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Verwaltungsergänzung (Stromsperren im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
132 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
13.05.15, 12:01
Aktualisiert
13.05.15, 12:01
Verwaltungsergänzung (Stromsperren im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Verwaltungsergänzung (Stromsperren im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 F 15/2015 Datum: 12.05.2015 Stromsperren im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE Mit der Anfrage F 15/2015 vom 04.05.2015 hat die Kreistagsfraktion DIE LINKE um Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit Stromsperren im Kreis Euskirchen gebeten. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1. Wie viele Haushalte im Kreis Euskirchen waren im Jahr 2014 von Stromsperren betroffen? Hierüber liegen der Verwaltung keinerlei Informationen vor. Diese Frage kann aus Sicht der Verwaltung nur durch die im Kreis vorhandenen Stromanbieter unmittelbar beantwortet werden. Zu 2. Wie viele Sperrandrohungen wurden 2014 verschickt Auch zu dieser Frage hat die Verwaltung keinerlei nähere Erkenntnisse. Eine Beantwortung dieser Frage erscheint aus Sicht der Verwaltung ausschließlich durch die Energieversorger möglich. Zu 3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Betroffenen von Stromsperren? (Wie viele Familien mit Kindern, Rentner/innen, Hartz-IV-Empfänger/innen…) Im Bereich der Jugendhilfe sind 2 bis 3 Fälle im Jahr von einer Stromsperre betroffen, die dann aber durch Vermittlung entsprechender Hilfeleistungen (darlehensweise Übernahme nach SGB II oder XII) abgewandt werden konnten. Im SGB II-Bereich werden jährlich ca. 10 - 15 Fälle einer angedrohten Stromsperre bekannt. In aller Regel werden jedoch die rückständigen Stromkosten bei Vorliegen der Voraussetzungen durch das Jobcenter als Darlehen übernommen. Im SGB XII-Bereich sind es ca. 8 – 12 Fälle jährlich. Auch hier werden die rückständigen Stromkosten von den örtlichen Sozialämtern bei Vorliegen der Voraussetzungen als Darlehen übernommen und somit eine Stromsperre abgewandt. Zu 4. Welche Maßnahmen ergreifen die örtlichen Grundversorger, um Zahlungsrückstände und Stromsperren zu vermeiden? Diese Frage kann durch die Verwaltung nicht beantwortet werden, da hierzu keine Informationen vorliegen. Zu 5. Inwieweit unterscheidet sich die Praxis der ene (Energie Nordeifel) bei Stromsperren vom Vorgehen anderer Konkurrenten? Welche Kosten entstehen dem/r Verbraucherin/in bei einer Abschaltung? Wie läuft das Prozedere der ene gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern ab, bis es zur Abstellung von Strom kommt. Dies ist der Verwaltung nicht bekannt. -2Zu 6. Wie beurteilt die Verwaltung den Vorschlag und die Möglichkeit der Verwirklichung zur Einführung eines Sozialstromtarifs im Kreis Euskirchen, wie er z. B. schon seit längerem von Verbraucherschutzorganisationen gefordert wird? Die Verwaltung sieht sich nicht in der Lage dies zu beurteilen, da diese Frage auf politischer Ebene mit den Energieversorgern zu klären sein wird. gez. i. V. Poth