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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Am Krähenholz“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
02.05.14, 21:16
Aktualisiert
02.05.14, 21:16
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Am Krähenholz“)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 23/2014 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 2. Mai 2014 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Am Krähenholz“ Beratungsfolge Rat Termin 15.05.2014 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Straße „Am Krähenholz“ – Flurstücke 190, 1632, 1767, 1813, Flur 2 der Gemarkung Asemissen – von der Einmündung Hauptstraße bis einschließlich des Fußweges auf Höhe der Grundstücke Flurstücke 189 + 195 und bis zum Ende hinter dem Grundstück Flurstück 210 ausgebaut. Die Fläche ist auf dem beigefügten Lageplan eingezeichnet. Abschließend ist nun die Widmung der Verkehrsanlage erforderlich. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Der Rat fasst folgenden Beschluss: Die Verkehrsanlage „Am Krähenholz“ – Flurstücke 190, 1632, 1767, 1813, Flur 2, Gemarkung Asemissen – erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel