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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2008 Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg -Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Str., Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz tlw.-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2008
Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Str., Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz tlw.-)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 29. Sitzung des Rates am Dienstag, den 24.06.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 22:30 Uhr TOP Betreff 6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2008 Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg -Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Str., Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz tlw.- Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nach § 60 Abs. 1 GO NRW im Wege der Dringlichkeit durch den Bürgermeister und einen Stadtverordneten vom 05.05.2008 gefassten Beschlüsse: 1.) Abwägung und Fassung einzelner Beschlüsse über die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß beiliegender Abwägungsliste sowie 2.) Fassung des Auslegungsbeschlusses (Durchführung der Offenlage der Planung für einen Monat) zum Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316). Die Dringlichkeitsentscheidung ist Bestandteil der Niederschrift und als Anlage 1 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)