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Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
11.01.2018
Erstellt
22.12.17, 13:01
Aktualisiert
22.12.17, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 285/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.12.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 285/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: H. Albert 11.12.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Überarbeitung der Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt die Richtlinien für die Kulturförderung in der vorliegenden Form.. Sachdarstellung: 1. Problem Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 zu TOP 7 „Antrag der CDUFraktion vom 15.09.2017: Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 251/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorzustellen. 2. Lösung Die Verwaltung hat Änderungsvorschläge für die Kulturförderrichtlinien erarbeitet; diese sind in der Anlage aufgeführt. 3. Alternativen Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung. 4. Finanzielle Auswirkungen Eine Kulturförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 25 „Heimat und sonstige Kulturpflege“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der Kulturförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach Kalkulation der Verwaltung rd 20.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden.