Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
11.01.2018
Erstellt
22.12.17, 13:01
Aktualisiert
22.12.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
285/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.12.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 285/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
H. Albert
11.12.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt die Richtlinien für die Kulturförderung in der vorliegenden Form..
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 zu TOP 7 „Antrag der CDUFraktion vom 15.09.2017: Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der
überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 251/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien
für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung
vorzustellen.
2. Lösung
Die Verwaltung hat Änderungsvorschläge für die Kulturförderrichtlinien erarbeitet; diese sind in der Anlage
aufgeführt.
3. Alternativen
Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung.
4. Finanzielle Auswirkungen
Eine Kulturförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 25
„Heimat und sonstige Kulturpflege“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der
Kulturförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach Kalkulation der Verwaltung rd
20.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden.