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Info GB (Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 37/2015 22.01.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 25.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan In dem interfraktionellen Arbeitskreis "AK ÖPNV" erfolgten in den letzten Monaten mehrmals Informationen über den Sachstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen (NVP). Seit der letzten Sitzung des AK ÖPNV am 11.11.2014 sind Präsentationen und Niederschriften im Sitzungsdienst SD Net einsehbar. Die Kommunen wurden ebenfalls über den jeweiligen Fortschreibungsstand bzw. zu besonderen Problemstellungen (Finanzierung der Schülerverkehre) informiert. Parallel erfolgte eine Einbindung der Kommunen bei den sie betreffenden Teilraumkonzepten. Über die aktuelle Beteiligung der Kommunen in den so genannten Regionalkonferenzen Nord am 19.01.2015 (Euskirchen, Weilerswist, Zülpich, Bad Münstereifel und Mechernich) und Süd am 21.01.2015 (Nettersheim, Blankenheim, Kall, Schleiden, Hellenthal und Dahlem), zu denen neben der kommunalen Verwaltung auch politische Vertreter von Kreis und Kommunen eingeladen waren, soll nachfolgend informiert werden. Die umfangreiche als Anlage beigefügte Präsentation stellt eine Zusammenfassung beider Präsentationen dar. Bei den Tagesordnungspunkten "Modellprojekt Schleiden/Hellenthal" und bei den Teilraumkonzepten Zülpich, Bad Münstereifel / Mechernich, Nettersheim - Blankenheim, Blankenheim und Schleidener Tal – Verdichtung 829 wurde die Präsentation gekürzt. Grund der gekürzten Darstellungen ist, dass entweder bereits eine Beschlussfassung durch die Kreisgremien erfolgt ist (Pilotprojekt Schleiden/Hellenthal) oder die Konzepte noch in Abstimmung mit den Kommunen stehen und die Beschlussfassung durch die Kreisgremien zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Präsentationen der Regionalkonferenzen sind als Download abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/oepnv/PraesentationRegio_Nord_19012015.pdf und http://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/oepnv/Praesentation_Regio_Sued_21012015.pdf Aus Sicht der Verwaltung sind aus beiden Regionalkonferenzen folgende Resümees zu ziehen: Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandards Das Abendangebot und auch das Wochenendangebot wurden als verbesserungswürdig angesehen. Die Südkreiskommunen sahen hier die entfernungsbedingte Problematik der längeren Reisezeiten der Berufspendler und die Notwendigkeit, den Jugendlichen ein attraktives Angebot vorzuhalten. -2Gleichzeitig wurde aber hinterfragt, ob die Ausweitung des Wochenendverkehr auch in den Kommunen notwendig sei, die keine touristische Ausrichtung haben. Von einigen Vertretern der Nordkreiskommunen wurde über die vorgeschlagene Ausweitung hinaus ein verbessertes Angebot im Spät-/Nachtverkehr gefordert. Gleichzeitig verwiesen aber insbesondere die anwesenden Bürgermeister auf die schlechte Haushaltslage der Kommunen. Es müsse den Kommunen möglich sein, von einem kreisweiten Standard abzuweichen, wenn dies die Haushaltslage bedinge. Auch sollten Möglichkeiten zur Steigerung der Einnahmen (z.B. Erhöhung TaxiBus-Zuschlag) oder Ausdünnung des Taktes zu Schwachlastzeiten geprüft werden. Die Verwaltung vertrat die Auffassung, dass eine kreisweite Umsetzung des Mindeststandard anzustreben sei. Maßgeblich sei hier das mehrheitliche Meinungsbild der Kommunen. Dies könne dazu führen, dass eine Kommune, die sich gegen den Standard ausgesprochen habe, trotzdem den kreisweiten Standard z.B. wegen der Kommunen übergreifenden Linien akzeptieren müsse. Differenzierungen, z.B. aufgrund struktureller Gegebenheiten, seien aber möglich. Die Ausweitung an Wochenenden diene auch der eigenen Bevölkerung, nicht nur dem Tourismus. Ein Freizeitkonzept für die touristische Erschließung sei darüber hinaus bislang nicht konzipiert worden. Zu den Forderungen nach verbesserten Spät-/Nachtverkehren wurde die Frage aufgeworfen, ob dies zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge zähle. Die Ausdünnung des Taktes zu Schwachlastzeiten sei bereits bei Einführung des TaxiBus Zuschlages geprüft worden. Problematisch sei hier, dass man nicht prognostizieren könne, welche Fahrten nachgefragt werden und welche nicht. Dies könne dazu führen, dass man das Angebot verschlechtere, aber keine Einsparung erziele. Schülerverkehr Die Verwaltung verdeutlichte, dass sich das jetzige Schülerverkehrsangebot in den letzten Jahrzehnten in Abstimmung zwischen den Kommunen und der RVK entwickelt habe. Bei Umsetzung der Integration habe man die Verkehre zunächst ohne Veränderung in den ÖPNV überführt. Die Vertreter der Kommunen erwarteten vom Kreis Euskirchen die Schaffung von einheitlichen "Spielregeln" für jetzige und künftige Schülerverkehre. Wie die aktuelle Diskussion (Grundschulschließung Udenbreth) zeige, betreffe die Problematik mittlerweile auch Grundschulverkehre. Die Verwaltung machte deutlich, dass die geplante Schülerleitlinie nur praktikabel sei, wenn sich die Kommunen untereinander einig würden und beispielsweise die zu definierenden Einzugbereiche akzeptierten. Wie schwierig die kommunale Einigung sei, zeige der Versuch der Verwaltung, mit allen Schulträgern einheitliche bewegliche Ferientage festzulegen. Bei einer einheitlichen Lösung hätte man einzelne Schulfahrten einsparen können. Trotz eines Einsparpotentials im hohen fünfstelligen Bereich konnte eine einheitliche Lösung aufgrund des Widerstandes mehrerer Schulträger nicht umgesetzt werden. Die in Grundzügen bereits erstellte Leitlinie soll an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und den Kommunen zur Diskussion gestellt werden. Die Kreisverwaltung wird hierzu die Kommunen gesondert einladen. Zu einer ebenfalls geforderten Schulzeitstaffelung wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass diese bereits existiere. Eine möglicherweise weitere Optimierung löse nicht das Grundsatzproblem. Einzelne Vertreter der Südkreiskommunen sahen eine Verteilung aller ÖPNV-Kosten über die allgemeine Kreisumlage als einen geeigneten Maßstab an. Die Schülerverkehre seien bereits über den Kauf von SchülerTickets finanziert. Kirchliche Schulträger müssten zudem an der Finanzierung beteiligt werden. Die Verwaltung führte hierzu aus, dass eine Verteilung über die allgemeine Kreisumlage vermutlich keinen Konsens finden würde, da die Verwerfungen gegenüber der bisherigen ÖPNV-Umlage zu -3groß seien. Die Schülerverkehre seien im Übrigen trotz der Schulträgerleistungen nicht auskömmlich. Dies liege u. a. darin begründet, dass die Schülerbeförderung nicht nur auf eine Hin- und eine Rückfahrt reduziert sei, sondern in der Regel mehrere Rückfahrten angeboten würden, um der Ausweitung der Schulzeiten Rechnung tragen zu können. Die kirchlichen Schulträger leisten neben den Zahlungen für das SchülerTicket Sonderbeiträge an die RVK. In der Sitzung wurden mögliche Berechungsvarianten der ÖPNV-Umlage dargestellt, die anhand von Beispielrechnungen mit den Auswirkungen auf die jeweiligen Kommunen kurz präsentiert wurden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass jede der Varianten Gewinner und Verlierer hat und vermutlich keine der Varianten von den Kommunen einvernehmlich begrüßt wird. TaxiBus-Zuschlag Von einigen Kommunen wurde angeregt, die Erhöhung des TaxiBus-Zuschlages zu prüfen, auch um ggf. eine Ausweitung des Bedienungsstandards teilweise gegen zu finanzieren. Sonderregelungen, die das System weiter verkomplizieren, sollen hingegen vermieden werden. Angeregt wurde auch, die Nutzung des TaxiBus in das SchülerTicket zu inkludieren. Aus Kreissicht wird empfohlen, keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Zunächst sollte das Modellprojekt Schleiden/Hellenthal abgewartet werden. Eine sektorale Befreiung sei in jedem Fall sehr aufwändig und werde nicht empfohlen, da das die Änderung des VRS-Tarifes bedeuten würde. Es soll aber zu gegebener Zeit der Ansatz, ein "Vielfahrer-Ticket" einzurichten, weiter verfolgt werden. Beschwerden aus der Bevölkerung gegen den TaxiBus-Zuschlag seien eher selten. Ausblick Zunächst müssen nunmehr weitere Abstimmungsgespräche mit betroffenen Kommunen, benachbarten Aufgabenträgern und dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) geführt werden, die der Detaillierung der vorliegenden Konzepte bzw. der Neuerstellung (AVV) dienen. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Nachgang der Regionalkonferenzen schriftliche Stellungnahme der Kommunen und der Verkehrsunternehmen zu einzelnen Vorschlägen/Konzepten zu erbitten. In einem nächsten Schritt erfolgt die Einleitung des formellen Beteiligungsverfahrens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen und benachbarten Aufgabenträgern. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)