Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
25.09.17, 13:02
Aktualisiert
25.09.17, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
223/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Recht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neuwahl einer Schiedsperson für Bezirk I und II
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.09.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 223/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weik
21.09.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Neuwahl einer Schiedsperson für Bezirk I und II
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Schiedsmann für den Bezirk Wesseling I, Herr Werner Simon, ist am 01.08.2017 verstorben, sodass
eine Neuwahl durch den Rat stattzufinden hat.
Die Schiedsfrau für den Bezirk Wesseling II, Frau Heidi Meyn, teilte am 21.08.2017 mit, dass sie nicht weiter für das Schiedsamt zur Verfügung stehen möchte und dieses Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
beenden möchte, sodass auch für den Bezirk Wesseling II eine Neuwahl stattzufinden hat.
2. Lösung
Gemäß § 2 Abs.1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
(SchAG NRW) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
2. unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll gemäß § 2 Abs. 3 SchAG NRW nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Es haben sich folgende Personen beworben:
Frau Marlene von der Laage
Oberwesselinger Str. 43
50389 Wesseling
xxx
3. Alternativen
Entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt