Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
132 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
13.05.15, 12:01
Aktualisiert
13.05.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 F 15/2015
Datum: 12.05.2015
Stromsperren im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Mit der Anfrage F 15/2015 vom 04.05.2015 hat die Kreistagsfraktion DIE LINKE um Beantwortung
von Fragen im Zusammenhang mit Stromsperren im Kreis Euskirchen gebeten. Hierzu nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1. Wie viele Haushalte im Kreis Euskirchen waren im Jahr 2014 von Stromsperren
betroffen?
Hierüber liegen der Verwaltung keinerlei Informationen vor. Diese Frage kann aus Sicht der
Verwaltung nur durch die im Kreis vorhandenen Stromanbieter unmittelbar beantwortet werden.
Zu 2. Wie viele Sperrandrohungen wurden 2014 verschickt
Auch zu dieser Frage hat die Verwaltung keinerlei nähere Erkenntnisse. Eine Beantwortung dieser
Frage erscheint aus Sicht der Verwaltung ausschließlich durch die Energieversorger möglich.
Zu 3. Welche Erkenntnisse gibt es über die Betroffenen von Stromsperren? (Wie viele
Familien mit Kindern, Rentner/innen, Hartz-IV-Empfänger/innen…)
Im Bereich der Jugendhilfe sind 2 bis 3 Fälle im Jahr von einer Stromsperre betroffen, die dann aber
durch Vermittlung entsprechender Hilfeleistungen (darlehensweise Übernahme nach SGB II oder XII)
abgewandt werden konnten.
Im SGB II-Bereich werden jährlich ca. 10 - 15 Fälle einer angedrohten Stromsperre bekannt. In aller
Regel werden jedoch die rückständigen Stromkosten bei Vorliegen der Voraussetzungen durch das
Jobcenter als Darlehen übernommen.
Im SGB XII-Bereich sind es ca. 8 – 12 Fälle jährlich. Auch hier werden die rückständigen Stromkosten
von den örtlichen Sozialämtern bei Vorliegen der Voraussetzungen als Darlehen übernommen und
somit eine Stromsperre abgewandt.
Zu 4. Welche Maßnahmen ergreifen die örtlichen Grundversorger, um Zahlungsrückstände
und Stromsperren zu vermeiden?
Diese Frage kann durch die Verwaltung nicht beantwortet werden, da hierzu keine Informationen
vorliegen.
Zu 5. Inwieweit unterscheidet sich die Praxis der ene (Energie Nordeifel) bei Stromsperren
vom Vorgehen anderer Konkurrenten? Welche Kosten entstehen dem/r
Verbraucherin/in bei einer Abschaltung? Wie läuft das Prozedere der ene gegenüber
den Verbraucherinnen und Verbrauchern ab, bis es zur Abstellung von Strom kommt.
Dies ist der Verwaltung nicht bekannt.
-2Zu 6. Wie beurteilt die Verwaltung den Vorschlag und die Möglichkeit der Verwirklichung zur
Einführung eines Sozialstromtarifs im Kreis Euskirchen, wie er z. B. schon seit
längerem von Verbraucherschutzorganisationen gefordert wird?
Die Verwaltung sieht sich nicht in der Lage dies zu beurteilen, da diese Frage auf politischer Ebene
mit den Energieversorgern zu klären sein wird.
gez. i. V. Poth