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Beschlussvorlage (Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
122 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
25.09.17, 13:02
Aktualisiert
25.09.17, 13:02
Beschlussvorlage (Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 219/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.09.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 219/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Astrid Mühle 19.09.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Wesseling beschließt,    dass auf die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Sportstätten ab dem 01.01.2017 verzichtet wird, die Richtlinien zur Erhebung dieser Kostendeckungsbeiträge außer Kraft gesetzt werden und künftige von den Vereinen für die Nutzung städtischer Räume und Sportanlagen zu erhebende Kostendeckungsbeiträge werden nach dem mit Vorlage 222/2015 3. Ergänzung beschlossenen Pulheimer Modell berechnet. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 16.11.2010 die „Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke“ sowie am 19.07.2011 die „Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung der Bäder (Gartenhallenbad, Schulschwimmbad) der Stadt“ beschlossen. Diese Richtlinien sind am 01.01.2011 bzw. 01.08.2011 in Kraft getreten. Die Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. hat mit Bürgerantrag vom 24.10.2015 gemäß § 24 GO NRW beantragt, die KDB auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Dieser Antrag wurde vom Hauptschuss am 01.12.2015 zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Sport und Freizeit als Werksausschuss verwiesen. Dieser hat in seinen Sitzungen am 14.04.2016, 07.03.2017 und 12.09.2017 über diese Thematik diskutiert und am 12.09.2017 ein einstimmiger Beschluss gefasst. TOP 10. Sollte es aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Wesseling erforderlich werden von den Vereinen für die Nutzung städtischer Sportanlagen Kostendeckungsbeiträge zu erheben, wird eine solche Beitragserhebung nach dem in der Verwaltungsvorlage 222/2015 3. Ergänzung vorgestellten so genannten Pulheimer Modell erfolgen. Dabei ist das System der Abrechnung entsprechend den Fakten, welche zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung vorliegen, zu aktualisieren. TOP 11. Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. vom 11.05.2017 auf Aussetzung der Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung städtischer Sportstätten (Vorlagen-Nr. 179/2017) TOP 12. Antrag der SPD-Fraktion vom 17.07.2017 auf sofortige Aussetzung der Hallennutzungsgebühren für Sportvereine (Vorlagen-Nr. 180/2017) TOP 13. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2017: Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sportstätten - Eigenleistungen der Vereine (Vorlagen-Nr. 183/2017) Nach ausführlicher Diskussion, in der alle Fraktionen ihre Vorstellungen zu den vorliegenden Anträgen dargelegt haben, wird folgender Beschluss gefasst: Auf Grund der derzeitigen guten Haushaltssituation der Stadt Wesseling empfiehlt der Ausschuss für Sport und Freizeit dem Rat zu beschließen, dass auf die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Sportstätten ab dem 01.01.2017 verzichtet wird und die Richtlinien zur Erhebung dieser Kostendeckungsbeiträge vorerst außer Kraft gesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen, die in 2017 bereits Eigenleistungen erbracht haben, Gespräche über eine Vergütung dieser Leistungen zu führen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen Katalog über mögliche Eigenleistungen der Sportvereine sowie Vorschläge hinsichtlich der Höhe der von der Stadt für diese Eigenleistungen an die Vereine zu zahlenden finanziellen Entschädigungen zu erarbeiten. 2. Lösung Der Rat entscheidet entsprechend dem Beschlussentwurf dieser Vorlage. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Die für das Haushaltsjahr 2017 als Einnahmen kalkulierten Kostendeckungsbeiträge für Sportplätze und – hallen (25.500 €) sowie für Bäder (9.300 €) werden nicht erzielt.