Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag B90/Grüne (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
43 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
28.01.15, 04:09
Aktualisiert
12.03.15, 04:06
Antrag B90/Grüne (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Antrag B90/Grüne (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 43 kB

Inhalt der Datei

Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene-kreistagsfraktion-eu@t-online.de Home: www.gruene-kreistag-eu.de Datum: A 52/2015 26.01.2015 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 25.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Schmitz, für die Anwendung von Herbiziden auf Basis von Glyphosat auf Nichtkulturland-Flächen werden laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 06.01.2014 keine Genehmigungen mehr ausgestellt. Gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) besteht jedoch die Möglichkeit mittels Ausnahmegenehmigung bis zu zwei Jahren glyphosatfreie Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen, die nicht forst- und landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, aufzutragen. Wir bitten die Verwaltung in ihrer Zuständigkeit darüber zu informieren: Auf welchen Flächen werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt? In welchem Umfang wurden Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erteilt? -2- Werden die nicht genehmigungsfähigen Bereiche, wie Schulhöfe, Kinderspielplätze, Spielund Liegewiesen, Rast- und Parkplätze, Hof- und Betriebsflächen, Böschungen, etc. entsprechend berücksichtigt? Wie sieht die Einsatzform aus (punktuell, großflächig, maschinell, etc.)? Welche Produkte werden verwandt? Wie groß ist die eingesetzte jährliche Menge an Pflanzenschutzmittel? Gibt es Lagerbestände von Herbiziden auf Basis von Glyphosat? Wurden oder werden diese fachgerecht entsorgt? Wie erfolgt eine Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die aktuelle Gesetzeslage? Der flächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sorgte in der Vergangenheit bei vielen Produkten zu einer massiven Belastung der Umwelt. Der Eintrag in die Nahrungskette führte immer wieder zu Verboten von tlw. weltweit eingesetzten Substanzen (DDT, E605, Lindan, Endrin, usw.). Mit Recht darf von einem humantoxischen Potenzial gesprochen werden, was durch die Wissenschaft erst mit langjähriger Verzögerung dokumentierbar ist. Auf alle Fälle bedeutet der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ein nicht kalkulierbares Risikopotenzial. Daher beschließt der Kreistag: Unter Beachtung der Anwendung und des Geltungsbereichs des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG §12) werden keine Pflanzenschutzmittel im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Euskirchen auf Freiflächen eingesetzt. Ausnahmeregelungen im Rahmen des Gesetzes werden streng bewertet und sind nur in unabdingbaren Situationen möglich, wo andere Maßnahmen nicht greifen. Die Sachkundenachweise der Personen der Verwaltung sowie von Dritten, die mit Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen, sind streng zu überwachen. Die Städte und Gemeinden des Kreises sind über die Anwendung des Gesetzes zu informieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Grutke -Fraktionsvorsitzenderfür die Richtigkeit: gez. f.d.R. Conny Schmid -Fraktionssekretärin- gez. Ekkehard Fiebrich -sachkundiger Bürger-