Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
43 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
28.01.15, 04:09
Aktualisiert
12.03.15, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreishaus, Jülicher Ring
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Datum:
A 52/2015
26.01.2015
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
25.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Schmitz,
für die Anwendung von Herbiziden auf Basis von Glyphosat auf Nichtkulturland-Flächen
werden laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes NRW vom 06.01.2014 keine Genehmigungen mehr
ausgestellt.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) besteht jedoch die Möglichkeit mittels
Ausnahmegenehmigung bis zu zwei Jahren glyphosatfreie Pflanzenschutzmittel auf
Freilandflächen, die nicht forst- und landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden,
aufzutragen.
Wir bitten die Verwaltung in ihrer Zuständigkeit darüber zu informieren:
Auf welchen Flächen werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt?
In welchem Umfang wurden Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln erteilt?
-2-
Werden die nicht genehmigungsfähigen Bereiche, wie Schulhöfe, Kinderspielplätze, Spielund Liegewiesen, Rast- und Parkplätze, Hof- und Betriebsflächen, Böschungen, etc.
entsprechend berücksichtigt?
Wie sieht die Einsatzform aus (punktuell, großflächig, maschinell, etc.)?
Welche Produkte werden verwandt?
Wie groß ist die eingesetzte jährliche Menge an Pflanzenschutzmittel?
Gibt es Lagerbestände von Herbiziden auf Basis von Glyphosat?
Wurden oder werden diese fachgerecht entsorgt?
Wie erfolgt eine Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die aktuelle
Gesetzeslage?
Der flächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sorgte in der Vergangenheit bei vielen
Produkten zu einer massiven Belastung der Umwelt. Der Eintrag in die Nahrungskette führte
immer wieder zu Verboten von tlw. weltweit eingesetzten Substanzen (DDT, E605, Lindan,
Endrin, usw.). Mit Recht darf von einem humantoxischen Potenzial gesprochen werden, was
durch die Wissenschaft erst mit langjähriger Verzögerung dokumentierbar ist. Auf alle Fälle
bedeutet der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ein nicht kalkulierbares Risikopotenzial.
Daher beschließt der Kreistag:
Unter Beachtung der Anwendung und des Geltungsbereichs des Pflanzenschutzgesetzes
(PflSchG §12) werden keine Pflanzenschutzmittel im Zuständigkeitsbereich der
Kreisverwaltung Euskirchen auf Freiflächen eingesetzt. Ausnahmeregelungen im Rahmen
des Gesetzes werden streng bewertet und sind nur in unabdingbaren Situationen möglich,
wo andere Maßnahmen nicht greifen.
Die Sachkundenachweise der Personen der Verwaltung sowie von Dritten, die mit
Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen, sind streng zu überwachen.
Die Städte und Gemeinden des Kreises sind über die Anwendung des Gesetzes zu
informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzenderfür die Richtigkeit:
gez. f.d.R. Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-
gez. Ekkehard Fiebrich
-sachkundiger Bürger-