Daten
Kommune
Wesseling
Größe
122 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
25.09.17, 13:02
Aktualisiert
25.09.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
219/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 219/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
19.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Außerkraftsetzung der Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen (KDB) von Vereinen für
die Nutzung von Sportstätten der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt,
dass auf die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Sportstätten ab
dem 01.01.2017 verzichtet wird,
die Richtlinien zur Erhebung dieser Kostendeckungsbeiträge außer Kraft gesetzt werden und
künftige von den Vereinen für die Nutzung städtischer Räume und Sportanlagen zu erhebende Kostendeckungsbeiträge werden nach dem mit Vorlage 222/2015 3. Ergänzung beschlossenen Pulheimer Modell berechnet.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 16.11.2010 die „Richtlinien über das Erheben von
Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke“
sowie am 19.07.2011 die „Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die
Nutzung der Bäder (Gartenhallenbad, Schulschwimmbad) der Stadt“ beschlossen. Diese Richtlinien sind am
01.01.2011 bzw. 01.08.2011 in Kraft getreten.
Die Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. hat mit Bürgerantrag vom 24.10.2015 gemäß § 24 GO
NRW beantragt, die KDB auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Dieser Antrag wurde vom Hauptschuss am
01.12.2015 zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Sport und Freizeit als Werksausschuss
verwiesen.
Dieser hat in seinen Sitzungen am 14.04.2016, 07.03.2017 und 12.09.2017 über diese Thematik diskutiert
und am 12.09.2017 ein einstimmiger Beschluss gefasst.
TOP 10.
Sollte es aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Wesseling erforderlich werden von den
Vereinen für die Nutzung städtischer Sportanlagen Kostendeckungsbeiträge zu erheben, wird eine solche Beitragserhebung nach dem in der Verwaltungsvorlage 222/2015 3. Ergänzung vorgestellten so genannten Pulheimer Modell erfolgen. Dabei ist das System der Abrechnung entsprechend den Fakten, welche zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung vorliegen, zu aktualisieren.
TOP 11.
Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. vom 11.05.2017 auf Aussetzung der
Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung städtischer Sportstätten (Vorlagen-Nr. 179/2017)
TOP 12.
Antrag der SPD-Fraktion vom 17.07.2017 auf sofortige Aussetzung der Hallennutzungsgebühren
für Sportvereine (Vorlagen-Nr. 180/2017)
TOP 13.
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2017: Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sportstätten - Eigenleistungen der Vereine (Vorlagen-Nr. 183/2017)
Nach ausführlicher Diskussion, in der alle Fraktionen ihre Vorstellungen zu den vorliegenden Anträgen dargelegt haben, wird folgender Beschluss gefasst:
Auf Grund der derzeitigen guten Haushaltssituation der Stadt Wesseling empfiehlt der Ausschuss
für Sport und Freizeit dem Rat zu beschließen, dass auf die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Sportstätten ab dem 01.01.2017 verzichtet wird und die Richtlinien zur Erhebung dieser Kostendeckungsbeiträge vorerst außer Kraft gesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen, die in 2017 bereits Eigenleistungen erbracht
haben, Gespräche über eine Vergütung dieser Leistungen zu führen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses
einen Katalog über mögliche Eigenleistungen der Sportvereine sowie Vorschläge hinsichtlich der Höhe der von der Stadt für diese Eigenleistungen an die Vereine zu zahlenden
finanziellen Entschädigungen zu erarbeiten.
2. Lösung
Der Rat entscheidet entsprechend dem Beschlussentwurf dieser Vorlage.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die für das Haushaltsjahr 2017 als Einnahmen kalkulierten Kostendeckungsbeiträge für Sportplätze und –
hallen (25.500 €) sowie für Bäder (9.300 €) werden nicht erzielt.