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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
		a)   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 178/2007 13.11.2007 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 9 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.11.2007 - TOP 4 - beschließt der Rat a) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Der Änderungsbereich betrifft die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287 und 288. Sachdarstellung: Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde aufgrund einer mündlichen Anfrage des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V. in den Projektgruppensitzungen über einen möglichen Standort für den Neubau eines Tierheimes in Kall diskutiert. Vorlagen-Nr. 178/2007 Seite 2 Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 - Punkt 3 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - beschlossen, dem vom Tierschutzverein vorgeschlagenen Standort für den Neubau eines Tierheimes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287, groß: 821 qm und 288, groß: 4.959 qm, gelegen in Kall, Heinkelstraße, zu entsprechen. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ – in der Fassung der 1. Änderung – und sind hier als Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) festgesetzt. Zur Realisierung des Vorhabens des Tierschutzvereins ist somit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist die Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein Umweltbericht der Begründung beizufügen. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05.11.2007 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 178/2007 Seite 3 Seite 4 Vorlagen-Nr. 178/2007 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 178/2007 05.11.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, a) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Der Änderungsbereich betrifft die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287 und 288. Vorlagen-Nr. 178/2007 Seite 5 Sachdarstellung: Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde aufgrund einer mündlichen Anfrage des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V. in den Projektgruppensitzungen über einen möglichen Standort für den Neubau eines Tierheimes in Kall diskutiert. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 - Punkt 3 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - beschlossen, dem vom Tierschutzverein vorgeschlagenen Standort für den Neubau eines Tierheimes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287, groß: 821 qm und 288, groß: 4.959 qm, gelegen in Kall, Heinkelstraße, zu entsprechen. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ – in der Fassung der 1. Änderung – und sind hier als Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) festgesetzt. Zur Realisierung des Vorhabens des Tierschutzvereins ist somit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist die Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein Umweltbericht der Begründung beizufügen. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Planer wird den Entwurf zur Bebauungsplanänderung in der Sitzung detailliert vorstellen. Der Vorsitzende des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V. wird zur Beantwortung von Fragen zum geplanten Projekt in der Sitzung zur Verfügung stehen.