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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
113 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
25.09.17, 13:02
Aktualisiert
25.09.17, 13:02
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2016) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2016) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2016) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2016)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 215/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.09.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 215/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Kuhl / Dijkstra 11.09.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2016 Beschlussentwurf: a) Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.10.2017 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2016 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird hiermit festgestellt. b) Der Überschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt. c) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung. Sachdarstellung: 1. Problem 1. Problem Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 GO ein Jahresabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde am 11.07.2017 vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (Vorlage Nr.151/2017). Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung, welche sich ihrerseits gemäß §§ 101 Abs. 8 i.V.m. 103 Abs. 5 GO Dritter als Prüfer bedienen kann. 2. Lösung Aufgrund der Vorlage 66/2017 hat der Rat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 eine erstellungsbegleitende Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Rödl & Partner GmbH in Köln beschlossen. Die Prüfungshandlungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH erfolgten bis Mitte September 2017. Das Prüfungsergebnis wurde abschließend in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst und allen Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister sowie dem Kämmerer durch die örtliche Rechnungsprüfung übermittelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 05.10.2017 folgendes: Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen: 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an. 2. Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Brühl geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung einbezogen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“ 3. Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse. 4. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen: a) Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.10.2017 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2016 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird hiermit festgestellt. b) Der Überschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt. c) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine