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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung" - 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
- 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
- 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
- 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Klärgrubenentsorgung"
- 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall -)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 169/2007 13.11.2007 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4.4 Gebührenhaushalt „Klärgrubenentsorgung“ - 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2007 - TOP 5.4 - beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ die beigefügte 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 ist im Gebührenhaushalt „Klärgrubenentsorgung“ eine Gebührenerhöhung erforderlich. Im Jahre 2007 musste die Gebühr um 10,-- €/cbm gesenkt werden, weil nach den Bestimmungen des KAG der Überschuss aus dem Jahre 2004 in Höhe von 6.036,86 € in die Kalkulation einfließen musste. In die Kalkulation 2008 fließt der Überschuss aus dem Jahre 2005 in Höhe von 3.079,93 € ein. Da dieser Überschuss geringer ist, muss bei fast gleichbleibenden Kosten (voraussichtlich werden in 2008 in Anstois letztmalig Entleerungen erfolgen) eine Gebührenerhöhung von 4,50 €/cbm erfolgen. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.10.2007 vorberaten und dem Rat empfohlen, die 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall zu beschließen. Vorlagen-Nr. 169/2007 Seite 2 Vorlagen-Nr. 169/2007 Seite 3 Vorlagen-Nr. 169/2007 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 169/2007 30.10.2007 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5.4 Gebührenhaushalt „Klärgrubenentsorgung“ - 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2008 für die kostenrechnende Einrichtung „Klärgrubenentsorgung“ die von der Verwaltung vorgelegte 10. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2008 ist im Gebührenhaushalt „Klärgrubenentsorgung“ eine Gebührenerhöhung erforderlich. Im Jahre 2007 musste die Gebühr um 10,-- €/cbm gesenkt werden, weil nach den Bestimmungen des KAG der Überschuss aus dem Jahre 2004 in Höhe von 6.036,86 € in die Kalkulation einfließen musste. In die Kalkulation 2008 fließt der Überschuss aus dem Jahre 2005 in Höhe von 3.079,93 € ein. Da dieser Überschuss geringer ist, muss bei fast gleichbleibenden Kosten (voraussichtlich werden in 2008 in Anstois letztmalig Entleerungen erfolgen) eine Gebührenerhöhung von 4,50 €/cbm erfolgen. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.