Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
18.12.2014
Erstellt
21.11.14, 21:16
Aktualisiert
21.11.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
81/2014
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
21. November 2014
Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel für die gesamte Förderperiode
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.12.2014
Rat
18.12.2014
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe nimmt gemeinsam mit den Städten Lage und Lemgo am LEADER-Wettbewerb
teil. Hierzu ist die Erarbeitung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) notwendig. Der Bürgermeister hat
mit Schreiben vom 20.08.2014 hierüber informiert.
Am 16.02.2015 muss die LES beim Land Nordrhein Westfalen vorgelegt werden. Die Verabschiedung der
Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe ist erst für den 19. März 2015 vorgesehen.
Die Lokale Entwicklungsstrategie muss eine Darlegung der sonstigen Finanzierungsquellen enthalten,
mindestens jedoch Beschlüsse der jeweiligen Gebietskörperschaften, aus denen hervorgeht, dass die
Gebietskörperschaften die lokale Entwicklungsstrategie mittragen und alles daran setzen, die Finanzierung
der Umsetzung sicherzustellen.
Insgesamt stünden bei einer erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme 4.163.100 Euro zur Verfügung. Die
Fördersumme würde 2.700.000 Euro betragen. Dies entspricht 65 % der Mittel. 35 % müssen als regionaler
Anteil aufgebracht werden, 1.463.100 Euro. Die Mittel untergliedern sich in Projektmittel und Personal- und
Sachkosten der Lokalen Aktionsgruppe (LAG).
Der regionale Anteil (35 %) wird unter den drei Kommunen entsprechend der Einwohnerzahl aufgeteilt: Lage
38 %, Lemgo 45 % und Leopoldshöhe 17 %. Der regionale Anteil kann aus öffentlichen oder privaten Mitteln
bestehen.
Die anteiligen Projektmittel müssen für den Zeitraum 2015 bis 2020 vorgesehen werden.
Der Anteil an den Personal- und Sachkosten muss für den Zeitraum 2015 bis 2022 zugesagt werden. Der
Hintergrund für die zwei Jahre längere Mittelbereitstellung ist die Notwendigkeit, Projekte, die über 2020
hinaus abgewickelt werden, dann weiterhin betreuen zu können.
Auf die Gemeinde Leopoldshöhe entfallen gem. dem Schlüssel anhand der Einwohnerzahlen für die
Projektmittel im Zeitraum 2015 bis 2020 jährlich 32.955 Euro. Für die Personal- und Sachkosten der LAG im
Zeitraum 2015 bis 2022 sind es jährlich 6.375 Euro.
Die Gemeinde übernimmt für alle LEADER-Projekte die Bürgschaft. Es müssen daher die kompletten 35 %
in den Haushalt eingestellt werden. Ein Teil dieser Mittel kann durch Eigenleistung und private
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Projektpartner erbracht werden. Der Umfang ist noch nicht abzuschätzen. Weiterhin sind auch Projekte der
Gemeinde zu finanzieren.
Die beschriebenen Mittel sind bereits in den Entwurf der Haushaltsatzung für das Jahr 2015 eingestellt.
Für das Haushaltsjahr 2015 gibt es zudem eine Mittelanforderung für den Rest der Kosten für die
Erarbeitung der LES.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den in der Vorlage
beschriebenen Finanzrahmen für die Bereitstellung der LEADER Finanzmittel zu beschließen. Konkret sind
dies für die Haushaltsjahre 2015 bis 2020 jeweils 39.330 Euro und für die Jahre 2021 und 2022 jeweils
6.375 Euro.
Sollte der Rat den Haushaltsmitteln für LEADER vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015,
die für den 19. März 2015 vorgesehen ist, zustimmen, kann dies nur unter dem Vorbehalt der
beschlossenen Haushaltssatzung 2015 erfolgen.
Schemmel