Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
217 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
28.04.15, 12:01
Aktualisiert
28.04.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht
der zuständigen Behörde zur
Durchführung des Wohn- und
Teilhabegesetzes (WTG)
gemäß § 14 Abs. 11 WTG
für die Jahre 2013 und 2014
Inhalt
1.
Heimaufsicht ist WTG-Behörde
1.1
Von Betreuungseinrichtungen zu Leistungangeboten:
Die Entwicklung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)
1.2
Aufgaben und Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde
1.3
Ansprechpersonen im Kreis Euskirchen
3
3
Betreuungseinrichtungen bzw. Leistungsangebote im Sinne des
WTG 2008 und des WTG 2014 im Kreis Euskirchen
2.1
Leistungsangebote Stand 31.12.2014 nach Kategorien
2.2
Plätze in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2.3
Plätze in Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
2.4
Plätze in Gasteinrichtungen
2.5
Neu hinzukommende Leistungsangebote
2.6
In Planung befindliche Leistungsangebote
2.7
Geschlossene Einrichtungen
7
7
8
9
9
10
10
11
3.
Mitwirkung und Mitbestimmung
11
4.
Beratung und Überwachung durch die WTG-Behörde
in den Jahren 2013 und 2014
4.1
Wiederkehrende Regelprüfungen
4.2
Anlassbezogene Prüfungen und Beschwerden
4.3
Prüfverfahren
4.4
Prüfergebnisse
4.5
Ordnungsbehördliche Maßnahmen
4.6
Beratungen nach § 11 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 WTG
12
12
13
15
16
18
19
5.
Sonstige Tätigkeiten der WTG-Behörde
20
6.
Herausforderung WTG 2014
6.1
Statusfeststellungen von Leistungsangeboten
6.2
Neue bzw. alternative Wohnformen
6.3
Prüfrhythmen und Vorgehensweisen
21
21
21
22
2.
Anlage
4
6
24
Übersicht über alle Leistungsangebote im Kreis Euskirchen, die dem Wohnund Teilhabegesetz unterliegen (Stand April 2015)
Hinweis:
Obwohl aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich alle
Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
2
1.
Heimaufsicht ist WTG-Behörde
1.1
Von Betreuungseinrichtungen zu Leistungsangeboten: Die Entwicklung
des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)
Im Dezember 2010 hat das für das WTG zuständige Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) begonnen, dieses
Gesetz hinsichtlich seiner Wirksamkeit zu überprüfen.
Parallel zu diesem
Evaluationsprozess wurde die Überarbeitung des Landespflegegesetzes (PfG NRW)
vorgenommen. Dies sollte sicherstellen, dass beide Gesetze aufeinander abgestimmt
aus der Novellierung hervorgehen.
Das Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW; vormals PfG NRW) und Wohn- und
Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) wurden im Änderungsgesetz mit der Bezeichnung
GEPA NRW zusammenfasst und sind am 16.10.2014 in Kraft getreten.
Im Rahmen der Evaluation des WTG ist vor allem der Geltungsbereich des Gesetzes
überarbeitet worden. Es spricht nicht mehr wie bisher ausschließlich von
Betreuungseinrichtungen, sondern differenziert alle Leistungsangebote des Wohnens
und der Betreuung. Somit unterliegen den Vorschriften des WTG nunmehr folgende
Leistungsangebote:
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (sogenannte EuLA klassische stationäre Einrichtungen gem. SGB XI oder SGB XII)
Wohngemeinschaften
mit
Betreuungsleistungen
(anbieter-
oder
selbstverantwortet)
Servicewohnen
Ambulante Dienste
Gasteinrichtungen
(Hospize,
Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
Tages-
und
Nachtpflegeeinrichtungen).
Diesen Angebotstypen entsprechend hat sich die Bezeichnung "Bewohner" in
"Nutzer" gewandelt. Wurde bereits im bisherigen WTG 2008 der Begriff "Heim" nicht
mehr angewandt, so ist im neuen WTG 2014 auch nur noch von der "zuständigen
Behörde" als Bezeichnung für die Heimaufsicht die Rede. Das MGEPA verwendet für
die Heimaufsichten den Begriff "WTG-Behörde".
3
Die Neuregelung sieht jeweils abgestufte, an den jeweiligen Angebotstypen
orientierte Anforderungen vor. So unterliegen Servicewohnen und Ambulante
Dienste außer einer Anzeigepflicht keinen speziellen Anforderungen. Für Ambulante
Dienste gilt dies jedoch nur, soweit sie Klienten in ihrer eigenen Häuslichkeit
aufsuchen. Sobald diese in Wohngemeinschaften tätig sind, gelten wiederum
gesonderte Anforderungen. Diese sind gegenüber Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot jedoch deutlich verringert. Insbesondere bauliche und personelle
Vorgaben wurden für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften abgestuft.
Bei den Gasteinrichtungen sind Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen wieder
hinzugekommen. Auch sie unterliegen nur eingeschränkten baulichen und
personellen Anforderungen.
Für
Einrichtungen
mit
umfassendem
Leistungsangebot
sowie
in
anbieterverantworteten Wohngemeinschaften gilt nach wie vor der jährliche Turnus
wiederkehrender Prüfungen. Dieser kann jedoch auf zwei Jahre verlängert werden,
wenn das Ergebnis der letzten Regelprüfung entsprechend ohne wesentliche Mängel
war. Bei Gasteinrichtungen soll eine regelmäßige Überprüfung im Abstand von
höchstens drei Jahren erfolgen.
1.2
Aufgaben und Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde
Zentrale Aufgabe der WTG-Behörde ist es, darauf hinzuwirken, dass die Würde, die
Interessen und die Bedürfnisse der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten
vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
Dazu sieht das WTG die Information und Beratung der Nutzer und deren Angehörige
und Betreuer, der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsgremien sowie der Betreiber von
Leistungsangeboten vor. Als Ordnungsbehörde überprüft die WTG-Behörde
regelmäßig, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb der unter den
Geltungsbereich des WTG fallenden Leistungsangebote von diesen erfüllt werden.
Im Einzelnen stellen sich die Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde wie folgt dar:
Überwachung der Leistungsangebote (§ 14 WTG) durch
-
unangekündigte Regelprüfungen
-
unangekündigte Anlassprüfungen
Beratung der Leistungsanbieter (§ 15 Abs. 1 WTG) bei festgestellten Mängeln
4
Ordnungsbehördliches Einschreiten (§ 15 Abs. 2 u. 3 WTG) durch
-
Erlass von Anordnungen (z. B. zur Beseitigung von eingetretenen oder
drohenden Beeinträchtigungen für Nutzer; zur Untersagung der Aufnahme
weiterer Nutzer);
-
Erteilung
eines
Beschäftigungsverbots
für
Mitarbeiter
eines
Leistungsanbieters;
-
Untersagung des Betriebes eines Leistungsangebots;
-
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 42 WTG)
Beratung (§ 11 Abs. 1 WTG) von Personen mit berechtigtem Interesse über
Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter und Nutzer
Beratung (§ 11 Abs. 1 WTG) von Personen und Trägern, die Leistungen nach
dem WTG erbringen oder erbringen wollen
Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden (§ 17 WTG), wie
-
Landesverbände der Pflegekassen
-
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. Prüfdienst der
privaten Pflegeversicherung (PKV)
Träger der Sozialhilfe
Koordinierungsfunktion beim Vollzug aller Rechtsvorschriften, die in Wohnund Betreuungsangeboten angewandt werden (§ 12 Abs. 2 WTG)
Zusätzliche Tätigkeiten, wie
-
Informationsveranstaltungen
in
Betreuungseinrichtungen
für
z.B.
Angehörige, Betreuer oder den Nutzerbeirat und das Beratungsgremium
-
Mitwirkung in Arbeitskreisen
-
Öffentlichkeitsarbeit
Organisatorisch ist die WTG-Behörde des Kreises Euskirchen unverändert der
Abteilung 50 - Soziales zugehörig und mit zwei Vollzeitstellen des gehobenen
nichttechnischen
Verwaltungsdienstes
besetzt.
Es
besteht
eine
enge
Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe, wodurch Beratungen von
Nutzern, Angehörigen, Betreuern und Betreibern von Leistungsangeboten auch in
den Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers hineinwirken können. Bei der
Planung
der
Schaffung
neuer
Leistungsangebote
erstreckt
sich
der
Beratungsaufwand der WTG-Behörde im Kreis Euskirchen nicht nur auf die
5
Vorschriften des WTG und seiner Durchführungsverordnung, sondern ist auch eng
mit den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NW (APG) verknüpft.
Für alle Fachfragen hinsichtlich Hygieneanforderungen, Infektionsschutz und
Arzneimittelsicherheit erfolgt eine entsprechende Erörterung mit den zuständigen
Mitarbeitern der Abteilungen Gesundheit und Lebensmittelüberwachung. Auch bei
baurechtlichen Fragen ist ein Austausch mit der dafür zuständigen Fachabteilung
sowohl des Kreises Euskirchen als auch des Landschaftsverbandes Rheinland
gewährleistet.
Nach § 14 Abs. 11 WTG ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle zwei Jahre einen
Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen, welcher zu veröffentlichen und den
kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu
stellen ist.
1.3
Ansprechpersonen der WTG-Behörde im Kreis Euskirchen
Claudia Schneidereit
Werner Schulz
Tel.:
02251 – 15 553
Tel.:
02251 – 15 543
Fax:
02251 – 15 917
Fax:
02251 – 15 917
@:
claudia.schneidereit@kreis-
@:
werner.schulz@kreis-
euskirchen.de
euskirchen.de
Kreis Euskirchen
- Der Landrat Abt. 50 - Soziales Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
www.kreis-euskirchen.de
6
2.
Betreuungseinrichtungen bzw. Leistungsangebote im
Sinne des WTG 2008 und des WTG 2014 im Kreis
Euskirchen
2.1
Leistungsangebote Stand 31.12.2014 nach Kategorien
Der Bestand an Leistungsangeboten, die der Überwachung durch die WTG-Behörde
unterliegen, beläuft sich auf insgesamt 65 (Stand: 31.12.2014). Zu beachten ist
dabei, dass die im Kreis Euskirchen vorhandenen Angebote der Kategorien Service
Wohnen und Ambulante Dienste zum Stichtag 31.12.2014 noch nicht erfasst waren
und daher auch nicht in der Übersicht berücksichtigt sind. Des Weiteren fehlte zum
Stichtag ein verlässlicher Überblick über alle im Bereich der Eingliederungshilfe
tätigen Anbieter, so dass auch die hierbei vorhandenen ambulanten Angebote noch
nicht erfasst sind (siehe auch Ausführungen unter 2.5). Letztlich beziehen sich die
genannten 65 Leistungsangebote auf:
50
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
davon
32 Alten- und Pflegeeinrichtungen
18 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
2
Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
hier: Schwerpunkt Intensivpflege
13
Gasteinrichtungen
davon
2 Hospize
2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen
9 Tagespflegeeinrichtungen
7
2.2
Plätze in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Alten- und Pflegeeinrichtungen
Gemeinde
Anzahl
Plätze
Bad Münstereifel
366
davon
eingestreute
Kurzzeitpflege
12
Blankenheim
233
16
Dahlem
56
5
Euskirchen
401
26
Hellenthal
76
8
Kall
30
12
Mechernich
570
37
Nettersheim
79
2
Schleiden
222
23
Weilerswist
122
5
Zülpich
241
5
Gesamt
2396
151
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Gemeinde
Anzahl
Plätze
131
davon
Schwerpunkt
geistige
Behinderung
0
davon
Schwerpunkt
psych.
Behinderung
131
Bad Münstereifel
Blankenheim
0
0
0
Dahlem
0
0
0
Euskirchen
111
89
22
Hellenthal
0
0
0
Kall
60
60
0
Mechernich
164
0
164
Nettersheim
0
0
0
Schleiden
58
58
0
Weilerswist
24
24
0
Zülpich
160
63
97
Gesamt
708
294
414
8
2.3
2.4
Plätze in Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
Gemeinde
Anzahl
Plätze
Bad Münstereifel
6
Blankenheim
0
Dahlem
0
Euskirchen
0
Hellenthal
0
Kall
0
Mechernich
0
Nettersheim
7
Schleiden
0
Weilerswist
0
Zülpich
0
Gesamt
13
Plätze in Gasteinrichtungen
Tagespflege
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Hospize
Gemeinde
Anzahl
Plätze
Gemeinde
Anzahl
Plätze
Gemeinde
Anzahl
Plätze
Bad Münstereifel
0
Bad Münstereifel
6
Bad Münstereifel
0
Blankenheim
14
Blankenheim
0
Blankenheim
0
Dahlem
0
Dahlem
0
Dahlem
0
Euskirchen
42
Euskirchen
0
Euskirchen
10
Hellenthal
12
Hellenthal
0
Hellenthal
0
Kall
0
Kall
0
Kall
0
Mechernich
12
Mechernich
0
Mechernich
12
Nettersheim
0
Nettersheim
0
Nettersheim
0
Schleiden
24
Schleiden
0
Schleiden
0
Weilerswist
0
Weilerswist
0
Weilerswist
0
Zülpich
11
Zülpich
13
Zülpich
0
Gesamt
115
Gesamt
19
Gesamt
22
9
2.5
Neu hinzukommende Leistungsangebote
Wie unter 2.1 bereits beschrieben, umfassen die o.g. Angaben noch keine Angebote
aus
den
Bereichen
Service
Wohnen,
Ambulante
Dienste
und
Betreute
Wohngemeinschaften im Bereich der Eingliederungshilfe. Zu Beginn des Jahres
2015 hat die WTG-Behörde begonnen, Anbieter von ambulanten Leistungen im Kreis
Euskirchen
zu
erfassen,
auf
deren
Anzeigepflichten
hinzuweisen
und
Beratungsgespräche zu führen. Derzeit (Stand April 2015) kann von insgesamt 36
Anbietern ambulanter Dienste im pflegerischen Bereich und von 17 Anbietern des
Service Wohnens für Senioren ausgegangen werden.
Beim Landschaftsverband Rheinland sind im Bereich der Eingliederungshilfe 35
Anbieter ambulanter Leistungen im Kreis Euskirchen gemeldet. Es bedarf noch einer
eingehenden Statusprüfung, um feststellen zu können, welchen Kategorien des WTG
diese Angebote im Einzelnen unterfallen (Service Wohnen, Wohngemeinschaft mit
Betreuungsleistungen oder Ambulanter Dienst).
2.6
In Planung befindliche Leistungsangebote
Der WTG-Behörde und dem Sozialhilfeträger liegen Planungen von Investoren und
Betreibern vor, die im Kreis Euskirchen Betreuungseinrichtungen neu errichten oder
bestehende Einrichtungen umbauen oder modernisieren wollen. Im Einzelnen
handelt es sich dabei um:
den Umbau und Erweiterungsbau von zwei Bestandspflegeeinrichtungen im
Bereich des Stadtgebiets Mechernich
einen (Ersatz-)Neubau für eine bestehende Pflegeeinrichtung im Bereich des
Stadtgebiets Mechernich
einen Neubau einer Pflegeeinrichtung in Mechernich
einen Neubau einer Pflegeeinrichtung in Weilerswist
die
Errichtung
von
zwei
Tagespflegeeinrichtungen
im
Bereich
des
Stadtgebiets Mechernich
die Erweiterung einer bestehenden Pflegeeinrichtung in Kall
den Umbau von drei bestehenden vollstationären Einrichtungen der
Eingliederungshilfe (Bad Münstereifel, Schleiden, Zülpich)
10
den Neubau von vier vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(Mechernich, Kall, Zülpich, Bad Münstereifel).
Zum 01.03.2015 ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in Euskirchen in Betrieb
gegangen. Am 01.04.2015 wurde eine neue Tagespflegeeinrichtung und am
15.04.2015 eine ambulant betreute Intensivpflegewohngemeinschaft in Kall eröffnet.
2.7
Geschlossene Einrichtungen
Im Berichtszeitraum hat eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 19 Plätzen aus dem
Stadtgebiet Bad Münstereifel den Betrieb eingestellt.
3.
Mitwirkung und Mitbestimmung
Eine
besondere
Intention
des
WTG
besteht
darin,
den
Nutzern
von
Leistungsangeboten wirksamen Einfluss auf die Dinge zu ermöglichen, die ihren
Alltag ausmachen.
Dazu zählen insbesondere die Speisenversorgung, die
Freizeitgestaltung und die inhaltliche Formulierung der Hausordnung. Daher hat der
Gesetzgeber explizit für diese Bereiche ein Mitbestimmungsrecht eingeführt, welches
ein hohes Maß an Entscheidungsbefugnis für die Nutzer gewährleistet.
Im Unterschied zur Mitbestimmung ist unter Mitwirkung das Recht zu verstehen, in
bestimmten Angelegenheiten informiert und angehört bzw. beraten zu werden. Dazu
zählen u.a. Vertragsänderungen, Änderung der Kostensätze, Veränderungen des
Betriebs, der Art und des Zwecks des Leistungsangebots, umfassende Bau- und
Instandsetzungsmaßnahmen, Unterkunft und Betreuung.
Die Bewohnerinteressen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot sollen
durch einen Beirat vertreten werden, der unter Beachtung der gesetzlich geregelten
Vorgaben von den Bewohnern der Betreuungseinrichtung gewählt wird. Kann trotz
Unterstützung durch die Einrichtungsleitung kein Beirat gewählt werden, bestellt die
WTG-Behörde ein Vertretungsgremium. Dieses besteht aus Angehörigen und/oder
Betreuern und hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Beirat. Wenn auch die
Bestellung eines Vertretungsgremiums nicht zustande kommt, muss die WTG11
Behörde eine Vertrauensperson bestellen, die die Aufgaben eines Beirates
wahrnimmt.
Für Gasteinrichtungen kommt per Gesetz ausschließlich die Bestellung einer
Vertrauensperson in Frage. Bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften
werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte durch eine Nutzerversammlung
wahrgenommen.
4.
Beratung und Überwachung durch die WTG-Behörde
in den Jahren 2013 und 2014
Nach der gesetzlichen Vorgabe des § 14 Abs. 1 WTG werden die Wohn- und
Betreuungsangebote regelmäßig durch wiederkehrende oder anlassbezogene
Prüfungen überwacht.
4.1
Wiederkehrende Regelprüfungen
Im Berichtsjahr 2013, in dem noch die frühere Fassung des WTG maßgeblich war,
waren 55 Einrichtungen wiederkehrend zu prüfen (33 vollstationäre Alten- und
Pflegeeinrichtungen, 2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 2 Hospize, 9 Einrichtungen für
Menschen mit geistiger Behinderung und 9 Sozialtherapeutische Einrichtungen).
2014
unterlagen
Regelprüfung
(32
insgesamt
56
vollstationäre
Leistungsangebote
Alten-
und
der
wiederkehrenden
Pflegeeinrichtungen,
2
Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 2 Hospize, 9 Einrichtungen für Menschen mit geistiger
Behinderung und 9 Sozialtherapeutische Einrichtungen, 2 ambulant betreute
Wohngemeinschaften). Ab dem 16.10.2014 (Inkrafttreten des WTG 2014) sind noch
9 Tagespflegeeinrichtungen hinzugekommen, die jedoch erst nach Ablauf eines
Jahres die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen müssen und daher
noch keiner Überprüfung bedürfen.
12
Wiederkehrende
Regelbegehungen
2013
2014
Gesamt
Vollstationäre Alten- und
Pflegeheime
7
17
24
1
0
1
0
0
0
3
3
6
3
4
7
n.e.
0
0
14
24
38
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Hospize
Einrichtungen f. Menschen mit
geistiger Behinderung
Sozialtherapeutische
Einrichtungen
Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
Regelbegehungen insgesamt
Im Berichtszeitraum 2013/2014 war erneut eine enorm hohe
Anzahl an
anlassbezogenen Prüfungen (siehe 4.2) erforderlich. Viele dieser Begehungen
erforderten Nachprüfungen, so dass der zeitliche Aufwand hierfür zu Lasten der
wiederkehrenden Regelprüfungen ging.
4.2
Anlassbezogene Prüfungen und Beschwerden
Anlassprüfungen wurden in der Regel ausgelöst durch Beschwerden und Hinweise
von Bewohnern der Betreuungseinrichtungen, deren Angehörigen oder Betreuern. In
einigen Fällen führten auch Auskünfte von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern
einer Einrichtung zu Anlassprüfungen.
Anlassbezogene Prüfungen
einschl. Nachprüfungen
2013
2014
Gesamt
Vollstationäre Alten- und
Pflegeheime
26
17
43
0
0
0
0
0
0
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Hospize
13
Einrichtungen f. Menschen mit
geistiger Behinderung
0
1
1
0
0
0
26
18
44
Sozialtherapeutische
Einrichtungen
Anlassbegehungen insgesamt
Einige Beschwerden konnten durch klärende Gespräche unmittelbar ausgeräumt
werden. Überwiegend wurde jedoch eine unangekündigte Überprüfung vor Ort
durchgeführt.
Beschwerden
2013
2014
Gesamt
Vollstationäre Alten- und
Pflegeheime
28
28
56
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
2
30
28
58
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Hospize
Einrichtungen f. Menschen mit
geistiger Behinderung
Sozialtherapeutische
Einrichtungen
Beschwerden insgesamt
Die Beschwerdeinhalte bezogen sich in den meisten Fällen auf den Personaleinsatz
und die pflegerische Versorgung in den Einrichtungen. Aber auch Mängel bei der
Arzneimittelsicherheit, in der Speiseversorgung und im Umgang mit den Bewohnern
wurden geäußert. Der überwiegende Teil der Beschwerden war begründet oder
teilweise begründet. Einige stellten sich nach Überprüfung durch die WTG-Behörde
als unbegründet oder auch als nicht abschließend einschätzbar heraus. Dies mag
auch an der Tatsache liegen, dass es sich bei einer solchen Überprüfung immer um
eine Momentaufnahme handelt und nur das bewertet werden kann, was sich der
WTG-Behörde im Augenblick der Begehung darbietet. Somit können die geäußerten
Vorwürfe auch bei unangekündigten Überprüfungen nicht immer bestätigt werden.
14
Waren Beschwerden begründet oder auch nur zum Teil begründet, erfolgte immer
eine Beratung der Einrichtungsvertreter, der sich ggf. auch ein ordnungsbehördliches
Verfahren anschloss.
4.3
Prüfverfahren
Die Einrichtungen und Leistungsangebote werden daraufhin überprüft, ob sie die
Anforderungen nach dem WTG und der Durchführungsverordnung zum WTG (WTGDVO) erfüllen. Für ein einheitliches Vorgehen hat das zuständige Ministerium Ende
2009
landesweit
einen
Rahmenprüfkatalog
zur
Überwachung
von
Betreuungseinrichtungen in Kraft gesetzt. Dieser wird derzeit aufgrund der im
Oktober 2014 erfolgten Gesetzesänderung überarbeitet.
Bei allen Prüfungen nehmen wenn möglich beide Sachbearbeiter der WTG-Behörde
an der Begehung teil.
Dies ist
im Wesentlichen darin begründet, dass
erfahrungsgemäß eine Zeugenfunktion des zweiten Sachbearbeiters vonnöten sein
kann.
Zur
fachlichen
Beurteilung
der
sozialen
Betreuung
in
Eingliederungshilfeeinrichtungen wird in der Regel ein unabhängiger Fachgutachter,
welcher auf Honorarbasis beauftragt wird, zu den Prüfungen herangezogen. Eine
Pflegegutachterin wird bedarfsgerecht für anlassbezogene Prüfungen in Alten- und
Pflegeeinrichtungen beauftragt. In Einzelfällen, in denen eine anlassbezogene
Prüfung sehr kurzfristig erfolgen muss oder der Einsatz mehrerer Pflegegutachter für
eine
Prüfung
erforderlich
wird,
kann
auch
die
Unterstützung
der
Pflegesachverständigen des Pflegestützpunktes bzw. Zentralen Informationsbüros
Pflege des Kreises Euskirchen in Anspruch genommen werden.
Im Jahr 2013 kam es zunächst anlassbezogen zu gemeinsam wahrgenommenen
Prüfterminen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die
Zusammenarbeit
gestaltete
sich
arbeitsteilig,
ergänzend,
kooperativ
und
ergebnisorientiert, so dass auch immer mehr wiederkehrende Prüfungen mit dem
MDK gemeinsam stattgefunden haben. Soweit sich dies terminlich einrichten lässt,
wird somit derzeit der Großteil aller Prüfungen arbeitsteilig mit dem MDK
durchgeführt. Dies entspricht auch den Vorgaben des § 14 Abs. 3 WTG, wonach
Prüfergebnisse anderer Prüfinstitutionen, die nicht älter als ein Jahr sind, der WTG15
Prüfung hinsichtlich des jeweils festgestellten Sachverhalts zugrunde zu legen sind.
Somit können Doppelprüfungen effektiv vermieden werden und die WTG-Behörde
erhält am Prüftag selbst bereits verwertbare Aussagen zur Pflegequalität.
Das Ergebnis einer Prüfung wird dem Leistungsanbieter in Form eines Prüfberichts
zugestellt. Wurden bei der Begehung Mängel festgestellt, sind diese ebenfalls im
Prüfbericht beschrieben; daraus abgeleitete Maßnahmen und Empfehlungen werden
abschließend formuliert.
Seit Inkrafttreten des WTG 2014 ist das Verfahren zur Veröffentlichung von
Prüfberichten
verbindlich
geregelt.
Die
wesentlichen
Ergebnisse
einer
wiederkehrenden Prüfung werden in einem Ergebnisbericht nach vorgegebenem
Muster im Internet-Portal der zuständigen Behörde in leichter bzw. einfacher Sprache
veröffentlicht. Der Entwurf dieses Ergebnisberichts wird dem Leistungsanbieter
zugesandt. Dieser hat dann innerhalb von vier Wochen Zeit zur Stellungnahme. Die
Veröffentlichung soll spätestens drei Monate nach der Prüfung erfolgen.
Neu ist auch, dass der jeweils aktuelle Prüfbericht über Regelprüfungen der
Aufsichtsbehörde an gut sichtbarer Stelle in der Einrichtung aushängen muss.
Bewohner - auch künftige -, sowie die von ihnen beauftragten Personen haben das
Recht, die Prüfberichte der letzten drei Jahre einzusehen und sich eine Kopie
aushändigen zu lassen.
Durch Einfügung der Tarifstelle 10 a in die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
NRW ist die WTG-Behörde gehalten, Gebühren für ihre Tätigkeiten, insbesondere für
die Durchführung von wiederkehrenden und anlassbezogenen Prüfungen, zu
erheben. Die Anwendung dieser Rechtsverordnung führte im Kreis Euskirchen im
Berichtszeitraum 2013 bis 2014 zu einer Gebühreneinnahme von insgesamt rund
51.000 €. Dem gegenüber standen Gutachterkosten von insgesamt 8.770 €.
4.4
Prüfergebnisse
Es ließen sich im Wesentlichen folgende Prüfergebnisse der Regel- und
Anlassbegehungen im Berichtszeitraum feststellen:
16
Wohnqualität
In jeder Einrichtung wird bei einer Überprüfung durch die Heimaufsicht das
komplette Gebäude in Augenschein genommen. Bewohnerzimmer werden bei
Einverständnis des Bewohners besichtigt. Für nahezu alle Einrichtungen gilt
heute, dass die Zimmer mit eigenem Mobiliar ausgestattet werden können.
Im Berichtszeitraum wurden beispielsweise Mängel hinsichtlich der Nutzung
der Pflegebäder oder des Krisenzimmers festgestellt. Pflegebäder verkommen
oftmals zu Abstellräumen; Krisenzimmer werden nicht zweckentsprechend
und
nicht
nur
vorübergehend
belegt.
In
einigen
Einrichtungen
war
Renovierungsbedarf erkennbar, teilweise wurden auch sicherheitsrelevante
Mängel
(Stolperfallen,
nicht
abgedeckte
Steckdosen,
aus
Wänden
herausstehende Nägel etc.) festgestellt. Hygienemängel wurden wenn möglich
von den Hygienekontrolleuren der Abt. 53 erfasst und beraten.
Personelle Situation
Mängel in der personellen Ausstattung waren in den Berichtsjahren 2013 und
2014
bei
Pflegeeinrichtungen
zunehmend
feststellbar.
Soweit
bei
Überprüfungen vor Ort Dienstpläne ausgewertet wurden, stellte sich heraus,
dass der Personaleinsatz nicht immer an allen Tagen adäquat war. Die
individuelle Wahrnehmung von Bewohnern und Angehörigen, die bei
Beschwerden immer wieder äußern, dass zu wenig Personal in den einzelnen
Wohnbereichen tätig ist, lässt sich für den Berichtszeitraum durchaus
bestätigen. Insbesondere neu in Betrieb genommene Pflegeeinrichtungen,
aber auch solche mit hohem Krankenstand und hoher Fluktuation, haben
immer
mehr
Schwierigkeiten,
eine
ausreichende
Personaldecke
im
pflegerischen Bereich sicherzustellen. Mehrfach musste die WTG-Behörde
aufgrund
personeller
Mängel
mit
ordnungsbehördlichen
Maßnahmen
reagieren.
Pflegerische und soziale Betreuung
Aufgrund der zunehmend gemeinsamen Prüfungen mit dem MDK waren nur
in Ausnahmefällen pflegerische Begutachtungen von Bewohnern durch die
WTG-Behörde
erforderlich.
Durchaus
sinnvoll
gestaltete
sich
die
Zusammenarbeit auch dahingehend, dass Stichproben des MDK nach Bedarf
17
von der WTG-Behörde erweitert werden konnten (z.B. bei der Prüfung der
Arzneimittelsicherheit). Somit sahen sich beide Prüfinstitutionen in der Lage,
möglichst viele verwertbare Informationen zu erlangen. Dies war vor allem bei
Anlassprüfungen notwendig.
Die
Prüfung
der
sachgerechten
Versorgung,
Aufbewahrung
und
Dokumentation der Medikamente für Bewohner von Betreuungseinrichtungen
ergab im Berichtszeitraum 2013/2014 Mängel, die zum überwiegenden Teil
nur mithilfe ordnungsbehördlicher Maßnahmen beseitigt werden konnten.
Auch die pflegerische Versorgung von Bewohnern war in einzelnen Fällen mit
Mängeln
behaftet.
Belegungsverbote
und
Anordnungen
zur
Mängelbeseitigung waren hierbei die Folge.
In
Einrichtungen
der
Eingliederungshilfe
hat
sich
die
Qualität
der
Förderplanungen, die für jeden Bewohner erstellt werden, in den letzten
Jahren durchweg positiv entwickelt.
Bewohnerrechte und Kundeninformation
Im
Berichtszeitraum
wurde
festgestellt,
dass
alle
Einrichtungen
ein
nachvollziehbares Beschwerdemanagement hinterlegt haben. Nicht alle
Beschwerden wurden jedoch schriftlich aufgezeichnet oder überhaupt erst als
Beschwerden erkannt und gewertet. Es war auch nicht immer erkennbar, ob
die Beschwerde zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers bearbeitet und
welche zukünftigen Regelungen vereinbart wurden.
Bei Beschwerden von Bewohnern wurde in einigen Fällen der Umgangston
des Personals bemängelt. Hierzu wurden seitens der WTG-Behörde
beratende Gespräche geführt.
4.5
Ordnungsbehördliche Maßnahmen
Im Wohn- und Teilhabegesetz ist der Grundsatz "Beratung vor Anordnung"
verankert. Er stellt die beratende Funktion vor die ordnungsbehördlichen Befugnisse
und Eingriffsrechte der Heimaufsicht.
Im
Berichtszeitraum
2013/2014
waren
ordnungsbehördliche
wesentlich höherem Maße erforderlich als in den Jahren zuvor.
18
Maßnahmen
in
In 2013 mussten für zwei Pflegeeinrichtungen Verfügungen erlassen werden, um die
Untersagung der Aufnahme weiterer Bewohner durchzusetzen (zeitlich befristeter
Aufnahmestopp). Diese Handlung war aufgrund von erheblichen pflegerischen
Mängeln, die im Rahmen von anlassbezogenen Prüfungen festgestellt wurden,
erforderlich.
Ebenfalls
im
Jahr
2013
mussten
in
drei
Pflegeeinrichtungen
Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden. In einer dieser Einrichtungen
wurden in diesem Zusammenhang sogar zweimal Zwangsgelder festgesetzt.
Im Jahr 2014 wurde ebenfalls eine Anordnung zur Mängelbeseitigung für eine
Einrichtung erlassen. Zudem wurde der weitere Betrieb einer nicht angezeigten
Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet Zülpich untersagt.
Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in 2013 in einem Fall und in 2014 in vier Fällen
eingeleitet.
4.6
Beratungen nach § 11 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 WTG
In den Berichtsjahren 2013 und 2014 wurden insgesamt 322 Beratungsgespräche
geführt. Ratsuchende waren vor allem Einrichtungsvertreter sowie Investoren und
Personen, die beabsichtigen, eine Betreuungseinrichtung zu betreiben. Ebenso
erfolgten viele Beratungen von Angehörigen und Betreuern - auch außerhalb von
Beschwerden.
Beratungen nach § 11 Abs. 1 WTG (allgemeine Beratung) und § 15 Abs. 1 WTG
(Mängelberatung)
- ohne Mängelberatungen bei Begehungen
- ohne Beratungen bei Beschwerden
Personenkreis
2013
Angehörige/Betreuer
2014
Gesamt
47
48
95
Bewohner
9
2
11
Betreiber
94
87
181
3
1
4
14
17
31
167
155
322
Investoren
Sonst. Interessierte
Gesamt
19
Beratungsart
2013
2014
Gesamt
persönlich
42
40
82
telefonisch
122
112
234
3
3
6
167
155
322
schriftlich
Gesamt
Die wesentlichen Schwerpunkte der Beratungen durch die Heimaufsicht sind aus der
folgenden Tabelle ersichtlich:
Beratungsschwerpunkte
2013
2014
Gesamt
Personal
16
16
32
Bauliche/Konzeptionelle
Planungen
49
39
88
Medizinisch-pflegerische
Versorgung
39
43
82
Freiheitsentziehende
Maßnahmen
10
4
14
7
1
8
49
56
105
170
159
329
Sozialer Dienst
Sonstiges
(z.B. Wohnqualität, Vertragsrecht,
Barbeträge, Aufnahmemanagement,
WTG)
Gesamt
5.
Sonstige Tätigkeiten der WTG-Behörde
Neben der baulichen Beratung, die das WTG vorsieht, hat die WTG-Behörde im
Berichtszeitraum
zusätzlich
Landespflegegesetz
(PfG
auch
NW),
zahlreiche
welches
bis
Bauberatungen
zum
15.10.2014
nach
dem
gültig
war,
vorgenommen. Hierzu zählen neben den Abstimmungsverfahren für stationäre
Pflegeeinrichtungen auch solche für Tagespflegestätten. Am 16.10.2014 ist das PfG
NW durch das Alten- und Pflegegesetz NW (APG) ersetzt worden, die
Aufgabenstellung ist gleich geblieben.
20
Es fanden mehrere Sitzungen des Bergheimer Arbeitskreises der Heimaufsichten
statt, die dem gegenseitigen Austausch und der Erarbeitung von Arbeitshilfen
dienten.
In den beiden Altenpflegeschulen, die im Kreis Euskirchen anhängig sind, hat die
WTG-Behörde Informations- und Beratungsveranstaltungen durchgeführt. Hierbei
wurden in einzelnen Kursen Schulungen der Auszubildenden angeboten, um diese
mit den Vorschriften des WTG vertraut zu machen. Die Initiative ging hierbei von den
Pflegeschulen aus, die eine solche Informationsweitergabe im Rahmen des
theoretischen Unterrichts anstrebten. Die WTG-Behörde hat diese Aufgabe gerne
wahrgenommen, auch um Hemmschwellen gegenüber der Aufsichtsbehörde
abzubauen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen.
6.
Herausforderung WTG 2014
6.1
Statusfeststellungen von Leistungsangeboten
Eine der ersten und dringlichsten Maßnahmen der WTG-Behörde ist es, alle im Kreis
Euskirchen ansässigen Leistungsangebote zu erfassen, zu kategorisieren und den
jeweiligen Status des Angebots mittels Bescheid festzustellen. Damit wurde bereits
begonnen: Anzeigeformulare wurden erstellt und verschickt, Daten wurden
gesammelt und geordnet. Verschiedene Wohn- und Betreuungsangebote müssen
jedoch noch besichtigt werden, damit eine ganzheitliche Betrachtung des
Leistungsangebots möglich ist. Die WTG-Behörde wird somit bis spätestens zum
Ende des Jahres 2015 in der Lage sein, die Gesamtzahl und die Kategorien aller
Leistungsangebote im Kreis Euskirchen zu benennen.
6.2
Neue bzw. alternative Wohnformen
Im Berichtszeitraum haben sich zwei Intensivpflegewohngemeinschaften im Kreis
Euskirchen etabliert. Eine weitere wurde am 15.04.2015 eröffnet. Interessenten zur
Gründung weiterer Wohngemeinschaften zur Versorgung älterer, pflegebedürftiger
Menschen nehmen das Beratungsangebot der WTG-Behörde wahr. Dennoch liegen
bisher keine konkreten Planungen hierzu vor. Dies mag zum einen an einer
21
mangelnden Fachkenntnis der Interessenten liegen, zum anderen aber auch an
fehlenden bewährten Finanzierungsmodellen.
Andere alternative Wohn- und Betreuungskonzepte, wie z.B. Pflegeoasen, werden
weder nachgefragt noch gibt es hierzu mögliche Investoren oder Betreiber.
6.3
Prüfrhythmen und Vorgehensweisen
Wie bereits unter 1.1 beschrieben, bietet das neue WTG 2014 die Option, den
Prüfrhythmus bei wiederkehrenden Prüfungen von Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot und bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften auf zwei
Jahre auszuweiten, sofern bei der letzten Regelprüfung keine wesentlichen Mängel
festgestellt wurden. Gasteinrichtungen wie Hospize, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und
Tagespflegen werden lediglich alle drei Jahre überprüft.
Dies stellt zunächst eine Entlastung der WTG-Behörden dar. Es sollte jedoch nicht
verkannt werden, dass die Zahl der anlassbezogenen Überprüfungen seit Jahren
stetig ansteigt. Diese sind nicht planbar und deren Auswirkungen nicht absehbar. Die
Erfahrungen aus den Berichtsjahren 2013 und 2014 haben gezeigt, dass die
wiederkehrenden Regelprüfungen bei der Vielzahl an Beschwerdeprüfungen immer
wieder verschoben werden mussten oder gänzlich ausfielen. Es ist nicht zu erwarten,
dass sich dies in den kommenden Jahren grundsätzlich verändern wird.
Zusätzlich
führt
die
Verwaltung
bzw.
Prüfung
neu
hinzugekommener
Leistungsangebote zur zeitlichen und personellen Bindung der Mitarbeiter der WTGBehörde. Der Umfang dieser Tätigkeit lässt sich noch nicht beziffern.
Sehr positiv hat sich für den Kreis Euskirchen die Zusammenarbeit mit dem MDK
entwickelt. Das WTG sieht vor, dass innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten mit
den
zuständigen
Verbänden
der
Kranken-
und
Pflegeversicherungen
eine
Vereinbarung über die Koordination der jeweiligen Prüftätigkeiten geschlossen wird.
Diese soll insbesondere Regelungen zum Informationsaustausch, zur Vermeidung
inhaltlicher Doppelprüfungen, zur zeitlichen Abstimmung der Prüftätigkeiten und zur
wechselseitigen Beteiligung vor dem Erlass von Anordnungen und sonstigen
Maßnahmen erhalten (§ 44 Abs. 3 WTG). Das MGEPA hat angekündigt, zur
Erarbeitung der Vereinbarung Arbeitsgruppen zu bilden, denen auch Mitarbeiter der
22
WTG-Behörden angehören sollen. Die WTG-Behörde des Kreises Euskirchen hat ihr
Interesse an einer solchen Mitarbeit bekundet.
Auch der steigende Bedarf an Beratungen weist darauf hin, dass die WTG-Behörde
in der Öffentlichkeit verstärkt als zentrale oder zumindest zusätzliche Anlaufstelle für
Fragen der Qualität der Betreuung und Versorgung von alten und pflegebedürftigen
Menschen oder Menschen mit Behinderungen wahrgenommen wird.
23
Anlage
Übersicht über alle Leistungsangebote im Kreis Euskirchen, die dem Wohn- und
Teilhabegesetz (WTG) unterliegen (Stand April 2015)
- ohne Servicewohnen und Ambulante Dienste
- ohne ambulante Angebote von Trägern der Eingliederungshilfe
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Alten- und
Pflegeeinrichtungen
Adresse
1
Marienheim Haus für Senioren
Langenhecke 24, 53902 Bad Münstereifel
93
2
Wohnanlage für Senioren und
Behinderte Am alten Stadttor
Trierer Str. 29-33, 53902 Bad Münstereifel
80
3
Seniorenheim Haus Hardt St.
Josef
Haus Hardt 30-38, 53902 Bad Münstereifel-Holzem
85
4
Seniorenzentrum Otterbach
Otterbach 80, 53902 Bad Münstereifel
80
5
Senioreneinrichtung Haus
Johanna
Kölner Str. 61, 53902 Bad Münstereifel
28
6
Haus Effata
Lühbergstr. 46, 53945 Blankenheim
68
7
Seniorenhausgemeinschaften
St. Josef & Aegidius
Hülchrath 3, 53945 Blankenheim
80
8
Clemens-Josef-Haus
Vellerhof 1, 53945 Blankenheim-Vellerhof
85
9
Haus Marienhöhe
Buchenweg 2, 53949 Dahlem
56
10
Seniorenheim Dom-Esch
Bruchstr. 40-42, 53881 Euskirchen-Dom-Esch
32
11
Altenzentrum TheodorRövenich-Haus der Stiftung
Marienhospital Euskirchen
Therese-Stemmler-Haus der
Stiftung Marien-Hospital
Euskirchen
Seniorenheim Haus Veybach
Tuchmacherweg 2, 53879 Euskirchen
91
Moselstr. 1-3, 53879 Euskirchen
48
Senioren-Park carpe diem Gerontopsychiatrische
Einrichtung
Eifelring 16, 53879 Euskirchen
12
13
14
Plätze
Emil-Fischer-Str. 1, 53879 Euskirchen
24
140
24
15
Senioren-Park carpe diem Max-Ernst-Haus
Eifelring 16, 53879 Euskirchen
66
16
Integra Seniorenpflegezentrum
Euskirchen
Alte Gerberstr. 1, 53879 Euskirchen
80
17
Senioren-Park carpe diem
Hellenthal
Kölner Str. 70, 53940 Hellenthal
76
18
Senioren-Residenz Haus Rita
Talweg 18, 53925 Kall-Keldenich
10
19
EvA Pflegewohnhaus der
Stiftung ev. Altenheim Gemünd
e.V.
Barbarahof
Im Vogtpesch 1
20
Im Schmittenloch 32, 53894 Mechernich
65
21
Alten- und Pflegeheim
Sonnenhof
Kölner Str. 29, 53894 Mechernich-Kommern
38
22
Casa in Silva
Virginiastr. 35, 53894 Mechernich-Kalenberg
55
23
Haus Agnes Bertram
Gemünder Str. 64, 53894 Mechernich-Berg
119
24
Communio in Christo
Bruchstr. 10, 14-14a, 53894 Mechernich
153
25
Senioren- und Pflegeheim
Falkenhorst
Am Bruch 2, 53894 Mechernich-Kommern
52
26
Stiftung Carl Kreuser jun.
Bahnstr. 67, 53894 Mechernich
88
27
Pflegezentrum St. HermannJosef
Höhenweg 2-6, 53947 Nettersheim
79
28
Liebfrauenhof Schleiden GmbH
Vorburg 9, 53937 Schleiden
29
Altenheim Kloster Maria Hilf
Neustr. 7, 53937 Schleiden-Gemünd
27
30
Stiftung Evangelisches Altenund Pflegeheim Gemünd
Dürener Str. 12, 53937 Schleiden-Gemünd
83
31
AWO Altenzentrum Weilerswist
Rosenhügel 21, 53919 Weilerswist
122
32
Altenzentrum St. Elisabeth
Am Wassersportsee 1, 53909 Zülpich-Hoven
180
33
Brabenderstift im Geriatrischen
Zentrum Zülpich
Kölnstr. 12, 53909 Zülpich
20
25
102
61
Einrichtungen f. Menschen
mit geistiger Behinderung
Adresse
Plätze
1
Lebenshilfe Euskirchen
Wohnstätte Euskirchen
Mühlenstr. 9, 53879 Euskirchen
15
2
Wohnhaus Hephata
Frauenberger Str. 23, 53879 Euskirchen
14
3
Heim für Gehörlose mit
geistiger Behinderung
In den Hüppen 5, 53881 Euskirchen-Stotzheim
60
4
Lebenshilfe Euskirchen
Wohnstätte Kall
Zinnstr. 13, 53925 Kall
60
5
Lebenshilfe HPZ
Wohnstätte Schleiden
Am Hähnchen 36, 53937 Schleiden
48
6
Wohnhaus Hephata
Im Burggarten 6, 53937 Schleiden
10
7
Lebenshilfe Euskirchen
Wohnstätte Weilerswist
Zum Sportzentrum 9, 53919 Weilerswist-Großvernich
24
8
Lebenshilfe HPZ
Wohnstätte
Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich
45
9
Lebenshilfe HPZ
Wohnheim am Kinderheim
Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich
18
Sozialtherapeutische
Einrichtungen
Adresse
1
Haus Sonne Schönau
Mahlbergstr. 10, 53902 Bad Münstereifel
63
2
Kurheim Hoever
Werther Str. 57-59, 53902 Bad Münstereifel
32
3
Haus am Bach
Ahrstr. 20, Bad Münstereifel-Schönau
12
4
Caritas Wohnhaus Rupperath
u. Außenwohngruppe Kall
Rupperather Ring 52, 53902 Bad MünstereifelRupperath
24
5
Caritas Wohnhaus Kirchheim
Geschwister-Burch-Str. 7, 53881 Euskirchen
22
6
Heim St. Michael
Prof.-Robert-Ellscheid-Weg 9, 53894 MechernichBreitenbenden
99
7
Missionshaus Vussem
Dörriesstr. 4, 53894 Mechernich-Vussem
65
8
Drimbornshof -Der Weg- e.V.
Oberelvenicher Str. 46, 53909 Zülpich-Rövenich
28
9
Sozialtherapeutische
Wohnheime Marienborn
gGmbH
Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich
69
Plätze
26
Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
IntensivpflegeWohngemeinschaften
Adresse
Plätze
1
Ambulant betreute
Hausgemeinschaft der Flair
GmbH
Trierer Str. 29-33, 53902 Bad Münstereifel
6
2
Ambulant betreute
Hausgemeinschaft der Flair
GmbH
Mühlenstr. 13, 53947 Nettersheim
7
3
Intensivpflegewohngemeinschaft Ad Vitam
Weiherbenden 17, 53925 Kall
5
Gasteinrichtungen
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Adresse
Plätze
1
Seniorenheim Haus Hardt St.
Josef
Haus Hardt 30-38, 53902 Bad Münstereifel
2
Brabenderstift im GZZ
Kölnstr. 12, 53909 Zülpich
Tagespflegeeinrichtungen
Adresse
1
St. Josef Hülchrath
Hülchrath 1a, 53945 Blankenheim
14
2
Caritas Euskirchen
Tuchmacherweg 2 c, 53879 Euskirchen
14
3
Vital Tagespflege
Kirchwall 16 a, 53879 Euskirchen
13
4
Senioren-Park carpe diem
Eifelring 16, 53879 Euskirchen
15
5
Senioren-Park carpe diem
Kölner Str. 70, 53940 Hellenthal
12
6
Care Tagespflege
Weiherbenden 17, 53925 Kall
10
7
Vivant am Barbarahof
Im Schmittenloch 32, 53894 Mechernich
12
8
Tagespflegestätte Gemünd
Urftseestr. 8, 53937 Schleiden
12
6
13
Plätze
27
9
Vivant am Liebfrauenhof
Vorburg 16, 53937 Schleiden
12
10
Vivant am Brabenderstift
Kölnstr. 14 d, 53909 Zülpich
11
Hospize
Adresse
1
Hospiz der Stiftung MarienHospital
An der Malzfabrik 2, 53879 Euskirchen
10
2
Stella Maris
Bruchstr. 10, 14-14 a, 53894 Mechernich
12
Plätze
28