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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
13.11.17, 17:07
Aktualisiert
13.11.17, 17:07
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 253/2017 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.11.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 253/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter:: Datum: Herr Jürgen Marx 07.11.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Neue Konrektorin in der Schillerschule Mit Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 13.10.2017 wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, die Stelle der Konrektorin in der Schillerschule mit Frau Sylvia Kubotsch, derzeit Lehrerin an der Schillerschule, zu besetzen. Die Schulkonferenz der Schillerschule hat am 06.11.2017 getagt. Frau Kubotsch hat sich dort vorgestellt und alle aufkommenden Fragen ausführlich beantwortet. Die Schulkonferenz hat dem Vorschlag der Bezirksregierung zugestimmt, ebenso der Schulträger. Nach Zuweisung durch die Bezirksregierung wird sich Frau Kubotsch dann im nächsten Schulausschuss im kommenden Jahr vorstellen. Zurückstellungen vom Schulbesuch Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit, dass schulpflichtige Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden können. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Ergeben sich aus weiteren, von den Eltern beizubringenden fachärztlichen oder fachtherapeutischen Stellungnahmen entgegen dem Ergebnis des an sich nachvollziehbaren schulärztlichen Gutachtens erhebliche Anhaltspunkte für eine Zurückstellung, bezieht die Schulleitung diese Erkenntnisse in ihre Entscheidung mit ein, sofern diese einen belegten gesundheitlichen Bezug haben. Kinder mit Behinderungen sollen nur dann zurückgestellt werden, wenn zusätzlich gesundheitliche Gründe vorliegen, die außerhalb der Behinderung bestehen. Die Bezirksregierung muss dem Ministerium bis zum 31.03.2018 die Anzahl der im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 ausgesprochenen Zurückstellungen mitteilen. Ländervergleich für den Primarbereich Der Städte- und Gemeindebund NRW hat den Ergebnisbericht zum Ländervergleich des Jahres 2016 für den Primarberiech mitgeteilt. An der Befragung nahmen rund 30.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 aus über 1.500 Schulen teil. Getestet wurden die Kernkompetenzen „Lesen“, „Zuhören“ sowie „Orthographie“ (Rechtschreibung) einerseits und „Zahlen und Operationen“, „Raum und Form“, „Muster und Strukturen“, „Größen und Messen“ sowie „Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit“ andererseits. Die für Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Ergebnisse sind ernüchternd. Im Fachbereich Deutsch liegt der Prozentsatz derjenigen Schülerinnen und Schüler, die den Regelstandard erreichen, mit zum Teil nur 50 % (bei Kernkompetenz „Rechtschreibung“) signifikant unter dem deutschen Gesamtwert. In den Kernkompetenzen belegt NRW im besten Fall den 11. Rang; der Bundesdurchschnitt ist jeweils deutlich besser. Im Fachbereich Mathematik liegt der Prozentsatz derjenigen Schülerinnen und Schüler, die sogar den Mindeststandard nicht erreichen, mit 19,2 % signifikant unter dem deutschen Gesamtwert. In der Gesamtbetrachtung bewegt sich das qualitative Niveau der Bildung an den Grundschulen in NRW deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts und sehr deutlich unterhalb des Niveaus in den Freistaaten Bayern und Sachsen, die durchgängig Spitzenplätze belegen. In einer Presseinformation hat das Landesministerium für Schule und Biildung NRW die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus anderen Bundesländern angekündigt, und zwar im Einzelnen: - Einsetzen einer Expertenkommission zur Erstellung einer Handreichung für den Rechtschreibunterricht an Grundschulen - Einführung eines verbindlichen Grundwortschatzes für die Grundschulen Es soll ein Grundwortschatz eingeführt werden, der eine Liste von Lernwörtern enthält, anhand derer die Regeln der Rechtschreibung gelernt werden sollen. - Begrenzung der Methode „Lesen durch Schreiben“ Lehrerinnen und Lehrer werden angehalten, den Gebrauch der Methode „Lesen durch Schreiben“ auf die Anfangsprozesse des Lesen- und Schreibenlernens in der ersten Klasse zu begrenzen und gleichzeitig von Anfang an zum normgerechten Schreiben hinzuführen. - Intensivierung der Lehrkräftefortbildung Lehrkräfte werden durch Fokussierung der Fortbildungsangebote im Bereich Rechtschreiben in den Kompetenzteams unter Nutzung der noch zu erarbeitenden Handreichung ab Sommer 2018 unterstützt. - Überarbeitung des Lehrplans Deutsch Grundschule Bis zum Schuljahr 2019/2020 soll der Lehrplan Deutsch überarbeitet werden. Dabei wird der Grundwortschatz eingearbeitet und der Rechtschreibung ein größerer Stellenwert eingeräumt. Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung sieht als Leitentscheidung ab dem Schuljahr 2019/2020 an den Gymnasien die Einführung des neunjährigen Bildungsganges vor (G9). Für Gymnasien, die beim achtjährigen Bildungsgang verbleiben wollen, wird eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für G 8 eröffnet. Diejenigen Gymnasien, die die Wahlfreiheit für G 8 nutzen wollen, werden zusätzlich unterstützt, um dieses G 8 qualitativ hochwertig umsetzen zu können. Derzeit arbeitet die Landesregierung an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Aktuell sind keine Entscheidungen auf der Ebene der Schulkonferenzen bzw, der Schulträger erforderlich. Die Umstellung wird nicht das Schuljahr 2018/2019 betreffen, sondern schon wegen des erforderlichen Vorlaufes bei der Erarbeitung neuer Lehrpläne und Stundentafeln erst das Schuljahr 2019/2020. Nach den aktuellen Überlegungen im Ministerium für Schule und Bildung wird G 9 der gesetzliche Regelfall für alle Schulen, sofern nicht ein aktiver Beschluss für einen Verbleib bei G 8 herbeigeführt wird. Dieser müsste zunächst (im Herbst 2018) in der Schulkonferenz der Schule gefasst und nachfolgend im Rat des Schulträgers bestätigt werden. Insofern besteht ausreichend Zeit, das Für und Wider eines Wechsels zu G 9 bzw. eines Verbleibs bei G 8 abzuwägen. Aus Schulträgersicht ist sicherlich auch die Frage der Konnexität (Ausgleichszahlung des Landes bei neuen Gesetzen, die Kostenfolgen nach sich ziehen) zu klären. Zum einen steigt durch einen zusätzlichen Jahrgang automatisch der Raumbedarf, wenngleich sich dieser Anstieg erst mit einer zeitlichen Verzögerung bemerkbar machen dürfte. Zugleich wird bei einem Wechsel zu G 9 auch das Lehr- und Lernmaterial zumindest teilweise ausgetauscht werden müssen. Grundschulcup am 07.Oktober 2017 Leider stand der 12 . Grundschulcup am Samstag, den 07.10.2017, im Ulrike-Meyfarth-Stadion, an dem die Grundschulen teilnahmen, nicht nur wegen des schlechten Wetters unter einem ungünstigen Stern. Umprogrammierungen auf ausdrücklichen Wunsch der Schulen hatten dazu geführt, dass durch einen Softwarefehler im überarbeiteten Programm ein Urkundendruck für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und die Gesamtauswertung um den „Bürgermeisterpokal“ unmöglich machte. Das umgehende spontane Angebot des Bürgermeisters, im November eine würdige Ehrung der Kinder und der Schulen im Rheinforum nachzuholen, wurde durch einen gemeinsamen Beschluss der Grundschulen abgelehnt. Sie wünschen eine Siegerehrung mit Überreichung der Urkunden und des Gesamtpokals in der jeweiligen Schule.