Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
150/2007
04.09.2007
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, am Programm
Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilzunehmen.
Sachdarstellung:
Gemäß beiliegendem Erlass vom 08.08.2007 unterstützt das Land mit dem Landesfonds
„Kein Kind ohne Mahlzeit“ zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren die Teilnahme von
Kindern in Offenen Ganztagsschulen am Mittagessen. Hintergrund ist, dass manche Eltern
darauf verzichten, ihre Kinder in der OGS anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen.
Da die Gruppen der OGS in Kall und Sistig noch nicht voll belegt sind, sollte die Möglichkeit
der Kostenreduzierung für die Eltern genutzt werden. Bedürftig sind die Kinder, deren
Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) erhalten.
Bei angenommenen Ausgaben für die Mittagsverpflegung in Höhe von 500,-- €/Jahr je Kind
(200 Tage x 2,50 €) erfolgt folgende Finanzierung:
Landeszuschuss:
Elternbeitrag:
Eigenleistung des Schulträgers:
200,-- €
200,-- €
100,-- €
Vorlagen-Nr. 150/2007
Seite 2
Die Eigenleistung des Schulträgers kann auch durch Beiträge Dritter (Spenden, Sponsoring)
erbracht werden.
Für die Förderung ist ein Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme am Programm
erforderlich.