger. Das Angebot richtet sich
vor allem an Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie an diejenigen,
die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, einen Abschluss der Sekundarstufe I zu erreichen
und/oder den reibungslosen Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen.
-3Im Mai 2014 hat die Kommunale Koordinierung bereits die Bereitstellung von Bundesmittel für 670
Schüler/innen angemeldet und im Dezember 2014 vom MSW hierzu eine Bewilligung erhalten.
Hiermit verbunden ist eine Zuwendung von max. 450,-€ pro Schüler/in für die Durchführung der
Potenzialanalyse und der Werkstatttage, d.h. eine Zuwendungssumme von Bundesmitteln in Höhe
von max. 301.500,-00€. Dieser Betrag wird unmittelbar zwischen beauftragtem Träger und
Zuwendungsgeber abgerechnet.
Die Kommunale Koordinierung hat in Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem schulfachlichen
Berater der Bezirksregierung entschieden, dass alle Schüler/innen des künftigen Jahrgangs 8 der
Förderschulen und der Hauptschulen sowie der Gesamtschule Weilerswist (als ehemalige
STARTKLAR!-Schule) und ein kompletter Jahrgang 8 einer Realschule mit Variante 2 versorgt
werden.
Dies bedeutet, dass die Kommunale Koordinierung für 1.111 Schüler/innen die Potenzialanalyse in
Variante 1 ausschreiben muss. In Abhängigkeit der sich ergebenden Auftragssumme von 111.100,00
€ (max. 100€ pro teilnehmende Schüler/in) wird eine öffentliche, nationale Ausschreibung notwendig.
III. Finanzierung
Eine Abfrage bei den Schulen im Januar hat ergeben, dass voraussichtlich 595 Schüler/innen an 7
Realschulen und 516 Schüler/innen an 5 Gymnasien im Jahrgang 8 an der Potenzialanalyse im
Schuljahr 2015/16 teilnehmen würden.
Auf dieser Grundlage entstehen folgende maximale Kosten:
Kosten pro Schüler
Schulform
Schüler
Gesamtkosten
Realschule
595
59.500,00€
Gymnasium
516
51.600,00€
Gesamt
1.111
111.100,00€
Zur Finanzierung der Maßnahme wird vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreisausschuss
die Bewilligungssumme des Landes NRW und des ESF beantragt und die Ausschreibung durch die
Verwaltung vorbereitet.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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