Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Tätigkeitsbericht Heimaufsicht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
217 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
28.04.15, 12:01
Aktualisiert
28.04.15, 12:01

Inhalt der Datei

Bericht der zuständigen Behörde zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) gemäß § 14 Abs. 11 WTG für die Jahre 2013 und 2014 Inhalt 1. Heimaufsicht ist WTG-Behörde 1.1 Von Betreuungseinrichtungen zu Leistungangeboten: Die Entwicklung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) 1.2 Aufgaben und Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde 1.3 Ansprechpersonen im Kreis Euskirchen 3 3 Betreuungseinrichtungen bzw. Leistungsangebote im Sinne des WTG 2008 und des WTG 2014 im Kreis Euskirchen 2.1 Leistungsangebote Stand 31.12.2014 nach Kategorien 2.2 Plätze in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot 2.3 Plätze in Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen 2.4 Plätze in Gasteinrichtungen 2.5 Neu hinzukommende Leistungsangebote 2.6 In Planung befindliche Leistungsangebote 2.7 Geschlossene Einrichtungen 7 7 8 9 9 10 10 11 3. Mitwirkung und Mitbestimmung 11 4. Beratung und Überwachung durch die WTG-Behörde in den Jahren 2013 und 2014 4.1 Wiederkehrende Regelprüfungen 4.2 Anlassbezogene Prüfungen und Beschwerden 4.3 Prüfverfahren 4.4 Prüfergebnisse 4.5 Ordnungsbehördliche Maßnahmen 4.6 Beratungen nach § 11 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 WTG 12 12 13 15 16 18 19 5. Sonstige Tätigkeiten der WTG-Behörde 20 6. Herausforderung WTG 2014 6.1 Statusfeststellungen von Leistungsangeboten 6.2 Neue bzw. alternative Wohnformen 6.3 Prüfrhythmen und Vorgehensweisen 21 21 21 22 2. Anlage 4 6 24 Übersicht über alle Leistungsangebote im Kreis Euskirchen, die dem Wohnund Teilhabegesetz unterliegen (Stand April 2015) Hinweis: Obwohl aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich alle Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. 2 1. Heimaufsicht ist WTG-Behörde 1.1 Von Betreuungseinrichtungen zu Leistungsangeboten: Die Entwicklung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) Im Dezember 2010 hat das für das WTG zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) begonnen, dieses Gesetz hinsichtlich seiner Wirksamkeit zu überprüfen. Parallel zu diesem Evaluationsprozess wurde die Überarbeitung des Landespflegegesetzes (PfG NRW) vorgenommen. Dies sollte sicherstellen, dass beide Gesetze aufeinander abgestimmt aus der Novellierung hervorgehen. Das Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW; vormals PfG NRW) und Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) wurden im Änderungsgesetz mit der Bezeichnung GEPA NRW zusammenfasst und sind am 16.10.2014 in Kraft getreten. Im Rahmen der Evaluation des WTG ist vor allem der Geltungsbereich des Gesetzes überarbeitet worden. Es spricht nicht mehr wie bisher ausschließlich von Betreuungseinrichtungen, sondern differenziert alle Leistungsangebote des Wohnens und der Betreuung. Somit unterliegen den Vorschriften des WTG nunmehr folgende Leistungsangebote:  Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (sogenannte EuLA klassische stationäre Einrichtungen gem. SGB XI oder SGB XII)  Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (anbieter- oder selbstverantwortet)  Servicewohnen  Ambulante Dienste  Gasteinrichtungen (Hospize, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen). Diesen Angebotstypen entsprechend hat sich die Bezeichnung "Bewohner" in "Nutzer" gewandelt. Wurde bereits im bisherigen WTG 2008 der Begriff "Heim" nicht mehr angewandt, so ist im neuen WTG 2014 auch nur noch von der "zuständigen Behörde" als Bezeichnung für die Heimaufsicht die Rede. Das MGEPA verwendet für die Heimaufsichten den Begriff "WTG-Behörde". 3 Die Neuregelung sieht jeweils abgestufte, an den jeweiligen Angebotstypen orientierte Anforderungen vor. So unterliegen Servicewohnen und Ambulante Dienste außer einer Anzeigepflicht keinen speziellen Anforderungen. Für Ambulante Dienste gilt dies jedoch nur, soweit sie Klienten in ihrer eigenen Häuslichkeit aufsuchen. Sobald diese in Wohngemeinschaften tätig sind, gelten wiederum gesonderte Anforderungen. Diese sind gegenüber Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot jedoch deutlich verringert. Insbesondere bauliche und personelle Vorgaben wurden für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften abgestuft. Bei den Gasteinrichtungen sind Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen wieder hinzugekommen. Auch sie unterliegen nur eingeschränkten baulichen und personellen Anforderungen. Für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot sowie in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften gilt nach wie vor der jährliche Turnus wiederkehrender Prüfungen. Dieser kann jedoch auf zwei Jahre verlängert werden, wenn das Ergebnis der letzten Regelprüfung entsprechend ohne wesentliche Mängel war. Bei Gasteinrichtungen soll eine regelmäßige Überprüfung im Abstand von höchstens drei Jahren erfolgen. 1.2 Aufgaben und Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde Zentrale Aufgabe der WTG-Behörde ist es, darauf hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Dazu sieht das WTG die Information und Beratung der Nutzer und deren Angehörige und Betreuer, der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsgremien sowie der Betreiber von Leistungsangeboten vor. Als Ordnungsbehörde überprüft die WTG-Behörde regelmäßig, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb der unter den Geltungsbereich des WTG fallenden Leistungsangebote von diesen erfüllt werden. Im Einzelnen stellen sich die Tätigkeitsfelder der WTG-Behörde wie folgt dar:   Überwachung der Leistungsangebote (§ 14 WTG) durch - unangekündigte Regelprüfungen - unangekündigte Anlassprüfungen Beratung der Leistungsanbieter (§ 15 Abs. 1 WTG) bei festgestellten Mängeln 4  Ordnungsbehördliches Einschreiten (§ 15 Abs. 2 u. 3 WTG) durch - Erlass von Anordnungen (z. B. zur Beseitigung von eingetretenen oder drohenden Beeinträchtigungen für Nutzer; zur Untersagung der Aufnahme weiterer Nutzer); - Erteilung eines Beschäftigungsverbots für Mitarbeiter eines Leistungsanbieters;  - Untersagung des Betriebes eines Leistungsangebots; - Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 42 WTG) Beratung (§ 11 Abs. 1 WTG) von Personen mit berechtigtem Interesse über Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter und Nutzer  Beratung (§ 11 Abs. 1 WTG) von Personen und Trägern, die Leistungen nach dem WTG erbringen oder erbringen wollen  Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden (§ 17 WTG), wie - Landesverbände der Pflegekassen - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung (PKV)  Träger der Sozialhilfe Koordinierungsfunktion beim Vollzug aller Rechtsvorschriften, die in Wohnund Betreuungsangeboten angewandt werden (§ 12 Abs. 2 WTG)  Zusätzliche Tätigkeiten, wie - Informationsveranstaltungen in Betreuungseinrichtungen für z.B. Angehörige, Betreuer oder den Nutzerbeirat und das Beratungsgremium - Mitwirkung in Arbeitskreisen - Öffentlichkeitsarbeit Organisatorisch ist die WTG-Behörde des Kreises Euskirchen unverändert der Abteilung 50 - Soziales zugehörig und mit zwei Vollzeitstellen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes besetzt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe, wodurch Beratungen von Nutzern, Angehörigen, Betreuern und Betreibern von Leistungsangeboten auch in den Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers hineinwirken können. Bei der Planung der Schaffung neuer Leistungsangebote erstreckt sich der Beratungsaufwand der WTG-Behörde im Kreis Euskirchen nicht nur auf die 5 Vorschriften des WTG und seiner Durchführungsverordnung, sondern ist auch eng mit den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NW (APG) verknüpft. Für alle Fachfragen hinsichtlich Hygieneanforderungen, Infektionsschutz und Arzneimittelsicherheit erfolgt eine entsprechende Erörterung mit den zuständigen Mitarbeitern der Abteilungen Gesundheit und Lebensmittelüberwachung. Auch bei baurechtlichen Fragen ist ein Austausch mit der dafür zuständigen Fachabteilung sowohl des Kreises Euskirchen als auch des Landschaftsverbandes Rheinland gewährleistet. Nach § 14 Abs. 11 WTG ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen, welcher zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen ist. 1.3 Ansprechpersonen der WTG-Behörde im Kreis Euskirchen Claudia Schneidereit Werner Schulz Tel.: 02251 – 15 553 Tel.: 02251 – 15 543 Fax: 02251 – 15 917 Fax: 02251 – 15 917 @: claudia.schneidereit@kreis- @: werner.schulz@kreis- euskirchen.de euskirchen.de Kreis Euskirchen - Der Landrat Abt. 50 - Soziales Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen www.kreis-euskirchen.de 6 2. Betreuungseinrichtungen bzw. Leistungsangebote im Sinne des WTG 2008 und des WTG 2014 im Kreis Euskirchen 2.1 Leistungsangebote Stand 31.12.2014 nach Kategorien Der Bestand an Leistungsangeboten, die der Überwachung durch die WTG-Behörde unterliegen, beläuft sich auf insgesamt 65 (Stand: 31.12.2014). Zu beachten ist dabei, dass die im Kreis Euskirchen vorhandenen Angebote der Kategorien Service Wohnen und Ambulante Dienste zum Stichtag 31.12.2014 noch nicht erfasst waren und daher auch nicht in der Übersicht berücksichtigt sind. Des Weiteren fehlte zum Stichtag ein verlässlicher Überblick über alle im Bereich der Eingliederungshilfe tätigen Anbieter, so dass auch die hierbei vorhandenen ambulanten Angebote noch nicht erfasst sind (siehe auch Ausführungen unter 2.5). Letztlich beziehen sich die genannten 65 Leistungsangebote auf: 50 Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot davon 32 Alten- und Pflegeeinrichtungen 18 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 2 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen hier: Schwerpunkt Intensivpflege 13 Gasteinrichtungen davon 2 Hospize 2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen 9 Tagespflegeeinrichtungen 7 2.2 Plätze in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot Alten- und Pflegeeinrichtungen Gemeinde Anzahl Plätze Bad Münstereifel 366 davon eingestreute Kurzzeitpflege 12 Blankenheim 233 16 Dahlem 56 5 Euskirchen 401 26 Hellenthal 76 8 Kall 30 12 Mechernich 570 37 Nettersheim 79 2 Schleiden 222 23 Weilerswist 122 5 Zülpich 241 5 Gesamt 2396 151 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Gemeinde Anzahl Plätze 131 davon Schwerpunkt geistige Behinderung 0 davon Schwerpunkt psych. Behinderung 131 Bad Münstereifel Blankenheim 0 0 0 Dahlem 0 0 0 Euskirchen 111 89 22 Hellenthal 0 0 0 Kall 60 60 0 Mechernich 164 0 164 Nettersheim 0 0 0 Schleiden 58 58 0 Weilerswist 24 24 0 Zülpich 160 63 97 Gesamt 708 294 414 8 2.3 2.4 Plätze in Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen Gemeinde Anzahl Plätze Bad Münstereifel 6 Blankenheim 0 Dahlem 0 Euskirchen 0 Hellenthal 0 Kall 0 Mechernich 0 Nettersheim 7 Schleiden 0 Weilerswist 0 Zülpich 0 Gesamt 13 Plätze in Gasteinrichtungen Tagespflege Kurzzeitpflegeeinrichtungen Hospize Gemeinde Anzahl Plätze Gemeinde Anzahl Plätze Gemeinde Anzahl Plätze Bad Münstereifel 0 Bad Münstereifel 6 Bad Münstereifel 0 Blankenheim 14 Blankenheim 0 Blankenheim 0 Dahlem 0 Dahlem 0 Dahlem 0 Euskirchen 42 Euskirchen 0 Euskirchen 10 Hellenthal 12 Hellenthal 0 Hellenthal 0 Kall 0 Kall 0 Kall 0 Mechernich 12 Mechernich 0 Mechernich 12 Nettersheim 0 Nettersheim 0 Nettersheim 0 Schleiden 24 Schleiden 0 Schleiden 0 Weilerswist 0 Weilerswist 0 Weilerswist 0 Zülpich 11 Zülpich 13 Zülpich 0 Gesamt 115 Gesamt 19 Gesamt 22 9 2.5 Neu hinzukommende Leistungsangebote Wie unter 2.1 bereits beschrieben, umfassen die o.g. Angaben noch keine Angebote aus den Bereichen Service Wohnen, Ambulante Dienste und Betreute Wohngemeinschaften im Bereich der Eingliederungshilfe. Zu Beginn des Jahres 2015 hat die WTG-Behörde begonnen, Anbieter von ambulanten Leistungen im Kreis Euskirchen zu erfassen, auf deren Anzeigepflichten hinzuweisen und Beratungsgespräche zu führen. Derzeit (Stand April 2015) kann von insgesamt 36 Anbietern ambulanter Dienste im pflegerischen Bereich und von 17 Anbietern des Service Wohnens für Senioren ausgegangen werden. Beim Landschaftsverband Rheinland sind im Bereich der Eingliederungshilfe 35 Anbieter ambulanter Leistungen im Kreis Euskirchen gemeldet. Es bedarf noch einer eingehenden Statusprüfung, um feststellen zu können, welchen Kategorien des WTG diese Angebote im Einzelnen unterfallen (Service Wohnen, Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen oder Ambulanter Dienst). 2.6 In Planung befindliche Leistungsangebote Der WTG-Behörde und dem Sozialhilfeträger liegen Planungen von Investoren und Betreibern vor, die im Kreis Euskirchen Betreuungseinrichtungen neu errichten oder bestehende Einrichtungen umbauen oder modernisieren wollen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:  den Umbau und Erweiterungsbau von zwei Bestandspflegeeinrichtungen im Bereich des Stadtgebiets Mechernich  einen (Ersatz-)Neubau für eine bestehende Pflegeeinrichtung im Bereich des Stadtgebiets Mechernich  einen Neubau einer Pflegeeinrichtung in Mechernich  einen Neubau einer Pflegeeinrichtung in Weilerswist  die Errichtung von zwei Tagespflegeeinrichtungen im Bereich des Stadtgebiets Mechernich  die Erweiterung einer bestehenden Pflegeeinrichtung in Kall  den Umbau von drei bestehenden vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Bad Münstereifel, Schleiden, Zülpich) 10  den Neubau von vier vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Mechernich, Kall, Zülpich, Bad Münstereifel). Zum 01.03.2015 ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in Euskirchen in Betrieb gegangen. Am 01.04.2015 wurde eine neue Tagespflegeeinrichtung und am 15.04.2015 eine ambulant betreute Intensivpflegewohngemeinschaft in Kall eröffnet. 2.7 Geschlossene Einrichtungen Im Berichtszeitraum hat eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 19 Plätzen aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifel den Betrieb eingestellt. 3. Mitwirkung und Mitbestimmung Eine besondere Intention des WTG besteht darin, den Nutzern von Leistungsangeboten wirksamen Einfluss auf die Dinge zu ermöglichen, die ihren Alltag ausmachen. Dazu zählen insbesondere die Speisenversorgung, die Freizeitgestaltung und die inhaltliche Formulierung der Hausordnung. Daher hat der Gesetzgeber explizit für diese Bereiche ein Mitbestimmungsrecht eingeführt, welches ein hohes Maß an Entscheidungsbefugnis für die Nutzer gewährleistet. Im Unterschied zur Mitbestimmung ist unter Mitwirkung das Recht zu verstehen, in bestimmten Angelegenheiten informiert und angehört bzw. beraten zu werden. Dazu zählen u.a. Vertragsänderungen, Änderung der Kostensätze, Veränderungen des Betriebs, der Art und des Zwecks des Leistungsangebots, umfassende Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen, Unterkunft und Betreuung. Die Bewohnerinteressen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot sollen durch einen Beirat vertreten werden, der unter Beachtung der gesetzlich geregelten Vorgaben von den Bewohnern der Betreuungseinrichtung gewählt wird. Kann trotz Unterstützung durch die Einrichtungsleitung kein Beirat gewählt werden, bestellt die WTG-Behörde ein Vertretungsgremium. Dieses besteht aus Angehörigen und/oder Betreuern und hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Beirat. Wenn auch die Bestellung eines Vertretungsgremiums nicht zustande kommt, muss die WTG11 Behörde eine Vertrauensperson bestellen, die die Aufgaben eines Beirates wahrnimmt. Für Gasteinrichtungen kommt per Gesetz ausschließlich die Bestellung einer Vertrauensperson in Frage. Bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte durch eine Nutzerversammlung wahrgenommen. 4. Beratung und Überwachung durch die WTG-Behörde in den Jahren 2013 und 2014 Nach der gesetzlichen Vorgabe des § 14 Abs. 1 WTG werden die Wohn- und Betreuungsangebote regelmäßig durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht. 4.1 Wiederkehrende Regelprüfungen Im Berichtsjahr 2013, in dem noch die frühere Fassung des WTG maßgeblich war, waren 55 Einrichtungen wiederkehrend zu prüfen (33 vollstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, 2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 2 Hospize, 9 Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und 9 Sozialtherapeutische Einrichtungen). 2014 unterlagen Regelprüfung (32 insgesamt 56 vollstationäre Leistungsangebote Alten- und der wiederkehrenden Pflegeeinrichtungen, 2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 2 Hospize, 9 Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und 9 Sozialtherapeutische Einrichtungen, 2 ambulant betreute Wohngemeinschaften). Ab dem 16.10.2014 (Inkrafttreten des WTG 2014) sind noch 9 Tagespflegeeinrichtungen hinzugekommen, die jedoch erst nach Ablauf eines Jahres die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen müssen und daher noch keiner Überprüfung bedürfen. 12 Wiederkehrende Regelbegehungen 2013 2014 Gesamt Vollstationäre Alten- und Pflegeheime 7 17 24 1 0 1 0 0 0 3 3 6 3 4 7 n.e. 0 0 14 24 38 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Hospize Einrichtungen f. Menschen mit geistiger Behinderung Sozialtherapeutische Einrichtungen Ambulant betreute Wohngemeinschaften Regelbegehungen insgesamt Im Berichtszeitraum 2013/2014 war erneut eine enorm hohe Anzahl an anlassbezogenen Prüfungen (siehe 4.2) erforderlich. Viele dieser Begehungen erforderten Nachprüfungen, so dass der zeitliche Aufwand hierfür zu Lasten der wiederkehrenden Regelprüfungen ging. 4.2 Anlassbezogene Prüfungen und Beschwerden Anlassprüfungen wurden in der Regel ausgelöst durch Beschwerden und Hinweise von Bewohnern der Betreuungseinrichtungen, deren Angehörigen oder Betreuern. In einigen Fällen führten auch Auskünfte von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern einer Einrichtung zu Anlassprüfungen. Anlassbezogene Prüfungen einschl. Nachprüfungen 2013 2014 Gesamt Vollstationäre Alten- und Pflegeheime 26 17 43 0 0 0 0 0 0 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Hospize 13 Einrichtungen f. Menschen mit geistiger Behinderung 0 1 1 0 0 0 26 18 44 Sozialtherapeutische Einrichtungen Anlassbegehungen insgesamt Einige Beschwerden konnten durch klärende Gespräche unmittelbar ausgeräumt werden. Überwiegend wurde jedoch eine unangekündigte Überprüfung vor Ort durchgeführt. Beschwerden 2013 2014 Gesamt Vollstationäre Alten- und Pflegeheime 28 28 56 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 2 30 28 58 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Hospize Einrichtungen f. Menschen mit geistiger Behinderung Sozialtherapeutische Einrichtungen Beschwerden insgesamt Die Beschwerdeinhalte bezogen sich in den meisten Fällen auf den Personaleinsatz und die pflegerische Versorgung in den Einrichtungen. Aber auch Mängel bei der Arzneimittelsicherheit, in der Speiseversorgung und im Umgang mit den Bewohnern wurden geäußert. Der überwiegende Teil der Beschwerden war begründet oder teilweise begründet. Einige stellten sich nach Überprüfung durch die WTG-Behörde als unbegründet oder auch als nicht abschließend einschätzbar heraus. Dies mag auch an der Tatsache liegen, dass es sich bei einer solchen Überprüfung immer um eine Momentaufnahme handelt und nur das bewertet werden kann, was sich der WTG-Behörde im Augenblick der Begehung darbietet. Somit können die geäußerten Vorwürfe auch bei unangekündigten Überprüfungen nicht immer bestätigt werden. 14 Waren Beschwerden begründet oder auch nur zum Teil begründet, erfolgte immer eine Beratung der Einrichtungsvertreter, der sich ggf. auch ein ordnungsbehördliches Verfahren anschloss. 4.3 Prüfverfahren Die Einrichtungen und Leistungsangebote werden daraufhin überprüft, ob sie die Anforderungen nach dem WTG und der Durchführungsverordnung zum WTG (WTGDVO) erfüllen. Für ein einheitliches Vorgehen hat das zuständige Ministerium Ende 2009 landesweit einen Rahmenprüfkatalog zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen in Kraft gesetzt. Dieser wird derzeit aufgrund der im Oktober 2014 erfolgten Gesetzesänderung überarbeitet. Bei allen Prüfungen nehmen wenn möglich beide Sachbearbeiter der WTG-Behörde an der Begehung teil. Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass erfahrungsgemäß eine Zeugenfunktion des zweiten Sachbearbeiters vonnöten sein kann. Zur fachlichen Beurteilung der sozialen Betreuung in Eingliederungshilfeeinrichtungen wird in der Regel ein unabhängiger Fachgutachter, welcher auf Honorarbasis beauftragt wird, zu den Prüfungen herangezogen. Eine Pflegegutachterin wird bedarfsgerecht für anlassbezogene Prüfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen beauftragt. In Einzelfällen, in denen eine anlassbezogene Prüfung sehr kurzfristig erfolgen muss oder der Einsatz mehrerer Pflegegutachter für eine Prüfung erforderlich wird, kann auch die Unterstützung der Pflegesachverständigen des Pflegestützpunktes bzw. Zentralen Informationsbüros Pflege des Kreises Euskirchen in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2013 kam es zunächst anlassbezogen zu gemeinsam wahrgenommenen Prüfterminen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Zusammenarbeit gestaltete sich arbeitsteilig, ergänzend, kooperativ und ergebnisorientiert, so dass auch immer mehr wiederkehrende Prüfungen mit dem MDK gemeinsam stattgefunden haben. Soweit sich dies terminlich einrichten lässt, wird somit derzeit der Großteil aller Prüfungen arbeitsteilig mit dem MDK durchgeführt. Dies entspricht auch den Vorgaben des § 14 Abs. 3 WTG, wonach Prüfergebnisse anderer Prüfinstitutionen, die nicht älter als ein Jahr sind, der WTG15 Prüfung hinsichtlich des jeweils festgestellten Sachverhalts zugrunde zu legen sind. Somit können Doppelprüfungen effektiv vermieden werden und die WTG-Behörde erhält am Prüftag selbst bereits verwertbare Aussagen zur Pflegequalität. Das Ergebnis einer Prüfung wird dem Leistungsanbieter in Form eines Prüfberichts zugestellt. Wurden bei der Begehung Mängel festgestellt, sind diese ebenfalls im Prüfbericht beschrieben; daraus abgeleitete Maßnahmen und Empfehlungen werden abschließend formuliert. Seit Inkrafttreten des WTG 2014 ist das Verfahren zur Veröffentlichung von Prüfberichten verbindlich geregelt. Die wesentlichen Ergebnisse einer wiederkehrenden Prüfung werden in einem Ergebnisbericht nach vorgegebenem Muster im Internet-Portal der zuständigen Behörde in leichter bzw. einfacher Sprache veröffentlicht. Der Entwurf dieses Ergebnisberichts wird dem Leistungsanbieter zugesandt. Dieser hat dann innerhalb von vier Wochen Zeit zur Stellungnahme. Die Veröffentlichung soll spätestens drei Monate nach der Prüfung erfolgen. Neu ist auch, dass der jeweils aktuelle Prüfbericht über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde an gut sichtbarer Stelle in der Einrichtung aushängen muss. Bewohner - auch künftige -, sowie die von ihnen beauftragten Personen haben das Recht, die Prüfberichte der letzten drei Jahre einzusehen und sich eine Kopie aushändigen zu lassen. Durch Einfügung der Tarifstelle 10 a in die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die WTG-Behörde gehalten, Gebühren für ihre Tätigkeiten, insbesondere für die Durchführung von wiederkehrenden und anlassbezogenen Prüfungen, zu erheben. Die Anwendung dieser Rechtsverordnung führte im Kreis Euskirchen im Berichtszeitraum 2013 bis 2014 zu einer Gebühreneinnahme von insgesamt rund 51.000 €. Dem gegenüber standen Gutachterkosten von insgesamt 8.770 €. 4.4 Prüfergebnisse Es ließen sich im Wesentlichen folgende Prüfergebnisse der Regel- und Anlassbegehungen im Berichtszeitraum feststellen: 16  Wohnqualität In jeder Einrichtung wird bei einer Überprüfung durch die Heimaufsicht das komplette Gebäude in Augenschein genommen. Bewohnerzimmer werden bei Einverständnis des Bewohners besichtigt. Für nahezu alle Einrichtungen gilt heute, dass die Zimmer mit eigenem Mobiliar ausgestattet werden können. Im Berichtszeitraum wurden beispielsweise Mängel hinsichtlich der Nutzung der Pflegebäder oder des Krisenzimmers festgestellt. Pflegebäder verkommen oftmals zu Abstellräumen; Krisenzimmer werden nicht zweckentsprechend und nicht nur vorübergehend belegt. In einigen Einrichtungen war Renovierungsbedarf erkennbar, teilweise wurden auch sicherheitsrelevante Mängel (Stolperfallen, nicht abgedeckte Steckdosen, aus Wänden herausstehende Nägel etc.) festgestellt. Hygienemängel wurden wenn möglich von den Hygienekontrolleuren der Abt. 53 erfasst und beraten.  Personelle Situation Mängel in der personellen Ausstattung waren in den Berichtsjahren 2013 und 2014 bei Pflegeeinrichtungen zunehmend feststellbar. Soweit bei Überprüfungen vor Ort Dienstpläne ausgewertet wurden, stellte sich heraus, dass der Personaleinsatz nicht immer an allen Tagen adäquat war. Die individuelle Wahrnehmung von Bewohnern und Angehörigen, die bei Beschwerden immer wieder äußern, dass zu wenig Personal in den einzelnen Wohnbereichen tätig ist, lässt sich für den Berichtszeitraum durchaus bestätigen. Insbesondere neu in Betrieb genommene Pflegeeinrichtungen, aber auch solche mit hohem Krankenstand und hoher Fluktuation, haben immer mehr Schwierigkeiten, eine ausreichende Personaldecke im pflegerischen Bereich sicherzustellen. Mehrfach musste die WTG-Behörde aufgrund personeller Mängel mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen reagieren.  Pflegerische und soziale Betreuung Aufgrund der zunehmend gemeinsamen Prüfungen mit dem MDK waren nur in Ausnahmefällen pflegerische Begutachtungen von Bewohnern durch die WTG-Behörde erforderlich. Durchaus sinnvoll gestaltete sich die Zusammenarbeit auch dahingehend, dass Stichproben des MDK nach Bedarf 17 von der WTG-Behörde erweitert werden konnten (z.B. bei der Prüfung der Arzneimittelsicherheit). Somit sahen sich beide Prüfinstitutionen in der Lage, möglichst viele verwertbare Informationen zu erlangen. Dies war vor allem bei Anlassprüfungen notwendig. Die Prüfung der sachgerechten Versorgung, Aufbewahrung und Dokumentation der Medikamente für Bewohner von Betreuungseinrichtungen ergab im Berichtszeitraum 2013/2014 Mängel, die zum überwiegenden Teil nur mithilfe ordnungsbehördlicher Maßnahmen beseitigt werden konnten. Auch die pflegerische Versorgung von Bewohnern war in einzelnen Fällen mit Mängeln behaftet. Belegungsverbote und Anordnungen zur Mängelbeseitigung waren hierbei die Folge. In Einrichtungen der Eingliederungshilfe hat sich die Qualität der Förderplanungen, die für jeden Bewohner erstellt werden, in den letzten Jahren durchweg positiv entwickelt.  Bewohnerrechte und Kundeninformation Im Berichtszeitraum wurde festgestellt, dass alle Einrichtungen ein nachvollziehbares Beschwerdemanagement hinterlegt haben. Nicht alle Beschwerden wurden jedoch schriftlich aufgezeichnet oder überhaupt erst als Beschwerden erkannt und gewertet. Es war auch nicht immer erkennbar, ob die Beschwerde zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers bearbeitet und welche zukünftigen Regelungen vereinbart wurden. Bei Beschwerden von Bewohnern wurde in einigen Fällen der Umgangston des Personals bemängelt. Hierzu wurden seitens der WTG-Behörde beratende Gespräche geführt. 4.5 Ordnungsbehördliche Maßnahmen Im Wohn- und Teilhabegesetz ist der Grundsatz "Beratung vor Anordnung" verankert. Er stellt die beratende Funktion vor die ordnungsbehördlichen Befugnisse und Eingriffsrechte der Heimaufsicht. Im Berichtszeitraum 2013/2014 waren ordnungsbehördliche wesentlich höherem Maße erforderlich als in den Jahren zuvor. 18 Maßnahmen in In 2013 mussten für zwei Pflegeeinrichtungen Verfügungen erlassen werden, um die Untersagung der Aufnahme weiterer Bewohner durchzusetzen (zeitlich befristeter Aufnahmestopp). Diese Handlung war aufgrund von erheblichen pflegerischen Mängeln, die im Rahmen von anlassbezogenen Prüfungen festgestellt wurden, erforderlich. Ebenfalls im Jahr 2013 mussten in drei Pflegeeinrichtungen Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden. In einer dieser Einrichtungen wurden in diesem Zusammenhang sogar zweimal Zwangsgelder festgesetzt. Im Jahr 2014 wurde ebenfalls eine Anordnung zur Mängelbeseitigung für eine Einrichtung erlassen. Zudem wurde der weitere Betrieb einer nicht angezeigten Betreuungseinrichtung im Stadtgebiet Zülpich untersagt. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in 2013 in einem Fall und in 2014 in vier Fällen eingeleitet. 4.6 Beratungen nach § 11 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 WTG In den Berichtsjahren 2013 und 2014 wurden insgesamt 322 Beratungsgespräche geführt. Ratsuchende waren vor allem Einrichtungsvertreter sowie Investoren und Personen, die beabsichtigen, eine Betreuungseinrichtung zu betreiben. Ebenso erfolgten viele Beratungen von Angehörigen und Betreuern - auch außerhalb von Beschwerden. Beratungen nach § 11 Abs. 1 WTG (allgemeine Beratung) und § 15 Abs. 1 WTG (Mängelberatung) - ohne Mängelberatungen bei Begehungen - ohne Beratungen bei Beschwerden Personenkreis 2013 Angehörige/Betreuer 2014 Gesamt 47 48 95 Bewohner 9 2 11 Betreiber 94 87 181 3 1 4 14 17 31 167 155 322 Investoren Sonst. Interessierte Gesamt 19 Beratungsart 2013 2014 Gesamt persönlich 42 40 82 telefonisch 122 112 234 3 3 6 167 155 322 schriftlich Gesamt Die wesentlichen Schwerpunkte der Beratungen durch die Heimaufsicht sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Beratungsschwerpunkte 2013 2014 Gesamt Personal 16 16 32 Bauliche/Konzeptionelle Planungen 49 39 88 Medizinisch-pflegerische Versorgung 39 43 82 Freiheitsentziehende Maßnahmen 10 4 14 7 1 8 49 56 105 170 159 329 Sozialer Dienst Sonstiges (z.B. Wohnqualität, Vertragsrecht, Barbeträge, Aufnahmemanagement, WTG) Gesamt 5. Sonstige Tätigkeiten der WTG-Behörde Neben der baulichen Beratung, die das WTG vorsieht, hat die WTG-Behörde im Berichtszeitraum zusätzlich Landespflegegesetz (PfG auch NW), zahlreiche welches bis Bauberatungen zum 15.10.2014 nach dem gültig war, vorgenommen. Hierzu zählen neben den Abstimmungsverfahren für stationäre Pflegeeinrichtungen auch solche für Tagespflegestätten. Am 16.10.2014 ist das PfG NW durch das Alten- und Pflegegesetz NW (APG) ersetzt worden, die Aufgabenstellung ist gleich geblieben. 20 Es fanden mehrere Sitzungen des Bergheimer Arbeitskreises der Heimaufsichten statt, die dem gegenseitigen Austausch und der Erarbeitung von Arbeitshilfen dienten. In den beiden Altenpflegeschulen, die im Kreis Euskirchen anhängig sind, hat die WTG-Behörde Informations- und Beratungsveranstaltungen durchgeführt. Hierbei wurden in einzelnen Kursen Schulungen der Auszubildenden angeboten, um diese mit den Vorschriften des WTG vertraut zu machen. Die Initiative ging hierbei von den Pflegeschulen aus, die eine solche Informationsweitergabe im Rahmen des theoretischen Unterrichts anstrebten. Die WTG-Behörde hat diese Aufgabe gerne wahrgenommen, auch um Hemmschwellen gegenüber der Aufsichtsbehörde abzubauen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen. 6. Herausforderung WTG 2014 6.1 Statusfeststellungen von Leistungsangeboten Eine der ersten und dringlichsten Maßnahmen der WTG-Behörde ist es, alle im Kreis Euskirchen ansässigen Leistungsangebote zu erfassen, zu kategorisieren und den jeweiligen Status des Angebots mittels Bescheid festzustellen. Damit wurde bereits begonnen: Anzeigeformulare wurden erstellt und verschickt, Daten wurden gesammelt und geordnet. Verschiedene Wohn- und Betreuungsangebote müssen jedoch noch besichtigt werden, damit eine ganzheitliche Betrachtung des Leistungsangebots möglich ist. Die WTG-Behörde wird somit bis spätestens zum Ende des Jahres 2015 in der Lage sein, die Gesamtzahl und die Kategorien aller Leistungsangebote im Kreis Euskirchen zu benennen. 6.2 Neue bzw. alternative Wohnformen Im Berichtszeitraum haben sich zwei Intensivpflegewohngemeinschaften im Kreis Euskirchen etabliert. Eine weitere wurde am 15.04.2015 eröffnet. Interessenten zur Gründung weiterer Wohngemeinschaften zur Versorgung älterer, pflegebedürftiger Menschen nehmen das Beratungsangebot der WTG-Behörde wahr. Dennoch liegen bisher keine konkreten Planungen hierzu vor. Dies mag zum einen an einer 21 mangelnden Fachkenntnis der Interessenten liegen, zum anderen aber auch an fehlenden bewährten Finanzierungsmodellen. Andere alternative Wohn- und Betreuungskonzepte, wie z.B. Pflegeoasen, werden weder nachgefragt noch gibt es hierzu mögliche Investoren oder Betreiber. 6.3 Prüfrhythmen und Vorgehensweisen Wie bereits unter 1.1 beschrieben, bietet das neue WTG 2014 die Option, den Prüfrhythmus bei wiederkehrenden Prüfungen von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften auf zwei Jahre auszuweiten, sofern bei der letzten Regelprüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden. Gasteinrichtungen wie Hospize, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Tagespflegen werden lediglich alle drei Jahre überprüft. Dies stellt zunächst eine Entlastung der WTG-Behörden dar. Es sollte jedoch nicht verkannt werden, dass die Zahl der anlassbezogenen Überprüfungen seit Jahren stetig ansteigt. Diese sind nicht planbar und deren Auswirkungen nicht absehbar. Die Erfahrungen aus den Berichtsjahren 2013 und 2014 haben gezeigt, dass die wiederkehrenden Regelprüfungen bei der Vielzahl an Beschwerdeprüfungen immer wieder verschoben werden mussten oder gänzlich ausfielen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dies in den kommenden Jahren grundsätzlich verändern wird. Zusätzlich führt die Verwaltung bzw. Prüfung neu hinzugekommener Leistungsangebote zur zeitlichen und personellen Bindung der Mitarbeiter der WTGBehörde. Der Umfang dieser Tätigkeit lässt sich noch nicht beziffern. Sehr positiv hat sich für den Kreis Euskirchen die Zusammenarbeit mit dem MDK entwickelt. Das WTG sieht vor, dass innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten mit den zuständigen Verbänden der Kranken- und Pflegeversicherungen eine Vereinbarung über die Koordination der jeweiligen Prüftätigkeiten geschlossen wird. Diese soll insbesondere Regelungen zum Informationsaustausch, zur Vermeidung inhaltlicher Doppelprüfungen, zur zeitlichen Abstimmung der Prüftätigkeiten und zur wechselseitigen Beteiligung vor dem Erlass von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen erhalten (§ 44 Abs. 3 WTG). Das MGEPA hat angekündigt, zur Erarbeitung der Vereinbarung Arbeitsgruppen zu bilden, denen auch Mitarbeiter der 22 WTG-Behörden angehören sollen. Die WTG-Behörde des Kreises Euskirchen hat ihr Interesse an einer solchen Mitarbeit bekundet. Auch der steigende Bedarf an Beratungen weist darauf hin, dass die WTG-Behörde in der Öffentlichkeit verstärkt als zentrale oder zumindest zusätzliche Anlaufstelle für Fragen der Qualität der Betreuung und Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen wahrgenommen wird. 23 Anlage Übersicht über alle Leistungsangebote im Kreis Euskirchen, die dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) unterliegen (Stand April 2015) - ohne Servicewohnen und Ambulante Dienste - ohne ambulante Angebote von Trägern der Eingliederungshilfe Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot Alten- und Pflegeeinrichtungen Adresse 1 Marienheim Haus für Senioren Langenhecke 24, 53902 Bad Münstereifel 93 2 Wohnanlage für Senioren und Behinderte Am alten Stadttor Trierer Str. 29-33, 53902 Bad Münstereifel 80 3 Seniorenheim Haus Hardt St. Josef Haus Hardt 30-38, 53902 Bad Münstereifel-Holzem 85 4 Seniorenzentrum Otterbach Otterbach 80, 53902 Bad Münstereifel 80 5 Senioreneinrichtung Haus Johanna Kölner Str. 61, 53902 Bad Münstereifel 28 6 Haus Effata Lühbergstr. 46, 53945 Blankenheim 68 7 Seniorenhausgemeinschaften St. Josef & Aegidius Hülchrath 3, 53945 Blankenheim 80 8 Clemens-Josef-Haus Vellerhof 1, 53945 Blankenheim-Vellerhof 85 9 Haus Marienhöhe Buchenweg 2, 53949 Dahlem 56 10 Seniorenheim Dom-Esch Bruchstr. 40-42, 53881 Euskirchen-Dom-Esch 32 11 Altenzentrum TheodorRövenich-Haus der Stiftung Marienhospital Euskirchen Therese-Stemmler-Haus der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen Seniorenheim Haus Veybach Tuchmacherweg 2, 53879 Euskirchen 91 Moselstr. 1-3, 53879 Euskirchen 48 Senioren-Park carpe diem Gerontopsychiatrische Einrichtung Eifelring 16, 53879 Euskirchen 12 13 14 Plätze Emil-Fischer-Str. 1, 53879 Euskirchen 24 140 24 15 Senioren-Park carpe diem Max-Ernst-Haus Eifelring 16, 53879 Euskirchen 66 16 Integra Seniorenpflegezentrum Euskirchen Alte Gerberstr. 1, 53879 Euskirchen 80 17 Senioren-Park carpe diem Hellenthal Kölner Str. 70, 53940 Hellenthal 76 18 Senioren-Residenz Haus Rita Talweg 18, 53925 Kall-Keldenich 10 19 EvA Pflegewohnhaus der Stiftung ev. Altenheim Gemünd e.V. Barbarahof Im Vogtpesch 1 20 Im Schmittenloch 32, 53894 Mechernich 65 21 Alten- und Pflegeheim Sonnenhof Kölner Str. 29, 53894 Mechernich-Kommern 38 22 Casa in Silva Virginiastr. 35, 53894 Mechernich-Kalenberg 55 23 Haus Agnes Bertram Gemünder Str. 64, 53894 Mechernich-Berg 119 24 Communio in Christo Bruchstr. 10, 14-14a, 53894 Mechernich 153 25 Senioren- und Pflegeheim Falkenhorst Am Bruch 2, 53894 Mechernich-Kommern 52 26 Stiftung Carl Kreuser jun. Bahnstr. 67, 53894 Mechernich 88 27 Pflegezentrum St. HermannJosef Höhenweg 2-6, 53947 Nettersheim 79 28 Liebfrauenhof Schleiden GmbH Vorburg 9, 53937 Schleiden 29 Altenheim Kloster Maria Hilf Neustr. 7, 53937 Schleiden-Gemünd 27 30 Stiftung Evangelisches Altenund Pflegeheim Gemünd Dürener Str. 12, 53937 Schleiden-Gemünd 83 31 AWO Altenzentrum Weilerswist Rosenhügel 21, 53919 Weilerswist 122 32 Altenzentrum St. Elisabeth Am Wassersportsee 1, 53909 Zülpich-Hoven 180 33 Brabenderstift im Geriatrischen Zentrum Zülpich Kölnstr. 12, 53909 Zülpich 20 25 102 61 Einrichtungen f. Menschen mit geistiger Behinderung Adresse Plätze 1 Lebenshilfe Euskirchen Wohnstätte Euskirchen Mühlenstr. 9, 53879 Euskirchen 15 2 Wohnhaus Hephata Frauenberger Str. 23, 53879 Euskirchen 14 3 Heim für Gehörlose mit geistiger Behinderung In den Hüppen 5, 53881 Euskirchen-Stotzheim 60 4 Lebenshilfe Euskirchen Wohnstätte Kall Zinnstr. 13, 53925 Kall 60 5 Lebenshilfe HPZ Wohnstätte Schleiden Am Hähnchen 36, 53937 Schleiden 48 6 Wohnhaus Hephata Im Burggarten 6, 53937 Schleiden 10 7 Lebenshilfe Euskirchen Wohnstätte Weilerswist Zum Sportzentrum 9, 53919 Weilerswist-Großvernich 24 8 Lebenshilfe HPZ Wohnstätte Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich 45 9 Lebenshilfe HPZ Wohnheim am Kinderheim Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich 18 Sozialtherapeutische Einrichtungen Adresse 1 Haus Sonne Schönau Mahlbergstr. 10, 53902 Bad Münstereifel 63 2 Kurheim Hoever Werther Str. 57-59, 53902 Bad Münstereifel 32 3 Haus am Bach Ahrstr. 20, Bad Münstereifel-Schönau 12 4 Caritas Wohnhaus Rupperath u. Außenwohngruppe Kall Rupperather Ring 52, 53902 Bad MünstereifelRupperath 24 5 Caritas Wohnhaus Kirchheim Geschwister-Burch-Str. 7, 53881 Euskirchen 22 6 Heim St. Michael Prof.-Robert-Ellscheid-Weg 9, 53894 MechernichBreitenbenden 99 7 Missionshaus Vussem Dörriesstr. 4, 53894 Mechernich-Vussem 65 8 Drimbornshof -Der Weg- e.V. Oberelvenicher Str. 46, 53909 Zülpich-Rövenich 28 9 Sozialtherapeutische Wohnheime Marienborn gGmbH Luxemburger Str. 14, 53909 Zülpich 69 Plätze 26 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen IntensivpflegeWohngemeinschaften Adresse Plätze 1 Ambulant betreute Hausgemeinschaft der Flair GmbH Trierer Str. 29-33, 53902 Bad Münstereifel 6 2 Ambulant betreute Hausgemeinschaft der Flair GmbH Mühlenstr. 13, 53947 Nettersheim 7 3 Intensivpflegewohngemeinschaft Ad Vitam Weiherbenden 17, 53925 Kall 5 Gasteinrichtungen Kurzzeitpflegeeinrichtungen Adresse Plätze 1 Seniorenheim Haus Hardt St. Josef Haus Hardt 30-38, 53902 Bad Münstereifel 2 Brabenderstift im GZZ Kölnstr. 12, 53909 Zülpich Tagespflegeeinrichtungen Adresse 1 St. Josef Hülchrath Hülchrath 1a, 53945 Blankenheim 14 2 Caritas Euskirchen Tuchmacherweg 2 c, 53879 Euskirchen 14 3 Vital Tagespflege Kirchwall 16 a, 53879 Euskirchen 13 4 Senioren-Park carpe diem Eifelring 16, 53879 Euskirchen 15 5 Senioren-Park carpe diem Kölner Str. 70, 53940 Hellenthal 12 6 Care Tagespflege Weiherbenden 17, 53925 Kall 10 7 Vivant am Barbarahof Im Schmittenloch 32, 53894 Mechernich 12 8 Tagespflegestätte Gemünd Urftseestr. 8, 53937 Schleiden 12 6 13 Plätze 27 9 Vivant am Liebfrauenhof Vorburg 16, 53937 Schleiden 12 10 Vivant am Brabenderstift Kölnstr. 14 d, 53909 Zülpich 11 Hospize Adresse 1 Hospiz der Stiftung MarienHospital An der Malzfabrik 2, 53879 Euskirchen 10 2 Stella Maris Bruchstr. 10, 14-14 a, 53894 Mechernich 12 Plätze 28