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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ – in der Fassung der 5. förmlichen Änderung - gem. § 13 BauGB a) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ – in der Fassung der 5. förmlichen Änderung -  gem. § 13 BauGB
a)	Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ – in der Fassung der 5. förmlichen Änderung -  gem. § 13 BauGB
a)	Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ – in der Fassung der 5. förmlichen Änderung -  gem. § 13 BauGB
a)	Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ – in der Fassung der 5. förmlichen Änderung -  gem. § 13 BauGB
a)	Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ – in der Fassung der 5. förmlichen Änderung -  gem. § 13 BauGB
a)	Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 179/2007 13.11.2007 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 10 48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ - in der Fassung der 5. förmlichen Änderung - gem. § 13 BauGB a) b) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.11.2007 - TOP 5 - beschließt der Rat die 48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 48. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Der Änderungsbereich betrifft das Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668. Sachdarstellung: Die Antragstellerin beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39, ein Wohnhaus mit weiteren zwei Wohneinheiten anzubauen. Vorlagen-Nr. 179/2007 Seite 2 Zur Realisierung des Bauvorhabens (Anbau an das bestehende Wohnhaus) ist es erforderlich, den Bebauungsplan Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ dahingehend zu ändern, dass die vorhandenen Baugrenzen auf dem vorgenannten Grundstück um ca. 7,60 m in westlicher Richtung aufgeweitet werden. Bezüglich der städtebaulichen Erläuterung wird auf den beigefügten Bebauungsplanänderungsentwurf und die hierzu erstellte Begründung verwiesen (Anlage 2). Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht tangiert. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2007 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beschlossen, das Verfahren zur 48. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ einzuleiten. Nach Erstellung des Bebauungsplanänderungsentwurfes hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27. August 2007 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die öffentliche Auslegung der vorgenannten Bauleitplanung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 24. September bis einschließlich 24. Oktober 2007 statt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Planverfahren eingegangen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05.11.2007 - TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 179/2007 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 179/2007 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 179/2007 05.11.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ - in der Fassung der 5. förmlichen Änderung - gem. § 13 BauGB a) b) Information über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 48. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 48. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Der Änderungsbereich betrifft das Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668. Sachdarstellung: Die Antragstellerin beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 6, Flurstück 668, gelegen in Kall, Auf dem Büchel 39, ein Wohnhaus mit weiteren zwei Wohneinheiten anzubauen. Vorlagen-Nr. 179/2007 Seite 5 Zur Realisierung des Bauvorhabens (Anbau an das bestehende Wohnhaus) ist es erforderlich, den Bebauungsplan Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ dahingehend zu ändern, dass die vorhandenen Baugrenzen auf dem vorgenannten Grundstück um ca. 7,60 m in westlicher Richtung aufgeweitet werden. Bezüglich der städtebaulichen Erläuterung wird auf den beigefügten Bebauungsplanänderungsentwurf und die hierzu erstellte Begründung verwiesen (Anlage 2). Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Träger öffentlicher Belange werden durch die Änderung nicht tangiert. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2007 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beschlossen, das Verfahren zur 48. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 4 „Auf dem Knoppen“ einzuleiten. Nach Erstellung des Bebauungsplanänderungsentwurfes hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27. August 2007 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die öffentliche Auslegung der vorgenannten Bauleitplanung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 24. September bis einschließlich 24. Oktober 2007 statt. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Planverfahren eingegangen.