Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 37/2015
22.01.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
25.02.2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan
In dem interfraktionellen Arbeitskreis "AK ÖPNV" erfolgten in den letzten Monaten mehrmals
Informationen über den Sachstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises
Euskirchen (NVP). Seit der letzten Sitzung des AK ÖPNV am 11.11.2014 sind Präsentationen und
Niederschriften im Sitzungsdienst SD Net einsehbar.
Die Kommunen wurden ebenfalls über den jeweiligen Fortschreibungsstand bzw. zu besonderen
Problemstellungen (Finanzierung der Schülerverkehre) informiert. Parallel erfolgte eine Einbindung
der Kommunen bei den sie betreffenden Teilraumkonzepten.
Über die aktuelle Beteiligung der Kommunen in den so genannten Regionalkonferenzen Nord am
19.01.2015 (Euskirchen, Weilerswist, Zülpich, Bad Münstereifel und Mechernich) und Süd am
21.01.2015 (Nettersheim, Blankenheim, Kall, Schleiden, Hellenthal und Dahlem), zu denen neben der
kommunalen Verwaltung auch politische Vertreter von Kreis und Kommunen eingeladen waren, soll
nachfolgend informiert werden.
Die umfangreiche als Anlage beigefügte Präsentation stellt eine Zusammenfassung beider
Präsentationen dar. Bei den Tagesordnungspunkten "Modellprojekt Schleiden/Hellenthal" und bei den
Teilraumkonzepten Zülpich, Bad Münstereifel / Mechernich, Nettersheim - Blankenheim, Blankenheim
und Schleidener Tal – Verdichtung 829 wurde die Präsentation gekürzt. Grund der gekürzten
Darstellungen ist, dass entweder bereits eine Beschlussfassung durch die Kreisgremien erfolgt ist
(Pilotprojekt Schleiden/Hellenthal) oder die Konzepte noch in Abstimmung mit den Kommunen stehen
und die Beschlussfassung durch die Kreisgremien zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die
Präsentationen der Regionalkonferenzen sind als Download abrufbar unter:
http://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/oepnv/PraesentationRegio_Nord_19012015.pdf
und
http://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/oepnv/Praesentation_Regio_Sued_21012015.pdf
Aus Sicht der Verwaltung sind aus beiden Regionalkonferenzen folgende Resümees zu ziehen:
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandards
Das Abendangebot und auch das Wochenendangebot wurden als verbesserungswürdig angesehen.
Die Südkreiskommunen sahen hier die entfernungsbedingte Problematik der längeren Reisezeiten
der Berufspendler und die Notwendigkeit, den Jugendlichen ein attraktives Angebot vorzuhalten.
-2Gleichzeitig wurde aber hinterfragt, ob die Ausweitung des Wochenendverkehr auch in den
Kommunen notwendig sei, die keine touristische Ausrichtung haben.
Von einigen Vertretern der Nordkreiskommunen wurde über die vorgeschlagene Ausweitung hinaus
ein verbessertes Angebot im Spät-/Nachtverkehr gefordert.
Gleichzeitig verwiesen aber insbesondere die anwesenden Bürgermeister auf die schlechte
Haushaltslage der Kommunen. Es müsse den Kommunen möglich sein, von einem kreisweiten
Standard abzuweichen, wenn dies die Haushaltslage bedinge. Auch sollten Möglichkeiten zur
Steigerung der Einnahmen (z.B. Erhöhung TaxiBus-Zuschlag) oder Ausdünnung des Taktes zu
Schwachlastzeiten geprüft werden.
Die Verwaltung vertrat die Auffassung, dass eine kreisweite Umsetzung des Mindeststandard
anzustreben sei. Maßgeblich sei hier das mehrheitliche Meinungsbild der Kommunen. Dies könne
dazu führen, dass eine Kommune, die sich gegen den Standard ausgesprochen habe, trotzdem den
kreisweiten Standard z.B. wegen der Kommunen übergreifenden Linien akzeptieren müsse.
Differenzierungen, z.B. aufgrund struktureller Gegebenheiten, seien aber möglich.
Die Ausweitung an Wochenenden diene auch der eigenen Bevölkerung, nicht nur dem Tourismus.
Ein Freizeitkonzept für die touristische Erschließung sei darüber hinaus bislang nicht konzipiert
worden. Zu den Forderungen nach verbesserten Spät-/Nachtverkehren wurde die Frage aufgeworfen,
ob dies zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge zähle.
Die Ausdünnung des Taktes zu Schwachlastzeiten sei bereits bei Einführung des TaxiBus Zuschlages geprüft worden. Problematisch sei hier, dass man nicht prognostizieren könne, welche
Fahrten nachgefragt werden und welche nicht. Dies könne dazu führen, dass man das Angebot
verschlechtere, aber keine Einsparung erziele.
Schülerverkehr
Die Verwaltung verdeutlichte, dass sich das jetzige Schülerverkehrsangebot in den letzten
Jahrzehnten in Abstimmung zwischen den Kommunen und der RVK entwickelt habe. Bei Umsetzung
der Integration habe man die Verkehre zunächst ohne Veränderung in den ÖPNV überführt.
Die Vertreter der Kommunen erwarteten vom Kreis Euskirchen die Schaffung von einheitlichen
"Spielregeln" für jetzige und künftige Schülerverkehre. Wie die aktuelle Diskussion
(Grundschulschließung Udenbreth) zeige, betreffe die Problematik mittlerweile auch
Grundschulverkehre.
Die Verwaltung machte deutlich, dass die geplante Schülerleitlinie nur praktikabel sei, wenn sich die
Kommunen untereinander einig würden und beispielsweise die zu definierenden Einzugbereiche
akzeptierten. Wie schwierig die kommunale Einigung sei, zeige der Versuch der Verwaltung, mit allen
Schulträgern einheitliche bewegliche Ferientage festzulegen. Bei einer einheitlichen Lösung hätte
man einzelne Schulfahrten einsparen können. Trotz eines Einsparpotentials im hohen fünfstelligen
Bereich konnte eine einheitliche Lösung aufgrund des Widerstandes mehrerer Schulträger nicht
umgesetzt werden.
Die in Grundzügen bereits erstellte Leitlinie soll an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und den
Kommunen zur Diskussion gestellt werden. Die Kreisverwaltung wird hierzu die Kommunen
gesondert einladen.
Zu einer ebenfalls geforderten Schulzeitstaffelung wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass diese
bereits existiere. Eine möglicherweise weitere Optimierung löse nicht das Grundsatzproblem.
Einzelne Vertreter der Südkreiskommunen sahen eine Verteilung aller ÖPNV-Kosten über die
allgemeine Kreisumlage als einen geeigneten Maßstab an. Die Schülerverkehre seien bereits über
den Kauf von SchülerTickets finanziert. Kirchliche Schulträger müssten zudem an der Finanzierung
beteiligt werden.
Die Verwaltung führte hierzu aus, dass eine Verteilung über die allgemeine Kreisumlage vermutlich
keinen Konsens finden würde, da die Verwerfungen gegenüber der bisherigen ÖPNV-Umlage zu
-3groß seien. Die Schülerverkehre seien im Übrigen trotz der Schulträgerleistungen nicht auskömmlich.
Dies liege u. a. darin begründet, dass die Schülerbeförderung nicht nur auf eine Hin- und eine
Rückfahrt reduziert sei, sondern in der Regel mehrere Rückfahrten angeboten würden, um der
Ausweitung der Schulzeiten Rechnung tragen zu können.
Die kirchlichen Schulträger leisten neben den Zahlungen für das SchülerTicket Sonderbeiträge an die
RVK.
In der Sitzung wurden mögliche Berechungsvarianten der ÖPNV-Umlage dargestellt, die anhand von
Beispielrechnungen mit den Auswirkungen auf die jeweiligen Kommunen kurz präsentiert wurden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass jede der Varianten Gewinner und Verlierer hat und
vermutlich keine der Varianten von den Kommunen einvernehmlich begrüßt wird.
TaxiBus-Zuschlag
Von einigen Kommunen wurde angeregt, die Erhöhung des TaxiBus-Zuschlages zu prüfen, auch um
ggf. eine Ausweitung des Bedienungsstandards teilweise gegen zu finanzieren.
Sonderregelungen, die das System weiter verkomplizieren, sollen hingegen vermieden werden.
Angeregt wurde auch, die Nutzung des TaxiBus in das SchülerTicket zu inkludieren.
Aus Kreissicht wird empfohlen, keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Zunächst sollte das
Modellprojekt Schleiden/Hellenthal abgewartet werden. Eine sektorale Befreiung sei in jedem Fall
sehr aufwändig und werde nicht empfohlen, da das die Änderung des VRS-Tarifes bedeuten würde.
Es soll aber zu gegebener Zeit der Ansatz, ein "Vielfahrer-Ticket" einzurichten, weiter verfolgt werden.
Beschwerden aus der Bevölkerung gegen den TaxiBus-Zuschlag seien eher selten.
Ausblick
Zunächst müssen nunmehr weitere Abstimmungsgespräche mit betroffenen Kommunen,
benachbarten Aufgabenträgern und dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) geführt werden, die der
Detaillierung der vorliegenden Konzepte bzw. der Neuerstellung (AVV) dienen. Darüber hinaus ist
vorgesehen, im Nachgang der Regionalkonferenzen schriftliche Stellungnahme der Kommunen und
der Verkehrsunternehmen zu einzelnen Vorschlägen/Konzepten zu erbitten.
In einem nächsten Schritt erfolgt die Einleitung des formellen Beteiligungsverfahrens mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen und benachbarten
Aufgabenträgern.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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