Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,8 MB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
NVP - Regionalkonferenz Nord
19.01.2015
Sachstand Fortschreibung NVP
1. Grundlagen Fortschreibung Nahverkehrsplan
2. Prüfaufträge / Konzepte:
2.1 Bereits umgesetzte bzw. bearbeitete Prüfaufträge
2.2 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
2.3 Schülerverkehr
2.4 Pilotprojekt Integration TaxiBus und AST in Schleiden und
Hellenthal
2.5 TaxiBus-Zuschlag
2.6 Teilraumkonzepte
2.6.1
Konzept Zülpich
2.6.2
Konzept Bad Münstereifel / Mechernich
2.7 AVV-Linien
3. Weiteres Vorgehen / Ausblick
1
NVP - Regionalkonferenz Süd
21.01.2015
Sachstand Fortschreibung NVP
1. Grundlagen Fortschreibung Nahverkehrsplan
2. Prüfaufträge / Konzepte :
2.1 Bereits umgesetzte bzw. bearbeitete Prüfaufträge
2.2 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
2.3 Schülerverkehr
2.4 Pilotprojekt Integration TaxiBus und AST in Schleiden und
Hellenthal
2.5 TaxiBus-Zuschlag
2.6 Teilraumkonzepte
2.6.1
Konzept Nettersheim - Blankenheim
2.6.2
Konzept Blankenheim
2.6.3
Konzept Schleidener Tal – Verdichtung 829
2.7 AVV-Linien
3. Weiteres Vorgehen / Ausblick
2
TOP 1
Grundlagen Fortschreibung
Nahverkehrsplan
3
Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 1
Aufgabe:
-
Kreis (= Aufgabenträger des ÖPNV) stellt „zur Sicherung und zur
Verbesserung des ÖPNV“ einen Nahverkehrsplan auf.
Wesentliche Inhalte:
-
Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot inkl.
Finanzierung und Investitionsplanung (Besonderheit NVP Kreis EU: Ziel
umsetzungsreife Planungen, nach Möglichkeit Detaillierung)
-
Berücksichtigung der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten
Menschen mit dem Ziel, der Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit im
ÖPNV bis zum Jahr 2022 (neue Vorschrift; Thema wird bei nächster
Fortschreibung behandelt)
Wirkung:
-
Berücksichtigung durch Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung) bei
Anträgen auf Liniengenehmigungen
-
Grundlage für die Vergabe von Verkehrsleistungen durch den Kreis
4
Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 2
Verfahren:
-
§ 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW: Fortschreibung bei Bedarf
-
Umsetzung Kreis:
-
aktuelle Fortschreibung auf bestimmte Themenbereiche reduziert
-
zukünftig stetige Fortschreibung geplant
-
Anpassung an aktuelle Entwicklungen
-
Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Kommunen
-
Einvernehmen mit der Stadt Euskirchen (ebenfalls Aufgabenträger, da Betrieb
eines eigenen Verkehrsunternehmens) zu den ihr Aufgabengebiet
betreffenden Inhalten
-
Einbindung vorhandener Verkehrsunternehmen
-
Abstimmung mit benachbarten Aufgabenträgern / Zweckverbänden
-
Beschluss durch den Kreistag
5
Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 3
NVP Kreis Euskirchen 2005 (2. NVP)
-
Beschluss Dezember 2005, Aktualisierung Mindeststandard in 2008
-
Wesentliches Ziel aus dem Leitbild NVP 2005:
„Für die Bevölkerung im Kreis Euskirchen soll in der Weiterentwicklung des
ÖPNV das gegenwärtige ÖPNV-Angebot im Busverkehr quantitativ auf
derzeitigem Niveau unter Sicherung des aktuellen Finanzrahmens
gewährleistet werden, wenn Rückgänge der Nachfragepotenziale und
Wirtschaftlichkeitsaspekte dem nicht entgegenstehen bzw.
Angebotsanpassungen erforderlich machen.
Angebotsverbesserungen (Vertaktungen, Anschlusssicherung, Spät- und
Wochenendverkehr) sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
anzustreben. Darüber hinaus sind bedarfsorientierte Bedienungsformen zur
Angebotsergänzung insbesondere im Schwachlastverkehr zu prüfen und
vorhandene weiterzuentwickeln.“
6
Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 4
Derzeitiges Angebot SPNV / ÖPNV im Kreis Euskirchen
-
SPNV Eifelstrecke und Voreifelbahn
Schnellbusse SB63, SB82 und SB98
Regionalverkehrslinien, z.B. 801, 808, 810, 829, 298 etc.
TaxiBus-Verkehre (27 Linien im Kreis Euskirchen)
Anruf-Sammeltaxi (in 6 Kommunen)
Seit Dez. 2014: Verschmelzung von TaxiBus und AST in Schleiden/Hellenthal
Bedienungshäufigkeit:
- annähernd kreisweit Stundentakt
- montags bis freitags zwischen 6 und 19 Uhr
- samstags zwischen 6 und 14 Uhr
-
Auf den Hauptachsen (SPNV und Regionalverkehrslinien) und in Kommunen
mit AST-Verkehr überwiegend auch Abend- und Wochenendangebot
(Konzessionierte) Verkehrsunternehmen auf dem Gebiet des Kreises:
- RVK, Schäfer, DKB, RVE, SVE
7
Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 5
-
Leistungskennzahlen (KM) im ÖPNV 2013:
-
-
Fahrgäste in alternativen Bedienungsformen 2013:
-
-
Linienverkehr nach §42 PBefG
(inkl. RVK, DKB, RVE, Schäfer)
3.848.603 KM
TaxiBus-Verkehr:
809.578 KM
AST-Verkehr (ohne EU und W´wist):
68.319 KM
Summe:
4.726.500 KM
TaxiBus: 113.891 Fahrgäste
AST:
8.669 Fahrgäste
Kostenkennzahlen:
ÖPNV-Umlage für 2014:
3.523.200 Euro
ÖPNV-Umlage für 2015:
4.440.100 Euro
8
Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 6
-
Höhe der ÖPNV-Umlage abhängig von:
-
-
Kosten der Verkehrsverträge (derzeit nur RVK)
Verwaltungsaufwand Kreis Euskirchen
Gewinne aus Beteiligungen (ene, ERE, NER, RVK)
Zuweisungen des Landes (ÖPNV-Pauschale,
Ausbildungsverkehrspauschale) für Linienverkehre
ÖPNV-Umlageschlüssel; Verteilung des ÖPNV-Umlagebetrages:
-
15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen
85% nach Nutz-KM je durchfahrener Kommune
- RVK-Linien (inkl. alle 700er –Linien Schüler-Linienverkehre; Ausn.:
Mehrverkehr Mechernich – Blankenheim zur Anbindung GS)
- TaxiBus-KM nach tatsächlicher Inanspruchnahme
- AST, sofern im Bedienungszeitfenster NVP
9
TOP 2
Prüfaufträge / Konzepte
10
Prüfaufträge / Konzepte
TOP 2.1
Bereits umgesetzte bzw. bearbeitete
Prüfaufträge
11
Prüfaufträge / Konzepte
- Anpassung ÖPNV-Angebot an SPNV-Angebot
(Ausweitungen/Veränderungen Dezember 2013 und 2014) auf der
Eifelstrecke und Voreifelbahn
- Frühzuganbindung Bad Münstereifel aus dem Höhengebiet (Ziel:
Umsetzung Dez. 2015)
- Frühzuganbindung Kall aus dem Schleidener Tal (Befassung
Kommunale Gremien steht noch aus).
- Kommunengrenzenüberschreitender AST-Verkehr (grundsätzlich
möglich, aber zunächst Abwarten Ergebnisse des Pilotprojektes).
12
Prüfaufträge / Konzepte
- Abgleich der Ergebnisse der HH-Befragung mit dem bestehenden
ÖPNV-Angebot; Definition von Schwellenwerten;
- Handlungsbedarfe teilweise bereits durch vorhandene Prüfaufträge
abgedeckt (z.B. Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich). Übrige:
Werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft und wurden
unter dem Punkt „Weiteres Vorgehen“ aufgenommen.
- Konzepte für grenzüberschreitende Verkehre; Diskussion mit den
benachbarten Aufgabenträgern und VU; nächste Schritte:
Abstimmung mit den betroffenen Kommunen
- Gemeinsames Projekt mit den Nordeifel Werkstätten (NEW) zur
Förderung der Mobilität und Nutzung des ÖPNV für die behinderten
Beschäftigen
13
Prüfaufträge / Konzepte
Umsetzung zum Fahrplanwechsel am 14.12.2014:
- Beginn Pilotprojekt TaxiBus-AST-Integration in Hellenthal und
Schleiden
-
Anbindung „Thürne“ in Richtung Rheinbach montags bis freitags
- Teilraum Nettersheim: Veränderte Linienführung 820 mit erstmaliger
Anbindung Bouderath, Roderath und Tondorf an den Bahnhof
Nettersheim
- „Ferienfahrten“: insgesamt 48 schwach besetzte Linienbusfahrten
entfallen oder werden durch TaxiBus-Fahrten ersetzt (Hintergrund:
Ergebnisse einer vom Kreis beauftragten Zählung von Fahrten, die in
den Ferien stattfinden)
14
TOP 2.2
Fortschreibung kreisweiter
Bedienungsstandard
2.2.1 bisherige Bedienungsqualität
2.2.2 neuer vereinfachter
Bedienungsstandard
2.2.3 Ausweitung der Betriebszeiten
Varianten 1 bis 3
15
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Gemäß NVP vom Dezember 2005 wird in
- Erschließungs,- Verbindungs- und
- Bedienungsqualität
unterschieden.
16
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Die Erschließungsqualität gibt Auskunft über die Haltestellendichte
und die Einzugsbereiche der Linien. Als Haltestellenradius wird im NVP
2005 folgendes festgelegt und hat weiterhin Bestand:
Verkehrsmittel
Bahnstationen (SPNV)
Radius Einzugsbereich Haltestelle
1.000 Meter
Schnellbus
500 Meter
Regionalbus
300 Meter
TaxiBus
300 Meter
In den vergangenen Jahren wurden einige Haltstellen zusätzlich
aufgenommen. Insofern ist die Erschließungsqualität im Kreis
Euskirchen weiterhin als gut bis sehr gut zu bewerten. Es erfolgt
keine Aktualisierung der Erschließungsqualität im Vergleich zu 2005.
17
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Die Verbindungsqualität zeigt an, wie attraktiv der ÖPNV im Vergleich
zum MIV ist. Hierbei wurden im NVP 2005 die Fahrzeiten des ÖPNV
sowie des MIV verglichen und ins Verhältnis gesetzt.
Aufgrund der Tatsache, dass dieser Vergleich sehr aufwendig ist und
sich an den Fahrzeiten des ÖPNV und MIV seit 2005 nichts verändert
hat, wird diese Untersuchung ebenfalls nicht erneut durchgeführt.
Die Verbindungsqualität im Kreis Euskirchen wies im NVP 2005
überwiegend Mängel auf. Dies liegt vor allem darin begründet, dass im
Vergleich zum MIV (Konkurrenz Autobahn) im ÖPNV zum Teil lange
Fahrzeiten bestehen.
18
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
2.2.1 neuer vereinfachter Bedienungsstandard
- Überprüft wurde die Bedienungsqualität.
- Diese legt fest, wie häufig aus den einzelnen Ortsteilen gefahren
werden soll.
- Hierfür wurde ein Bedienungsstandard je Ortsteilkategorie in 2005
festgelegt und im Jahr 2008 überprüft und fortgeschrieben.
- Aktualisierung erforderlich
- Vorschlag: Vereinfachter Bedienungsstandard als neuer
Mindeststandard
< 50 - 500 Einwohner: 120-Minuten-Takt
≥ 500 Einwohner: 60-Minuten-Takt
- Überprüfung des bestehenden Angebotes in allen 282 Hauptorten und
Ortsteilen des Kreises (ohne Stadtgebiet Euskirchen) im Zeitfenster 619 Uhr montags bis freitags auf Erfüllung der Taktung:
19
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
2.2.1 neuer vereinfachter Bedienungsstandard
Ergebnis:
Der vorgeschlagene vereinfachte Bedienungsstandard wird zum größten
Teil erfüllt.
210
Standard erfüllt (112 OT mit 60-Takt
anstatt 120-Takt übererfüllt)
58
ohne Prüfung (Hauptorte und Ortsteile
unter 50 Einwohner)
14
Standard nicht erfüllt (s. nächste Folie)
Empfehlungsvorschlag der Kreisverwaltung:
Der Kreis Euskirchen strebt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
eine Umsetzung des neuen Mindeststandards an und prüft diese im Zuge
der Umsetzung der Integration AST/TB.
20
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
2.2.1
neuer vereinf. Bedienungsstandard
In folgenden Ortsteilen wird der Standard nicht erfüllt.
Grund: Abweichen vorgegebene und erreichte Anzahl der Fahrtenpaare (FP)
Ortsteil
EW-Zahl
Neuer
Standard
Anzahl FP
neuer
Standard
Anzahl FP
Alter
Standard
Fahrtenzahl
heute
HE-Hönningen
101
120-Minuten-Takt
7 FP
5 FP
5 FP
HE-Dickerscheid
106
120-Minuten-Takt
7 FP
5 FP
5 FP
HE-Hescheld
127
120-Minuten-Takt
7 FP
5 FP
5 FP
HE-Oberreifferscheid
146
120-Minuten-Takt
7 FP
5 FP
6 FP
HE-Wollenberg
182
120-Minuten-Takt
7 FP
5 FP
5 FP
BM-Eschweiler
554
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
9 FP
ME-KommernSued
664
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
9 FP
ME-Strempt
941
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
7 FP
SL-Salzberg
735
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
7 FP
SL-Malsbenden (Gemünd)
950
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
7 FP
ZU-Niederelvenich
588
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
9 FP
ZU-Wichterich
911
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
9 FP
ZU-Buervenich
933
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
9 FP
1077
60-Minuten-Takt
13 FP
9 FP
10 FP
ZU-Hoven
21
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Ausweitung der Betriebszeiten:
- Anhand der Haushaltsbefragung wurde festgestellt, dass zwischen 19
Uhr und 21 Uhr noch 8,5 % der Wege durchgeführt werden. Zwischen
19 Uhr und 20 Uhr liegt der Anteil bei knapp 6%.
- Gründe: längere Öffnungszeiten, veränderte Arbeitszeiten
- Zum Vergleich: Morgens finden zwischen 6 Uhr und 7 Uhr ca. 3% der
Wege, zwischen 7 Uhr und 8 Uhr knapp 10% der Wege statt.
- Daher Vorschlag: Verlängerung bis 21 Uhr (statt bisher bis 19 Uhr)
- Betrifft überwiegend den TaxiBus-Verkehr!
- Nachfolgende Darstellung:
Anteil der Wege je Kommune für den Zeitraum 19 bis 21 Uhr
- Insbesondere in den Südkreiskommunen liegt die
Nachfrage über dem Kreisdurchschnitt (längere Anfahrtswege).
22
Wohnort
Kreis EU
Zülpich
Weilerswist
Schleiden
Nettersheim
Mechernich
Kall
Hellenthal
Euskirchen
Dahlem
Blankenheim
Bad Münstereifel
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Tagesanteil der Wege
12%
10%
8%
6%
4%
19:00-21:00
20:00-21:00
2%
0%
23
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
24
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Varianten:
Bausteine
Basisvariante
1
(Durch neue Kostenerkenntnisse haben sich die Kosten im
Vergleich zur Infoveranstaltung vom 03.07.2014 erhöht):
Veränderungen
Verlängerung der Bedienungszeit montags bis freitags abends auf
21 Uhr für die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw.
Oberzentrum bis 20 Uhr
Zusatzkosten der
einzelnen Bausteine
pro Jahr
TaxiBus:95.200 €
Linienbus:31.000 €
Summe:126.200 €
Ausbauvariante
2a
Ausbauvariante
2b
Ausbauvariante
3
Ausdehnung der Bedienungszeit bis samstags abends 20 Uhr für
die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw.
Oberzentrum bis 19; samstags ganztägig 120-Min-Takt statt 60Min-Takt
Ausdehnung der Bedienungszeit bis samstags abends 20 Uhr für
die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw.
Oberzentrum bis 19; samstags 60-Min-Takt bis ca. 14 Uhr wie
bisher, dann 120-Min.-Takt
Bedienung an Sonn- und Feiertagen im Zeitfenster von 9 bis 20 Uhr
für die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw.
Oberzentrum bis 19 Uhr im 120-Min-Takt
TaxiBus: 4.800 €
Linienbus:4.700 €
Summe: 9.500 €
TaxiBus:33.700 €
Linienbus:13.700 €
Summe:47.400 €
TaxiBus:26.300 €
Linienbus:30.700 €
Summe:57.000 €
Ggf. einzusparende AST-Verkehre sind hier noch nicht berücksichtigt.
25
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Diese Angaben dienen der groben Einschätzung.
Zusammenfassung:
Gesamtübersicht Kosten Kommune
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Ausbaustufe 1
18.000,00 €
11.150,00 €
3.150,00 €
9.100,00 €
850,00 €
6.890,00 €
27.180,00 €
11.400,00 €
1.350,00 €
9.800,00 €
15.250,00 €
114.120,00 €
Ausbaustufe 2a
-7.200,00 €
0,00 €
0,00 €
750,00 €
-3.900,00 €
320,00 €
3.980,00 €
0,00 €
1.250,00 €
1.500,00 €
-350,00 €
-3.650,00 €
Ausbaustufe 2b
800,00 €
4.050,00 €
1.150,00 €
4.450,00 €
-1.550,00 €
2.280,00 €
8.970,00 €
4.200,00 €
2.200,00 €
1.850,00 €
5.950,00 €
34.350,00 €
Ausbaustufe 3
-3.700,00 €
3.700,00 €
1.050,00 €
7.450,00 €
-1.900,00 €
1.400,00 €
4.600,00 €
3.800,00 €
1.850,00 €
2.250,00 €
18.800,00 €
39.300,00 €
Summe
Linienverkehr
TaxiBus-Verkehr
TaxiBus-Verkehr Mechernich 826/897
abzgl. AST
Gesamt
31.000,00 €
72.200,00 €
23.000,00 €
-12.080,00 €
114.120,00 €
4.700,00 €
0,00 €
4.800,00 €
-13.150,00 €
-3.650,00 €
13.700,00 €
26.500,00 €
7.200,00 €
-13.050,00 €
34.350,00 €
30.700,00 €
24.000,00 €
2.300,00 €
-17.700,00 €
39.300,00 €
Einsparungen durch die AST-Verkehre sind hier berücksichtigt.
26
Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard
Weiteres Vorgehen Bedienungsstandard:
- Weitere Prüfaufträge einzelner Kommunen zur Ausweitung des ÖPNVAngebotes in den Abendstunden und am Wochenende (auch nach
21:00 Uhr) liegen vor.
- Kreis Euskirchen muss im Benehmen/Einvernehmen mit den
Kommunen entscheiden,
- ob eine Veränderung des Standards vorgenommen wird
- falls ja, welche Varianten (einzeln oder in Kombination)
- Ein Angebot über den Standard (19:00 Uhr oder neu 21:00 Uhr bzw.
bestehende Spätfahrten) hinaus kann durch die einzelnen Kommunen
vorgehalten werden, wenn dieses abseits der ÖPNV-Umlage direkt von
den Kommunen finanziert wird (z.B. ein AST- oder TaxiBus-Angebot in
den Abendstunden oder am Wochenende).
27
TOP 2.3
Schülerverkehr
28
Übersicht
Schulstandorte
Kreis Euskirchen
(Stand 09/2014)
Die grau markierten
Schulen laufen aus.
Es finden keine Einschulungen mehr statt.
Förderschulen sind nicht
dargestellt.
Die Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim beschult an zwei Standorten
29
(Sek. I in Blankenheim, Sek. II in Nettersheim)
Bedienungsqualität im Schülerverkehr
Herkunft der Schüler gem. Schülerlisten, SJ 2013/2014 (Beispiele):
30
Schülerverkehr
Verflechtungen
(Beispiele
Südkreis)
31
Schülerverkehr
Hintergrund
Integration der Schülerverkehre (August 2011) in den ÖPNV
- Finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen:
Abrechnung über ÖPNV-Umlage (kein Schulträgerprinzip)
Wegfall Direktzahlungen an RVK
Kauf von SchülerTickets durch Schulträger
Gewinner und Verlierer
- Finanzielle Auswirkungen auf den Kreis:
- Höhere Pauschalenzuweisung durch das Land
- Mehreinnahmen RVK in EAV VRS
- Seitdem: Veränderung Schullandschaft, neue Beförderungsbedarfe, freie
Schulwahl
- Auch Mehrverkehre zu Lasten von Kommunen, die nicht Schulträger sind
- Ziele Kreisverwaltung: Beibehaltung des einheitlichen Beförderungssystems,
Vermeidung von Leistungsmehrungen im Angebot; Prüfung
Einsparungen/Verschiebungen zur Kompensation
- Ansatz Kreisverwaltung: Begrenzung der Neuverkehre durch Entwicklung eines
einheitlichen Prüfschemas („Leitlinie Schülerverkehr“)
- Kommunen: Anwendung auch für Bestandsverkehre gefordert
- Gegenstand der Prüfung: Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen,
Gesamtschulen, Gymnasien, Ersatzschulen (kirchliche Gymnasien), Berufsschulen
des Kreises
32
Bedienungsqualität im Schülerverkehr
Herangehensweise Schülerleitlinie:
- Definition von ÖPNV-Einzugsbereichen aller weiterführenden Schulen im Kreis
Euskirchen; Fragestellung „nächstgelegene Schule der gewünschten
Schulform“
Ergebnisse:
- Abweichungen zwischen ÖPNV-Einzugsbereichen und den von den
Schulträgern gewünschten Bedienungen
- Gewünschte Mehrverkehre danach teilweise nicht gerechtfertigt
- Auch Bestandsverkehre teilweise nicht konform mit ÖPNV-Einzugsbereichen
- Änderung eines Teils der Bestandsverkehre (sukzessives Auslaufen) wäre erst
in einem Zeitraum von 8 bis 9 Jahren möglich. Gewünscht ???
- Leitlinie nur möglich, wenn alle Kommunen/Schulträger ihre
Schuleinzugsbereiche einvernehmlich untereinander abstimmen.
- Auf dieser Grundlage könnte das ÖPNV-Angebot sukzessive angepasst
(Bestandsverkehre) bzw. neu geplant werden (Mehrverkehre)
- Sofern keine Einigung der Kommunen untereinander,
Schülerleitlinie nicht umsetzbar
33
Finanzierung Schülerverkehr
Erste Äußerungen der Kommunen
-Forderung nach Rückkehr zur Schulträgerfinanzierung
-Gegenmeinung: Alle Schülerverkehre sind über die ÖPNV-Umlage abzuwickeln
-Infragestellung der Finanzierung der Verkehre zu kirchlichen Schulträgern
somit: Diskussion über Modifizierung der ÖPNV-Umlage
Bei Anpassung der ÖPNV-Umlage sind Regelungen zu treffen für … :
- Bestandsverkehre und Neuverkehre
- reine Schülerlinien (700-er Linie)
- ÖPNV-Linien, die überwiegend dem Schülerverkehr dienen (800-er Linien)
- Verkehre zu konfessionellen Schulträgern
- Verkehre zu Berufskollegs
- Verkehre, die mehreren Schulträgern gleichzeitig dienen (Bsp. Schleiden) und
nicht abgrenzbar sind
- Finanzierung von Neuverkehren
34
Finanzierung Schülerverkehr
Verteilung des ÖPNV-Umlagebetrags:
Gemeinden
15% nach KU
Verteilung 85%
760 (SV Blank)
761 (SV BAM)
762 (SV Dahl)
763 (SV Hell)
764 (SV Kall)
765 (SV Nett)
766 (SV Schl)
767 (SV BK Eifel)
768 (SV HJK)
769 (SV WW)
Summe 700er Linien
Summe 800er Linien
AST
Gesamt
abzgl. AST
Gesamt-Umlage
Anteil 700er Gesamt-Umlage
BAM
57.552 €
BLANK
29.304 €
DAHL
13.988 €
1.053 €
23.049 €
93.249 €
22 €
10.897 €
1.751 €
25.853 €
499.033 €
3.640 €
586.079 €
3.435 €
582.644 €
4,4%
HELL
27.498 €
KALL
36.962 €
MECH
88.978 €
NETT
22.527 €
SCHL
43.869 €
5.427 €
2.383 €
2.289 €
738 €
547 €
13.876 €
825 €
1.212 €
117.617 €
19.649 €
31 €
15.238 €
1.136 €
19.456 €
7.546 €
22.021 €
2.726 €
20.227 €
154.327 €
298.646 €
61.458 €
70.701 €
482.277 €
146.147 €
482.277 €
32,0%
146.147 €
42,1%
EU
229.460 €
18.376 €
422.276 €
2.506 €
654.242 €
3.090 €
651.152 €
459 €
58.630 €
8.371 €
17.131 €
1.389 €
56.902 €
590 €
56.487 €
5.067 €
51.275 €
20.418 €
4.820 €
12.328 €
205.803 €
149.769 €
250 €
383.321 €
445 €
382.876 €
53,8%
174.000 €
145.607 €
8.741 €
365.310 €
11.396 €
353.914 €
49,2%
39.118 €
263.468 €
4.455 €
396.018 €
4.956 €
391.062 €
10,0%
WW
54.246 €
ZÜL
65.886 €
Summe
670.270 €
283.068 €
1.815 €
350.769 €
2.915 €
347.854 €
125.334 €
23.102 €
41.223 €
120.207 €
58.693 €
25.418 €
324.428 €
33.327 €
155.793 €
19.704 €
927.229 €
2.847.526 €
23.445 €
4.468.470 €
28.370 €
4.440.100 €
376 €
978 €
813 €
20.507 €
16.266 €
4.581 €
25.002 €
101.274 €
209.721 €
333.522 €
333.522 €
30,4%
132.943 €
1.189 €
9.660 €
145.694 €
213.720 €
2.037 €
405.319 €
2.133 €
403.186 €
36,1%
19.704 €
19.704 €
291.516 €
365.466 €
365.466 €
5,4%
Basis: ÖPNV-Umlagewert 2015, KM-Leistung 2013 ohne Neuverkehre zu neuen
Schulstandorten!
ACHTUNG: Dies sind NICHT die Kosten pro Linie, sondern der Anteil am
ÖPNV-Umlagebetrag!!
35
Finanzierung Schülerverkehr
Schulträgerfinanzierung / Regelungen in der ÖPNVUmlage
a) Kommunale Schulträger
ÖPNV-Umlage richtet sich an kreisangehörige Kommunen, nicht an
Schulträger
Kreisangehörige Kommunen müssten die Finanzierung für die
kommunalen Schulträger tragen, auch, wenn diese nicht identisch sind
(Bsp. Schulzweckverband Blankenheim – Nettersheim,
Sonderschulzweckverbände).
Keine unterschiedliche Zuordnung auf einzelne Mitglieder von
Zweckverbänden möglich
b) Kreis Euskirchen als Schulträger (Berufskollegs)
TEB Euskirchen; keine Sonderverkehre; Nutzung des Linienverkehrs
Berufskolleg Eifel Kall; Linie 767 (= einige Zubringerfahrten zu ÖPNV)
Keine Beiträge an RVK, aber Erwerb SchülerTickets
Keine Konkurrenz zu kommunalen Schulträgern
Nutzen für alle Schüler des Kreises Euskirchen
36
Finanzierung Schülerverkehr
Schulträgerfinanzierung / Regelungen in der ÖPNV-Umlage
c) Konfessionelle Schulträger
CFG Schleiden; Anbindung über 800er-Linien + Linie 766; keine
Sonderverkehre; Schüler anderer Schleidener Schulen nutzen dieselben
Linien; Zahlungen von CFG an RVK (nicht kostendeckend) + Erwerb
SchülerTickets, alle RVK-km werden in der ÖPNV-Umlage berücksichtigt
St. Angela Bad Münstereifel; Sonderverkehre zwischen Mechernich und
Bad Münstereifel durch private VU außerhalb des ÖPNV; ansonsten
Abwicklung über Linienverkehr (RVK), leisten Zahlungen an RVK (nicht
kostendeckend) + teilweise Erwerb SchülerTickets, alle RVK-km werden in
der ÖPNV-Umlage berücksichtigt
HJK Kall-Steinfeld; Anbindung über 800er Linien + Schülerlinie 768;
Zahlungen von HJK an RVK (nicht kostendeckend) + Erwerb
SchülerTickets, alle RVK-km werden in der ÖPNV-Umlage berücksichtigt
37
Finanzierung Schülerverkehr
Veränderung der ÖPNV-Umlageberechnung
Basisrechnung (bisher):
- 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen, 85% nach Nutzkilometern nach
durchfahrener Kommune
Erste Berechnungsvarianten:
1.100% über allg. Kreisumlage
2.100% entsprechend der jeweiligen Nutz-Kilometer
3.Wie bisher (85%, 15%), aber: 700-er Linien nach Schulträgern; Ausnahme: km
konfessionelle Schulen und Berufskollegs nach durchfahrener Kommune
4.Wie bisher (85%, 15%), aber: 700-er Linien nach Schulträgern; Ausnahme: km
konfessionelle Schulen und Berufskollegs bleiben unberücksichtigt
5.800-er Linien: km-Aufteilung wie bisher,
700-er Linien: km nach Schulträgern, sofern in durchfahrener Kommune gleiche
Schulform vorhanden. Falls gleiche Schulform nicht vorhanden: km an
durchfahrene Kommune
(betrachtete Schulformen: Hauptschule, Realschule, Sekundarschule,
Gesamtschule, Gymnasium)
38
Finanzierung Schülerverkehr
Veränderung der ÖPNV-Umlageberechnung
Basisrechnung (bisher):
- 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen, 85% nach Nutzkilometern nach
durchfahrener Kommune
Erste Berechnungsvarianten:
1.100% über allg. Kreisumlage
2.100% entsprechend der jeweiligen Nutz-Kilometer
3.Wie bisher (85%, 15%), aber: 700-er Linien nach Schulträgern; Ausnahme: km
Erste
Berechnungen
wurden
auf Basis
der
konfessionelle
Schulen
und Berufskollegs
nach durchfahrener
Kommune
alten(85%,
KM-Basis
2013
Sie zeigen
4.Wie bisher
15%), aber:
700-erberechnet.
Linien nach Schulträgern;
Ausnahme: km
konfessionelle
Schulen
und Berufskollegszwischen
bleiben unberücksichtigt
deutliche
Verwerfungen
den
5.800-erKommunen.
Linien: km-Aufteilung
wie bisher,
Sobald
die aktuellen KM
700-er Linien: km nach Schulträgern, sofern in durchfahrener Kommune gleiche
vorliegen,
wird
Berechnung
Schulform
vorhanden.
Falls eine
gleicheneue
Schulform
nicht vorhanden: km an
erstellt.
durchfahrene
Kommune
(betrachtete Schulformen: Hauptschule, Realschule, Sekundarschule,
Gesamtschule, Gymnasium)
39
Schülerverkehr
Exkurs: Berücksichtigung des Bahnverkehrs im
Rahmen der Schülerbeförderung
- Benehmensschreiben der Bürgermeister zum HH 2015: … auch die Nutzung der
DB für die Schülerverkehre ist anzustreben, um weitere
Kosteneinsparungen
zu erzielen.“
- Nutzung der DB üblich, sofern Schulstandort nah zu den SPNV- Haltepunkten
(Euskirchen, Weilerswist, Bad Münstereifel, Mechernich, Kall)
Problemstellungen:
- Die Taktung der Bahn (Halbstunden- oder Stundentakt), Linienverkehr des
ÖPNV (Bus) an die Bahn angepasst
- Schulzeiten orientieren sich nicht immer an dem o.a. Angebot (Bahn/Bus)
- Schulstandorte zudem teilweise abseits der Bahnlinien (Hellenthal,
Schleiden, Blankenheim, Zülpich).
- Umstieg(e) in den Bus erforderlich; teilweise Ablehnung durch Schulträger,
da Angebot für Schüler dann mehr „nicht attraktiv“
- Morgendliches SPNV-Angebot in Richtung Süden gegen die Lastrichtung;
Fahrten setzen daher (zu) spät ein; Änderungen sehr kostenintensiv; NVR
hat bisher keine Änderungen zugesagt
40
Schülerverkehr
Schlussfolgerung:
Weitere Einbeziehung der Bahn und des auf die Bahn abgestimmten ÖPNV in
Schülerbeförderung nur zusammen mit den Schulträgern konstruktiv gestaltbar.
Sofern Schülerverkehre schulträgerübergreifend, müssen auch Änderungen der
Schülerverkehre schulträgerübergreifend geplant werden. Hierzu sind vor allem
konkrete Vorgaben von Seiten der Schulträger (Schulzeitenverschiebungen etc.)
einzufordern.
Im Rahmen des Projektes SchuliMM (2011/2012) ist eine Zusammenarbeit mit den
Südkreis-Kommunen in Sachen Schülerverkehrsoptimierung allerdings
gescheitert.
41
TOP 2.4
Pilotprojekt Integration TaxiBus und
AST in Schleiden und Hellenthal
Dieses Projekt ist den Kreisgremien bekannt; die
in den Regionalkonferenzen präsentierten Folien
werden daher nicht dargestellt
42
TOP 2.5
TaxiBus-Zuschlag
43
TaxiBus-Zuschlag
TaxiBus-Zuschlag I
folgende Anfragen/Anträgeleigen vor:
-
Stadt Mechernich im Rahmen NVP-Fortschreibung:
- Entfall des Zuschlags für Schüler in den Ferien (aufgrund SchülerTicket)
-
Gemeinde Nettersheim (Antrag vom 02.10.2014)
- Erlass des TaxiBus-Zuschlags für Schüler aus Pesch, die für Schulfahrten
auf den TaxiBus angewiesen sind (Gesamtkosten für die Schüler liegen
über dem Erstattungsbetrag der Schulträger)
- Erlass des TaxiBus-Zuschlags für Schüler der Hauptschule Nettersheim,
die eine Hausaufgabenbetreuung mit Förderunterrichtseinheiten am
Nachmittag in Anspruch nehmen und daher tlw. nur mit dem TaxiBus
nach Hause fahren können.
-
Nordeifel Tourismus GmbH
- Im Rahmen der Evaluation des GästeTickets wurde von Seiten der Gäste
die Zahlung der Zuschläge im TaxiBus und AST sehr kritisch angemerkt.
44
TaxiBus-Zuschlag
TaxiBus-Zuschlag II
-
Ursprünglich: Einführung des TaxiBus-Zuschlag auf Anregung der
Bürgermeister zum 01.01.2006 im Kreis Euskirchen.
Ziel: Eindämmung „Missbrauch“ des TaxiBusses durch Schüler
Seitdem: Rückgang der Nachfrage und des Zuschussbedarfs
Allerdings: Zwischenzeitlich Zuschussbedarf wieder über Niveau 2006 aufgrund
der Erhöhung des Taxitarifs trotz deutlich geringerer Kilometerleistung.
Entwicklung TaxiBus
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Fahrten Fahrgäste
km-gesamt
km/Fahrt Besetzung Zuschussbedarf (inkl. Dispo)
58.163
105.133
497.157
8,55
1,81
875.037,33 €
72.059
139.027
686.855
9,53
1,93
973.599,19 €
80.083
158.271
934.328
11,67
1,98 1.105.634,88 €
83.950
173.170
1.003.719
11,96
2,06 1.161.602,00 €
75.862
145.000
892.919
11,77
1,91
836.565,75 €
72.996
137.222
877.495
12,02
1,88
755.900,72 €
72.871
134.564
868.890
11,92
1,85
739.975,20 €
70.160
128.777
831.236
11,85
1,84
720.616,79 €
70.361
126.038
840.079
11,94
1,79
767.444,74 €
66.536
121.093
832.192
12,51
1,82
731.833,87 €
65.689
117.652
851.328
12,96
1,79
834.837,69 €
63.177
113.891
809.578
12,81
1,80
866.724,17 €
45
TaxiBus-Zuschlag
TaxiBus-Zuschlag III
-Einnahmen 2013: ca. 86 TEUR
-Anteil an Schülern im TaxiBus (Erhebungszeitraum 20.10.-08.11.2014)
-Ergebnis:
In dem o.a. Zeitraum wurden 6.782 Fahrgäste befördert, davon 1.277 Fahrgäste
mit Schüler- oder PrimaTicket (19%, 2005 waren dies 27%).
Ticketnutzung
SchülerTicket
PrimaTicket
Erwachsene
Kinder
Schwerbehinderte
Karte vorhanden
Gesamt
20.10.-08.11.2014
1.277
4
993
303
661
3.544
6.782
Anteile
19%
0%
15%
4%
10%
52%
100%
46
TaxiBus-Zuschlag
Stellungnahme RVK zu den Anträgen (Auszug)
- Abschaffung für einzelne Personengruppen führt zur weiteren Verkomplizierung
des Tarifs Widerspricht dem Ansatz der Tarifvereinfachung
- Schulung des Personals und intensivere Kundeninformation führt zu
Mehraufwand; betriebliche Umsetzung daher schwierig
- Ausnahmen wecken Begehrlichkeiten weiterer Personengruppen
- Jeder tarifliche Nachlass erhöht den Deckungsfehlbetrag beim VU
- Hinweis: Der TaxiBus-Zuschlag ist ein Bestandteil des VRS-Tarifs; Änderungen
bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung
Kompletter Entfall sinnvoll?
- Flächendeckende Einführung des SchülerTickets (Mobilität der Jugendlichen mit
dem ÖPNV erwünscht, Schüler zahlen Eigenanteil für Freizeitnutzung)
- längere Schulzeiten (der Bedarf, den TaxiBus für Fahrten von der Schule nach
Hause zu nutzen, wächst; diese Kosten muss der Schulträger in der Regel
sowieso erstatten)
47
TaxiBus-Zuschlag
- Attraktivierung ländlicher Räume gewünscht (der TaxiBus-Zuschlag stellt
eine Benachteilung ländlicher Räume dar).
- Eine vermehrte Inanspruchnahme bedeutet nur dann Mehrkosten, wenn
bisher nicht nachgefragte Fahrten neu nachgefragt werden; ein höherer
Besetzungsgrad würde zu Mehreinahmen im Rahmen der EAV VRS
führen.
- Hinweis: Pilotprojekt Integration TaxiBus-/AST in Schleiden und
Hellenthal; Festlegung TaxiBus-Zuschlag für Erwachsene auf 1,20 Euro
(zum Vergleich AST-Zuschlag: 2,80 Euro bzw. 3,80 €).
- Das GästeTicket wird zunächst bis 31.12.2015 wie bisher fortgeführt.
Eine Integration des Zuschlags in das Ticket wird im Verlauf des Jahres
2015 geprüft.
48
Ergebnis aus der HH-Befragung: Vertiefungsfragen zu ÖPNV und Fahrrad
Preiselastizität für TaxiBus-Zuschlag
Preiselastizität für TaxiBus-Zuschlag (n=3.267)
mehr als 2 Euro
0,5%
sonstiges 0 Euro
3,0%
1,9%
Preiselastizität für TaxiBus-Zuschlag nach Alter
(n=3.267)
0,50 Euro
1,3%
2 Euro
20,0%
>70 Jahre
39%
30%
22%
61-70 Jahre
38%
32%
24%
51-60 Jahre
40%
41-50 Jahre
42%
28%
0 Euro
25%
30%
0,50 Euro
22%
1,00 Euro
31-40 Jahre
1,00 Euro
42,5%
38%
18-30 Jahre
46%
15-17 Jahre
21%
33%
50%
6 bis 14 Jahre
1,50 Euro
30,8%
36%
30%
55%
keine Angabe
27%
45%
0%
27%
50%
1,50 Euro
14%
2 Euro
12%
mehr als 2 Euro
9%
sonstiges
14%
100%
49
TOP 2.6
Teilraumkonzepte
Die nachfolgenden Konzepte wurden in den
Regionalkonferenzen ausführlich vorgestellt. Die
Kreisgremien erhalten aktuell nur einen groben
Überblick. Die endgültigen Konzepte werden
kreisseitig beschlossen.
50
Regionalkonferenz Nord
TOP 2.6.1
Teilraumkonzept Zülpich
Nachfolgend werden der Status-Quo und die
Neukonzeption dargestellt; diese bedarf noch der
endgültigen Abstimmung mit den Kommunen und
benachbarten Aufgabenträgern sowie einer
Fahrplanerstellung
51
Liniennetz Status quo
Teilraumkonzept Zülpich
Stammstrecken
979
298
811
SB 98
807
811
298
810
810
SB 98
810
811
52
Teilraumkonzept Zülpich
53
Regionalkonferenz Nord
TOP 2.6.2
Teilraumkonzept
Bad Münstereifel - Mechernich
Nachfolgend werden der Status-Quo und die
Neukonzeption dargestellt; diese bedarf noch der
endgültigen Abstimmung mit den Kommunen und
benachbarten Aufgabenträgern sowie einer
Fahrplanerstellung
54
Bad Münstereifel - Mechernich
Neue Verbindung
Bad Münstereifel –
Eschweiler – ME
sowie 809
als TaxiBus-Verkehr
55
Regionalkonferenz Süd
2.6.1
Konzept Nettersheim - Blankenheim
56
Optimierung Schülerverkehr BlankenheimNettersheim
Umsetzung zum Fahrplanwechsel 12/2014
- Linie 830: Reduzierung auf den Abschnitt Mechernich – Zingsheim, der
Abschnitt Zingsheim – Tondorf wird nicht mehr bedient
- Linie 820: Neue Linienführung:
Marmagen – Bahrhaus – Nettersheim – Zingsheim – Engelgau –
Tondorf – Buir – Holzmülheim – Frohngau – Roderath – Bouderath
- Für die Pendler wurde morgens eine Linienbusverbindung eingerichtet.
- Hierüber erhalten Tondorf, Roderath und Bouderath erstmals eine
direkte Anbindung an den Bahnhof Nettersheim
- Die Gemeinde Nettersheim prüft aktuell zusammen mit den Schulen, ob
eine Integration der Schülerverkehre bzw. eine Mitfahrt der Schüler in
den bestehenden Fahrten der Linien 820/821 möglich ist.
57
Regionalkonferenz Süd
2.6.2
Konzept Blankenheim
58
Konzept Blankenheim
Prüfauftrag Blankenheim Forum
1. Ausbau Verbindungen Bahnhof Blankenheim Wald in den Abendstunden und
am Wochenende durch Ausweitung 832/833 oder Einführung AST
Ergebnis:
- Abhängig vom Ergebnis „Anpassung kreisweiter Bedienungsstandard“
- Ansonsten: Direktfinanzierung abseits der ÖPNV-Umlage durch Kommune
- Empfehlung: Kein neues AST-Angebot, sondern Ergebnisse des
Modellprojektes abwarten (kreisseitige Umsetzung geplant)
2. Einrichtung Ringbus-Linie, die die 16 Außenorte miteinander verknüpft
Ergebnis:
- Zu geringes Fahrgastpotential
3. TaxiBus bzw. AST-Angebot aus den Ortschaften zur HST Freilinger See an
Wochenenden im Sommer
- Abhängig vom Ergebnis „Anpassung kreisweiter Bedienungsstandard“
- Ständiges ÖPNV-Angebot nicht bedarfsgerecht (reiner Badesee –
wetterabhängig)
59
Regionalkonferenz Süd
2.6.3
Konzept „Schleidener Tal“
Verdichtung Linie 829
60
Verdichtung Linie 829
Minimalvariante:
- Verdichtung 829 zu einem annähernden 30-Minuten-Takt Mo-Fr
zwischen 07:30 Uhr und 09:30 Uhr sowie 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr (12
Zusatzfahrten)
- Berücksichtigung der SB82 zwischen Kall und Gemünd, Vermeidung von
Parallelverkehr durch Umstieg in Gemünd auf die SB82 bei 4 Fahrten.
- Anbindung beider Züge in Kall (RE und RB), somit auch Verbindungen in
Richtung Gerolstein/Trier zu den Verdichtungszeiten möglich
- Frühzuganbindung in Kall um 05:33 Uhr montags bis freitags
- Von Seiten der Kommunen wird darüber hinaus eine frühere Anbindung
an Sonn- und Feiertagen angefragt.
61
TOP 2.7
AVV-Linien
62
AVV-Linien
-
-
Besonderheit Raum Schleiden, Zülpich und Euskirchen: Linien der RVE und
der DKB (SB 63, 231, SB 98, 298 sowie 208 und 218)
Derzeit finanziert durch AVV bzw. Kreis Düren; keine Verkehrsverträge mit
Kreis Euskirchen
Daher derzeit auch keine Berücksichtigung in ÖPNV-Umlage!
Gespräche mit Kreis Düren und AVV (für Städteregion Aachen) im Januar
2015: Verträge laufen 2017 aus; NVPs werden fortgeschrieben; sollen ggf.
neues Angebot festschreiben
Verständigung mit Kreis Euskirchen über zukünftiges Angebot, Finanzierung
und Federführung notwendig
Erster Schritt Kreis Euskirchen: Ermitteln, welche Angebote zwingend
erforderlich sind (Schülerverkehr, Grundversorgung)
Falls ab 2018 Mitfinanzierung: Umlageerhöhung!
Auswirkungen auf alle Kommunen über den 15 % - Anteil
weitere Erhöhung für Schleiden, Zülpich und Euskirchen auf Grundlage der
Nutzkilometer
63
TOP 3
Weiteres Vorgehen / Ausblick
64
Weiteres Vorgehen
Noch nicht (abschließend) bearbeitete Prüfaufträge
- Weiterentwicklung Freizeitverkehre (Vorschlag zur Weiterentwicklung von
Freizeitverkehren ist zu erarbeiten; Alternativvorschlag hat die vorgeschlagene
Ausweitung der Bedienungsstandards am Wochenende zu berücksichtigen)
- zielgruppenorientierte Angebote (Erarbeitung einer allg. Darstellung; Bsp.:
Nachtbusangebote; bisher keine Umsetzungsplanung in einzelnen Kommunen
vorgesehen)
- Bad Münstereifel: Integration FO-Verkehr in den Linienverkehr
- Leitlinie Schülerverkehr bzw. Finanzierung der Schülerverkehre
- Mechernich: Linienoptimierung
65
Weiteres Vorgehen
Noch nicht (abschließend) bearbeitete Prüfaufträge
Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgleichs HH-Befragung/ÖPNV-Angebot:
- 808: Standard ist erfüllt. Im Bereich Mechernich – Kommern besteht jedoch
Potenzial für ein zusätzliches erschließendes TaxiBus-Angebot oder eine
Stadtverkehrslösung.
- 819, 822: Reduzierung der Fahrzeit durch Neuordnung der Linien im BAMHöhengebiet. Erste Vorschläge liegen schon vor
- 826, 897: Fahrtenangebot sollte an bestehenden Standard angepasst werden
(Angebot Schäfer-Reisen)
- SB63, 231: Liniensystematik vertakten, Bedienungslücken schließen und
Linienweg vereinheitlichen; Finanzierung AVV beachten
66
Weiteres Vorgehen
Weiteres Vorgehen NVP
- Nach Regionalkonferenzen: Schriftliche Stellungnahme der Kommunen
und der Verkehrsunternehmen zu einzelnen Vorschlägen/Konzepten
(werden konkret abgefragt)
- Info des Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr über Sachstand
Fortschreibung und Ergebnis der Regionalkonferenzen
- Einleiten des formellen Beteiligungsverfahrens: Be-/Einvernehmen mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie Beteiligung der
Verkehrsunternehmen und benachbarten Aufgabenträger
- Umsetzung weiterer Maßnahmen und Konzepte zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2015
67
Weiteres Vorgehen
Wichtiges Thema einer weiteren Fortschreibung (2015/2016 ?)
Barrierefreiheit im ÖPNV
-Novelle des Personenbeförderungsrechts vom Januar 2013
-Verbindliche Festschreibung:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch
eingeschränkten Menschen so zu berücksichtigen, dass die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 vollständig
barrierefrei möglich ist. Diese Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan
Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.“
Notwendig:
Erfassung und Bewertung aller ÖPNV-Haltestellen (Haltestellenkataster);
Maßnahmenkatalog, Finanzierungsplanung, Festlegung von Prioritäten bzw.
Ausnahmen …
68