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Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
28.04.15, 12:01
Aktualisiert
28.04.15, 12:01
Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 57/2015 23.04.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 21.05.2015 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen Gemäß § 14 Abs. 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sind die Heimaufsichtbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2013 und 2014 gibt Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Kreises Euskirchen wieder. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)