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Beschlussvorlage (Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 169/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 31.07.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 169/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 31.07.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses Beschlussentwurf: nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Derzeit kann für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden ein Familienpass ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens drei Kinder im Haushalt minderjährig sind. Die Inhaber/innen des Familienpasses haben Anspruch auf die Gewährung folgender Leistungen und Vergünstigungen: - Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat - Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen um 5,50 Euro pro Monat Hinweis: Befreiungen bzw. Ermäßigungen von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern an Offenen Ganztagsschulen erfolgen einkommensabhängig nur über den Fachbereich Kommunale Abgaben. - Teilnahme an Übernachtungsveranstaltungen der Abteilung Jugendförderung (z.B. Girls Night, Boys Night, Halloween-Nacht für 1,00 Euro anstatt 5,00 Euro) - Ermäßigung der Teilnahme am Ferienspaß um 50 % (35,00 Euro anstatt 70,00 Euro bzw. 40,00 Euro anstatt 80,00 Euro) - Ermäßigung der Teilnahme an der Jugendfreizeit um 40 %; bei gleichzeitiger Teilnahme eines Geschwisterkindes um 50 % Die Anspruchsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erhalten den Familienpass unter der Vorlage eines amtlichen Ausweises im Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen. Der Familienpass ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig. Der für den Haushalt 2017 vorgeschlagene Haushaltsansatz der Verwaltung für den Familienpass lag aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre bei 1.000,00 Euro. Der Rat der Stadt Wesseling hat diesen Ansatz bei seiner Haushaltsverabschiedung um 10.000,00 Euro auf 11.000,00 Euro aufgestockt und die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Verwendung des aufgestockten Ansatzes zu erstellen. 2. Lösung Es gibt mehrere Möglichkeiten, das bisherige Konzept des Familienpasses zu ändern, um den aufgestockten Ansatz entsprechend einzusetzen, z.B.: - Erweiterung des Leistungsangebotes - Ausstellung des Familienpasses, wenn mindestens zwei Kinder im Haushalt einer Familie oder einer/s Alleinerziehenden minderjährig sind Bis einschließlich des 1. Quartals 2011 gab es die Möglichkeit, Kinderreisepässe bei Vorlage des Familienpasses kostenlos zu beantragen. Dieses Angebot wurde seinerzeit vielfach angenommen. Die Verwaltung regt eine solche Ausweitung des Leistungsangebotes für den Familienpass nicht mehr an, da Familien oder Alleinerziehende, die für eine Urlaubsreise einen Kinderreisepass für ihre Kinder benötigen, grundsätzlich in der Lage sein dürften, die Ausstellung eines Kinderreisepasses aus eigenen Mitteln finanzieren zu können. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, zusätzlich zum vorhandenen Angebot sportliche Aktivitäten, und hier insbesondere das Schwimmen, sowie das Lesen zu fördern. In diesem Zusammenhang ist eine Ermäßigung der Gebühr - für eine Mitgliedschaft in einem Wesselinger Sportverein - für eine Teilnahme an einem Kurs in einem Wesselinger Sportverein oder auch beim Stadtsportverband u.a. - für die Benutzung des Gartenhallenbades - für die Benutzung der Wesselinger Stadtbücherei, sofern nicht nach § 8 Abs. 1 S. 2 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek von der Gebührenpflicht ausgenommen in Höhe von jeweils 20 % denkbar. Aufgrund des hohen Aufstockungsbetrages kann außerdem in Betracht gezogen werden, die Anspruchsvoraussetzungen für den Familienpass dahingehend zu ändern, dass dieser schon ausgestellt werden kann, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens zwei Kinder im Haushalt minderjährig sind – und nicht wie bisher mindestens drei Kinder. Dies würde die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder deutlich erhöhen. 3. Alternativen Weitere Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der aufgestockte Ansatz in Höhe von 11.000,00 Euro sollte in voller Höhe ausgeschöpft werden.