Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
28.04.15, 12:01
Aktualisiert
28.04.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 57/2015
23.04.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
21.05.2015
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen
Gemäß § 14 Abs. 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sind die Heimaufsichtbehörden
verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2013 und 2014 gibt
Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren
Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle
Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
des Kreises Euskirchen wieder.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)