Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
30.10.17, 17:06
Aktualisiert
14.12.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
247/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.10.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 247/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
25.10.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 12.09.2017 zu TOP 14 „Antrag der CDUFraktion vom 22.08.2017: Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der
überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 182/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien
für die Sportförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung
vorzustellen. Herr Nahlen hat die Fraktionen gebeten, praktikable Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinien zu erarbeiten.
2. Lösung
Die Verwaltung hat Änderungsvorschläge für die Sportförderrichtlinien erarbeitet; diese sind in der Anlage
aufgeführt.
Analog der Regelungen im Sozial- und Kulturbereich, schlägt die Verwaltung zusätzlich vor, auch im
Bereich des Sports einen Ehrenpreis „Sportverein des Jahres“ einzuführen. Dieser Ehrenpreis sollte jährlich,
dotiert mit 1.000 € in einem würdigen Rahmen verliehen werden.
3. Alternativen
Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung.
4. Finanzielle Auswirkungen
Eine Sportförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 42
„Sportförderung“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der Sportförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach Kalkulation der Verwaltung rd 15.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden. Sollte beschlossen werden, einen Ehrenpreis „Sportverein der Jahres“ einzuführen, wäre die Bereitstellung von zusätzlich 1.000 € jährlich erforderlich.