Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
184/2007
13.11.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 11
Abstufung der K 60 von Rinnen nach Diefenbach zur Gemeindestraße
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.11.2007 - TOP 6
- beschließt der Rat, der Abstufung der K 60 von Rinnen nach Diefenbach zur Gemeindestraße
a) zuzustimmen.
alternativ:
b) nicht zuzustimmen.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die 15. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 26.09.2006 (TOP 6). In dieser Sitzung hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt,
mit dem Kreis Euskirchen festzustellen, welche Mängel an der Straße noch zu beseitigen
sind, bevor die K 60 zur Gemeindestraße abgestuft wird.
Die Verwaltung hat den Kreis Euskirchen aufgefordert, folgende Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen:
-
In den beiden Ortsdurchfahrten Steinfelderheistert und Diefenbach ist eine neue
Asphaltschicht einzubauen.
Vorlagen-Nr. 184/2007
-
Seite 2
Auf den freien Strecken zwischen dem Karolinenhof und der Ortslage Steinfelderheistert
sowie ab der Ortslage Steinfelderheistert bis zur Ortslage Diefenbach soll eine Komplettsanierung der Deckschicht durchgeführt werden.
Der Kreis Euskirchen hat die Forderungen der Gemeinde mit folgender Begründung abgelehnt:
„Gemäß § 10 (4) des Straßen- und Wegegesetzes NW hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass sich die Straße in dem durch die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang in einem der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen
Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet.“
Der heutige Zustand des o.g. abzustufenden Abschnitts entspricht nach Einschätzung der
Kreisverwaltung sowohl den Verkehrssicherheitsanforderungen und befindet sich ebenso in
einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand. Abschnittsweise hat der Kreis zwischenzeitlich Instandsetzungsmaßnahmen kleineren Umfangs durchgeführt.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird die Angelegenheit am 05.11.2007 - TOP
6 - vorberaten und nach Durchführung einer Ortsbesichtigung eine Empfehlung aussprechen.
Vorlagen-Nr. 184/2007
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 184/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
184/2007
05.11.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Abstufung der K 60 von Rinnen nach Diefenbach zur Gemeindestraße
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussempfehlung an den Rat wird in der Sitzung nach Durchführung der Ortsbesichtigung formuliert.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die 15. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 26.09.2006 (TOP 6). In dieser Sitzung hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt,
mit dem Kreis Euskirchen festzustellen, welche Mängel an der Straße noch zu beseitigen
sind, bevor die K 60 zur Gemeindestraße abgestuft wird.
Die Verwaltung hat den Kreis Euskirchen aufgefordert, folgende Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen:
-
In den beiden Ortsdurchfahrten Steinfelderheistert und Diefenbach ist eine neue
Asphaltschicht einzubauen.
-
Auf den freien Strecken zwischen dem Karolinenhof und der Ortslage Steinfelderheistert
sowie ab der Ortslage Steinfelderheistert bis zur Ortslage Diefenbach soll eine Komplettsanierung der Deckschicht durchgeführt werden.
Vorlagen-Nr. 184/2007
Seite 5
Der Kreis Euskirchen hat die Forderungen der Gemeinde mit folgender Begründung abgelehnt:
„Gemäß § 10 (4) des Straßen- und Wegegesetzes NW hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass sich die Straße in dem durch die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang in einem der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen
Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet.“
Der heutige Zustand des o.g. abzustufenden Abschnitts entspricht nach Einschätzung der
Kreisverwaltung sowohl den Verkehrssicherheitsanforderungen und befindet sich ebenso in
einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand. Abschnittsweise hat der Kreis zwischenzeitlich Instandsetzungsmaßnahmen kleineren Umfangs durchgeführt.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.