Daten
Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
169/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
31.07.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 169/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
31.07.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses
Beschlussentwurf:
nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Derzeit kann für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden ein Familienpass ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens drei Kinder im Haushalt minderjährig sind.
Die Inhaber/innen des Familienpasses haben Anspruch auf die Gewährung folgender Leistungen und Vergünstigungen:
- Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat
- Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen um 5,50
Euro pro Monat
Hinweis: Befreiungen bzw. Ermäßigungen von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern an
Offenen Ganztagsschulen erfolgen einkommensabhängig nur über den Fachbereich Kommunale Abgaben.
- Teilnahme an Übernachtungsveranstaltungen der Abteilung Jugendförderung (z.B. Girls Night, Boys
Night, Halloween-Nacht für 1,00 Euro anstatt 5,00 Euro)
- Ermäßigung der Teilnahme am Ferienspaß um 50 % (35,00 Euro anstatt 70,00 Euro bzw. 40,00
Euro anstatt 80,00 Euro)
- Ermäßigung der Teilnahme an der Jugendfreizeit um 40 %; bei gleichzeitiger Teilnahme eines Geschwisterkindes um 50 %
Die Anspruchsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erhalten den Familienpass unter der Vorlage
eines amtlichen Ausweises im Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen. Der Familienpass ist bis zum
Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Der für den Haushalt 2017 vorgeschlagene Haushaltsansatz der Verwaltung für den Familienpass lag aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre bei 1.000,00 Euro. Der Rat der Stadt Wesseling hat diesen Ansatz
bei seiner Haushaltsverabschiedung um 10.000,00 Euro auf 11.000,00 Euro aufgestockt und die Verwaltung
beauftragt, ein Konzept zur Verwendung des aufgestockten Ansatzes zu erstellen.
2. Lösung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das bisherige Konzept des Familienpasses zu ändern, um den aufgestockten
Ansatz entsprechend einzusetzen, z.B.:
- Erweiterung des Leistungsangebotes
- Ausstellung des Familienpasses, wenn mindestens zwei Kinder im Haushalt einer Familie oder einer/s Alleinerziehenden minderjährig sind
Bis einschließlich des 1. Quartals 2011 gab es die Möglichkeit, Kinderreisepässe bei Vorlage des Familienpasses kostenlos zu beantragen. Dieses Angebot wurde seinerzeit vielfach angenommen. Die Verwaltung
regt eine solche Ausweitung des Leistungsangebotes für den Familienpass nicht mehr an, da Familien oder
Alleinerziehende, die für eine Urlaubsreise einen Kinderreisepass für ihre Kinder benötigen, grundsätzlich in
der Lage sein dürften, die Ausstellung eines Kinderreisepasses aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.
Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, zusätzlich zum vorhandenen Angebot sportliche Aktivitäten, und hier
insbesondere das Schwimmen, sowie das Lesen zu fördern.
In diesem Zusammenhang ist eine Ermäßigung der Gebühr
- für eine Mitgliedschaft in einem Wesselinger Sportverein
- für eine Teilnahme an einem Kurs in einem Wesselinger Sportverein oder auch beim Stadtsportverband u.a.
- für die Benutzung des Gartenhallenbades
- für die Benutzung der Wesselinger Stadtbücherei, sofern nicht nach § 8 Abs. 1 S. 2 der Satzung über
die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek von der Gebührenpflicht ausgenommen
in Höhe von jeweils 20 % denkbar.
Aufgrund des hohen Aufstockungsbetrages kann außerdem in Betracht gezogen werden, die Anspruchsvoraussetzungen für den Familienpass dahingehend zu ändern, dass dieser schon ausgestellt werden kann,
wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens zwei Kinder im Haushalt minderjährig sind – und nicht
wie bisher mindestens drei Kinder. Dies würde die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder deutlich erhöhen.
3. Alternativen
Weitere Alternativen werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der aufgestockte Ansatz in Höhe von 11.000,00 Euro sollte in voller Höhe ausgeschöpft werden.