Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
08.11.2017
Erstellt
23.10.17, 17:05
Aktualisiert
23.10.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
230/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.10.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 230/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Margarita Papasteriadi
11.10.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2017/2018
Beschlussentwurf:
a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt.
b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im
Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern
geregelt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Räten der Kindertageseinrichtung besprochen
und für das Kindergartenjahr 2017 – 2018 festgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen.
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und
dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage
sind als Anlage beigefügt.
2. Lösung
a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt.
b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im
Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen