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Info GB (Anlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,8 MB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01

Inhalt der Datei

NVP - Regionalkonferenz Nord 19.01.2015 Sachstand Fortschreibung NVP 1. Grundlagen Fortschreibung Nahverkehrsplan 2. Prüfaufträge / Konzepte: 2.1 Bereits umgesetzte bzw. bearbeitete Prüfaufträge 2.2 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard 2.3 Schülerverkehr 2.4 Pilotprojekt Integration TaxiBus und AST in Schleiden und Hellenthal 2.5 TaxiBus-Zuschlag 2.6 Teilraumkonzepte 2.6.1 Konzept Zülpich 2.6.2 Konzept Bad Münstereifel / Mechernich 2.7 AVV-Linien 3. Weiteres Vorgehen / Ausblick 1 NVP - Regionalkonferenz Süd 21.01.2015 Sachstand Fortschreibung NVP 1. Grundlagen Fortschreibung Nahverkehrsplan 2. Prüfaufträge / Konzepte : 2.1 Bereits umgesetzte bzw. bearbeitete Prüfaufträge 2.2 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard 2.3 Schülerverkehr 2.4 Pilotprojekt Integration TaxiBus und AST in Schleiden und Hellenthal 2.5 TaxiBus-Zuschlag 2.6 Teilraumkonzepte 2.6.1 Konzept Nettersheim - Blankenheim 2.6.2 Konzept Blankenheim 2.6.3 Konzept Schleidener Tal – Verdichtung 829 2.7 AVV-Linien 3. Weiteres Vorgehen / Ausblick 2 TOP 1 Grundlagen Fortschreibung Nahverkehrsplan 3 Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 1 Aufgabe: - Kreis (= Aufgabenträger des ÖPNV) stellt „zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV“ einen Nahverkehrsplan auf. Wesentliche Inhalte: - Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot inkl. Finanzierung und Investitionsplanung (Besonderheit NVP Kreis EU: Ziel umsetzungsreife Planungen, nach Möglichkeit Detaillierung) - Berücksichtigung der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel, der Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Jahr 2022 (neue Vorschrift; Thema wird bei nächster Fortschreibung behandelt) Wirkung: - Berücksichtigung durch Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung) bei Anträgen auf Liniengenehmigungen - Grundlage für die Vergabe von Verkehrsleistungen durch den Kreis 4 Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 2 Verfahren: - § 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW: Fortschreibung bei Bedarf - Umsetzung Kreis: - aktuelle Fortschreibung auf bestimmte Themenbereiche reduziert - zukünftig stetige Fortschreibung geplant - Anpassung an aktuelle Entwicklungen - Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Kommunen - Einvernehmen mit der Stadt Euskirchen (ebenfalls Aufgabenträger, da Betrieb eines eigenen Verkehrsunternehmens) zu den ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten - Einbindung vorhandener Verkehrsunternehmen - Abstimmung mit benachbarten Aufgabenträgern / Zweckverbänden - Beschluss durch den Kreistag 5 Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 3 NVP Kreis Euskirchen 2005 (2. NVP) - Beschluss Dezember 2005, Aktualisierung Mindeststandard in 2008 - Wesentliches Ziel aus dem Leitbild NVP 2005: „Für die Bevölkerung im Kreis Euskirchen soll in der Weiterentwicklung des ÖPNV das gegenwärtige ÖPNV-Angebot im Busverkehr quantitativ auf derzeitigem Niveau unter Sicherung des aktuellen Finanzrahmens gewährleistet werden, wenn Rückgänge der Nachfragepotenziale und Wirtschaftlichkeitsaspekte dem nicht entgegenstehen bzw. Angebotsanpassungen erforderlich machen. Angebotsverbesserungen (Vertaktungen, Anschlusssicherung, Spät- und Wochenendverkehr) sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anzustreben. Darüber hinaus sind bedarfsorientierte Bedienungsformen zur Angebotsergänzung insbesondere im Schwachlastverkehr zu prüfen und vorhandene weiterzuentwickeln.“ 6 Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 4 Derzeitiges Angebot SPNV / ÖPNV im Kreis Euskirchen - SPNV Eifelstrecke und Voreifelbahn Schnellbusse SB63, SB82 und SB98 Regionalverkehrslinien, z.B. 801, 808, 810, 829, 298 etc. TaxiBus-Verkehre (27 Linien im Kreis Euskirchen) Anruf-Sammeltaxi (in 6 Kommunen) Seit Dez. 2014: Verschmelzung von TaxiBus und AST in Schleiden/Hellenthal Bedienungshäufigkeit: - annähernd kreisweit Stundentakt - montags bis freitags zwischen 6 und 19 Uhr - samstags zwischen 6 und 14 Uhr - Auf den Hauptachsen (SPNV und Regionalverkehrslinien) und in Kommunen mit AST-Verkehr überwiegend auch Abend- und Wochenendangebot (Konzessionierte) Verkehrsunternehmen auf dem Gebiet des Kreises: - RVK, Schäfer, DKB, RVE, SVE 7 Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 5 - Leistungskennzahlen (KM) im ÖPNV 2013: - - Fahrgäste in alternativen Bedienungsformen 2013: - - Linienverkehr nach §42 PBefG (inkl. RVK, DKB, RVE, Schäfer) 3.848.603 KM TaxiBus-Verkehr: 809.578 KM AST-Verkehr (ohne EU und W´wist): 68.319 KM Summe: 4.726.500 KM TaxiBus: 113.891 Fahrgäste AST: 8.669 Fahrgäste Kostenkennzahlen: ÖPNV-Umlage für 2014: 3.523.200 Euro ÖPNV-Umlage für 2015: 4.440.100 Euro 8 Grundlagen Fortschreibung NVP, Teil 6 - Höhe der ÖPNV-Umlage abhängig von: - - Kosten der Verkehrsverträge (derzeit nur RVK) Verwaltungsaufwand Kreis Euskirchen Gewinne aus Beteiligungen (ene, ERE, NER, RVK) Zuweisungen des Landes (ÖPNV-Pauschale, Ausbildungsverkehrspauschale) für Linienverkehre ÖPNV-Umlageschlüssel; Verteilung des ÖPNV-Umlagebetrages: - 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen 85% nach Nutz-KM je durchfahrener Kommune - RVK-Linien (inkl. alle 700er –Linien Schüler-Linienverkehre; Ausn.: Mehrverkehr Mechernich – Blankenheim zur Anbindung GS) - TaxiBus-KM nach tatsächlicher Inanspruchnahme - AST, sofern im Bedienungszeitfenster NVP 9 TOP 2 Prüfaufträge / Konzepte 10 Prüfaufträge / Konzepte TOP 2.1 Bereits umgesetzte bzw. bearbeitete Prüfaufträge 11 Prüfaufträge / Konzepte - Anpassung ÖPNV-Angebot an SPNV-Angebot (Ausweitungen/Veränderungen Dezember 2013 und 2014) auf der Eifelstrecke und Voreifelbahn - Frühzuganbindung Bad Münstereifel aus dem Höhengebiet (Ziel: Umsetzung Dez. 2015) - Frühzuganbindung Kall aus dem Schleidener Tal (Befassung Kommunale Gremien steht noch aus). - Kommunengrenzenüberschreitender AST-Verkehr (grundsätzlich möglich, aber zunächst Abwarten Ergebnisse des Pilotprojektes). 12 Prüfaufträge / Konzepte - Abgleich der Ergebnisse der HH-Befragung mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot; Definition von Schwellenwerten; - Handlungsbedarfe teilweise bereits durch vorhandene Prüfaufträge abgedeckt (z.B. Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich). Übrige: Werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft und wurden unter dem Punkt „Weiteres Vorgehen“ aufgenommen. - Konzepte für grenzüberschreitende Verkehre; Diskussion mit den benachbarten Aufgabenträgern und VU; nächste Schritte: Abstimmung mit den betroffenen Kommunen - Gemeinsames Projekt mit den Nordeifel Werkstätten (NEW) zur Förderung der Mobilität und Nutzung des ÖPNV für die behinderten Beschäftigen 13 Prüfaufträge / Konzepte Umsetzung zum Fahrplanwechsel am 14.12.2014: - Beginn Pilotprojekt TaxiBus-AST-Integration in Hellenthal und Schleiden - Anbindung „Thürne“ in Richtung Rheinbach montags bis freitags - Teilraum Nettersheim: Veränderte Linienführung 820 mit erstmaliger Anbindung Bouderath, Roderath und Tondorf an den Bahnhof Nettersheim - „Ferienfahrten“: insgesamt 48 schwach besetzte Linienbusfahrten entfallen oder werden durch TaxiBus-Fahrten ersetzt (Hintergrund: Ergebnisse einer vom Kreis beauftragten Zählung von Fahrten, die in den Ferien stattfinden) 14 TOP 2.2 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard 2.2.1 bisherige Bedienungsqualität 2.2.2 neuer vereinfachter Bedienungsstandard 2.2.3 Ausweitung der Betriebszeiten Varianten 1 bis 3 15 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Gemäß NVP vom Dezember 2005 wird in - Erschließungs,- Verbindungs- und - Bedienungsqualität unterschieden. 16 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Die Erschließungsqualität gibt Auskunft über die Haltestellendichte und die Einzugsbereiche der Linien. Als Haltestellenradius wird im NVP 2005 folgendes festgelegt und hat weiterhin Bestand: Verkehrsmittel Bahnstationen (SPNV) Radius Einzugsbereich Haltestelle 1.000 Meter Schnellbus 500 Meter Regionalbus 300 Meter TaxiBus 300 Meter In den vergangenen Jahren wurden einige Haltstellen zusätzlich aufgenommen. Insofern ist die Erschließungsqualität im Kreis Euskirchen weiterhin als gut bis sehr gut zu bewerten. Es erfolgt keine Aktualisierung der Erschließungsqualität im Vergleich zu 2005. 17 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Die Verbindungsqualität zeigt an, wie attraktiv der ÖPNV im Vergleich zum MIV ist. Hierbei wurden im NVP 2005 die Fahrzeiten des ÖPNV sowie des MIV verglichen und ins Verhältnis gesetzt. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Vergleich sehr aufwendig ist und sich an den Fahrzeiten des ÖPNV und MIV seit 2005 nichts verändert hat, wird diese Untersuchung ebenfalls nicht erneut durchgeführt. Die Verbindungsqualität im Kreis Euskirchen wies im NVP 2005 überwiegend Mängel auf. Dies liegt vor allem darin begründet, dass im Vergleich zum MIV (Konkurrenz Autobahn) im ÖPNV zum Teil lange Fahrzeiten bestehen. 18 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard 2.2.1 neuer vereinfachter Bedienungsstandard - Überprüft wurde die Bedienungsqualität. - Diese legt fest, wie häufig aus den einzelnen Ortsteilen gefahren werden soll. - Hierfür wurde ein Bedienungsstandard je Ortsteilkategorie in 2005 festgelegt und im Jahr 2008 überprüft und fortgeschrieben. - Aktualisierung erforderlich - Vorschlag: Vereinfachter Bedienungsstandard als neuer Mindeststandard < 50 - 500 Einwohner: 120-Minuten-Takt ≥ 500 Einwohner: 60-Minuten-Takt - Überprüfung des bestehenden Angebotes in allen 282 Hauptorten und Ortsteilen des Kreises (ohne Stadtgebiet Euskirchen) im Zeitfenster 619 Uhr montags bis freitags auf Erfüllung der Taktung: 19 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard 2.2.1 neuer vereinfachter Bedienungsstandard Ergebnis: Der vorgeschlagene vereinfachte Bedienungsstandard wird zum größten Teil erfüllt. 210 Standard erfüllt (112 OT mit 60-Takt anstatt 120-Takt übererfüllt) 58 ohne Prüfung (Hauptorte und Ortsteile unter 50 Einwohner) 14 Standard nicht erfüllt (s. nächste Folie) Empfehlungsvorschlag der Kreisverwaltung: Der Kreis Euskirchen strebt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten eine Umsetzung des neuen Mindeststandards an und prüft diese im Zuge der Umsetzung der Integration AST/TB. 20 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard 2.2.1 neuer vereinf. Bedienungsstandard In folgenden Ortsteilen wird der Standard nicht erfüllt. Grund: Abweichen vorgegebene und erreichte Anzahl der Fahrtenpaare (FP) Ortsteil EW-Zahl Neuer Standard Anzahl FP neuer Standard Anzahl FP Alter Standard Fahrtenzahl heute HE-Hönningen 101 120-Minuten-Takt 7 FP 5 FP 5 FP HE-Dickerscheid 106 120-Minuten-Takt 7 FP 5 FP 5 FP HE-Hescheld 127 120-Minuten-Takt 7 FP 5 FP 5 FP HE-Oberreifferscheid 146 120-Minuten-Takt 7 FP 5 FP 6 FP HE-Wollenberg 182 120-Minuten-Takt 7 FP 5 FP 5 FP BM-Eschweiler 554 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 9 FP ME-KommernSued 664 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 9 FP ME-Strempt 941 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 7 FP SL-Salzberg 735 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 7 FP SL-Malsbenden (Gemünd) 950 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 7 FP ZU-Niederelvenich 588 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 9 FP ZU-Wichterich 911 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 9 FP ZU-Buervenich 933 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 9 FP 1077 60-Minuten-Takt 13 FP 9 FP 10 FP ZU-Hoven 21 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Ausweitung der Betriebszeiten: - Anhand der Haushaltsbefragung wurde festgestellt, dass zwischen 19 Uhr und 21 Uhr noch 8,5 % der Wege durchgeführt werden. Zwischen 19 Uhr und 20 Uhr liegt der Anteil bei knapp 6%. - Gründe: längere Öffnungszeiten, veränderte Arbeitszeiten - Zum Vergleich: Morgens finden zwischen 6 Uhr und 7 Uhr ca. 3% der Wege, zwischen 7 Uhr und 8 Uhr knapp 10% der Wege statt. - Daher Vorschlag: Verlängerung bis 21 Uhr (statt bisher bis 19 Uhr) - Betrifft überwiegend den TaxiBus-Verkehr! - Nachfolgende Darstellung: Anteil der Wege je Kommune für den Zeitraum 19 bis 21 Uhr - Insbesondere in den Südkreiskommunen liegt die Nachfrage über dem Kreisdurchschnitt (längere Anfahrtswege). 22 Wohnort Kreis EU Zülpich Weilerswist Schleiden Nettersheim Mechernich Kall Hellenthal Euskirchen Dahlem Blankenheim Bad Münstereifel Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Tagesanteil der Wege 12% 10% 8% 6% 4% 19:00-21:00 20:00-21:00 2% 0% 23 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard 24 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Varianten: Bausteine Basisvariante 1 (Durch neue Kostenerkenntnisse haben sich die Kosten im Vergleich zur Infoveranstaltung vom 03.07.2014 erhöht): Veränderungen Verlängerung der Bedienungszeit montags bis freitags abends auf 21 Uhr für die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw. Oberzentrum bis 20 Uhr Zusatzkosten der einzelnen Bausteine pro Jahr TaxiBus:95.200 € Linienbus:31.000 € Summe:126.200 € Ausbauvariante 2a Ausbauvariante 2b Ausbauvariante 3 Ausdehnung der Bedienungszeit bis samstags abends 20 Uhr für die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw. Oberzentrum bis 19; samstags ganztägig 120-Min-Takt statt 60Min-Takt Ausdehnung der Bedienungszeit bis samstags abends 20 Uhr für die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw. Oberzentrum bis 19; samstags 60-Min-Takt bis ca. 14 Uhr wie bisher, dann 120-Min.-Takt Bedienung an Sonn- und Feiertagen im Zeitfenster von 9 bis 20 Uhr für die Rückfahrt zum Wohnort; Hinfahrten zum Mittel- bzw. Oberzentrum bis 19 Uhr im 120-Min-Takt TaxiBus: 4.800 € Linienbus:4.700 € Summe: 9.500 € TaxiBus:33.700 € Linienbus:13.700 € Summe:47.400 € TaxiBus:26.300 € Linienbus:30.700 € Summe:57.000 € Ggf. einzusparende AST-Verkehre sind hier noch nicht berücksichtigt. 25 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Diese Angaben dienen der groben Einschätzung. Zusammenfassung: Gesamtübersicht Kosten Kommune Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Ausbaustufe 1 18.000,00 € 11.150,00 € 3.150,00 € 9.100,00 € 850,00 € 6.890,00 € 27.180,00 € 11.400,00 € 1.350,00 € 9.800,00 € 15.250,00 € 114.120,00 € Ausbaustufe 2a -7.200,00 € 0,00 € 0,00 € 750,00 € -3.900,00 € 320,00 € 3.980,00 € 0,00 € 1.250,00 € 1.500,00 € -350,00 € -3.650,00 € Ausbaustufe 2b 800,00 € 4.050,00 € 1.150,00 € 4.450,00 € -1.550,00 € 2.280,00 € 8.970,00 € 4.200,00 € 2.200,00 € 1.850,00 € 5.950,00 € 34.350,00 € Ausbaustufe 3 -3.700,00 € 3.700,00 € 1.050,00 € 7.450,00 € -1.900,00 € 1.400,00 € 4.600,00 € 3.800,00 € 1.850,00 € 2.250,00 € 18.800,00 € 39.300,00 € Summe Linienverkehr TaxiBus-Verkehr TaxiBus-Verkehr Mechernich 826/897 abzgl. AST Gesamt 31.000,00 € 72.200,00 € 23.000,00 € -12.080,00 € 114.120,00 € 4.700,00 € 0,00 € 4.800,00 € -13.150,00 € -3.650,00 € 13.700,00 € 26.500,00 € 7.200,00 € -13.050,00 € 34.350,00 € 30.700,00 € 24.000,00 € 2.300,00 € -17.700,00 € 39.300,00 € Einsparungen durch die AST-Verkehre sind hier berücksichtigt. 26 Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard Weiteres Vorgehen Bedienungsstandard: - Weitere Prüfaufträge einzelner Kommunen zur Ausweitung des ÖPNVAngebotes in den Abendstunden und am Wochenende (auch nach 21:00 Uhr) liegen vor. - Kreis Euskirchen muss im Benehmen/Einvernehmen mit den Kommunen entscheiden, - ob eine Veränderung des Standards vorgenommen wird - falls ja, welche Varianten (einzeln oder in Kombination) - Ein Angebot über den Standard (19:00 Uhr oder neu 21:00 Uhr bzw. bestehende Spätfahrten) hinaus kann durch die einzelnen Kommunen vorgehalten werden, wenn dieses abseits der ÖPNV-Umlage direkt von den Kommunen finanziert wird (z.B. ein AST- oder TaxiBus-Angebot in den Abendstunden oder am Wochenende). 27 TOP 2.3 Schülerverkehr 28 Übersicht Schulstandorte Kreis Euskirchen (Stand 09/2014) Die grau markierten Schulen laufen aus. Es finden keine Einschulungen mehr statt. Förderschulen sind nicht dargestellt. Die Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim beschult an zwei Standorten 29 (Sek. I in Blankenheim, Sek. II in Nettersheim) Bedienungsqualität im Schülerverkehr Herkunft der Schüler gem. Schülerlisten, SJ 2013/2014 (Beispiele): 30 Schülerverkehr Verflechtungen (Beispiele Südkreis) 31 Schülerverkehr Hintergrund Integration der Schülerverkehre (August 2011) in den ÖPNV - Finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen: Abrechnung über ÖPNV-Umlage (kein Schulträgerprinzip) Wegfall Direktzahlungen an RVK Kauf von SchülerTickets durch Schulträger Gewinner und Verlierer - Finanzielle Auswirkungen auf den Kreis: - Höhere Pauschalenzuweisung durch das Land - Mehreinnahmen RVK in EAV VRS - Seitdem: Veränderung Schullandschaft, neue Beförderungsbedarfe, freie Schulwahl - Auch Mehrverkehre zu Lasten von Kommunen, die nicht Schulträger sind - Ziele Kreisverwaltung: Beibehaltung des einheitlichen Beförderungssystems, Vermeidung von Leistungsmehrungen im Angebot; Prüfung Einsparungen/Verschiebungen zur Kompensation - Ansatz Kreisverwaltung: Begrenzung der Neuverkehre durch Entwicklung eines einheitlichen Prüfschemas („Leitlinie Schülerverkehr“) - Kommunen: Anwendung auch für Bestandsverkehre gefordert - Gegenstand der Prüfung: Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Ersatzschulen (kirchliche Gymnasien), Berufsschulen des Kreises 32 Bedienungsqualität im Schülerverkehr Herangehensweise Schülerleitlinie: - Definition von ÖPNV-Einzugsbereichen aller weiterführenden Schulen im Kreis Euskirchen; Fragestellung „nächstgelegene Schule der gewünschten Schulform“ Ergebnisse: - Abweichungen zwischen ÖPNV-Einzugsbereichen und den von den Schulträgern gewünschten Bedienungen - Gewünschte Mehrverkehre danach teilweise nicht gerechtfertigt - Auch Bestandsverkehre teilweise nicht konform mit ÖPNV-Einzugsbereichen - Änderung eines Teils der Bestandsverkehre (sukzessives Auslaufen) wäre erst in einem Zeitraum von 8 bis 9 Jahren möglich. Gewünscht ??? - Leitlinie nur möglich, wenn alle Kommunen/Schulträger ihre Schuleinzugsbereiche einvernehmlich untereinander abstimmen. - Auf dieser Grundlage könnte das ÖPNV-Angebot sukzessive angepasst (Bestandsverkehre) bzw. neu geplant werden (Mehrverkehre) - Sofern keine Einigung der Kommunen untereinander, Schülerleitlinie nicht umsetzbar 33 Finanzierung Schülerverkehr Erste Äußerungen der Kommunen -Forderung nach Rückkehr zur Schulträgerfinanzierung -Gegenmeinung: Alle Schülerverkehre sind über die ÖPNV-Umlage abzuwickeln -Infragestellung der Finanzierung der Verkehre zu kirchlichen Schulträgern somit: Diskussion über Modifizierung der ÖPNV-Umlage Bei Anpassung der ÖPNV-Umlage sind Regelungen zu treffen für … : - Bestandsverkehre und Neuverkehre - reine Schülerlinien (700-er Linie) - ÖPNV-Linien, die überwiegend dem Schülerverkehr dienen (800-er Linien) - Verkehre zu konfessionellen Schulträgern - Verkehre zu Berufskollegs - Verkehre, die mehreren Schulträgern gleichzeitig dienen (Bsp. Schleiden) und nicht abgrenzbar sind - Finanzierung von Neuverkehren 34 Finanzierung Schülerverkehr Verteilung des ÖPNV-Umlagebetrags: Gemeinden 15% nach KU Verteilung 85% 760 (SV Blank) 761 (SV BAM) 762 (SV Dahl) 763 (SV Hell) 764 (SV Kall) 765 (SV Nett) 766 (SV Schl) 767 (SV BK Eifel) 768 (SV HJK) 769 (SV WW) Summe 700er Linien Summe 800er Linien AST Gesamt abzgl. AST Gesamt-Umlage Anteil 700er Gesamt-Umlage BAM 57.552 € BLANK 29.304 € DAHL 13.988 € 1.053 € 23.049 € 93.249 € 22 € 10.897 € 1.751 € 25.853 € 499.033 € 3.640 € 586.079 € 3.435 € 582.644 € 4,4% HELL 27.498 € KALL 36.962 € MECH 88.978 € NETT 22.527 € SCHL 43.869 € 5.427 € 2.383 € 2.289 € 738 € 547 € 13.876 € 825 € 1.212 € 117.617 € 19.649 € 31 € 15.238 € 1.136 € 19.456 € 7.546 € 22.021 € 2.726 € 20.227 € 154.327 € 298.646 € 61.458 € 70.701 € 482.277 € 146.147 € 482.277 € 32,0% 146.147 € 42,1% EU 229.460 € 18.376 € 422.276 € 2.506 € 654.242 € 3.090 € 651.152 € 459 € 58.630 € 8.371 € 17.131 € 1.389 € 56.902 € 590 € 56.487 € 5.067 € 51.275 € 20.418 € 4.820 € 12.328 € 205.803 € 149.769 € 250 € 383.321 € 445 € 382.876 € 53,8% 174.000 € 145.607 € 8.741 € 365.310 € 11.396 € 353.914 € 49,2% 39.118 € 263.468 € 4.455 € 396.018 € 4.956 € 391.062 € 10,0% WW 54.246 € ZÜL 65.886 € Summe 670.270 € 283.068 € 1.815 € 350.769 € 2.915 € 347.854 € 125.334 € 23.102 € 41.223 € 120.207 € 58.693 € 25.418 € 324.428 € 33.327 € 155.793 € 19.704 € 927.229 € 2.847.526 € 23.445 € 4.468.470 € 28.370 € 4.440.100 € 376 € 978 € 813 € 20.507 € 16.266 € 4.581 € 25.002 € 101.274 € 209.721 € 333.522 € 333.522 € 30,4% 132.943 € 1.189 € 9.660 € 145.694 € 213.720 € 2.037 € 405.319 € 2.133 € 403.186 € 36,1% 19.704 € 19.704 € 291.516 € 365.466 € 365.466 € 5,4% Basis: ÖPNV-Umlagewert 2015, KM-Leistung 2013 ohne Neuverkehre zu neuen Schulstandorten! ACHTUNG: Dies sind NICHT die Kosten pro Linie, sondern der Anteil am ÖPNV-Umlagebetrag!! 35 Finanzierung Schülerverkehr Schulträgerfinanzierung / Regelungen in der ÖPNVUmlage a) Kommunale Schulträger ÖPNV-Umlage richtet sich an kreisangehörige Kommunen, nicht an Schulträger Kreisangehörige Kommunen müssten die Finanzierung für die kommunalen Schulträger tragen, auch, wenn diese nicht identisch sind (Bsp. Schulzweckverband Blankenheim – Nettersheim, Sonderschulzweckverbände). Keine unterschiedliche Zuordnung auf einzelne Mitglieder von Zweckverbänden möglich b) Kreis Euskirchen als Schulträger (Berufskollegs) TEB Euskirchen; keine Sonderverkehre; Nutzung des Linienverkehrs Berufskolleg Eifel Kall; Linie 767 (= einige Zubringerfahrten zu ÖPNV) Keine Beiträge an RVK, aber Erwerb SchülerTickets Keine Konkurrenz zu kommunalen Schulträgern Nutzen für alle Schüler des Kreises Euskirchen 36 Finanzierung Schülerverkehr Schulträgerfinanzierung / Regelungen in der ÖPNV-Umlage c) Konfessionelle Schulträger CFG Schleiden; Anbindung über 800er-Linien + Linie 766; keine Sonderverkehre; Schüler anderer Schleidener Schulen nutzen dieselben Linien; Zahlungen von CFG an RVK (nicht kostendeckend) + Erwerb SchülerTickets, alle RVK-km werden in der ÖPNV-Umlage berücksichtigt St. Angela Bad Münstereifel; Sonderverkehre zwischen Mechernich und Bad Münstereifel durch private VU außerhalb des ÖPNV; ansonsten Abwicklung über Linienverkehr (RVK), leisten Zahlungen an RVK (nicht kostendeckend) + teilweise Erwerb SchülerTickets, alle RVK-km werden in der ÖPNV-Umlage berücksichtigt HJK Kall-Steinfeld; Anbindung über 800er Linien + Schülerlinie 768; Zahlungen von HJK an RVK (nicht kostendeckend) + Erwerb SchülerTickets, alle RVK-km werden in der ÖPNV-Umlage berücksichtigt 37 Finanzierung Schülerverkehr Veränderung der ÖPNV-Umlageberechnung Basisrechnung (bisher): - 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen, 85% nach Nutzkilometern nach durchfahrener Kommune Erste Berechnungsvarianten: 1.100% über allg. Kreisumlage 2.100% entsprechend der jeweiligen Nutz-Kilometer 3.Wie bisher (85%, 15%), aber: 700-er Linien nach Schulträgern; Ausnahme: km konfessionelle Schulen und Berufskollegs nach durchfahrener Kommune 4.Wie bisher (85%, 15%), aber: 700-er Linien nach Schulträgern; Ausnahme: km konfessionelle Schulen und Berufskollegs bleiben unberücksichtigt 5.800-er Linien: km-Aufteilung wie bisher, 700-er Linien: km nach Schulträgern, sofern in durchfahrener Kommune gleiche Schulform vorhanden. Falls gleiche Schulform nicht vorhanden: km an durchfahrene Kommune (betrachtete Schulformen: Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium) 38 Finanzierung Schülerverkehr Veränderung der ÖPNV-Umlageberechnung Basisrechnung (bisher): - 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen, 85% nach Nutzkilometern nach durchfahrener Kommune Erste Berechnungsvarianten: 1.100% über allg. Kreisumlage 2.100% entsprechend der jeweiligen Nutz-Kilometer 3.Wie bisher (85%, 15%), aber: 700-er Linien nach Schulträgern; Ausnahme: km  Erste Berechnungen wurden auf Basis der konfessionelle Schulen und Berufskollegs nach durchfahrener Kommune alten(85%, KM-Basis 2013 Sie zeigen 4.Wie bisher 15%), aber: 700-erberechnet. Linien nach Schulträgern; Ausnahme: km konfessionelle Schulen und Berufskollegszwischen bleiben unberücksichtigt deutliche Verwerfungen den 5.800-erKommunen. Linien: km-Aufteilung wie bisher, Sobald die aktuellen KM 700-er Linien: km nach Schulträgern, sofern in durchfahrener Kommune gleiche vorliegen, wird Berechnung Schulform vorhanden. Falls eine gleicheneue Schulform nicht vorhanden: km an erstellt. durchfahrene Kommune (betrachtete Schulformen: Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium) 39 Schülerverkehr Exkurs: Berücksichtigung des Bahnverkehrs im Rahmen der Schülerbeförderung - Benehmensschreiben der Bürgermeister zum HH 2015: … auch die Nutzung der DB für die Schülerverkehre ist anzustreben, um weitere Kosteneinsparungen zu erzielen.“ - Nutzung der DB üblich, sofern Schulstandort nah zu den SPNV- Haltepunkten (Euskirchen, Weilerswist, Bad Münstereifel, Mechernich, Kall) Problemstellungen: - Die Taktung der Bahn (Halbstunden- oder Stundentakt), Linienverkehr des ÖPNV (Bus) an die Bahn angepasst - Schulzeiten orientieren sich nicht immer an dem o.a. Angebot (Bahn/Bus) - Schulstandorte zudem teilweise abseits der Bahnlinien (Hellenthal, Schleiden, Blankenheim, Zülpich). - Umstieg(e) in den Bus erforderlich; teilweise Ablehnung durch Schulträger, da Angebot für Schüler dann mehr „nicht attraktiv“ - Morgendliches SPNV-Angebot in Richtung Süden gegen die Lastrichtung; Fahrten setzen daher (zu) spät ein; Änderungen sehr kostenintensiv; NVR hat bisher keine Änderungen zugesagt 40 Schülerverkehr Schlussfolgerung: Weitere Einbeziehung der Bahn und des auf die Bahn abgestimmten ÖPNV in Schülerbeförderung nur zusammen mit den Schulträgern konstruktiv gestaltbar. Sofern Schülerverkehre schulträgerübergreifend, müssen auch Änderungen der Schülerverkehre schulträgerübergreifend geplant werden. Hierzu sind vor allem konkrete Vorgaben von Seiten der Schulträger (Schulzeitenverschiebungen etc.) einzufordern. Im Rahmen des Projektes SchuliMM (2011/2012) ist eine Zusammenarbeit mit den Südkreis-Kommunen in Sachen Schülerverkehrsoptimierung allerdings gescheitert. 41 TOP 2.4 Pilotprojekt Integration TaxiBus und AST in Schleiden und Hellenthal Dieses Projekt ist den Kreisgremien bekannt; die in den Regionalkonferenzen präsentierten Folien werden daher nicht dargestellt 42 TOP 2.5 TaxiBus-Zuschlag 43 TaxiBus-Zuschlag TaxiBus-Zuschlag I folgende Anfragen/Anträgeleigen vor: - Stadt Mechernich im Rahmen NVP-Fortschreibung: - Entfall des Zuschlags für Schüler in den Ferien (aufgrund SchülerTicket) - Gemeinde Nettersheim (Antrag vom 02.10.2014) - Erlass des TaxiBus-Zuschlags für Schüler aus Pesch, die für Schulfahrten auf den TaxiBus angewiesen sind (Gesamtkosten für die Schüler liegen über dem Erstattungsbetrag der Schulträger) - Erlass des TaxiBus-Zuschlags für Schüler der Hauptschule Nettersheim, die eine Hausaufgabenbetreuung mit Förderunterrichtseinheiten am Nachmittag in Anspruch nehmen und daher tlw. nur mit dem TaxiBus nach Hause fahren können. - Nordeifel Tourismus GmbH - Im Rahmen der Evaluation des GästeTickets wurde von Seiten der Gäste die Zahlung der Zuschläge im TaxiBus und AST sehr kritisch angemerkt. 44 TaxiBus-Zuschlag TaxiBus-Zuschlag II - Ursprünglich: Einführung des TaxiBus-Zuschlag auf Anregung der Bürgermeister zum 01.01.2006 im Kreis Euskirchen. Ziel: Eindämmung „Missbrauch“ des TaxiBusses durch Schüler Seitdem: Rückgang der Nachfrage und des Zuschussbedarfs Allerdings: Zwischenzeitlich Zuschussbedarf wieder über Niveau 2006 aufgrund der Erhöhung des Taxitarifs trotz deutlich geringerer Kilometerleistung. Entwicklung TaxiBus 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fahrten Fahrgäste km-gesamt km/Fahrt Besetzung Zuschussbedarf (inkl. Dispo) 58.163 105.133 497.157 8,55 1,81 875.037,33 € 72.059 139.027 686.855 9,53 1,93 973.599,19 € 80.083 158.271 934.328 11,67 1,98 1.105.634,88 € 83.950 173.170 1.003.719 11,96 2,06 1.161.602,00 € 75.862 145.000 892.919 11,77 1,91 836.565,75 € 72.996 137.222 877.495 12,02 1,88 755.900,72 € 72.871 134.564 868.890 11,92 1,85 739.975,20 € 70.160 128.777 831.236 11,85 1,84 720.616,79 € 70.361 126.038 840.079 11,94 1,79 767.444,74 € 66.536 121.093 832.192 12,51 1,82 731.833,87 € 65.689 117.652 851.328 12,96 1,79 834.837,69 € 63.177 113.891 809.578 12,81 1,80 866.724,17 € 45 TaxiBus-Zuschlag TaxiBus-Zuschlag III -Einnahmen 2013: ca. 86 TEUR -Anteil an Schülern im TaxiBus (Erhebungszeitraum 20.10.-08.11.2014) -Ergebnis: In dem o.a. Zeitraum wurden 6.782 Fahrgäste befördert, davon 1.277 Fahrgäste mit Schüler- oder PrimaTicket (19%, 2005 waren dies 27%). Ticketnutzung SchülerTicket PrimaTicket Erwachsene Kinder Schwerbehinderte Karte vorhanden Gesamt 20.10.-08.11.2014 1.277 4 993 303 661 3.544 6.782 Anteile 19% 0% 15% 4% 10% 52% 100% 46 TaxiBus-Zuschlag Stellungnahme RVK zu den Anträgen (Auszug) - Abschaffung für einzelne Personengruppen führt zur weiteren Verkomplizierung des Tarifs  Widerspricht dem Ansatz der Tarifvereinfachung - Schulung des Personals und intensivere Kundeninformation führt zu Mehraufwand; betriebliche Umsetzung daher schwierig - Ausnahmen wecken Begehrlichkeiten weiterer Personengruppen - Jeder tarifliche Nachlass erhöht den Deckungsfehlbetrag beim VU - Hinweis: Der TaxiBus-Zuschlag ist ein Bestandteil des VRS-Tarifs; Änderungen bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung Kompletter Entfall sinnvoll? - Flächendeckende Einführung des SchülerTickets (Mobilität der Jugendlichen mit dem ÖPNV erwünscht, Schüler zahlen Eigenanteil für Freizeitnutzung) - längere Schulzeiten (der Bedarf, den TaxiBus für Fahrten von der Schule nach Hause zu nutzen, wächst; diese Kosten muss der Schulträger in der Regel sowieso erstatten) 47 TaxiBus-Zuschlag - Attraktivierung ländlicher Räume gewünscht (der TaxiBus-Zuschlag stellt eine Benachteilung ländlicher Räume dar). - Eine vermehrte Inanspruchnahme bedeutet nur dann Mehrkosten, wenn bisher nicht nachgefragte Fahrten neu nachgefragt werden; ein höherer Besetzungsgrad würde zu Mehreinahmen im Rahmen der EAV VRS führen. - Hinweis: Pilotprojekt Integration TaxiBus-/AST in Schleiden und Hellenthal; Festlegung TaxiBus-Zuschlag für Erwachsene auf 1,20 Euro (zum Vergleich AST-Zuschlag: 2,80 Euro bzw. 3,80 €). - Das GästeTicket wird zunächst bis 31.12.2015 wie bisher fortgeführt. Eine Integration des Zuschlags in das Ticket wird im Verlauf des Jahres 2015 geprüft. 48 Ergebnis aus der HH-Befragung: Vertiefungsfragen zu ÖPNV und Fahrrad Preiselastizität für TaxiBus-Zuschlag Preiselastizität für TaxiBus-Zuschlag (n=3.267) mehr als 2 Euro 0,5% sonstiges 0 Euro 3,0% 1,9% Preiselastizität für TaxiBus-Zuschlag nach Alter (n=3.267) 0,50 Euro 1,3% 2 Euro 20,0% >70 Jahre 39% 30% 22% 61-70 Jahre 38% 32% 24% 51-60 Jahre 40% 41-50 Jahre 42% 28% 0 Euro 25% 30% 0,50 Euro 22% 1,00 Euro 31-40 Jahre 1,00 Euro 42,5% 38% 18-30 Jahre 46% 15-17 Jahre 21% 33% 50% 6 bis 14 Jahre 1,50 Euro 30,8% 36% 30% 55% keine Angabe 27% 45% 0% 27% 50% 1,50 Euro 14% 2 Euro 12% mehr als 2 Euro 9% sonstiges 14% 100% 49 TOP 2.6 Teilraumkonzepte Die nachfolgenden Konzepte wurden in den Regionalkonferenzen ausführlich vorgestellt. Die Kreisgremien erhalten aktuell nur einen groben Überblick. Die endgültigen Konzepte werden kreisseitig beschlossen. 50 Regionalkonferenz Nord TOP 2.6.1 Teilraumkonzept Zülpich Nachfolgend werden der Status-Quo und die Neukonzeption dargestellt; diese bedarf noch der endgültigen Abstimmung mit den Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern sowie einer Fahrplanerstellung 51 Liniennetz Status quo Teilraumkonzept Zülpich Stammstrecken 979 298 811 SB 98 807 811 298 810 810 SB 98 810 811 52 Teilraumkonzept Zülpich 53 Regionalkonferenz Nord TOP 2.6.2 Teilraumkonzept Bad Münstereifel - Mechernich Nachfolgend werden der Status-Quo und die Neukonzeption dargestellt; diese bedarf noch der endgültigen Abstimmung mit den Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern sowie einer Fahrplanerstellung 54 Bad Münstereifel - Mechernich Neue Verbindung Bad Münstereifel – Eschweiler – ME sowie 809 als TaxiBus-Verkehr 55 Regionalkonferenz Süd 2.6.1 Konzept Nettersheim - Blankenheim 56 Optimierung Schülerverkehr BlankenheimNettersheim Umsetzung zum Fahrplanwechsel 12/2014 - Linie 830: Reduzierung auf den Abschnitt Mechernich – Zingsheim, der Abschnitt Zingsheim – Tondorf wird nicht mehr bedient - Linie 820: Neue Linienführung: Marmagen – Bahrhaus – Nettersheim – Zingsheim – Engelgau – Tondorf – Buir – Holzmülheim – Frohngau – Roderath – Bouderath - Für die Pendler wurde morgens eine Linienbusverbindung eingerichtet. - Hierüber erhalten Tondorf, Roderath und Bouderath erstmals eine direkte Anbindung an den Bahnhof Nettersheim - Die Gemeinde Nettersheim prüft aktuell zusammen mit den Schulen, ob eine Integration der Schülerverkehre bzw. eine Mitfahrt der Schüler in den bestehenden Fahrten der Linien 820/821 möglich ist. 57 Regionalkonferenz Süd 2.6.2 Konzept Blankenheim 58 Konzept Blankenheim Prüfauftrag Blankenheim Forum 1. Ausbau Verbindungen Bahnhof Blankenheim Wald in den Abendstunden und am Wochenende durch Ausweitung 832/833 oder Einführung AST Ergebnis: - Abhängig vom Ergebnis „Anpassung kreisweiter Bedienungsstandard“ - Ansonsten: Direktfinanzierung abseits der ÖPNV-Umlage durch Kommune - Empfehlung: Kein neues AST-Angebot, sondern Ergebnisse des Modellprojektes abwarten (kreisseitige Umsetzung geplant) 2. Einrichtung Ringbus-Linie, die die 16 Außenorte miteinander verknüpft Ergebnis: - Zu geringes Fahrgastpotential 3. TaxiBus bzw. AST-Angebot aus den Ortschaften zur HST Freilinger See an Wochenenden im Sommer - Abhängig vom Ergebnis „Anpassung kreisweiter Bedienungsstandard“ - Ständiges ÖPNV-Angebot nicht bedarfsgerecht (reiner Badesee – wetterabhängig) 59 Regionalkonferenz Süd 2.6.3 Konzept „Schleidener Tal“ Verdichtung Linie 829 60 Verdichtung Linie 829 Minimalvariante: - Verdichtung 829 zu einem annähernden 30-Minuten-Takt Mo-Fr zwischen 07:30 Uhr und 09:30 Uhr sowie 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr (12 Zusatzfahrten) - Berücksichtigung der SB82 zwischen Kall und Gemünd, Vermeidung von Parallelverkehr durch Umstieg in Gemünd auf die SB82 bei 4 Fahrten. - Anbindung beider Züge in Kall (RE und RB), somit auch Verbindungen in Richtung Gerolstein/Trier zu den Verdichtungszeiten möglich - Frühzuganbindung in Kall um 05:33 Uhr montags bis freitags - Von Seiten der Kommunen wird darüber hinaus eine frühere Anbindung an Sonn- und Feiertagen angefragt. 61 TOP 2.7 AVV-Linien 62 AVV-Linien - - Besonderheit Raum Schleiden, Zülpich und Euskirchen: Linien der RVE und der DKB (SB 63, 231, SB 98, 298 sowie 208 und 218) Derzeit finanziert durch AVV bzw. Kreis Düren; keine Verkehrsverträge mit Kreis Euskirchen Daher derzeit auch keine Berücksichtigung in ÖPNV-Umlage! Gespräche mit Kreis Düren und AVV (für Städteregion Aachen) im Januar 2015: Verträge laufen 2017 aus; NVPs werden fortgeschrieben; sollen ggf. neues Angebot festschreiben Verständigung mit Kreis Euskirchen über zukünftiges Angebot, Finanzierung und Federführung notwendig Erster Schritt Kreis Euskirchen: Ermitteln, welche Angebote zwingend erforderlich sind (Schülerverkehr, Grundversorgung) Falls ab 2018 Mitfinanzierung: Umlageerhöhung! Auswirkungen auf alle Kommunen über den 15 % - Anteil weitere Erhöhung für Schleiden, Zülpich und Euskirchen auf Grundlage der Nutzkilometer 63 TOP 3 Weiteres Vorgehen / Ausblick 64 Weiteres Vorgehen Noch nicht (abschließend) bearbeitete Prüfaufträge - Weiterentwicklung Freizeitverkehre (Vorschlag zur Weiterentwicklung von Freizeitverkehren ist zu erarbeiten; Alternativvorschlag hat die vorgeschlagene Ausweitung der Bedienungsstandards am Wochenende zu berücksichtigen) - zielgruppenorientierte Angebote (Erarbeitung einer allg. Darstellung; Bsp.: Nachtbusangebote; bisher keine Umsetzungsplanung in einzelnen Kommunen vorgesehen) - Bad Münstereifel: Integration FO-Verkehr in den Linienverkehr - Leitlinie Schülerverkehr bzw. Finanzierung der Schülerverkehre - Mechernich: Linienoptimierung 65 Weiteres Vorgehen Noch nicht (abschließend) bearbeitete Prüfaufträge Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgleichs HH-Befragung/ÖPNV-Angebot: - 808: Standard ist erfüllt. Im Bereich Mechernich – Kommern besteht jedoch Potenzial für ein zusätzliches erschließendes TaxiBus-Angebot oder eine Stadtverkehrslösung. - 819, 822: Reduzierung der Fahrzeit durch Neuordnung der Linien im BAMHöhengebiet. Erste Vorschläge liegen schon vor - 826, 897: Fahrtenangebot sollte an bestehenden Standard angepasst werden (Angebot Schäfer-Reisen) - SB63, 231: Liniensystematik vertakten, Bedienungslücken schließen und Linienweg vereinheitlichen; Finanzierung AVV beachten 66 Weiteres Vorgehen Weiteres Vorgehen NVP - Nach Regionalkonferenzen: Schriftliche Stellungnahme der Kommunen und der Verkehrsunternehmen zu einzelnen Vorschlägen/Konzepten (werden konkret abgefragt) - Info des Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr über Sachstand Fortschreibung und Ergebnis der Regionalkonferenzen - Einleiten des formellen Beteiligungsverfahrens: Be-/Einvernehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie Beteiligung der Verkehrsunternehmen und benachbarten Aufgabenträger - Umsetzung weiterer Maßnahmen und Konzepte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 67 Weiteres Vorgehen Wichtiges Thema einer weiteren Fortschreibung (2015/2016 ?) Barrierefreiheit im ÖPNV -Novelle des Personenbeförderungsrechts vom Januar 2013 -Verbindliche Festschreibung: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen so zu berücksichtigen, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich ist. Diese Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.“ Notwendig: Erfassung und Bewertung aller ÖPNV-Haltestellen (Haltestellenkataster); Maßnahmenkatalog, Finanzierungsplanung, Festlegung von Prioritäten bzw. Ausnahmen … 68