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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit")

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit") Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit")

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 150/2007 04.09.2007 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilzunehmen. Sachdarstellung: Gemäß beiliegendem Erlass vom 08.08.2007 unterstützt das Land mit dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren die Teilnahme von Kindern in Offenen Ganztagsschulen am Mittagessen. Hintergrund ist, dass manche Eltern darauf verzichten, ihre Kinder in der OGS anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen. Da die Gruppen der OGS in Kall und Sistig noch nicht voll belegt sind, sollte die Möglichkeit der Kostenreduzierung für die Eltern genutzt werden. Bedürftig sind die Kinder, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) erhalten. Bei angenommenen Ausgaben für die Mittagsverpflegung in Höhe von 500,-- €/Jahr je Kind (200 Tage x 2,50 €) erfolgt folgende Finanzierung: Landeszuschuss: Elternbeitrag: Eigenleistung des Schulträgers: 200,-- € 200,-- € 100,-- € Vorlagen-Nr. 150/2007 Seite 2 Die Eigenleistung des Schulträgers kann auch durch Beiträge Dritter (Spenden, Sponsoring) erbracht werden. Für die Förderung ist ein Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme am Programm erforderlich.