Daten
Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
27.11.17, 17:06
Aktualisiert
27.11.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
277/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.11.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 277/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Kuhl / Dijkstra
22.11.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2010
Beschlussentwurf:
Abschließend zur Prüfung gemäß § 116 i.V.m. § 101 GO NRW wird folgendes beschlossen:
a)
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.11.2017 zur Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2010 einschließlich des Gesamtanhangs und des Gesamtlageberichts, der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
Der geprüfte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 wird in der vorliegenden Form hiermit bestätigt.
b)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft des Konzerns im Haushaltsjahr
2010 die vorbehaltlose Entlastung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW ist die Stadt verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 wurde am 10.10.2017 vom
Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (Vorlage Nr.218/2017).
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlage Nr. 232/2016) wurden die gesetzlichen Prüfungserleichterungen in Anspruch genommen, so dass nur die Gesamtabschlüsse 2010 und 2015 zu prüfen sind,
die weiteren Abschlüsse 2011 bis 2014 werden dem Rat lediglich in Entwurfsform zur Kenntnis gebracht.
Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung der Gesamtabschlüsse dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser
bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung, welche sich ihrerseits gemäß §§ 101 Abs. 8 i.V.m. 103 Abs. 5
GO Dritter als Prüfer bedienen kann.
2. Lösung
Mit Beschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr. 233/2016) wurde der Auftrag zur Erstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 sowie die erstellungsbegleitende Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010
und 2015 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vergeben.
Die Prüfungshandlungen wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH vorgenommen. Das Prüfungsergebnis wird abschließend in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst und
allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister sowie dem Kämmerer durch die örtliche Rechnungsprüfung übermittelt.
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner einschließlich deren Bestätigungsvermerk wurde am 06.11.2017 allen Ratsmitgliedern zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 22.11.2017 folgenden Beschluss (Vorlage
249/2017):
Abschließend zur Prüfung gemäß § 116 i.V.m. § 101 GO NRW wird folgendes beschlossen:
1.
Der Gesamtabschluss zum 31.12.2010 der Stadt Wesseling einschließlich Gesamtanhang und Gesamtlagebericht wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem
Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an.
2. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen:
a)
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.11.2017 zur Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2010 einschließlich des Gesamtanhangs und des Gesamtlageberichts, der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
Der geprüfte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 wird in der vorliegenden Form hiermit bestätigt.
b)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft des Konzerns im Haushaltsjahr
2010 die vorbehaltlose Entlastung.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.