Daten
Kommune
Wesseling
Größe
59 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
25.09.17, 13:02
Aktualisiert
25.09.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
201/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
III
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt
Wesseling
hier: Gruppenbeteiligungsregelung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
III
08.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 201/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
08.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling
hier: Gruppenbeteiligungsregelung
Beschlussentwurf:
Der in der Anlage zur Vorlage. 201/2017 beigefügten Vereinbarung über die Teilnahme an der Einflussnahme auf den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) über dessen Gremien (Gruppenbeteiligungsregelung) wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung abzuschließen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 04.04.2017 hat der Rat zur Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der Verkehrsleistungen (Stadtbus) in der Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die Stadtwerke Wesseling
GmbH (SWW) unter anderem folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 57/2017):
"... Vor diesem Hintergrund stimmt der Rat der Stadt Wesseling den folgenden vorbereitenden Maßnahmen zu und ermächtigt den Bürgermeister, die hierzu erforderlichen Handlungen vorzunehmen:
-
Ausarbeitung und Abstimmung einer gemeinsamen Vereinbarung mit den beiden Stadtbusstädten
Hürth und Brühl sowie dem Rhein-Erft-Kreis über die Teilhabe an der Einflussnahme auf den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) über dessen Gremien (Gruppenbeteiligungsregelung). Der Abschluss der Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Rates..."
Wie in der Vorlage 57/2017 ausgeführt, muss die Stadt Wesseling aktiv Beteiligte einer sogenannten "Gruppe von Behörden" sein, um die nach der EU VO 1370/2007 geforderte Selbsterbringung der Verkehrsleistungen zu erfüllen und gleichzeitig - unter Berücksichtigung der Verkehrsleistungen der RVK auf verschiedenen Aufgabenträgergebieten - die räumlich-verkehrliche Tätigkeitsbeschränkung einzuhalten.
Der Zweckverband VRS ist eine solche Behördengruppe, da er in seinem Zweckverbandsgebiet die Grundlagen für die Verkehrsleistungen der verschiedenen Aufgabenträger im ÖPNV (z. B. Tarife, einheitlicher
Fahrplan, einheitliche Beförderungsbedingungen) regelt. Zur Darstellung einer aktiven Teilnahme der Stadt
Wesseling sowie der übrigen Stadtbusstädte muss ihnen ein Einfluss innerhalb der Gruppe gewährt werden.
Bislang ist der Stadt Wesseling als ÖPNV-Aufgabenträger, genau wie den beiden anderen Stadtbusstädten,
nur ein Gaststatus im Zweckverband VRS (Teilnahme- und Rederecht, aber kein Stimmrecht) eingeräumt
worden. Trotz mehrfacher Versuche wurde eine Mitgliedschaft seitens des Zweckverbandes bislang abgelehnt. Es wurde daher angestrebt, sich auf einer etwas niederschwelligereren Ebene über das Zweckverbandsmitglied Rhein-Erft-Kreis die Gruppenzugehörigkeit zu sichern. Um einen Einfluss auf die Gremien und
Entscheidungen des VRS z.B. Fahrpreisgestaltung zu haben, ist der Abschluss einer Gruppenbeteiligungsregelung mit dem Rhein-Erft-Kreis notwendig, damit zumindest ein Mitglied des Kreises in der Zweckverbandsversammlung zukünftig, entsprechend einer vorherigen Abstimmung, die Interessen der Stadtbusstädte vertritt.
2. Lösung
Die Verhandlungen der Stadtbusstädte Brühl, Hürth und Wesseling mit dem Rhein-Erft-Kreis sind nun abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlungen (die Gruppenbeteiligungsregelung) ist in der Anlage beigefügt.
Sie sieht vor, dass ein Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in der Verbandsversammlung des VRS die Interessen der Stadtbusstädte vertritt.
Eine absolut rechtssichere Gruppenbeteiligungsregelung setzte voraus, dass die Stadtbusstädte ein Weisungsrecht im Sinne eines imperativen Mandats gegenüber dem Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in der
VRS- Verbandsversammlung haben. Dies ist allerdings bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt vom Kreis
abgelehnt und an Stelle dessen eine abgeschwächte Vertreterrolle angeboten worden, die vorsieht, dass der
Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung die Interessen der Stadtbusstädte berücksichtigen muss.
Die vom Berater des Kreises entwickelte Definition von "Berücksichtigen" (s. § 2 Absatz 3 der anliegenden
Gruppenbeteiligungsregelung) ist nach Einschätzung der gemeinsamen Beraterin der Stadtbusstädte risikobehaftet. Die Verwaltung schlägt dennoch vor, die Vereinbarung abzuschließen. Denn ohne Gruppenbeteiligungsregelung ist eine Direktvergabe der Personenverkehrsdienste mit Bussen an die Stadtwerke Wesseling GmbH und damit der Erhalt des steuerlichen Querverbunds nicht möglich. Auch die Stadtbusstädte
Brühl und Hürth werden der Vereinbarung zustimmen.
Die Beraterin der Stadt und der übrigen Stadtbusstädte weist darauf hin, dass das Risiko der Gruppenkonstruktion durch eine VRS-Mitgliedschaft der Stadtbusstädte beseitigt werden kann. Dieses Thema soll daher
erneut auf die Agenda genommen werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt