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Mitteilungsvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
13.11.17, 17:07
Aktualisiert
13.11.17, 17:07
Mitteilungsvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019) Mitteilungsvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019) Mitteilungsvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 259/2017 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.11.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 259/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 08.11.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen) ergeben sich die vorläufigen Anmeldezahlen in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 und zum Vergleich die Einschulungszahlen in den drei vergangenen Schuljahren. Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen sind erst im Frühjahr nächsten Jahres. Die Erziehungsberechtigten der für das kommende Schuljahr schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben, und ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen beigefügt, da freie Schulwahl besteht. In den Schreiben wurde den Erziehungsberechtigten die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule genannt. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2018 das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08.2018. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30.09.2018 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (sog. Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Anmeldungen konnten in jeder der sechs Wesselinger Grundschulen vorgenommen werden und wurden in der Zeit vom 09. Bis 13.10.2017 vollzogen. Bisher sind 342 Kinder angemeldet worden, darunter auch Kann-Kinder (siehe oben). Es fehlen noch 16 schulpflichtige Kinder. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder sind von der Schulverwaltung aufgefordert worden, sich an einer Schule anzumelden. Die Anmeldezahlen werden sich also punktuell noch erhöhen. Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl) ergeben sich die bisher zu bildenden Eingangsklassen in den jeweiligen Schulen. Das sind z. Z. 15. Die Klassenrichtzahl von höchstens 15 Eingangsklassen, die z. Z. gebildet werden dürfen, wird damit noch nicht überschritten. Sollte der Wunsch der Schulleitungen auch für das Schuljahr 2018/2019 bestehen, kleinere Klassen als die zulässigen Höchstzahlen zu bilden (bei Schulen mit Gemeinsamem Lernen 24 und sonstige Schulen 25) müssten Regulierungen vorgenommen werden (siehe dritte Spalte Aufnahmekapazität). Wenn alle 16 noch nicht untergebrachten Kinder angemeldet werden, dürften 16 Eingangsklassen gebildet werden. Zum 15.01.2018 müssen der Schulaufsicht die Einschulungszahlen wegen der Überprüfung, ob die Klassenrichtzahl eingehalten wird, übermittelt werden. Beim Rhein-Erft-Kreis findet dann voraussichtlich Anfang März 2018 eine Verteilerkonferenz mit Schulaufsicht, Schulleitungen und Schulverwaltung statt. Die endgültige Zusage der Schule an die Erziehungsberechtigten, die ihr Kind angemeldet haben, wird voraussichtlich im Mai nächsten Jahres vorgenommen werden können. Der Zeitpunkt wird von der Schulaufsicht festgelegt.