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Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
08.11.2017
Erstellt
23.10.17, 17:05
Aktualisiert
23.10.17, 17:05
Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 230/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.10.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 230/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Margarita Papasteriadi 11.10.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018 Beschlussentwurf: a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem In § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern geregelt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Räten der Kindertageseinrichtung besprochen und für das Kindergartenjahr 2017 – 2018 festgelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage sind als Anlage beigefügt. 2. Lösung a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen