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Beschlussvorlage (Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
30.10.17, 17:06
Aktualisiert
14.12.17, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 247/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.10.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 247/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Astrid Mühle 25.10.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 12.09.2017 zu TOP 14 „Antrag der CDUFraktion vom 22.08.2017: Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling - Wiedereinführung der überarbeiteten Fassung“, Vorlagen-Nr. 182/2017, einvernehmlich die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling zu überarbeiten und dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorzustellen. Herr Nahlen hat die Fraktionen gebeten, praktikable Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinien zu erarbeiten. 2. Lösung Die Verwaltung hat Änderungsvorschläge für die Sportförderrichtlinien erarbeitet; diese sind in der Anlage aufgeführt. Analog der Regelungen im Sozial- und Kulturbereich, schlägt die Verwaltung zusätzlich vor, auch im Bereich des Sports einen Ehrenpreis „Sportverein des Jahres“ einzuführen. Dieser Ehrenpreis sollte jährlich, dotiert mit 1.000 € in einem würdigen Rahmen verliehen werden. 3. Alternativen Alternativen ergeben sich ggf. aus der Beratung. 4. Finanzielle Auswirkungen Eine Sportförderung anhand von Richtlinien ist jeweils von den im Haushaltsbuch im Bereichsbudget 42 „Sportförderung“ zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Bei der Wiedereinführung der Sportförderrichtlinien und deren Umsetzung im Jahr 2018 müssten nach Kalkulation der Verwaltung rd 15.000 € im nächstjährigen Haushalt bereitgestellt werden. Sollte beschlossen werden, einen Ehrenpreis „Sportverein der Jahres“ einzuführen, wäre die Bereitstellung von zusätzlich 1.000 € jährlich erforderlich.