Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
02.05.14, 21:16
Aktualisiert
02.05.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
23/2014
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
2. Mai 2014
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden
Fassung
hier: Anlage „Am Krähenholz“
Beratungsfolge
Rat
Termin
15.05.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Straße „Am Krähenholz“ – Flurstücke 190, 1632, 1767, 1813, Flur 2
der Gemarkung Asemissen – von der Einmündung Hauptstraße bis einschließlich des Fußweges auf Höhe
der Grundstücke Flurstücke 189 + 195 und bis zum
Ende hinter dem Grundstück Flurstück 210 ausgebaut.
Die Fläche ist auf dem beigefügten Lageplan eingezeichnet.
Abschließend ist nun die Widmung der Verkehrsanlage erforderlich.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die Verkehrsanlage „Am Krähenholz“ – Flurstücke 190, 1632, 1767, 1813, Flur 2, Gemarkung Asemissen –
erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6
des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
gewidmet.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel