Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
08.11.2017
Erstellt
23.10.17, 17:05
Aktualisiert
23.10.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
229/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
KiBizfahrplan für das Kindergartenjahr 2018-2019
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.10.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 229/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
10.10.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
KiBizfahrplan für das Kindergartenjahr 2018-2019
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der dargestellten Terminplanung zum KiBizfahrplan zu.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 21 des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind die Jugendämter bis zum 15. März eines jeden Jahres
verpflichtet, dem Landesjugendamt eine verbindliche Meldung über die im folgenden Kindergartenjahr geltenden Gruppenformen je Einrichtung vorzulegen.
Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens.
2. Lösung
Ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 wird auch in Wesseling der Kita-Navigator eingeführt.
Bis Ende Januar müssen sich alle Eltern, die für ihre Kinder ab August 2018 einen Betreuungsplatz in einer
Kindertageieinrichtung oder in der Kindertagespflege benötigen, auf der Onlineplattform des Kita-Navigators
angemeldet haben. Anschließend erfolgt die Auswertung des Platzbedarfs je Kita durch die Verwaltung. Im
ersten Jugendhilfeausschuss 2018 werden die Ergebnisse vorgestellt und die ab August 2018 geltenden
Plätze und Gruppenformen beschlossen.
KiBizfahrplan
01.12.2017
Start des Kita-Navigators
Eltern registrieren sich auf der Onlineplattform und geben bis zu 4 Wunsch-Kitas an
31.01.2018
Stichtag für die Auswertung des Vormerkverfahrens
ab 05.02.2018 Festlegung des Vorschlags für die Gruppenformen und Erstellung der Vorlage für den JHA
sowie Beginn der Trägergespräche (Vorüberlegungen zu den möglichen Gruppenformen)
Ende Februar JHA-Sitzung zur Festlegung der Gruppenformen für die Meldung an den Landschaftsverband Rheinland
anschl.
Erstellung und Versendung des Meldeantrags an den LVR und
Zusage der Betreuungsplätze an die Eltern, gemäß Beschluss JHA
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine