Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 29. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 24.06.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
22:30 Uhr
TOP
Betreff
6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2008
Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Str., Marktplatz, Hundsgasse und
Kölner Platz tlw.-
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nach § 60
Abs. 1 GO NRW im Wege der Dringlichkeit durch den Bürgermeister und einen
Stadtverordneten vom 05.05.2008 gefassten Beschlüsse:
1.) Abwägung und Fassung einzelner Beschlüsse über die im frühzeitigen
Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß beiliegender
Abwägungsliste sowie
2.) Fassung des Auslegungsbeschlusses (Durchführung der Offenlage der Planung für
einen Monat) zum Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m.
§ 4a Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).
Die Dringlichkeitsentscheidung ist Bestandteil der Niederschrift und als Anlage 1
beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)