Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
13.11.17, 17:07
Aktualisiert
13.11.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
259/2017
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.11.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 259/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
08.11.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen) ergeben sich die vorläufigen Anmeldezahlen in den
sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 und zum Vergleich die Einschulungszahlen in
den drei vergangenen Schuljahren. Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen sind erst im Frühjahr nächsten Jahres.
Die Erziehungsberechtigten der für das kommende Schuljahr schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben,
und ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen beigefügt, da freie Schulwahl besteht. In den Schreiben wurde den Erziehungsberechtigten die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule genannt.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2018 das sechste Lebensjahr vollenden, am
01.08.2018. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem
30.09.2018 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (sog. Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung
des schulärztlichen Gutachtens.
Die Anmeldungen konnten in jeder der sechs Wesselinger Grundschulen vorgenommen werden und wurden
in der Zeit vom 09. Bis 13.10.2017 vollzogen.
Bisher sind 342 Kinder angemeldet worden, darunter auch Kann-Kinder (siehe oben). Es fehlen noch 16
schulpflichtige Kinder. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder sind von der Schulverwaltung aufgefordert
worden, sich an einer Schule anzumelden. Die Anmeldezahlen werden sich also punktuell noch erhöhen.
Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl) ergeben sich die bisher zu bildenden Eingangsklassen in den
jeweiligen Schulen. Das sind z. Z. 15. Die Klassenrichtzahl von höchstens 15 Eingangsklassen, die z. Z.
gebildet werden dürfen, wird damit noch nicht überschritten. Sollte der Wunsch der Schulleitungen auch für
das Schuljahr 2018/2019 bestehen, kleinere Klassen als die zulässigen Höchstzahlen zu bilden (bei Schulen
mit Gemeinsamem Lernen 24 und sonstige Schulen 25) müssten Regulierungen vorgenommen werden
(siehe dritte Spalte Aufnahmekapazität). Wenn alle 16 noch nicht untergebrachten Kinder angemeldet werden, dürften 16 Eingangsklassen gebildet werden.
Zum 15.01.2018 müssen der Schulaufsicht die Einschulungszahlen wegen der Überprüfung, ob die Klassenrichtzahl eingehalten wird, übermittelt werden. Beim Rhein-Erft-Kreis findet dann voraussichtlich Anfang
März 2018 eine Verteilerkonferenz mit Schulaufsicht, Schulleitungen und Schulverwaltung statt.
Die endgültige Zusage der Schule an die Erziehungsberechtigten, die ihr Kind angemeldet haben, wird voraussichtlich im Mai nächsten Jahres vorgenommen werden können. Der Zeitpunkt wird von der Schulaufsicht festgelegt.