Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 17:07
Aktualisiert
04.09.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage II
Seite 1
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
A. Grundlagen des Betriebes
I. Rechtliche Grundlagen
Die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling sind ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen
i.S.d. § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW, das nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
(EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung
geführt wird.
II. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Der Betrieb führt die kulturellen Einrichtungen der Stadt Wesseling, und zwar die städtischen
Büchereien, Artothek, Ausstellungen, Wessinale, Theater, Kinos, Konzerte, übrige Kulturveranstaltungen sowie die Veranstaltungshalle Rheinforum.
Die betriebsnotwendigen Anlagen, insbesondere Gebäude und Inventar, wurden in den
Betrieb eingebracht. Des Weiteren wurden in den Betrieb Wertpapiere zur Stärkung der
Ertragskraft eingelegt.
B. Geschäftsverlauf und -lage
I. Allgemeines
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 weist einen
Verlust in Höhe von 753.050,24 € aus. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des
städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 816.000,00 € wird der
Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem
Vorjahr in Höhe von 281.939,76 € verbleibt ein Überschuss von 344.889,52 €. Die
Betriebsleitung wird vorschlagen, diesen Überschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind
insbesondere geringerer Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche
Aufwendungen als kalkuliert.
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II. Vermögenslage
In der folgenden Übersicht zum Vermögensaufbau und zur Kapitalstruktur sind die Bilanzzahlen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien dargestellt:
31.12.2015
T€
Anlagevermögen
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
Finanzanlagen
langfristig gebundenes
Vermögen
31.12.2014
%
T€
Veränderungen
T€
%-Punkte
%
3.197
2.115
46,9
31,0
3.330
2.116
49,3
31,4
-133
-1
-2,4
-0,4
5.312
77,9
5.446
80,7
-134
-2,8
Umlaufvermögen
Forderungen gegen Dritte
Flüssige Mittel
18
1.486
0,3
21,8
36
1.266
0,5
18,8
-18
220
-0,2
3,0
kurzfristig gebundenes Vermögen
1.504
22,1
1.302
19,3
202
2,8
Gesamt
6.816
100,0
6.748
100,0
68
0,0
Kapitalstruktur
31.12.2015
T€
Eigenkapital
Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten
gegenüber Eigenbetrieben der
Stadt Wesseling
Gesamt
31.12.2014
%
T€
Veränderungen
T€
%-Punkte
%
6.762
99,2
6.699
99,3
63
-0,1
44
0,7
44
0,7
0
0,1
10
54
6.816
0,1
0,8
100,0
5
49
6.748
0,1
0,7
100,0
5
5
68
0,0
0,1
0,0
Das langfristig gebundene Vermögen ist zu 127,3% durch Eigenkapital gedeckt und damit
langfristig finanziert.
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III. Finanzlage
(1) Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresfehlbetrag
Abschreibungen
-753
136
-617
(2) Investitionsbereich
Investitonen in das Anlagevermögen
Anlagenabgänge
(3) Finanzierungslücke
-3
1
-2
-619
(4) Kapitalzufluss
Verlustausgleich durch die Stadt
Überführung Immobilie in städt. Haushalt
816
0
816
Veränderung des Netto-Umlaufvermögens
197
Kurzfristiger Bereich
(5) Mittelherkunft
Verminderung der Forderungen
Erhöhung der Verbindlichkeiten
18
10
28
(6) Mitttelverwendung
Erhöhung der Forderungen
Abbau der Verbindlichkeiten
0
-5
-5
(7) Finanzmittelbestand
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 4-5)
Finanzmittelbestand am Anfang des Wirtschaftsjahres
Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres
220
1.266
1.486
C. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
nicht mehr ergeben.
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D. Risikobericht
Es besteht ein Risikomanagementsystem. Im Risikomanagementsystem werden alle
bestandsgefährdenden Risiken erfasst. Die Risiken werden bewertet und zeitgerecht an die
jeweiligen Entscheidungsträger kommuniziert.
E. Prognosebericht
Der Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2016 sieht im Erfolgsplan
einen Jahresfehlbetrag von 922.300 € vor, der durch eine Zuweisung aus dem städtischen
Haushalt ausgeglichen wird. Der Vermögensplan sieht Inventarbeschaffungen von 7.800 €
und Baumaßmaßnahmen von 5.000 € vor, die über Abschreibungen finanziert werden.
Da auch künftig mit ausreichenden Betriebserträgen nicht gerechnet werden kann, werden
Verluste des Sondervermögens auch in Zukunft aus dem städtischen Haushalt
auszugleichen sein.
Wesseling, den 09.06.2017
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Manfred Hummelsheim
Beigeordneter und Kämmerer