Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 20. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
am Dienstag, den 26.08.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
4
Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
19:10 Uhr
Ausschussmitglied Dr. Kippels sieht grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken gegen die
in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagene Vorgehensweise; er stimmt daher der
Fassung eines Vorratsbeschlusses unter den genannten Rahmenbedingungen zu.
Weiter spricht er sich ausdrücklich dafür aus, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen
2009 die Aufgabenübernahme des Jugendamtes schnellstmöglich vorangetrieben
werden sollte.
Ausschussmitglied Coumanns schlägt vor, die Stellungnahme des Ministeriums nicht
abzuwarten, da die rechtliche Wertung zumindest im Ausschuss einhellig sei; er schlägt
daher vor, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die seitens der Eltern bereits
gezahlten Beiträge für das Kindergartenjahr 2008/ 2009 bis zum 30.09.2009 zu erstatten
sind.
Ausschussmitglied Spielmanns zitiert ein Schreiben des Kreisjugendamtes an die Träger
der Einrichtungen bezüglich der zu treffenden Modalitäten zur Beitragsfreiheit. Auch er
hat keine rechtlichen Bedenken, den Beschluss direkt und nicht als Vorratsbeschluss zu
fassen. Abweichend zu den seitens der Verwaltung aufgeführten Parametern schlägt er
vor, alle Kinder im letzten Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Er verweist
ausdrücklich darauf, dass die Förderung nur Kindern mit Wohnsitz in Bedburg in einer
Bedburger Einrichtung zugute kommen soll.
Die Sitzung wird zur Klärung von Fragen der anwesenden Eltern von 18:15 bis 18:20
Uhr unterbrochen.
Ausschussmitglied Coumanns begrüßt den Vorschlag auf die Mindestzeiten zu
verzichten.
Ausschussmitglied Dr. Kippels sowie Ausschussvorsitzender Schmitz begründen
nochmals den bereits in der letzten Sitzung seitens des Ausschusses gefassten
Grundsatzbeschluss zur Beitragsfreiheit. Einhellige Zielsetzung war, dass die Kinder
möglichst frühzeitig in eine Einrichtung gehen und somit die best- und längstmögliche
Förderung erhalten können.
Fachbereichsleiter Kramer sagt bezüglich der Zeitschiene eine schnellstmögliche
Lösung zu; eine Abwicklung bis zum 30.09.2008 sei jedoch nicht umsetzbar. Er spricht
sich daher dafür aus, den Beschuss in diesem Passus dahingehend zu formulieren,
dass eine Erstattung schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2008
abzuwickeln sei.
Ausschussvorsitzender Schmitz stellt vor Abstimmung nochmals klar, dass er nunmehr
über einen Beschluss und nicht - wie verwaltungsseitig zunächst vorgeschlagen - über
einen Vorratsbeschluss abstimmen lasse.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt ab 01.08.2008 die
Förderung von Eltern mit Wohnsitz in Bedburg, deren Kinder das dritte Jahr eine
Kindertageseinrichtung besuchen unter folgenden Rahmenbedingungen:
•
•
•
die Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Bedburg und sind in dem
in dem Kindergartenjahr, dass ihrer Schulpflicht gem. § 35 SchulG NRW bzw. der
tatsächlichen Einschulung vorausgeht
die Kinder haben
a) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der ersten Jahreshälfte ab dem 01.08. des
entsprechenden Jahres einen Kindergarten besucht oder
b) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte spätestens drei
Monate nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergarten besucht
der Zuschuss bemisst sich,
basierend auf dem seitens der Eltern gewünschten
Betreuungsumfang, nach dem Elternbeitrag gem. Beitragsbescheid
•
der Zuschuss umfasst nicht die Beteiligung an den Kosten der Verpflegung
•
bei vorzeitiger Einschulung wird auf Antrag der Eltern ein Zuschuss in Höhe der gezahlten
Beiträge für das der tatsächlichen Einschulung vorangegangene Kindergartenjahr gezahlt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 26.08.2008
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