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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
178/2007
13.11.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 9
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.11.2007 - TOP 4
- beschließt der Rat
a)
die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Der Änderungsbereich betrifft die Grundstücke
Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287 und 288.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde aufgrund
einer mündlichen Anfrage des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V. in den Projektgruppensitzungen über einen möglichen Standort für den Neubau eines Tierheimes in
Kall diskutiert.
Vorlagen-Nr. 178/2007
Seite 2
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 - Punkt 3 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - beschlossen, dem vom Tierschutzverein vorgeschlagenen Standort für den Neubau eines Tierheimes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur
14, Flurstücke 287, groß: 821 qm und 288, groß: 4.959 qm, gelegen in Kall, Heinkelstraße,
zu entsprechen.
Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ – in der Fassung der 1. Änderung – und sind hier als Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20
BauGB (Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft) festgesetzt. Zur Realisierung des Vorhabens des Tierschutzvereins
ist somit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist die Fläche als „Gewerbliche Baufläche“
ausgewiesen.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung
ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte
Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der
Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder
Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein
Umweltbericht der Begründung beizufügen.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000
qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten
Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in
den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe
in Natur und Landschaft.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
05.11.2007 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 178/2007
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 178/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
178/2007
05.11.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Der Änderungsbereich betrifft die Grundstücke
Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287 und 288.
Vorlagen-Nr. 178/2007
Seite 5
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde aufgrund
einer mündlichen Anfrage des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V. in den Projektgruppensitzungen über einen möglichen Standort für den Neubau eines Tierheimes in
Kall diskutiert.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 - Punkt 3 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - beschlossen, dem vom Tierschutzverein vorgeschlagenen Standort für den Neubau eines Tierheimes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur
14, Flurstücke 287, groß: 821 qm und 288, groß: 4.959 qm, gelegen in Kall, Heinkelstraße,
zu entsprechen.
Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ – in der Fassung der 1. Änderung – und sind hier als Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20
BauGB (Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft) festgesetzt. Zur Realisierung des Vorhabens des Tierschutzvereins
ist somit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist die Fläche als „Gewerbliche Baufläche“
ausgewiesen.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung
ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte
Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der
Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder
Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Es ist somit keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, sowie kein
Umweltbericht der Begründung beizufügen.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000
qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten
Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in
den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe
in Natur und Landschaft.
Der Planer wird den Entwurf zur Bebauungsplanänderung in der Sitzung detailliert vorstellen. Der Vorsitzende des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V. wird zur Beantwortung von Fragen zum geplanten Projekt in der Sitzung zur Verfügung stehen.